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Nachrichten - Uwe

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121
Vorstellungen / Vorstellung Deutzose
« am: 21. Februar 2006, 18:26:02 »
Also hier möchte ich mich jetzt offiziel vorstellen.
Ich habe mir erlaubt das untenstehende aus einem anderen Thread  zu kopieren.
Das habe ich geschrieben als es den Bereich Vorstellung noch nicht gab.

Bin 34 äh 43 jahre alt und wohne seit 04/2003 mit meiner Familie, das sind meine Frau, meine
2-Teenies, unsere Schäferhündin Akita, die zwei Katzen Nicky und Blacky und natürlich meine Wenigkeit, im Elsass (Mothern) bei Lauterbourg.
Wir haben uns da ein altes Haus gekauft.
Jetzt wo ich einige aus dem Ort und somit die hiesigen Preise kenne, weiß ich das es den "Deutschen-Zuschlag" tatsächlich gibt.
Egal ich bin zufrieden und durch die Steuerersparniss mach ichs wieder Wett.
Probleme gabs schon beim Umzug und auch davor.
Da waren zum Beispiel Hausfinanzierung bei einer franz. Bank, wo und wie anmelden, woher gibts Strom oder Telefon geschweige denn Internet, wie melde ich das Auto um etc..??

Wie dem auch sei,  gelöst haben wir eigentlich alles, dafür gabs neue Probleme, derzeit wieder aktuell, die Anmeldung eines in Deutschland gekauften Autos, das es zum Baujahr noch nicht in Frankreich gab und somit auch keine Papiere. Aber auch das ist machbar.             Hoffe ich.

Ciao
Uwe

122
Steuern / Dienstwagenversteuerung
« am: 21. Februar 2006, 18:15:16 »
Hallo Leute,

ich war heute beim deutschen Finanzamt (für die Firma) und habe dort mal nachgefragr ob den die schon was vom "geldwerten Vorteil" in Frankreich gehört haben. Man war zwar ziemlich bemüht, es wurde aber allgemein hilflos mit den Achseln gezuckt.
Eine Frau jedoch hatte plötzlich einen Französisch-->Deutschen Steuerglossar in der Hand und da konnten wir nach einigem Blättern immerhin herausfinden das es den französischen Gegenbegriff für "geldwerten Vorteil" tatsächlich gibt. Er lautet wie folgt:

-- Avantage appreciable en argent -- .

Näheres wurde leider nicht erklärt, man kann jetzt aber immerhin beim Finanzamt diesen Begriff vorlegen.

Salut
Uwe

123
Steuern / Dienstwagenversteuerung
« am: 20. Februar 2006, 20:24:35 »
Hi,
ich hatte das gleiche Problem mit dem geldwerten Vorteil und einen längeren Disput mit der Dame im Finanzamt.
Ich habe mein Ek ohne den geldwerten Vorteil angegeben aber dennoch darauf hingewiesen und gesagt das ich nicht weiß wie ich damit  umgehen soll. Sie hakte nach und ich eklärte was es bei uns bedeudet.

Danach erklärte Sie mir das es dann auch wie im Lohnzettel angegeben als Steuerbrutto zu gelten hat.
Das jahr darauf versuchte ich es wieder. Diesmal war es ein Mann der sofort wußte um was es sich handelt und hat mir den geldwerten Vorteil wieder voll angerechnet.

Von wegen ehrlich währt amlängsten.

Aber wenn man ehrlich ist, dann kann so ein Auto schon als Zusatzeinkommen betrachten.
Das Auto hat mich in D nach Steuerabzug vielleicht 120,00€ gekostet für das Geld hätte ich mir drüben den Weg zur Arbeit und so manche Spritztour nicht leisten können. In F ist es durch den Steuervorteil vielleicht nur noch ein wenig mehr als die Hälfte (wirklich nur geschätzt).

Also lange kurzer Sinn geldwerten Vorteil 1% und Fahrtkilometer mitangeben oder zumindest sich "blöd" stellen und im Fina ganz naiv fragen. Ist ja nicht immer der/die gleiche Beamter/in.

Sorry leider negative Antwort, muß aber auch mal sein.

Salut
Uwe

P.S.: Wir fahren fast immer zu zweit zur Arbeit (Dienstwagen) und können daher unseren privaten ordentlich schonen und abgesetzt wird er trotzdem. Aber bitte nicht weitersagen.

