Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Gabrielle

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Bitte, gerne!
Nicht vergessen, wenn du magst, bitte mal über das Endergebnis berichten. Würde mich brennend interessieren.
Erneut liebe Grüße Gabrielle

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Au weia, Schnaeggschje, das ist ja mal ne Aufgabe am frühen Morgen ;-) schreibe mal nach bestem Wissen und Gewissen und wie ich es evtl. formulieren würde. Vielleicht gibt es hier ja den/die ein oder andere/n Foristen, der ebenfalls nützliche Anmerkungen dazu machen wollte?
Mein Name ist XXXXXX und ich bin eine Freundin der Familie XXXXX. (o.k.)
Selbstverständlich war ich sowohl vor und zum Einzug als auch zum Auszug der Familie in und aus dem Anwesen (Adresse) anwesend. (Selbstverständlich würde ich weglassen. "Ich war ... usw.
Weiterhin war ich regelmäßig ca. 1 mal die Woche im Hause XXXXX zu Besuch. (Lassen)
Beim Betreten der Wohnung ist mir nach und nach folgendes aufgefallen: (In der Wohnung ist mir...usw.)

Bei deiner dann folgenden Aufzählung wurde ich unbedingt angeben, dass die Mängel von Anfang an vorhanden waren. So "könnte" man evtl. daraus schließen, dass sich die Mängel erst durch das Bewohnen ergaben.
Die Wohnung wurde beim Einzug in einem völlig unprofessionell „renovierten“ Zustand vom Vermieter an den Mieter übergeben. (Würde ich an den Anfang setzen)
Diverse Arbeiten  wie die defekten Rollladenabdeckungen, die beiden Terrassentüren und eine massive Grundreinigung wurden von den Mietern und deren Helfer (hier war ich auch anwesend) wieder repariert bzw. gesäubert, sofern dies überhaupt möglich war. (Sofern dies überhaupt möglich war... Würde ich weglassen)
Am Auszugstag habe ich die leergeräumte Wohnung in einem besenreinen Zustand inkl. der noch vorhandenen Mängel (siehe obige Liste), sofern sie nicht vom Mieter selbst beseitigt wurden,  verlassen.
Am Auszugstag WURDE die Wohnung usw. - Ich (und Wer noch? war anwesend)
Gespräche zwischen den Mietern und mir:  (würde ich weglassen)
Bei meinen regelmäßigen Besuchen wurde mir von Frau / Herrn berichtet, dass:
Bei einem Telefonat war ich zugegen und kann dies bestätigen. (Gut, weißt du noch wann? Ungefähr?)
Ebenso wurde mir erzählt, dass mündlich von Hr. XXXX zugesagt wurde, dass sowohl die Kernbohrung in der Küche als auch der Internetanschluss mit seiner Zustimmung installiert werden dürfen. Den Internetzugang lehnte er zunächst ab, hat aber zu einem späteren Zeitpunkt seine Zustimmung dafür gegeben. (Meine mal, das ist nur wichtig, wenn eine Bohrung in der Küche erklärt werden soll. Ansonsten ist dies aber Kenntnis vom Hörensagen)
Persönliche Anmerkung:
Ich bin überrascht, dass Herr XXXX beim AUSZUG die Wohnung sehr detailliert begutachtet und dokumentiert hat. Hier stellt sich die Frage warum er beim EINZUG dieser Sorgfalt NICHT nachgekommen ist. "
Achtung: Wertung deinerseits. Ich würde es weglassen)

Liebe Grüße Gabrielle




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Hi Schnaeggschje,

nein, ein Formular oder ähnliches, auf welchem du bezeugen kannst/sollst, dass der Vermieter ein "A...." ist, gibt es nicht. Und bitte, mit Äußerungen in diese Richtung unbedingt zurück halten! Auch mit einer Aussage - egal ob mündlich oder schriftlich - "dass die Vorwürfe völliger Humbug seien und der Vermieter sich lediglich an ihnen bereichern wolle".

Was der Anwalt deiner Freundin möchte? Ich denke, du sollst beschreiben, in welchem Zustand die Wohnung deiner Freundin und ihres Lebensgefährten war. Dies ist, meiner Meinung nach, auch keine schriftliche Zeugenaussage im Sinne des von dir angeführten § 377 III, IV ZPO.

