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Nachrichten - Uwe

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91
Behörden / Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« am: 21. März 2007, 18:09:16 »
Servus,

hier ist die Antwort vom BMI. Namen habe ich raus geixt (schreibt man das so?)

Bitte nicht gleich auf die zuständige Behörde rennen.
Ich habe noch weitere Fragen zur Verfahrensweise gestellt.

Also Geduld Freunde ich werde euch selbstverständlich über alles weitere unterrichten.

Achso in Anlehnung zu meinem Beitrag Familienkasse Offenburg.
Ich finde deutsche Beamte doch an O.K.
Aber diese Offenburger ??? :D

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Sehr geehrter Herr Manz,

haben Sie vielen Dank für Ihre am 18. März 2007 im Bundesministerium des Innern
eingegangene E-Mail. Sie bitten um Informationen im Rahmen des Ausweiswesens.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Der Ausweispflicht unterliegt nach deutschem Recht nur, wer Deutscher im Sinne
des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat
und nach den Vorschriften des Landesmeldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht
unterliegt (§ 1 des Gesetzes über Personalausweise).

Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen nicht der allgemeinen
Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht. Sie sind daher nicht
verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Gleichwohl besteht nach den verschiedenen Personalausweisgesetzen der
Bundesländer die Möglichkeit, als Deutscher, der nicht der Ausweispflicht
unterliegt, auf Antrag einen Personalausweis zu erhalten (z.B. § 1 Abs. 3
AGPersPaßG Bayern). Somit besteht auch für Auslandsdeutsche die Möglichkeit,
einen Personalausweis zu erhalten. Der Antrag ist in der Regel bei der
Personalausweisbehörde zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich der
Antragsteller seinen letzten gemeldeten Wohnsitz im Inland hatte. Die
Auslandsvertretungen sind für die Ausstellung des Personalausweises nicht
zuständig.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.: XXXXXXXXXXXXX
________________________
Bundesministerium des Innern
Referat O 3 - Buergerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de

92
Behörden / Kindergeld, Familienkasse Offenburg
« am: 21. März 2007, 14:17:35 »
Meine Probs gingen mit Volljährigkeit der Kinder los, hier muß man weitere Schultätigkeit, Ausbildung o.ä. nachweisen. Also einen Haufen Papierkram erledigen.
Soweit so gut, das alles ist einfach nur Arbeit, die kann man abarbeiten. Naiverweise haben wir die ersten Papiere ohne Einschreiben geschickt, eine Antwort kam nicht. Nach gewisser Zeit (ich glaube es waren 3 Monate) wurde das Kindergeld gestrichen/ einfach nicht mehr bezahlt. Auf tel. Nachfrage hieß es das keine Papier eingegangen sei. Kann ja sein. Also nochmal per Einschreiben. Bearbeitung damals 6Wochen dann kam die Bewilligung und am nächsten ersten das Kindergeld, natürlich mit Rückzahlung derausstehenden Summe. Es haben uns damals zunächst 3Monate Kindergeld gefehlt. Beim nächsten Kind das dann 18 wurde ging das Procedere grade wieder los, jedoch diesmal gleich mit Einschreiben.

Ich möchte nicht maulen, wir sind auch nicht als arm zu bezeichnen, aber was ist bei dieser Verhaltensweise mit Familien die darauf wirklich angewiesen sind.

@Mausespeck
Probleme können erst dann entstehen, wenn ein Vorfall eintritt.
Wenn du 10 Jahre bei der Familienkasse bist und seitdem dein Geld dort beziehst ohne Veränderung der Situation, dann läuft das auch. Ich weiß nicht wie alt deine Kinder sind. gesetzt dem Fall, Sie kamen bereits aus der Schule (deutsche Schule?) oder wurden volljährig. Wie war denn da der Ablauf?