124
Sonstiges / Na, ist ja leider noch ein bisschen leer hier....
« am: 18. Februar 2006, 08:44:11 »
@Marco

Macif ist eine Versicherung.

Wohl die Versicherung bei der Michael ist.

Salut
Uwe

125
Sonstiges / Na, ist ja leider noch ein bisschen leer hier....
« am: 17. Februar 2006, 21:06:04 »
Naja, ich war nicht sehr erfolgreich,

die Dame konnte mir in dem Fall nicht wirklich helfen.
Sie war zwar sehr bemüht aber    NAJA.

Also ich denke mir es ist prinzipiell erlaubt. Die Frage ist aber.
Welche Versicherung bezahlt wenn der Fahzeugführer einen Unfall verursacht?
Die des Zugfahrzeugs oder die des Wohnwagens?

Ich denke es ist die Vers. des Zugfahrzeugs, da der Wohnwagen eigentlich nicht unfallverursachend sein kann, sondern "nur" auf Lenk/ Steuerbewegungen des Zugfahrzeugs reagieren kann.

Hier würde ich mit der MACIF nochmal ganz sicher abklären ob Sie im Unfalle die Schadensabwicklung übernehmen werden.

Sorry kann ansonsten außer Mutmaßungen
nicht mehr anbieten.

Gruß
Uwe

126
Sonstiges / Wiki Updates -> Übersetzungshilfen und RSS Feed
« am: 16. Februar 2006, 16:43:02 »
Das hört sich gut an, dalernt man gleich praktische Anwendungen.

127
Sonstiges / Na, ist ja leider noch ein bisschen leer hier....
« am: 16. Februar 2006, 16:37:27 »
Hallo Michael,
bin morgen bei meiner Versicherun Group AMA, werde das Thema mal ansprechen.
Ich könnte mir schon vorstellen, das es geht.
Wer sagt es geht nicht und mit welcher Begründung.

Was sicher nicht geht ist einen Anhänger (nicht Wohnwagen) bis 750Kg von einem anderen Auto als dem eigenen ziehen zu lassen. da der Anhänger die gleiche Nummer bekommt wie der PKW.

Melde mich morgen
Gruß
Uwe

128
Steuern / Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« am: 16. Februar 2006, 16:26:46 »
Naja, du machst deine Steuer immerhin online, dazu reicht mein franz. bei weitem nicht aus.
Dazu noch ne kurze Frage, wenn du deine Erklärung online machst, mußt du denn nicht noch irgendwelche Unterlagen abgeben z.B.: letzte Lohnabrechnung? Wie läuft daß?

EXCEL-Liste schick ich dir, vielleicht kannst du Sie verwerten.

Gruß
Uwe

129
Behörden / Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« am: 10. Februar 2006, 15:05:39 »
Ja Nicole das stimmt natürlich,

per Post funktionierts bestimmt auch. Aber ich mache die Dinge derzeit lieber noch persönlich, einfach um die Abläufe und die Menschen kennenzulernen. Ich hab zwar wenig Zeit vom Job her aber er erlaubt mir eine "fast" freie Zeiteinteilung.

So wie angekündigt das Ergebniss.

Es war alles lachhaft einfach.
Die entsprechenden Daten wurden eingetragen und vom AG unterschrieben.
Ich bin nach Wissembourg gefahren habe zu dem guten Mann am Empfang in "französisch" etwas von troi timbres gestammelt, das wie ich meine 3Stempel heißt und er hat mich dann in gutem Deutsch gefragt ob ich denn meine Grenzgängerbescheinigung die ich in meinen Händen hielt verlängern wollte.

Wie demütigend !

Er nahm die Blätter las kurz, tippte kurz in den Computer, stempelte meine 3Exemplare, behielt eines und gab mir die anderen wieder.


Lange Rede kurzer Sinn, ging alles ganz einfach.

Und achja Nicole hatte recht einen Wohnsitznachweiß habe ich nicht benötigt, da ich ja schon bei denen gespeichert war.

Gruß
Uwe

130
Steuern / Fahrtkosten auf Einkommensteuer eintragen?
« am: 10. Februar 2006, 14:15:25 »
Hi Marco,

also wie ichs schon ansatzweise beschrieben habe.