Um meinen Freunden zu helfen würde ich eine möglichst genaue, schriftliche Darstellung der Wohnung, mit allen Räumlichkeiten (auch Bad) und auch Tapeten, Fliesen, Böden, Wände (ob Dübellöcher) usw. abgeben.
 
Denn, wie ich das lese und verstehe, beide haben wohl keine Übergabe der Wohnung mit schriftlichem Protokoll - was von beiden Seiten unterschrieben sein sollte - gemacht?

Ich denke, du verstehst was ich meine. Viel Glück bei der Hilfe und bitte: Unbedingt sachlich bleiben (anderes kann sehr leicht deinen Freunden sogar schaden)!

An alle einen schönen Sonntag Gabrielle




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Anmerkungen zum Forum / Re: Forum für ein paar Tage nicht erreichbar
« am: 21. Dezember 2019, 10:29:35 »
Da geht es mir wie Dragon!

In diesem Zusammenhang: An alle schöne Weihnachten. Habt eine ruhige, gemütliche Zeit und rutscht alle gut ins Jahr 2020.
Dir lieber Marco mal ein herzliches Dankeschön für deine Arbeit an und mit dem Forum. Ist ja nicht selbstverständlich.
Grüße Gabrielle

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Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 07. November 2019, 10:33:23 »
Hi Ralph,
ja, ich habe lange "in den Seilen" gehangen, nach Wi. Tod.
Bei uns gab es damals die Besonderheit, Kinder aus beider erster Ehen. Und der Notar in Forbach sagte mir damals (war ja 2015, vielleicht hat sich das zwischenzeitlich geändert?), wenn kein Testament oder Erbvertrag gemacht worden sei (wäre es wie in "Ditscheland"), dann erben auch die Eltern, Großeltern und Geschwister. Jedenfalls war das vor Jahren bei mir eine staatlich verordnete riesenlange Zeit (fast zwei Jahre dauerte das amtlicherseits) und dabei war es noch nicht mal ein großes Erbe (also kein Haus, Boot oder Rennpferd).
Vielleicht verstehen wir alle uns deshalb noch so gut? ;-)

Jedenfalls das, was ich in den deutschen Erbregelungen lesen konnte, ist eins zu eins umsetzbar zu den Erbbedingungen in Frankreich, wie ich es damals zu aller Trauer erleben durfte.

Ein gemeinsames Testament (ein gemeinsames "Berliner Testament" wird in Frankreich übrigens nicht anerkannt) oder ein Erbvertrag wäre heute für mich zumindest immer das Mittel der Wahl.

LG Gabrielle


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Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 05. November 2019, 19:28:53 »
Hallo Saarbrücker,
2015 habe ich es in fast der gleichen Form in Frankreich erlebt.
Wir mein Mann und ich, hatten damals auch nichts geregelt - schon gar nicht was eine notarielle Beurkundung anging. Vom damaligen Notar in Forbach weiß ich aber, dass vertragliche Vereinbarungen - s.: ...Halten sich die Franzosen auch daran??... in Frankreich 100 pro akzeptiert werden.
Nur, man sollte doch rechtzeitig tätig werden - so meine selbst gemachten Erfahrungen - und wie erwähnt, meine damaligen (frz.) Erkenntnisse decken sich fast gleich mit den deutschen Erbbedingungen.


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Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 05. November 2019, 17:38:21 »
Vielleicht ist das Folgende ja für den/die Ein oder Anderen von Interesse?
Also, ich fand es interessant.
Heute folgende Info von einem Erbrechtler erhalten (sorry, ist ein bisschen länger im Test):
Kinderlose Paare: Wenn die Verwandten plötzlich miterben