Gruß
Uwe

93
Behörden / Kindergeld, Familienkasse Offenburg
« am: 21. März 2007, 08:02:07 »
Zitat von: Dieter12
Jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr. In einem anderen Beitrag hast Du Dich über die  Beamten im allgemeinen im Gegensatz zu den f sehr lobend geäussert; und jetzt das!?!?
Gruss, Dieter
Ja es ist auch so wie ich das geschrieben habe, wobei ich mich wenn ich mich recht erinnern kann mehr über Bürokratie im allgemeinen ausgelassen habe.

Ich muß ganz ehrlich sagen das ich bis jetzt noch nie ein Prob. hatte das sich nicht im Dialog lösen lies. In Frankreich und in Deutschland. In Deutschland tat ich mich dabei immer leichter und das lag nicht immer nur an der Sprache.

Aber die Familienkasse Offenburg hat m.E. seit der Umstellung auf diese Servicenummern 01801.... irgendewelche Probleme mit Ihrem "verbesserten" Service und davor wars auch nicht gerade berauschend.

Wie schon erwähnt.
Vielleicht sind wir einfach nur das Opferlamm

Grüßle
Uwe

94
Behörden / Kindergeld, Familienkasse Offenburg
« am: 19. März 2007, 23:29:22 »
Mag ja sein das du oder auch evtl. sogar viele andere gute Erfahrungen haben.

Aber wer mich kennt und hier auch etwas meine Beiträge durchließt erkennt eigentlich das ich nicht gleich mit dem Holzhammer zuschlage. Aber die sind drauf und dran das mir der Gaul durchgeht.

Vielleicht bin ich ja wirklich nur der eine von Vielen der einfach nur Pech hat ??

Kann ja sein

95
Behörden / Kindergeld, Familienkasse Offenburg
« am: 19. März 2007, 22:21:14 »
Hallo Leutz,

da wir ja in F wohnen ist für uns deutsche Kindergedlempfänger jetzt die Familienkasse Offenburg zuständig. Zumindest für das Bas Rhin. Seit ich hier wohne, habe ich nur Probleme mit denen, da wären ungerechtfertigte Streichungen vom Kindergeld, verlorene Dokumente, angeblich nicht eingegangene Dokumente unserer Seite obwoh per Einschreiben mit R-Schein versandt. etc.... etc..

Wie sind den eure Erfahrungen.

Und jetzt haben die den Vogel abgeschossen. Hab denen jetzt ne Mail geschickt welche ich später noch in Reinschrift versenden werde.

Wenn interessiert kann ja mal lesen, ist auch noch etwas emotional aufgeladen, ist mir aber egal.

Sorry im voraus, wird etwas länger.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15.3.07 erhielten wir von Ihnen Post. Wonach bei der unter Betreff genannten Kindergeldnummer noch ein Fragebogenzur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld auszufüllen sei. Mit Fristsetzung ab März 2007, ansonsten werde das Kindergeld in voller Höhe entzogen.

Hierzu folgendes:
Uns wurde kein Fragebogen zugesandt.
Wir wissen noch nicht mal um welches Kind es geht.
Wir sind unserer Benachrichtigungspflicht bis jetzt immer nachgekommen.

Nebenbei bemerkt hat Ihr Schreiben bei uns zunächst relativ starken häuslichen Unfrieden erzeugt, da zunächst die Versäumniss von dem Einen auf den Andern geschoben wurde.

Nach nochmaliger Durchsicht des Schreibens samt Umschlag den ich persönlich nochmal aus der Mülltonne retten konnte, fiel uns folgendes auf.

Eingang bei uns am 15.3.07.
Poststempel Offenburg 09.03.07.

Datum Ihres Schreibens 15.Dezember 2006.

Ich fasse zusammen.
Wir erhalten also im März 2007 ein Schreiben der Familienkasse Offenburg vom 15.12.2006, mit Fristsetzung zum März 2007.
Die Unterschrift ist als vollkommen unlesbar zu bezeichnen. Es ist anscheinend auch in der heutigen Zeit wohl schwierig den Namen in Reinschrift hineinzuschreiben

Guter Trick, um den einen oder anderen Bürger, der nicht gleich schaut, zu verunsichern.

