Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Uwe

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106
Steuern / Altersteilzeit
« am: 25. Februar 2007, 15:28:09 »
Na da bin ich ja mal gespannt.

107
Steuern / Altersteilzeit
« am: 25. Februar 2007, 11:06:05 »
Also wissen tu ichs nicht.

Gefördert wird die Altersteilzeit z.B.: vom deutschen Arbeitsamt (Neudeutsch Arbeitsagentur) wie und in welcher Höhe weiß ich nicht.
Also stellt sich die Frage ob du als Grenzgänger der in F. lebt überhaupt einen Anspruch hast, nächste Frage wie siehts beim franz. arbeitsamt (Assedic) aus. Wie stehen die dazu.
Infos über finanz. Förderung der Altersteilzeit muß von den Arbeitsämtern kommen.

Dein Einkommen das du bei dem Arbeitgeber in Teilzeit bekommst mußt du natürlich normal als Einkommen angeben. Solltest du Förderung bekommen mußt du diese bestimmt auch versteuern.

Ich würde hier ein neutrales Steuerbüro fragen. Möchte keine Werbung machen aber frag mal hier nach.

http://www.kolb-ehl.de/  ein Büro ist in Scheibenhardt, Adresse wie folgt.
Mühlweg 6, 76779 Scheibenhardt
Telefon: 07277/970 02, Telefax: 07277/970 03

Da du in der Nähe Lauterburg wohnst gehe doch auch mal zum PAMINA Gebäude in Lauterburg. Dies ist direkt am Grenzübergang von D kommend gleich rechts das alleinstehende ältere Gebäude.

Helfen konnte ich leider nicht wirklich aber vielleicht ein paar Denkanstöße geben.

Salut
Uwe

108
Vorstellungen / Hallo bin neu hier.
« am: 24. Februar 2007, 21:11:55 »
Zitat von: Chris
4 Jahren hier in der Nähe von Lauterbourg
Salut Chris,
wo wohnst du denn da. Dies interessiert mich da hoffentlich bald ei 67er treffen stattfinden wird.

109
Behörden / Auto ummelden
« am: 24. Februar 2007, 20:57:36 »
Zitat von: Yoli
Kann ich zuerst das Auto in der Prefecture anmelden und dann das Auto in eine Woche später in Deutschland abmelden.
Yolanda
Ich denke das geht nich, da die Prefecture bei der Anmeldung den deutschen KFZ-Brief einzieht/ entwertet.
Wenn du fragst ob du den entwerteten Brief zurückhaben kannst ists vielleicht möglich. Ich habe bereits drei deutsche Autos angemeldet un habe den Brief nie zurückbekommen. Brauchte ihn allerdings nich.

Außerdem ist zu bedenken, das Fahrzeug hätte dann für eine gewisse Zeit zwei Zulassungen in Europa und das geht bestimmt nicht.

Ciao
Uwe

110
Versicherungen / Krankenversicherung
« am: 24. Februar 2007, 20:45:44 »
Wobei mich interessieren würde wie man das das durchsetzt.
Wer stellt die Pflegebedüftigkeit fest, wenn man zum Beispiel zum französischen Arzt geht.

Für mich wers interessant da ich seit 12 Jahren an "sclerose en plaque" erkrankt bin jedoch ohne wesentliche Symptome. Man weiß ja nie was kommt. Ich bleibe auf jeden an der Sache mit der Geldleistung dran.

Hab meinen Nachbarn heut noch gefragt, respektive die Frau.
Die hat mir einiges erzählt wies bei Ihnen gelaufen ist und hier kann man sagen das ,,naja wie soll ichs ausdrücken" extrem getrickst wurde und wir diesen Fall wenn überhaupt auf ganz wenige Personen übertragen können. Daher möchte ich meine Aussage mit den Pflegesachleistungen lieber zurückziehen.

Sry
Uwe

111
Versicherungen / Krankenversicherung
« am: 24. Februar 2007, 12:11:10 »
Hallo Dieter,

keine Leistungen der Pflegeversicherung für Grenzgänger??

Muß ich leider oder mehr Gott sei Dank widersprechen.

Hier der kurze Auszug von http://www.eures-t-oberrhein.com/eurest/de/infos_gg/pflege.php3

---Es verstößt jedoch gegen die Art. 19I, 25I und 28I Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom
   14.6.1971 .......... den Anspruch auf eine Leistung wie das Pflegegeld, die eine Geldleistung bei Krankheit
   darstellt, davon abhängig zu machen, dass der Versicherte in dem Staat wohnt, in dem er der Versicherung
   angeschlossen ist."