Ehepaare oder (eingetragene) Lebenspartner ohne Kinder sollten dringend ein Testament machen. Stirbt ein Partner, kann es sonst heikel werden - denn dann ist Teilen mit der Verwandtschaft angesagt. Denn: Gibt es kein (gemeinschaftliches) Testament, erben die Schwiegereltern (oder die übrige Verwandtschaft des Verstor-benen) mit, sollte einer der Partner sterben.
Doch nur selten haben frisch verheiratete Paare nach der Eheschließung schon das gemeinsame Testament auf ihrer Prioritätenliste. Die Partner gehen oft davon aus, dass der andere allein erbt, wenn einer von ihnen stirbt. Zumindest, solange kein Kind da ist. Ein fataler Irrglaube, der sich hartnäckig hält.
Ohne Testament erben die Verwandten mit ...
Gibt es kein Testament, in dem sich das Ehepaar oder die eingetragenen Lebenspartner gegenseitig zu Al-leinerben einsetzen, greift die gesetzliche Erbfolge. Und die besagt: Ist das Paar im Güterstand der Zugewinn-gemeinschaft verheiratet oder verpartnert und hat es keinen Nachwuchs, dann erbt der länger Lebende nur zu drei Viertel (§§ 1931, 1371 BGB). Je ein Achtel geht an die Eltern des Verstorbenen als sog. „Erben 2. Ord-nung“. Sofern diese die Erbschaft nicht ausschlagen, indem sie innerhalb von sechs Wochen zum Notar ge-hen, sind sie automatisch Erben. Leben die Eltern des verstorbenen Partners nicht mehr, erben Geschwister, Halbgeschwister respektive die Großeltern.
Ungewollte Folgen ....
.... die eigentlich keiner wollte! Beispiel: Ein junges Paar heiratet, kurz darauf verunglückt der Ehemann töd-lich. Die kinderlose Witwe hat plötzlich die Schwiegereltern als Miterben. Und weil diese auf ihrem Erbteil be-stehen, muss sie die neu erworbene Wohnung, die Uhrensammlung und den Oldtimer des Verstorbenen ver-kaufen und sie ausbezahlen.
Anderes Beispiel: Ein Ehepaar bleibt mehr als 30 Jahre lang kinderlos. Der Mann stirbt, seine Eltern sind be-reits tot. Aber er hat noch zwei Brüder. Sie werden zu Miterben und verlangen ihren Anteil. Die 60-jährige Witwe muss ihr Zuhause verkaufen, um sie auszubezahlen.
Was muss geteilt werden?
Kinderlose Ehepaare oder Lebenspartner, ob jung oder alt, sollten aus den o.a. Gründen dringend ein Testa-ment machen, am besten bereits nach der Heirat. Denn so gut wie alles, was der Verstorbene hatte, muss anteilig aufgeteilt werden. Zwar bleiben wenigstens die zum ehelichen Hausstand gehörenden Sachen wie Mobiliar, Teppiche oder das Porzellan außen vor.
Geht es um persönlichen Besitz wie ein Auto, die Hi-Fi-Anlage, Musikinstrumente, Erinnerungsfotos, Arm-banduhren oder Schmuck, gilt dagegen: Die Schwiegereltern haben zusammen Anspruch auf ein Viertel. Kann die junge Frau nicht beweisen, dass die teure Kette von Cartier ein Geschenk war, muss sie teilen.
Gibt es Vermögen auf Konten oder Depots, muss die Witwe dies eben falls teilen. War der Verstorbene der Hauptverdiener, ist Streit meist unausweichlich. Kam das Vermögen vor allem von Seiten ihres Kindes, haben manche Eltern das Bedürfnis, möglichst viel zurückzuholen. Ebenfalls problematisch: Bewohnte das Paar eine gemeinsam erworbene Immobilie, können die Schwiegereltern, der Schwager oder die Schwägerin Miete von der Witwe verlangen. Oder sie wollen ausbezahlt werden - dann muss die Witwe verkaufen, wenn sie das Geld nicht hat. Kann sich die Erbengemeinschaft nicht einigen, kommt es zur Zwangsversteigerung.
Lediglich die Hochzeitsgeschenke darf die Witwe oder der Witwer für sich behalten. Aber auch das ist schwer nachzuweisen. War das Paar in Gütertrennung verheiratet, sieht es für den verwitweten Partner noch schlechter aus: er erbt dann sogar nur die Hälfte, der Rest geht an die Verwandtschaft.
Was ist dagegen zu tun?
Gemeinsam ein Testament aufsetzen, in dem sich kinderlose Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die gesetzliche Erbfolge ist damit weitgehend ausgehebelt. Eine „schwierige“ Erbengemeinschaft kann nicht entstehen. In jungen Jahren, wenn ein Paar noch nicht viel Vermögen hat, reichen in der Regel ein paar hand-geschriebene Zeilen, dass der länger Lebende alles erben soll. Je mehr Vermögen da ist, desto ratsamer ist es, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Wichtig: Vorsorglich im Testament verfügen, dass die noch ungebo-renen gemeinsamen Kinder die Schlusserben werden. Bringt der Partner Stiefkinder mit in die Ehe, ist Vorsor-ge ebenfalls ratsam. Sollen die „angeheirateten“ Kinder erben, muss dies im Testament explizit festgeschrie-ben sein.
An den Pflichtteil denken ...
Gerade weil ein kinderloses Paar mit seinem Testament die Eltern enterbt, steht diesen im Todesfall ein Pflichtteil zu. Diese Folge kann nicht verhindert werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer das umgehen möchte, kann Vater, Mutter oder Geschwistern testamentarisch Gegenstände vermachen, zum Beispiel den Jugendstilsekretär oder Schmuck. Damit sind viele zufrieden gestellt. Alternativ müssen diese Personen auf ihren Pflichtteilsanspruch verzichten.
Vorsicht bei Auslandsvermögen oder Auslandsaufenthalt
Ein Muss ist das gemeinsame Testament für kinderlose Eheleute, die im Ausland leben. Stirbt ein Partner außerhalb Deutschlands, ist seit 2015 für den Nachlass in den meisten Ländern der EU die Rechtsordnung vor Ort zuständig - also das Erbrecht des Landes, in dem sich der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes stän-dig aufhielt. „Wer beruflich für zwei Jahre nach Singapur geht, nach Österreich zieht oder auf Mallorca über-wintert, sollte auch ans dortige Erbrecht denken“, erläutert Rechtsanwalt Zagni. Es kann für den Witwer oder die Witwe noch ungünstiger ausfallen als in Deutschland. Wer Nachteile vermeiden will, muss im Testament ausdrücklich festschreiben, dass das deutsche Erbrecht gelten soll.