Beim Anruf auf Ihrer Hotline am 16.3.07 um 09.29Uhr wurde ich erstens sehr unfreundlich von einer Dame empfangen bei der sehr schnell zu erkennen war das Sie der deutschen Sprache zumindest nicht im ausreichenden Maß mächtig war um das Problem zu erfassen. Bei nachfragen nach dem Namen wich Sie aus und nannte mir diesen nicht. Nachdem die Dame offensichtlich überlastet war bot Sie mir an mich weiterzuverbinden, ich bejahte dies natürlich, wurde weiterverbunden und wenn ich nicht nach 10 Minuten aufgelegt hätte, sondern noch immer warten müsste, könnte ich Ihnen diese Mail nicht schreiben.

Es stellt sich hier die Frage, auch aufgrund anderer Erfahrungen welche leider nicht ausreichend dokumentiert sind.
Ist Ihre Behörde überhaupt noch nach normalen Grundsätzen als handlungsfähig zu bezeichnen.
Ich erwäge, sollten diese Ungereimtheiten nicht schnellsten befriedigend geklärt werden, den Schritt zur nächsthöheren Behörde.

Nach Dursicht unserer Konten stellten wir fest daß das Kindergeld für unsere Tochter ------ noch ausstehend ist, es sich also um diese Tochter handeln müsste, zumal die andere Tochter XXXXXXX mittlerweile einen eigenen Hausstand betreibt.

Ich fordere Sie auf mit Fristsetzung zum 07.04.07 (Eingang bei uns).

1.Uns das ausstehende Kindergeld für unsere Tochter ---------- zu bezahlen, da wir ja keine Möglichkeit hatten einen
Fragebogen auszufüllen, sollte u.E der Status vom Dezember 2006 gelten.

2.Uns umgehenst einen entsprechenden Fragebogen zuzusenden.
Achten Sie hier bitte darauf das Sie nicht nochmal Daten haben wollen wie Ausbildungsbescheinigung (liegt bei Ihrer Behörde seit 10/2005 vor) oder ähnliches.

3.Uns einen Sachbearbeiter/in mit Namen und telefonischer Durchwahl zu benennen.

4.Wie auch immer Sie über Punkt 1-3 denken fordere ich Sie in jedem Fall auf sich bei uns in dieser Sache zu melden.


Auch wenn dieses Schreiben bis hier einen etwas lustig sarkastischen Charakter hat, möchte ich Sie darauf hinweißen das ich keine Hemmung habe, sollte ich nicht weiterkommen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Im Anhang finden Sie noch die Scans des Schreibens mit Datum und dem Umschlag mit Datum. Sollten Sie auf die Idee kommen das der Umschlag nicht zum Schreiben gehöre, würde ich ganz gerne wissen welches Schreiben mir am 09.03.07 zugesandt wurde.

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mit freundlichen Tr...en
und soweiter

Sorry Leute mußte mich einfach mitteilen.

96
Wohnen / Stress bei Immobilienverkauf
« am: 19. März 2007, 08:07:29 »
Zitat von: fröhlich
Der französische Käufer ist fein raus, sitzt in meinem Haus und ich muß mich mit Leuten rumärgern die ich eigentlich
Also irgendwie kenne ich das anders. Als wir unser Haus kauften (sinnigerweise am 1.April 2003) war das Geld auch noch nicht bei der Notarin gebucht. Dem Verkäufer gestatteten wir bei unserer Bank (BNPParibas) Einkunft einzuholen ob alles klar geht und worin die Verzögerung besteht. Nach dem Gespräch gestattete er uns also doch schon zum Termin einzuziehen obwohl noch kein Geld da war.

Jetzt kommts wir waren 2 Tage drin und irgendwie bekam die Notarin davon Wind und sagte wir müssen wieder raus bis alles unter Dach und Fach sei. Es war ein Kampf das Sie uns genehmigte die bereits eingestellten Möbel drin zu lassen. Wir musste noch 3 Tage im Hotel übernachten.

Das heißt, nach meiner Erfahrung kann man sagen das der Käufer nicht einziehen darf bevor das Geld entsprechend gebucht wurde.

