Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland  (Gelesen 61123 mal)

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Guest

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 11. Januar 2006, 13:35:41 »
Hallo zusammen,

ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland, mein Büro ist in Saarbrücken.
Allerdings bin ich mehr als 45 Tage im Jahr im Hotel in Deutschland, daher werde ich meine Steuern vermutlich nicht in Frankreich zahlen können, oder ?

Noch habe ich meinen Wohnsitz offiziel nicht nach Frankreich verlegt, da ich für mein Fahrzeug schnell die Zulassung benötigte, habe ich noch meinen Erstwohnsitz in Deutschland angegeben.

Muss ich jetzt meinen Erstwohnsitz nach Frankreich verlegen, und meinen damaligen Erstwohnsitz in Deutschland (wo ich nur noch selten bin < 10 Tage / Jahr) aufgeben bzw. zum Zweitwohnsitz machen?

Welche Auswirkungen hat dass für mich ? Wo bekomme ich noch eine Lohnsteuerkarte ?
Und muss ich mein Fahrzeug ummelden ?

Vielen Dank für Euro Informationen,
Christian

Offline Marco

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #1 am: 13. Januar 2006, 16:31:30 »
Hi Stevi,

Zitat von: Stevi
Hallo zusammen,

ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland, mein Büro ist in Saarbrücken.
Allerdings bin ich mehr als 45 Tage im Jahr im Hotel in Deutschland, daher werde ich meine Steuern vermutlich nicht in Frankreich zahlen können, oder ?
Ja, du müsstest wohl, trotz Grenzgängerstatus, deine Einkommensteuer in Deutschland zahlen, da bei dir die 45-Tage-Regel greift. Es sei denn, du schaffst es irgendwie unter die 45 Tage zu kommen.

Zitat von: Stevi
Noch habe ich meinen Wohnsitz offiziel nicht nach Frankreich verlegt, da ich für mein Fahrzeug schnell die Zulassung benötigte, habe ich noch meinen Erstwohnsitz in Deutschland angegeben.

Muss ich jetzt meinen Erstwohnsitz nach Frankreich verlegen, und meinen damaligen Erstwohnsitz in Deutschland (wo ich nur noch selten bin < 10 Tage / Jahr) aufgeben bzw. zum Zweitwohnsitz machen?

Welche Auswirkungen hat dass für mich ? Wo bekomme ich noch eine Lohnsteuerkarte ?
Und muss ich mein Fahrzeug ummelden ?
Die Fragen verstehe ich nicht so richtig. Ob du deinen Wohnsitz verlegen *musst* weiß ich nicht, soweit mir bekannt ist, muss(?) man seinen 1. Wohnsitz dort anmelden, wo man normalerweise lebt. Ob du einen zweiten Wohnsitz in Deutschland behälst, ist ganz alleine deine Sache.

Eine Lohnsteuerkarte hast du als Grenzgänger normalerweise nicht mehr. Du müsstest in deinem speziellen Fall mit dem zuständigen Finanzamt klären, ob du eine bekommst oder nicht, da du über die 45 Tage kommst.

Wenn du einen zweiten Wohnsitz in Deutschland hast, solltest du das Auto dort auch angemeldet lassen können, denke ich zumindest.

In der Hoffnung, trotzdem ein bisschen geholfen zu haben,
Marco

Guest

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #2 am: 27. Februar 2006, 17:34:31 »
Hallo zusammen.

Ich werde im nächsten Jahr nach Frankreich ziehen und weiterhin in Deutschland arbeiten - außerhalb des Saarlandes. Jetzt habe ich im Doppelbesteuerungsabkommen gelesen, das ich in Frankreich versteuert werden kann, wenn ich weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland bin (arbeite).
Meine Fragen sind nun:
Ist da was dran oder habe ich mich verlesen?
Wie passt das zu der 45-Tage-Regelung?

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.