Allen einen schönen Abend und viel Spaß beim Lesen Gabrielle

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Steuern / Re: Alles wird teurer!!!
« am: 11. Oktober 2018, 15:32:47 »
Hallo Frontalier,
ich brauchte nichts Falsches reininterpretieren. Du hast es ja selbst relativiert. Und ich kenne eine größere Anzahl von Menschen, die ins von dir sog. "Nichtstun" einfach mal so abgeschoben wurden. Desgleichen kenne ich auch einige Studis, die mittlerweile das dritte bis vierte Praktikum absolvieren durften. Immer mit der An- oder Aussage, dass eine Festanstellung "garantiert" folgen würde. Sogar das Geld für die tägl. Fahrt zum Arbeitsplatz haben sich diese Firmen bei den jeweiligen Arbeitsämtern erstatten lassen. So, so? Deutschland baut also die saubersten Autos der Welt? Na, ja. Ich verspüre nun aber absolut kein Verlangen danach, mich jetzt mit dir weitergehend in diesen Bereichen auseinanderzusetzen und werde das auch nicht tun.
Ich schrieb ja, in weiten Teilen deines "Gejammere" stimme ich dir zu. Was ich absolut nicht leiden kann, diese Verallgemeinerungen in Richtung der "da Unten" - ich kritisiere eher (und lieber) "die da Oben".
Und bitte noch bedenken, auch die, die zurzeit nicht zu den Arbeitenden gehören, auch die zahlen erhöhte Kosten für alles Mögliche. Auch wenn evtl. nicht so viel Taxe d'habitation. Übrigens, bei meinen frz. Freunden in den Cevennen wurde die Taxe d'habitation abgeschafft. Die Wohnsteuer wurde ihnen auf die Grundsteuer (taxe foncière) draufgelegt. Mal gespannt, ob dies auch noch so in unserer Grenzgängerregion kommt?