   Kurz gesagt: auch Grenzgänger haben im Falle der Pflegebedürftigkeit Anspruch auf das o. g. "Pflegegeld",
   ber nicht die "Pflegesachleistungen".---

Im Link steht der kpl. Artikel.
Noch eine kurze Anm. mein Nachbar ist pflegebedürftig und erhält sogar"Pflegesachleistungen" wie er das macht weiß ich nicht, muß ihn mal fragen.

Grüßle
Uwe

112
Versicherungen / Welche kfz versicherung in der nähe von ....
« am: 23. Februar 2007, 21:00:34 »
Wenn du in Wintzenbach wohnst kannst du es ja mal bei der Group AMA versuchen.
Hier die Adresse, Groupama Assurances 17 r Principale 67470 Seltz. Am besten nach Md. Fuchs fragen die spricht ganz gut Deutsch. Ein Beispiel, ich bezahle für einen Opel Signum 2.2DTI Bj 2003 Vollkasko im
Jahr 596,30 mit welchem Rabbatt kann ich jetzt nicht genau sagen. Als wir vor 4 Jahen nach Frankreich kamen waren wir bei 60% und das haben die übernommen. Vielleicht gehts günstiger, wäre interessant mal ein paar andere Preise zu hören.

ciao
Uwe

113
Vorstellungen / Schulwechsel
« am: 15. Februar 2007, 22:20:43 »
Hm,
wenn dein Sohn die CP besucht ist er ca. 6Jahre, wie gut kann er den deutsch?
Erfahrung mit Schulwechsel in diesem Alter haben wir nicht aber mit den deutschen Schulen.
Leider sind diese Erfahrungen nicht so gut.
Es wird wenig auf Problemkinder eingegangen, sei es der Legastheniker oder das hochbegabte Kind, diese Kinder sind nicht in der Norm und somit ein Problemfall für den überlasteten Lehrer. Ein Kind das französisch spricht ist zumindest für die Lehrer die ich kennen lernte ein Problemfall.

Ich muß dazu sagen das ich einige Jahre im Elternbeirat der Schule meiner Kinder war und dort den Eindruck hatte mit dem Kopf gegen Betonwände zu rennen.

Wäre ich jetzt böse, würde ich sagen das es besser wäre dein Kind wäre anderer Abstammung aber bitte nicht deutsch und ja französisch ist wohl auch problematisch. darauf ist man nicht eingerichtet.

Soweit ich das bei meinen deutschen Nachbarn (Drillinge) beobachten kann gehen die franz. Schulen sehr viel mehr auf Probs. ein, deutsche Kinder werden gut integriert aber auch um die "eigenen" (französischen) kümmert man sich wirklich gut.

Mein Tip, wenn der Sohn gut deutsch kann, dann ok, schule ihn aber ein Jahr zurück wieder in der ersten Klasse ein.
Bei guter Auffassungsgabe gerne auch in die zweite.

Das andere Problem ist das dein Sohn in den ersten 2 Klassen im Vergleich zur französischen Schule eine Unterlastung erfahren wird und die Gefahr besteht das er die Lust am lernen verliert.
Ich sage immer dort wird nur gekuschelt, gespielt und ein kleines bisschen gelernt.
Spielerisches Lernen nennt sich das, z.B. auf dem Sofa das im Klassenzimmer steht.
In der 3. und der 4. Klasse gehts dann schon Richtung Realschule oder Gymi. Wer die 2 Jahre davor nur gekuschelt hat muss ganz schön aufholen.

Wenn du es dir leisten kannst schicke den Sohn in eine private Schule, die kann man sich bei einigermaßen durchschnittlichen Verdienst durchaus leisten. Wir habens getan und haben es nicht bereut, das Geld wars uns Wert.

Sry das sind böse Worte aber sie spiegeln ein wenig meine Verbitterung und Erfahrung mit den Schulen in Deutschland wieder.
Wobei ich fairerweise sagen muß das sich wohl seit PISA die Gangart etwas zum positiven geändert hat, auch Familienministerin "von der Leyen" macht mir einen guten Eindruck.
Aber bis alles greift dauert es noch einige Zeit.

114
Steuern / Arbeitsplatzwechsel
« am: 15. Februar 2007, 08:40:00 »
Hm,

macht Sinn, ich denke auch das es auf die Rechtsform ankommt. Die Stelle ist steuerlich sowieso zu hinterfragen, da es sich hierbei um eine Servicetätigkeit handelt, bei der ich ich mitunter auch mal in die Schweiz, Ungarn England aber auch nach Frankreich muß.