Allerdings kann ich bestätigen das es mit der Credit Agricole zumindest nach dem was ich so höre desöfteren Ungereimtheiten gibt.

Ich denke geholfen hab ich dir nicht wirklich aber auch du wirst die Erfahrung gemacht haben das in Frankreich die Uhren anders laufen.

Vor allem langsamer.

An dieser Stelle muß ich jetzt auch mal ein gutes Wort für unsere deutschen Beamten einlegen.
Seit ich in Frankreich lebe weiß ich erst wirklich was Bürokratie bedeudet, die Deutschen erscheinen mir irgendwie flexibler und offener.

Grüßle
Uwe

97
Besteuerung an der Quelle??

nach meinem Verständniss bedeudet es das mein AG Steuerzahlungen direkt an den franz. Fiskus auszahlt.

Warum soll dies das Ende der Grenzgengerregelung bedeuten? Muß nicht sein oder?

98
Behörden / Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« am: 18. März 2007, 17:03:54 »
Selbstverständlich,

hab jetzt schon Mails verfasst 1xans Bürgerbüro Karlsruhe und 1x ans BMI

Salut
Uwe

99
Behörden / Anmeldung in Frankreich abgeschafft?
« am: 18. März 2007, 11:56:24 »
@AndyK

Den Beitrag find ich äußerst interessant. Werde gleich nächste Woche ans Werk gehen und einen neuen PA beantragen, bei richtigem Vorgehen bekommt man es bestimmt auch hin das die Adresse eingetragen wird.

Gruß
Uwe

100
Sonstiges / Riester Vertrag in Deutschland
« am: 12. März 2007, 21:06:53 »
Hm ein interessntes Thema,

würde mich interessieren wies ausgeht.
Beim schnellen "rumgooglen"  hab ich auf Wikipedia dies hier gefunden.

-Sofern der spätere Hauptwohnsitz ins Ausland, beispielsweise bei Auswanderung nach Mallorca, verlegt wird, müssen die Zulagen und Steuervorteile ebenfalls, wenn auch in Raten, zurückgezahlt werden. (Aktuell: 15% der mtl. Rente) -

Hiern steht allerdings der besondere Status des Grenzgängers irgendwie dagegen der zwar im Ausland wohnt aber weiterhin noch in D arbeitet und dort seine Soziversicherung zahlt wie due selbst erwähnt hast.

Wie stehts eigentlich mit den Leuten die von Ihrer Firma ins Ausland versendet werden und dort Jahrelang wohnen?

Eine Kopplung an einen deutschen Wohnort konnte ich für "Riester" auf die Schnelle nicht erkennen ebensowenig an die Zahlung von Steuern oder Soziversicherung.

Halt uns bitte auf dem laufenden. Wie gesagt ich finds rein von der Frage her interessant.

Ciao
Uwe

P.S.:
Sehe gerade du wohnst in Mothern.
Also schönen Gruß aus der Rue du haut Village

101
Im Internet würde ich mal unter dna.fr stöbern,

ansonsten rate ich dir die dna (Derniers Nouvelles Alsace) zu holen da es von Haus aus eine Zeitung ist, die gibts auch in deutscher Sprache allerdings nicht mit dem gleichen Umfang.

Als 2.te Zeitung empfehle ich dir das Blatt G`touts (weiß nicht ob richtig geschrieben), dies ist das Gegenstück zum deutschen Sperrmüll. Hier ist der Link, g-tout.fr . Aber auch hier gilt, hol dir das Papier, ist wirklich ausführlicher. Die Franzosen respektive die Elsässer auf dem Land habens nicht so mit dem Internet daher werden dir übers Netz einige Anzeigen durchgehen.

Achso,
mach mal einen Spaziergang durch Wissembourg. Dort sind in der Altstadt einige Immobilienläden, bei Interesse um den Preis handeln, da geht noch was und nachfragen ob die Provision im Preis mit drin ist.

Bei Kauf darauf achten das insofern Möbel drin sind (z.B.: Küche) das diese einen großen Anteil am Preis haben, er muß aber glaubhaft sein. Das hängt mit der Grundsteuer zusammen (Tax Fonciere), die wird nach dem Hauspreis berechnet.