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Steuern / Re: Alles wird teurer!!!
« am: 11. Oktober 2018, 13:30:37 »
Hallo Frontalier,
so gut ich dich auch verstehe und überwiegend das von dir Geschriebene nachvollziehen kann, diesen Ausdruck von dir lehne ich ab:
...und den "Fachkräften der Unterschicht" in den Rachen wirft...
Frage: Wieso wird meist nach unten getreten und die Oberen der Gesellschaft bleiben unbehelligt? Kleines Beispiel meinerseits: Wie heute in der Presse zu lesen, der VW Konzern, ja, der, der die Autokäufer belogen und betrogen hat, droht neuerdings mit massivem Arbeitsplatzabbau. Die Hintergründe muss ich dir ja nicht noch explizieren?!
Und, gestatte, dass ich mit einem Zitat antworte:
Es war einmal ein Land, das hieß Deutschland (mittlerweile auch auf Frankreich anwendbar). In dem hatte die Arbeiterklasse keine Arbeit, die Mittelschicht keine Mittel und die herrschende Klasse hatte keine Klasse (G. E. Caceres).
Gabrielle

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Aktuelles aus Frankreich / Re: Neuregelung Arbeitslosenversicherung
« am: 05. Oktober 2018, 17:42:36 »
Guten Tag an alle.
Heute, gerade gelesen: Saarbrücker-Zeitung.
Pendler-Demo gegen EU-Reform
Lothringer Grenzgänger befürchten Nachteile für ihre Arbeitslosenversicherung.
VON HÉLÈNE MAILLASSON
SAARGEMÜND Am Wochenende zieht es Grenzgänger aus Lothringen wieder auf die Straße. Sie demonst-rieren am Samstag in Saargemünd gegen einen Vorschlag der EU-Kommission. Diese will die Auszahlung von Arbeitslosengeld reformieren. Die Änderungen werden voraussichtlich Ende des Monats durch das Europäische Parlament angenommen. Bisher müssen sich Grenzgänger, die ihren Job verlieren, bei der entsprechenden Behörde in ihrem Wohnort arbeitslos melden. Das soll sich mit dem Vorschlag der Kommission ändern. Zuständig für die Betreuung bei der Stellensuche und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes wäre dann das Land, in dem der Betroffene zuletzt beschäftigt war. Die Lothringer Pendler, die in Deutschland arbeiten, befürchten dadurch benachteiligt zu werden. Wenn die Höhe des regulären Arbeitslosengelds (ALG I) in Deutschland mit rund 60 Prozent sogar ein bisschen höher liegt als in Frankreich (57 Prozent), wird diese Leistung in Deutschland maximal ein Jahr lang ausgezahlt (zwei Jahre für Arbeitslose ab 58 Jahren). In Frankreich hingegen kann die entsprechende Summe zwei Jahre lang (drei Jahre bei Senioren) bezogen werden.
Somit rutschen Arbeitslose in Deutschland schneller in den Bereich der Grundsicherung. Und während der Regelbetrag für einen alleinstehenden Bezieher in Frankreich rund 550 Euro beträgt (RSA), ist er in Deutschland deutlich niedriger bei knapp 425 Euro (ALG II, ab Januar 2019). Doch das „Comité de Défense des Travailleurs Frontaliers de la Moselle“ (CDTFM, Komitee zur Verteidigung der Grenzgänger aus dem Département Moselle) befürchtet nicht nur finanzielle Einbußen für die Pendler. „Auch die Suche nach einem neuen Job wird durch die neuen Zuständigkeiten komplizierter“, sagt Komitee-Vorsitzender Arsène Schmitt. „Die Grenzgänger müssen alle Formalitäten in einer Fremdsprache erledigen, was oft nicht so einfach ist. Für sie ist die Teilnahme an möglichen Fortbildungsmaßnahmen durch die Sprachbarriere erschwert.“ Dass eine starke Mobilisierung der Grenzgänger gegen die EU-Pläne diese zum Kippen bringen könnten, ist sehr unwahrscheinlich. Denn es dauerte Jahre, um unter den Arbeitsministern der EU-Länder die notwendige qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der Länder, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung vertreten) für die Reform zu erzielen. Außerdem könnte Frankreich durch die neue Regelung jährlich 600 Millionen Euro einsparen und hätte wenig Interesse an dem Status quo. Doch Schmitt und seine Mitstreiter fordern eine Kompromiss-Lösung. Dass Frankreich weiterhin für die Betreuung der arbeitslosen Grenzgänger zuständig bleibt und durch ein bilaterales Abkommen Geld dafür aus Deutschland bekommt. Das Anliegen der lothringischen Pendler brachte Schmitt bis nach Paris, zu einem Berater von Premierminister Edouard Philippe. Er weiß, Hartnäckigkeit kann sich auszahlen. „Jahrelang haben wir dafür gekämpft, dass ehemalige Grenzgänger als Rentner nicht doppelt zur Kasse gebeten werden, und heute ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich Realität“, gibt Schmitt ein Beispiel. Und das Komitee bleibt wachsam. Trotz dieses Meilensteins gäbe es nach wie vor Handlungsbedarf. Denn wenn die Lage für die Rentner nun geklärt sei, bleibe sie bei Leiharbeitern oft unübersichtlich. „In der Theorie müssten Leiharbeiter, die im Département Moselle wohnen und maximal 45 Tage außerhalb der unmittelbaren Grenzzone arbeiten, nur in Frankreich Steuern zahlen. Doch in der Praxis läuft es in vielen Fällen nicht reibungslos und die deutsche Steuerbehörde erhebt auch einen Teil von ihrem Lohn“.
Die Demonstration findet am Samstag ab 14 Uhr vor dem Landgericht in Saargemünd statt.