Am Dienstag sind die ersten Gespräche, bin mal gespannt.
Im Prinzip ist es egal wies steuerlich aussieht.
Es kommt auf die Gage an .   :D :D :D :D

Salut
Uwe

115
Steuern / Arbeitsplatzwechsel
« am: 13. Februar 2007, 20:24:38 »
Hallo Leute,

bei mir steht evtl. ein Arbeitsplatzwechsel an. Hierzu folgende Frage an euch.

Der Firmensitz der Firma selbst ist in Düsseldorf aber die Niedelassung bei der ich dann wäre ist in Karlsruhe.

Wie stehts mit dem Grenzgängerstatus??

Hat einer von euch schon Erfahrung oder besser konkretes Wissen.

Gruß
Uwe

116
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 27. September 2006, 14:46:44 »
Schaut euch hier mal um,  http://www.jajah.com .
Das mit der mobiltelefonie klappt wohl noch nicht mit jedem Handy. Klingt aber trotzdem interessant.

Gruß
Uwe

117
Steuern / Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 27. Februar 2006, 21:54:43 »
So also jetzt nochmal, jetzt aber hoffentlich richtig.

habe mir das mit den 183Tagen nochmal genau angeschaut. Meine Erklärung entsprach dem was mir damals mein deutscher Steuerberater erklärte.

hier ist zunächst ein Link zu Eurinfo. Für unser Thema gilt Punkt 6

http://www.euroinfo-kehl.com/d/euroinfo/studien/immobilien/immobilienDF14052001.htm

und jetzt der Auszug aus Punkt 6


-- Neben der Grenzgängerregelung durchbricht die "183-Tage Regelung" das Prinzip einer Besteuerung im Tätigkeitsland. Danach zahlen diejenigen Arbeitnehmer, welche von einem nicht im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber weniger als 183 Tage ins Ausland entsandt werden, ihre Einkommenssteuer im Wohnsitzland. --

Also ich verstehe den Texet so, wäre mein AG in F, ich wohne ebenfalls in F und schickt AG mich für weniger als 183 Tage nach D zur Arbeit so bezahle ich meine Steuer im Wohnsitzland also in F.

Sorry habe da wohl was durcheinandergewürfelt.

Ciao
Uwe

118
Steuern / Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 27. Februar 2006, 21:09:22 »
Hallo, ich nochmal.

Ich schaute gerade mal ins Wiki.
Habe dort gelesen, das die 30km Regelung nicht fürs Saarland  gilt, sondern für das ganze Saarland.

Also weniger als 30km (grins)

Salut
Uwe

119
Steuern / Wohnen in Frankreich, Arbeiten in Deutschland
« am: 27. Februar 2006, 20:34:11 »
Hallo Gabi,

die 183 Tage Regelung gilt steuerlich für die Anzahl der Übernachtungen bei deinem Wohnort.
Das bedeudet, übernachtest (lebst) du 183Tage oder mehr innerhalb der Grenzgebiete Frankreichs, diese werden gebildet aus den Departements Moselle, Bas Rhin und Haut Rhin, andere sind mir nicht bekannt. So unterliegst du französischem Steuerrecht.
Andersrum übernachtest du 183Tage oder mehr in Deutschland so unterliegst du deutschem Steuerrecht.

Wohlgemerkt ich schreibe Übernachtung, du kannst selbstverständlich jeden Tag in D arbeiten und abends ganz normal nach Haue kommen.

Die 45Tage gelten wenn du z.B. bereits in einem dieser Departements gemeldet bist, somit also französischem Steuerrecht unterliegst dann stehen dir 45 "steuerlich schädliche Tage" zu. Du darfst nur für diese Anzahl an Tagen die Grenzgebiete verlassen. InFrankreich bereits erklärt, in Deutschland ist es eine 30km Zone von der Grenzlinie.

Die Feinheiten sind mir hier nicht bekannt. Was ist zum Beispiel wenn ich nur für eine Stunde das Grenzgebiet verlasse. Gilt das als steuerlich schädlich??   Weiß ich nicht.

Ich hoffe ich konnte dir so imgroben zumindest helfen

Gruß
Uwe

120
Sonstiges / Berechnung Kindesunterhalt D/F
« am: 23. Februar 2006, 22:29:40 »
Wow Nicole,

da wart ihr aber fleisig mit euren Recherchen, das mit der Kaufkraft klingt logisch aber damuß man erstmal drauf kommen.

Wo habt ihr die Infos her aus dem Netz oder einer Rechtsberatung?

Also kann mann sagen das es nicht mehr ganz so dramatisch aussieht.
Zur "Gratulation" ist es wohl zu früh (sofern man bei solchen Sachen  überhaupt gratulieren kann?)

Aber ich wünsche euch viel Glück

Salut
Uwe

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