Gabi

Offline Uwe

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #3 am: 27. Februar 2006, 20:34:11 »
Hallo Gabi,

die 183 Tage Regelung gilt steuerlich für die Anzahl der Übernachtungen bei deinem Wohnort.
Das bedeudet, übernachtest (lebst) du 183Tage oder mehr innerhalb der Grenzgebiete Frankreichs, diese werden gebildet aus den Departements Moselle, Bas Rhin und Haut Rhin, andere sind mir nicht bekannt. So unterliegst du französischem Steuerrecht.
Andersrum übernachtest du 183Tage oder mehr in Deutschland so unterliegst du deutschem Steuerrecht.

Wohlgemerkt ich schreibe Übernachtung, du kannst selbstverständlich jeden Tag in D arbeiten und abends ganz normal nach Haue kommen.

Die 45Tage gelten wenn du z.B. bereits in einem dieser Departements gemeldet bist, somit also französischem Steuerrecht unterliegst dann stehen dir 45 "steuerlich schädliche Tage" zu. Du darfst nur für diese Anzahl an Tagen die Grenzgebiete verlassen. InFrankreich bereits erklärt, in Deutschland ist es eine 30km Zone von der Grenzlinie.

Die Feinheiten sind mir hier nicht bekannt. Was ist zum Beispiel wenn ich nur für eine Stunde das Grenzgebiet verlasse. Gilt das als steuerlich schädlich??   Weiß ich nicht.

Ich hoffe ich konnte dir so imgroben zumindest helfen

Gruß
Uwe

Offline Uwe

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #4 am: 27. Februar 2006, 21:09:22 »
Hallo, ich nochmal.

Ich schaute gerade mal ins Wiki.
Habe dort gelesen, das die 30km Regelung nicht fürs Saarland  gilt, sondern für das ganze Saarland.

Also weniger als 30km (grins)

Salut
Uwe

Offline Marco

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #5 am: 27. Februar 2006, 21:25:51 »
Hallo Gabi,

eigentlich passt das doch alles ganz gut zusammen, hängt aber natürlich auch damit zusammen womit und wie du dein zu versteuerndes Einkommen erzielst:

- Wenn du in Frankreich mehr als 183 Tage im Jahr wohnst, kannst du dein Einkommen dort grundsätzlich versteuern. Normalerweise würde man davon ausgehen, daß du dein Einkommen in Frankreich erzielst.

- Beziehst du dein Einkommen als abhängig Beschäftigte in Deutschland, so würdest du normalerweise dein Einkommen in Deutschland versteuern. Als Grenzgänger kannst du dich davon allerdings befreien lassen und dein in Deutschland erzieltes Einkommen auch in Frankreich versteuern. Dies ist natürlich an die Bedingungen für Grenzgänger geknüpft, und eine davon ist die 45-Tage-Regel. Wenn du an mehr als 45 Tagen ausserhalb der definierten Grenzgänger-Zone arbeitest, bist du wieder in Deutschland steuerpflichtig. Das ist dann schon alles.

In deinem konkreten Fall heisst das allerdings, daß du in Frankreich wohnst, in Deutschland aber deine Steuern entrichten wirst, wenn du ausserhalb der Grenzgaenger-Zone arbeitest. Um dein Einkommen in Frankreich zu versteuern mußt du eine Grenzgängerbescheinigung (=die Freistellung von der Lohnsteuer in Deutschland) beim Finanzamt durchreichen. Das deutsche Finanzamt wird dieses Schriftstück allerdings nur anerkennen und abstempeln, wenn du aufgrund deines Arbeitsplatzes in der Grenzgänger-Zone liegst. Da dies vermutlich nicht der Fall ist, zahlst du ganz normal wie bisher auch deine Lohnsteuer jeden Monat in Deutschland. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens wirst du allerdings diese Steuern in Frankreich dann nicht mehr zu zahlen haben.

Oder befindet sich dein Arbeitsplatz innerhalb der 30km zur französischen Grenze?
Wo steht eigentlich daß du in Frankreich versteuert werden kannst, wenn du weniger als 183 Tage in Deutschland bist?