1. Excelliste erstellt, darin meine Ziele und Kilometer eingetragen (Hin- und zurück)

2. Vom AG unterschreiben lassen.

3. Ich gehe dann persönlich zum Finanzamt lege alles vor und die Leute haben  dann für mich die
    Kenndaten und Kilometer eingetragen.

Steuerlast wurde dann auch sofort ausgerechnet.
Die Einträge wurden kopiert und die Kopien habe ich dann von meiner Voisine (Nachbarin) überprüfen lassen.

Ich versuche es dieses Jahr das erstemal selbst, kann ja vom letzten Formular abschreiben aber online ist mir ehrlich gesagt zu haarig.
Ich gehe weiterhin zum Finanzamt.

Ich schaue mir die Sachen am WE sowieso alle an um meine Steuer vorzubereiten.
Ich melde mich dann wie die Einträge vorgenommen wurden.
Hast du Interesse an meiner Liste? Zu funktionieren scheint Sie ja.
Aber bitte nicht über mein französisch lachen, das tut mir doch auch weh.

P.S.: War erst gestern beim Finanzamt der Nette Mensch am Schalter meinte das die Formulare erst im Mai bereitliegen würden.

Gruß
Uwe

131
Sonstiges / Berechnung Kindesunterhalt D/F
« am: 09. Februar 2006, 09:23:14 »
Hallo Nicole

Du hast geschrieben.



--Der Weg zu einem Anwalt wird wohl nicht erspart bleiben ;-(--

Das sehe ich auch so. Bedenke dabei dabei bitte das sich um Rechtsprechung zweier Länder handelt.
Nimm also nicht jeden Anwalt. Ruf bitte bei Euroinfo an, erkläre dein Problem und laß dir einen Anwalt der sich mit grenzüberschreitendem Recht auskennt nennen.


--unser Haus steht auf dem Spiel--

Ich denke das ist so gemeint, das das Haus verkauft werden müsse. So einfach geht das meiner Meinung nach nicht, ich denke mir das derzeit noch die Finanzierung am laufen ist. Jetzt kommts auf den Verkaufswet des Hauses und die Restschuld bei der Bank an. Laut franz. Gesetz ist es meines Wissens so das man ein Haus erst verkaufen darf wenn die Restschuld durch den Verkauf 100%ig getilgt ist.
Bitte dran denken und informieren.


--Er hat jedoch viele Schulden seiner Frau übernommen--

Hier stelle ich die Frage in welcher Rechtsform die Übernahme erfolgte. Ich will hier kein böses Blut erzeugen aber wenn wie es sich darstellt von beiden Parteien eine totz Darlegung der Probleme der anderen Partei auf ihr Recht beharrt, dann hat die erste Partei auch das Recht seine Verpflichtungen zu überprüfen.


Ich wünsch euch viel Glück und vielleicht kommts doch noch zur gütlichen Einigung, was bestimmt für beide das beste wäre.

Es wäre nett wenn du uns informieren würdest wie es grundlegend weitergeht.

Gruß
Uwe

132
Behörden / Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« am: 09. Februar 2006, 08:51:59 »
Ja ich denke das passt so,

wobei ich mir für die Verlängerung den Punkt B wohl sparen kann.
Für Punkt C: genügt wohl eine Telefon/ Stromrechnung, dies wird oft als Wohnsitznachweiß in F verwendet.

Ich gehe heute wenns mir reicht noch zum franz. Finanzamt.
Gebe Bescheid wies geklappt hat.

Übrigens die 5011er Formulare hab ich mir beim in D zuständigen Finanzamt Downloaden können.

Hier der Link für Grenzgängerformulare.

http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/menu/1160383/index.html

Es ist egal von welchem Finanzamt die Formulare kommen euer Amt hat bestimmt auch einen eigen Link. Dies ist jetz Khe- Durlach.

Achtung bitte beachten das man die Formulare zwar ausdrucken und ausfüllen darf, aber im Original sind sie
2-seitig. Für mich stellt das jetzt im Büro kein problem dar. Aber mit nem normalen "Tintenpisser" ist das doch ein bisschen schwerlich.

Saluet
Uwe

133
Sonstiges / Berechnung Kindesunterhalt D/F
« am: 08. Februar 2006, 17:49:00 »
Hi Nicole,

habe hier leider gar keine Erfahrung oder Wissen.

Aus dem pers. Gefühl heraus würde ich sagen, es gilt zwar deutsches Unterhaltsrecht aber zur Berechnung wird das höhere franz. Netto herangezogen.

