183 Tage Regel???
Die 183-Tage-Regelung (Art.13, Abs.4) betrifft meines Wissens allgemein die Besteuerung von Gehältern von Personen die außerhalb der Grenzgebiete leben und/oder sich (zum Arbeiten) über längere Zeit im Nachbarland aufhalten (Bspw. ein Münchner, der sich beruflich in Paris aufhält).
Für die meisten von uns hier ist die "Grenzgängerregelung" (Art.13, Abs.5) interessant, die sich auf die Bewohner der "grenznahen" Gebiete bezieht, die täglich zum Arbeiten in grenznahe Gebiete des jeweilig anderen Landes pendeln.
Wo muss ich denn nun meine Steuern zahlen? Da wo ich wohne (übernachte )oder da wo ich arbeite??
Wenn man in den Grenzgebieten wohnt und arbeitet (und jeden Abend zur Wohnung zurückkehrt), zahlt man im "Wohnland" Steuern.
Mein Mann arbeitet in Saarburg(F) und wir möchten in Deutschland (Kleinbli) leben
müsste er als Franzose seine Steuern dann in Deutschland zahlen???
Ja. Es sei denn er arbeitet in Frankreich beim öffentlichen Dienst oder verbringt mehr als 45 Tage und Nächte in Frankreich.