Vielleicht ist dieser Artikel ja von Interesse für euch?

Allen ein schönes Wochenende Gabrielle

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Vorstellungen / Re: Der einzige veganer hier ? : ))
« am: 31. Juli 2018, 15:19:20 »
Hi Suzette,
wenn du magst, was ist denn eine "HIT"? (Ich kenne nur eineN Hit ;-) )
Ganz liebe Grüße Gabrielle

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Guten Morgen Chippette,
bei mir war das vor 2 Jahre so: die Contrôle Technique wurde nicht anerkannt. Ich musste TÜV machen. Freunde aus Frankreich sagten mir, dort wird der TÜV anerkannt, wenn er nicht älter als 6 Monate ist. Ja, du bekommst einen neuen Kfz. Brief und Zulassung. Nein, die Carte grise nicht an die Préfecture schicken, die behalte bitte. Ich hatte damals die Préfecture schriftlich benachrichtigt, dass ein Auto nach Deutschland verkauft wurde (wir hatten 2 Autos, eines habe ich behalten). Bei der Carte grise hatte ich vorher die obere Ecke abgeschnitten, eine Kopie davon gemacht und an die Préfecture mitgeschickt. Das war vor 2 Jahren so. Ob das immer noch so ist, bei den oftmaligen Änderungen?
Habt alle einen schönen Sonntag Gabrielle

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Vorstellungen / Re: Bin neu ab Heute dabei
« am: 21. Juli 2018, 15:31:06 »
Hallo Chippette,
na, das ist doch mal was. Französin und lebt in Deutschland. Da sitzen wir ja richtig an einer guten Auskunftsquelle.
"Herzlich Willkommen!".
Allen ein schönes, sonniges Wochenende
Gabrielle

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Sonstiges / Re: Totenasche - Urne - zu Hause
« am: 11. Juni 2018, 18:50:18 »
Dragon hat Recht! Im Raum Forbach sogar schon länger als drei Jahre verboten.
Habt alle einen schönen Feierabend Gabrielle

30
Vorstellungen / Re: Neu dabei
« am: 11. Juni 2018, 18:41:32 »
Hallo "Ingrid Hoerner", also, mir zumindest fehlt die Zeit, noch extra bei Google zu suchen, um zu wissen, mit wem ich es zu tun habe. Ich zumindest werde das auch nicht machen. Mir fehlt schlicht auch die Zeit, "Aussagen" zu hinterfragen (und ja, ich bin da ignorant, ich habe auch keine Lust dazu).
Vorschlag: Man kann sich auch hier vorstellen (ohne allzu viel von sich zu erzählen oder dies zu müssen) und man "darf" hier auch Fragen stellen, die einem "auf der Seele brennen".
Alles andere ist - zumindest für mich - "Mumpitz".
Nichts für Ungut Gabrielle


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