Meine Küche hat 18" gekostet ;) . Die hab ich gleich nach Umzug weggeworfen.

Salut
Uwe

P.S.: Auf den Mairies nachfrgen bringt viel, außerdem hängen da schon mal ein paar Angebote auf dem schwarzen Brett. ( zumindest bei uns)

102
Hallo, wir haben ein Haus in Frankreich gekauft.

Ich möchte mich weitgehend Marcos Ausführunngen anschließen.

Wir haben bei der BNPPARIBAS Hagenau finanziert. Obwohl Eigenkapital vorhanden war führten wir die Gespräche erstmal ohne dieses zu erwähnen. Das Thema EK wurde nie von der Bank angesprochen. Es war lediglich interessant wie hoch der Verdienst ist, welche Schulden sind da, wie ist der momentan Kontostand, seit wann in der Firma und bis wann soll das Darlehen abbezahlt werden. Über eine Sondertilgung wollten wir auch verhandeln, mussten aber erfahren das dies sowieso normal wäre und nichts kostet. Dies muß meines Wissens in Deutschland erst abgeklärt werden, ist auf jeden Fall nicht üblich.

Das die franz. Banken billiger im Zins sind kann ich jedoch nicht wirklich bejahen muß aber zugeben das wir zu einer sehr günstigen Zeit gekauft haben (2003) und da waren einige deutsche Banken billiger als französische. Allerdings wurden damals französische Immobilien nur von 2 mir Bekannten Bnken finanziert. Das war die LBS und die andere weiß ich nicht mehr. Hier ging allerdings unter 35% EK gar nichts. Dies war für uns indiskutabel zumal ich damals das gesparte EK zu einem besseren Zinssatz anlegen konnte als wir fürs Haus bezahlten.

Ich muß noch erwähnen das der Gang zur BNPPARIBAS Hagenau für uns wohl nicht unbedingt der beste war weil der Sachbearbeiter von damals versetzt wurde und er der einzigste war der Deutsch konnte. Wenns ums Geld geht ist es halt doch besser wenn jemnd da ist der dir alles übersetzt. Wahrscheinlich werden wir das Konto nach Wissembourg verschieben, dort ist noch eine Frau die Deutsch spricht.

Daher empfehle ich eher zur CM zu gehen die findet man in jedem Dorf im Elsass und hat sich stark auf deutsche Kunden eingestellt ich glaube das es dort sogar Verträge in deutscher Sprache gibt. Allerdings wurde damals dort ca.15-20% EK verlangt und der Zins war höher, auch nach Verhandlungen.

Grüßle
Uwe

103
Sonstiges / Umweltplakette
« am: 01. März 2007, 22:47:59 »
Ne is nich wahr

oder

Die spinnen doch

Muß morgen gleich mal in den Schein schauen.

104
Sonstiges / Deutschsprachiger Notar/Anwalt in FR
« am: 01. März 2007, 21:39:02 »
Zitat von: Jean-Jacques
Hallo zusammen habe eine gute Deutschsprachige  Notarin in 67630 Lauterbourg,
mit Ihr habe ich schon einige

Isabelle Kuhn-Magret
67630 Lauterbourg
66Rue de la 1ere Armee
Tel 0033388948156
Ja die kenne ich auch.
Kann man wirklich empfehlen.

105
Sonstiges / Umweltplakette
« am: 01. März 2007, 19:55:06 »
Hallo Leutz,

ab März gilt für Fahrzeuge die in deutschen Städten in eine Umweltzone fahren wollen eine Plakettenpflicht.
Diese wird sowit ich erfahren habe nch der Emissionsschlüsselnummer vergeben.

So jetzt folgende Frage.
Inwieweit gilt dies für ausländische Fahrzeuge respektive in Frankreich (Elsass) zugelassene Fahrzeuge.
Wo kann ich die Emissionsschlüsselnummer in meiner Carte Gris finden oder wo bekomme ich die Emissionsschlüsselnummer sonst her?

Salut
Uwe

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