Viele Grüße,
Marco

Offline Uwe

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #6 am: 27. Februar 2006, 21:54:43 »
So also jetzt nochmal, jetzt aber hoffentlich richtig.

habe mir das mit den 183Tagen nochmal genau angeschaut. Meine Erklärung entsprach dem was mir damals mein deutscher Steuerberater erklärte.

hier ist zunächst ein Link zu Eurinfo. Für unser Thema gilt Punkt 6

http://www.euroinfo-kehl.com/d/euroinfo/studien/immobilien/immobilienDF14052001.htm

und jetzt der Auszug aus Punkt 6


-- Neben der Grenzgängerregelung durchbricht die "183-Tage Regelung" das Prinzip einer Besteuerung im Tätigkeitsland. Danach zahlen diejenigen Arbeitnehmer, welche von einem nicht im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber weniger als 183 Tage ins Ausland entsandt werden, ihre Einkommenssteuer im Wohnsitzland. --

Also ich verstehe den Texet so, wäre mein AG in F, ich wohne ebenfalls in F und schickt AG mich für weniger als 183 Tage nach D zur Arbeit so bezahle ich meine Steuer im Wohnsitzland also in F.

Sorry habe da wohl was durcheinandergewürfelt.

Ciao
Uwe

Guest

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #7 am: 14. März 2006, 19:38:51 »
Hallo Ihr lieben,

habe wahrscheinlich ab Juni einen Arbeitsplatz in SB, der mich ebenfalls wie Stevie mehr als 45 Tage im Jahr in Hotels unterkommen lässt.... Kurze Frage:

a) Wer kontrolliert denn eigentlich, wann wer wo schläft?

b) Wenn ich in Deutschland dienstlich unterwegs bin (mit privat PKW) kann ich dann irgendwelche KM Sätze, Spesen etc, in Frankreich absetzen?

c) Habt Ihr vielleicht eine Seite für mich, auf der man Mietwohnungen in Frankreich Nähe Saarbrücken finden kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Rox

Offline Marco

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #8 am: 15. März 2006, 00:37:00 »
Hi Rox,

Zitat von: Rox
a) Wer kontrolliert denn eigentlich, wann wer wo schläft?
Erstmal niemand, es sei denn jemand schöpft Verdacht oder stolpert zufällig drüber. Zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung oder Sozialversicherungsprüfung. Da kommt also ein Prüfer in's Haus deines Arbeitgebers und prüft erst mal was er normalerweise so prüft. Da diese Leute dafür ausgebildet wurden, gerade die Unregelmässigkeiten zu finden, werden sie bei potenziellen Unregelmässigkeiten genauer hinsehen, also bei Grenzgängern oder Familienangehörigen der Geschäftsleitung zum Beispiel. Sollte dabei eben (anhand von Reisekostenabrechnungen, Spesenabrechnungen etc) festgestellt werden, daß ein verstoss vorliegt, so kann das im besten Fall dazu führen, daß Rückwirkend in Deutschland Steuern gezahlt werden müssen und in Zukunft auch bezahlt werden. Im schlechteren Fall würde das bedeuten, daß man dir die Absicht unterstellt und dich wegen Steuerhinterziehung dran kriegen will. Ich habe zwar noch von keinem Fall gehört, aber das heißt nicht daß es nicht vorkommen kann.

Zitat von: Rox
b) Wenn ich in Deutschland dienstlich unterwegs bin (mit privat PKW) kann ich dann irgendwelche KM Sätze, Spesen etc, in Frankreich absetzen?
Erste Voraussetzung dafür wäre, daß dein Privat-PKW in Frankreich zugelassen ist. Kein Auto in Frankreich -> keine Möglichkeit etwas abzusetzen.
Wie es damit überhaupt aussieht weiß ich allerdings nicht, da müsstest du beim französischen Finanzamt nachfragen (und hinterher hier bitte reinschreiben :-)).

Zitat von: Rox
c) Habt Ihr vielleicht eine Seite für mich, auf der man Mietwohnungen in Frankreich Nähe Saarbrücken finden kann?
Klar, schau mal ins Wiki rein:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Immobilien_in_Frankreich
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Kleinanzeigen

Ansonsten noch die üblichen Quellen: Findling, Saarbrücker Zeitung, Wochenspiegel.