Ist aber wie gesagt meine persönliche Meinung.

Hier der Link zur Euroinfo in Kehl. Die müssten dir weiterhelfen können.
Bei leichten Fragen antworten die schnell und unkompliziert, kostet auch nichts, je nachdem erstellen die aber auch ganze Schriftstücke, die aber auch justiziabel sind und dann kostets etwas, ist aber im grünen Bereich und es sind echt nette Leute.

www.euroinfo-kehl.com

Saluet
Uwe

134
Wohnen / Internet-Banking
« am: 08. Februar 2006, 08:09:27 »
Hi Leute,

ich weiß wieder mal späte Antwort, es sind ja nur 3,5Monate.
Aber ich denke das Thema ist nicht ganz unwichtig.
Ja der Zahlungsverkehr in F ist für uns Deutsche in der Tat ungewöhnlich.

Internetbanking ist in F wirklich nicht so verbreitet,  viele können mit diesem Ausdruck auch nichts anfangen, aber es wird von fast jeder Bank angeboten, von einer "Öffnungszeit" habe ich noch nie was gehört.
Ist in meinen Augen ein Armutszeugniss der CM.
Ich selbst bin bei der Banque national de Paris (BNP Paribas) von der CM habe ich Abstand genommen, weil mir die Preise nicht gepaßt haben, der Vorteil der CM liegt aber daran, das sie auch deutsche Verträge haben.
Da I-Banking bei der BNP funktioniert einwandfrei und ist ständig geöffnet. Der Funktionskomfort ist allerdings bei weitem nicht so groß wie bei deutschen Banken. Beispielsweise lassen sich Auszüge nur max. 4Wochen zurückverfolgen. Also dringend exportiern z.B. xls Format o.ä. Auslandsüberweisungen sind auch nicht möglich, daher halte ich mein franz. Konto klein. Es ist leichter etwas von D nach F zu transferieren.

Soviel aus meiner Sicht zum I-Banking, ich versuche mal die anderen Zahlungsmöglichkeiten zu listen.

1. Der gute alte Scheck, er ist bei uns außer bei Firmen fast ausgestorben, in Frankreich ein noch heute übliches
    normales Zahlungsmittel.

2. EC- Karte (deutsche) wird in nahezu 90% aller Geschäfte genommen. Es sind einige wenige die nur franz.
    Karten akzeptieren, aber dazu gehören viele Tankstellen z.B. die bei den Großmärkten wie -SUPER U- oder
    -Champion-. Die Leute die das nicht wissen verursachen dann immer einen sonntäglichen Stau an unseren
    Tankstellen und stehen ratlos vor dem Zapfhahn. Mich amüsierts immer und außerdem gings mir am Anfang
    genauso. Habe da auch schonmal ausgeholfen, d.h. habe mir bares geben lassen und dann für die "armen"
    Leute mit meiner "Carte bleu" getankt.

3. I-Banking ist oben erklärt.

4. Jetzt das Highlight, für mich immer noch sagenumwoben, das -RIB- "Releve d'Identite Bancaire".
    Es ist im Grunde nichts anderes als ein Zettel, in dem deine Bankdaten stehen, diesen fügst du einer
    Rechnung bei z.B.: Stromrechnung, die muß man unterschreiben (nicht den RIB) und zurückschicken. Damit
    erteilt man quasi dem Rechnungssteller die Erlaubniss die Summe der Rechnung vom Konto abzuheben.
    Es ist zwar einem Scheck im Verhalten ähnlich, aber es ist kein Scheck.
    Ich selbst weigere mich vehemend diese Zahlungsmitte zu verwenden, obwohl es sehr verbreitet ist.


So mehr weiß ich jetzt nicht aber ich glaube es genügt vorab.

Gruß
Uwe

135
Wohnen / Stromanbieter und Versicherungen
« am: 07. Februar 2006, 22:47:52 »
Hallo Sabine,

als Stromanbieter ist mir derzeit nur die EDF -Electricite de France-  respektive für unser Departement "Bas-Rhin" und "Haut-Rhin" die EDS -Electricite de Straßbourg- bekannt. Die beiden sind staatlich organisiert und gehören irgendwie zusammen, da beide auf meiner Rechnung vermerkt sind. Andere Anbieter sind mir nicht bekannt, würde mich ebenfalls interessieren.

Salut
Uwe

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