Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland  (Gelesen 61128 mal)

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Offline Marco

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #15 am: 03. November 2006, 12:09:14 »
hi momo,

nach meinem wissen fällt nur unter die grenzgänger-regelung (d.h. besteuerung im wohnland), wer keinen zweitwohnsitz im jeweils anderen land hat. vielleicht hat auch noch jemand andere infos.

viele grüße,
marco

Offline tina57930

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #16 am: 16. Februar 2007, 14:10:07 »
183 Tage Regel???

Also ich verstehe nur noch Bahnhof !Kann da jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen !Wo muss ich denn nun meine Steuern zahlen? Da wo ich wohne (übernachte )oder da wo ich arbeite??

Mein Mann arbeitet in Saarburg(F) und wir möchten in Deutschland (Kleinbli) leben
müsste er als Franzose seine Steuern dann in Deutschland zahlen??????
Wer weiss Rat?
Carpe Diem

Offline sab

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #17 am: 17. Februar 2007, 14:14:13 »
Zitat
183 Tage Regel???
Die 183-Tage-Regelung (Art.13, Abs.4) betrifft meines Wissens allgemein die Besteuerung von Gehältern von Personen die außerhalb der Grenzgebiete leben und/oder sich (zum Arbeiten) über längere Zeit im Nachbarland aufhalten (Bspw. ein Münchner, der sich beruflich in Paris aufhält).

Für die meisten von uns hier ist die "Grenzgängerregelung"  (Art.13, Abs.5) interessant, die sich auf die Bewohner der "grenznahen" Gebiete bezieht, die täglich zum Arbeiten in grenznahe Gebiete des jeweilig anderen Landes pendeln.

Zitat
Wo muss ich denn nun meine Steuern zahlen? Da wo ich wohne (übernachte )oder da wo ich arbeite??
Wenn man in den Grenzgebieten wohnt und arbeitet (und jeden Abend zur Wohnung zurückkehrt), zahlt man im "Wohnland" Steuern.

Zitat
Mein Mann arbeitet in Saarburg(F) und wir möchten in Deutschland (Kleinbli) leben
müsste er als Franzose seine Steuern dann in Deutschland zahlen??????
Ja. Es sei denn er arbeitet in Frankreich beim öffentlichen Dienst oder verbringt mehr als 45 Tage und Nächte in Frankreich.

Offline Dieter12

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #18 am: 17. Februar 2007, 21:24:18 »
Hi Sascha,

Muss man sich deiner Meinung nach als Grenzgänger deklarieren oder hat man die freie Wahl, denn im Doppelbesteuerungsabkommen steht in Artikel 13 Abs.5 "können" und nicht "müssen".

Gruss, Dieter

Guest

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #19 am: 03. März 2007, 17:03:08 »
Hallo,

gibt es irgendwo auch Informationen dazu, in welcher Höhe die steuerlichen Vorteile liegen, oder hat jmd. eine Art Brutto/Netto Rechner auch schon für Frankreich gefunden. Was bleibt zum Beispiel bei einem Brutto Gehalt von 4000 € in Deutschland nach Abzug als Netto ürbig und was bleibt in Frankreich als Netto übrig ?

Danke ...

Guest

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #20 am: 08. März 2007, 20:57:59 »
Hallo Ihr Lieben ,

ich habe eine Frage bezüglich der Grenzgänger Reglung.Ich werde  bald in Frankreich wohnen und in SB Stadtmitte arbeiten, der Hauptsitz meiner Firma liegt aber in Düsseldorf(ich arbeite in der SB Niederlassung),dort bin ich aber wenn es hochkommt zweimal im Jahr.
Wo zahle ich den jetzt die Steuern ?


Liebe Grüße
Natascha

Guest

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #21 am: 24. April 2007, 06:50:35 »
hallo.

da ich in saarbrücken arbeite und im nördlichen saarland wohne,möchte ich mir in frankreich eine wohnung nehmen.

welche lohnsteuer muss ich zahlen? und wieviel?

gruss toni.

Offline samy

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #22 am: 24. April 2007, 09:06:26 »
dein wohnort und arbeitsort dürfen nicht weiter als 30km auseinander sein ... sonst verliert sich der grenzgängersatus... und du wirst nach deutschem recht versteuert...obwohl du in F wohnst!!

Offline Mathis

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #23 am: 24. April 2007, 09:22:44 »
Hi!

Zitat von: samy
dein wohnort und arbeitsort dürfen nicht weiter als 30km auseinander sein ... sonst verliert sich der grenzgängersatus... und du wirst nach deutschem recht versteuert...obwohl du in F wohnst!!
Es gibt eine Ausnahme: das gesamte Saarland wird als Arbeitsort akzeptiert, d.h. hier dürfen es auch mehr als 30 km Entfernung von der Grenze bis zum Arbeitsort sein. Bei den anderen in Frage kommenden Bundesländern (als da wären: Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) gilt: 30 km Luftlinie von der Grenze bis zur Arbeitsstelle. Der Weg innerhalb Frankreichs ist nicht wichtig, wenn der Arbeitnehmer in einem der Départements mit der Nummer 57, 67 oder 68 wohnt.

Gruß Mathis

Offline Marco

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #24 am: 24. April 2007, 09:23:57 »
stimmt nicht ganz. es gilt 30 km auf der deutschen seite und 20-30km auf der französischen seite. ausnahme ist das saarland, hier gelten keine 30km sondern das komplette bundesland. und im prinzip ist egal, wie weit dein arbeitsweg ist, so lange du innerhalb der grenzzone arbeitest und wohnst.

unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F gibt es einen link zur CRD EURES, wo man auch die gemeinden sieht, in denen man den grenzgänger-status bekommen kann.

toni, was du allerdings beachten musst: so lange du noch einen wohnsitz in deutschland hast, zahlst du auch in deutschland deine steuern.

grüße,
marco

Offline Marco

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #25 am: 24. April 2007, 09:24:27 »
da kam mir mathis doch glatt zuvor :-)

Guest

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #26 am: 27. April 2007, 12:47:00 »
hi marco.

danke für deine antwort.

kannst Du mir noch bitte sagen,wie hoch die lohnsteuer in frankreich ist?


gruss toni.

Offline Marco

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #27 am: 27. April 2007, 14:27:25 »
da das von deiner persönlichen situation abhängt kann ich dir das nicht ohne weiteres beantworten. aber du kannst unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Steuern_in_Frankreich#Einkommensteuer nachschauen wie du sie selbst berechnen kannst.

grüße,
marco

Guest

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #28 am: 03. Mai 2007, 20:40:41 »
Zitat von: Marco
da das von deiner persönlichen situation abhängt kann ich dir das nicht ohne weiteres beantworten. aber du kannst unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Steuern_in_Frankreich#Einkommensteuer nachschauen wie du sie selbst berechnen kannst.

grüße,
marco
Hi
 unter:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/home?pageId=home&sfid=00

calculez votre impots sur le revenu 2007

kann man's berechnen lassen ;)

Offline Marco

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #29 am: 03. Mai 2007, 20:48:40 »
ja, natürlich :-).

bringt aber wenig, wenn man nicht weiss, was man wo eintragen soll :).

grüße,
marco