Grüße,
Marco

Guest

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #9 am: 01. Juni 2006, 09:42:41 »
Hallo,

jemand arbeitet in Deutschland und hat seinen Wohnsitz in Frankreich. Dieser besteht aus einer sehr kleinen Wohnung.
Nun hat er aber in Deutschland noch eine Wohnung die nicht gemeldet wurde. Also weder Erst- noch Zweitwohnsitz.
Diese Wohnung ist allerdings größer als die in Frankreich.
Er wird in Frankreich versteuert.
Müsste man in dem oben genannten Fall aber nicht von Betrug aus gehen. Denn warum hat jemand in Deutschland eine größere Wohnung als in Frankreich, wenn er doch nur in Frankreich wohnt?
Welche zuständige Behörde prüft solche Unregelmäßigkeiten? Das informierte Fiananzamt will sich mit solchen Sachen nicht beschäftigen?
Wer ist die übergeordnete Behörde?

Offline Marco

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #10 am: 01. Juni 2006, 10:14:47 »
Zitat von: Andy
jemand arbeitet in Deutschland und hat seinen Wohnsitz in Frankreich. Dieser besteht aus einer sehr kleinen Wohnung.
Nun hat er aber in Deutschland noch eine Wohnung die nicht gemeldet wurde. Also weder Erst- noch Zweitwohnsitz.
Diese Wohnung ist allerdings größer als die in Frankreich.
Er wird in Frankreich versteuert.
Müsste man in dem oben genannten Fall aber nicht von Betrug aus gehen. Denn warum hat jemand in Deutschland eine größere Wohnung als in Frankreich, wenn er doch nur in Frankreich wohnt?
Welche zuständige Behörde prüft solche Unregelmäßigkeiten? Das informierte Fiananzamt will sich mit solchen Sachen nicht beschäftigen?
Wer ist die übergeordnete Behörde?
man kann in deutschland sogar immobilien besitzen, die dann zum beispiel vermietet sind. da muss also nichts dahinter stecken. die einnahmen aus den immobilien werden dann allerdings auch in deutschland versteuert.

Grüße,
Marco

Guest

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #11 am: 05. Juli 2006, 18:55:32 »
Zitat von: Marco
Hi Rox,

Zitat von: Rox
a) Wer kontrolliert denn eigentlich, wann wer wo schläft?
Erstmal niemand, es sei denn jemand schöpft Verdacht oder stolpert zufällig drüber. Zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung oder Sozialversicherungsprüfung. Da kommt also ein Prüfer in's Haus deines Arbeitgebers und prüft erst mal was er normalerweise so prüft. Da diese Leute dafür ausgebildet wurden, gerade die Unregelmässigkeiten zu finden, werden sie bei potenziellen Unregelmässigkeiten genauer hinsehen, also bei Grenzgängern oder Familienangehörigen der Geschäftsleitung zum Beispiel. Sollte dabei eben (anhand von Reisekostenabrechnungen, Spesenabrechnungen etc) festgestellt werden, daß ein verstoss vorliegt, so kann das im besten Fall dazu führen, daß Rückwirkend in Deutschland Steuern gezahlt werden müssen und in Zukunft auch bezahlt werden. Im schlechteren Fall würde das bedeuten, daß man dir die Absicht unterstellt und dich wegen Steuerhinterziehung dran kriegen will. Ich habe zwar noch von keinem Fall gehört, aber das heißt nicht daß es nicht vorkommen kann.

Zitat von: Rox
b) Wenn ich in Deutschland dienstlich unterwegs bin (mit privat PKW) kann ich dann irgendwelche KM Sätze, Spesen etc, in Frankreich absetzen?
Erste Voraussetzung dafür wäre, daß dein Privat-PKW in Frankreich zugelassen ist. Kein Auto in Frankreich -> keine Möglichkeit etwas abzusetzen.
Wie es damit überhaupt aussieht weiß ich allerdings nicht, da müsstest du beim französischen Finanzamt nachfragen (und hinterher hier bitte reinschreiben :-)).

Zitat von: Rox
c) Habt Ihr vielleicht eine Seite für mich, auf der man Mietwohnungen in Frankreich Nähe Saarbrücken finden kann?
Klar, schau mal ins Wiki rein:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Immobilien_in_Frankreich
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Kleinanzeigen

Ansonsten noch die üblichen Quellen: Findling, Saarbrücker Zeitung, Wochenspiegel.

Grüße,
Marco
hallo

verstehe ich das dann richtig, wenn ich mir ueber barzahlung ein kleines 1-zimmer-appartement in einem gebiet nehme in dem ich oft unterwegs bin, alle belege wie tanken usw im grenzgaengergebiet erzeugt werden und meine reisekostenabrechnung nicht mache sondern bürotage daraus mache, dass ich mich so unter die 45 tageregel schaffen kann?
ich habe einen firmenwagen und mehrkm kann ich ja als privatfahrten deklarieren, was weiss ich, ich war saarbrücken in ingolstadt schauen als bsp ^^ ;)
bin heute ziemlich aus allen wolken gefallen als ich das it der 45tage regelung gehoert habe :( war mir schon haeuser anschauen :(

grüße jason

Offline Marco

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Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« Antwort #12 am: 05. Juli 2006, 20:28:15 »
Zitat von: jason
verstehe ich das dann richtig, wenn ich mir ueber barzahlung ein kleines 1-zimmer-appartement in einem gebiet nehme in dem ich oft unterwegs bin, alle belege wie tanken usw im grenzgaengergebiet erzeugt werden und meine reisekostenabrechnung nicht mache sondern bürotage daraus mache, dass ich mich so unter die 45 tageregel schaffen kann?
ich habe einen firmenwagen und mehrkm kann ich ja als privatfahrten deklarieren, was weiss ich, ich war saarbrücken in ingolstadt schauen als bsp ^^ ;)
bin heute ziemlich aus allen wolken gefallen als ich das it der 45tage regelung gehoert habe :( war mir schon haeuser anschauen :(
Funktionieren könnte das. Je nach dem könnte dir das aber jemand als Steuerhinterziehung anlasten, wenn man irgendwann zufällig drauf stieße. Ich würde dazu mal einen Steuerberater fragen, bevor ich mich auf solche Pfade begebe. Der sollte wissen, ob und wie das auf dich zurückfallen könnte oder ob das schlimmste, was dir passieren könnte, die Wiederversteuerung in Deutschland ist.

Anhand von Belegen kann man natürlich schon darauf schliessen wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat (Telefon-, Strom-, Gas-, Wasserrechnungen etc.). Und nach der französischen Steuererklärung könnte es eben auch sein, daß das frz. Finanzamt bestimmte Belege sehen möchte, dann würden sie dich allerdings gesondert dazu anschreiben.

Selten, aber möglich ist auch ein Besuch von offizieller Stelle (Stichwort: Volkszählung). Kam bei mir zwar erst ein einziges mal vor, aber die nette Damen kam wirklich öfter vorbei tagsüber (ich bin nun mal berufstätig), erwischte mich aber erst an einem Samstag morgen. Nach 5 Minuten waren die Fragen beantwortet und das Thema durch.

Grüße,
Marco

Offline sab

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« Antwort #13 am: 26. Juli 2006, 19:54:34 »
Ist vielleicht schon bekannt, aber es gibt vom Bundesfinanzministerium eine neue (Datum: April 2006) "Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung und zur Anwendung der Grenzgängerregelung". Dort wird in preußischer Genauigkeit ;-) ausführlichst dargelegt (mit Fallbeispielen), ab wann man ein Grenzgänger ist und wann nicht: http://www.bundesfinanzministerium.de. Es ersetzt die Vereinbarung von 1980.

Guest

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« Antwort #14 am: 03. November 2006, 00:46:12 »
Hallo
Habe auch eine Frage...

Wir wohnen in Frankreich ,Lothringen ..

mein Mann arbeitet in Saarbrücken ...ich bin Deutsche ,er Franzose....

wir wollen uns nun in Deutschland ein Haus kaufen wo nur ich gemeldet bin ...mein Mann weiter in Frankreich ,da wir gerne die Autosteuer etc. sparen möchten so...(in Frankreich bezahlen wir weder Auto noch Hunde noch Kirchensteuer) :-))))

Ist das möglich,oder gibt es da Probleme...oder sollte bzw. kann man das Haus in Deutschland als Zweitwohnsitz anmelden?
Momo