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Nachrichten - Gabrielle

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wie @Theo richtig anmerkt:
Am besten Du gehst auf die Gemeindeverwaltung in Deutschland welche Dir deinen Führerschein als erstes ausgestellt hat.
Und die Verlustmeldung "kann" man nicht nur auch dort bei der Gemeindeverwaltung machen, das muss man sogar. Frankreich nimmt eine Verlustmeldung gar nicht erst an (jedenfalls war das bei mir so, vor Jahren allerdings). Bei der Gemeindeverwaltung (Aussteller meines FS) bekam ich dann ein Papier, welches ich unterschreiben musste, dass mein Führerschein verloren gegangen ist. Und dann bekam ich ein Ersatzpapier, dieses und die Verlustmeldung (bitte Kopien machen) hatte ich dann als Originale nach Metz (mit den anderen, geforderten Unterlagen) zwecks Beantragung frz. Führerschein geschickt. Nach ca. 4 Wochen hatte ich dann den frz. Führerschein. In der Zwischenzeit war ich mit den Kopien unterwegs. Ich weiß nicht, ob es zu Problemen gekommen wäre, hätte man mich mit diesen Kopien kontrolliert?!
Allen einen schönen Tag Gabrielle

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 26. Februar 2017, 16:23:16 »
@soso,
weil man mit einem Erbvertrag in Frankreich zumindest auf der ganz sicheren Seite ist. Ein Testament, z.B. das "Berliner Testament", in welchem sich Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen, wird und wurde in Frankreich nicht anerkannt! Auch ist es in Frankreich so, dass man, ist man in 2. Ehe verheiratet, man als überlebender Eheteil (z.B. wenn Kind/Kinder aus 1. Ehe vorhanden sind) nur Anspruch auf ein Viertel des Erbes hat. Egal, wer von beiden das Vermögen begründet und/oder die Werte hauptsächlich geschaffen hat und für - egal was - das meiste Geld investierte.
Mir persönlich wäre es zu heikel, Suzette zumindest von einem Beratungsgespräch beim frz. Notar abzuraten. Fakt ist, ein versierter frz. Notar, der sich zumindest nach meiner Erfahrung aufgrund in Frankreich lebender Deutscher auskennt, ist allemal besser als ein deutscher Notar, der wenig Kenntnisse über frz. Erbrecht hat. Aber, darüber soll(te) ganz alleine Suzette entscheiden.
Habt alle noch einen schönen Sonntag - Gabrielle
P.S.
Ein frz. Notar kennt sich in den allermeisten Fällen auch im Besteuerungsrecht im Falle von Erbschaft in Frankreich aus. Ein deutscher Steuerberater nur, wenn man mit viel Glück einen findet.

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Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 23. Februar 2017, 19:52:08 »
Soweit ich weiß, seit 2016 ist da eine Änderung eingetreten. Man kann sich seitdem aussuchen, nach welchem Recht eine Vererbung stattfinden soll.
Auch ich empfehle dir dringend, einen Notar mit Kenntnissen deutsches und französisches Erbrecht zu konsultieren und dringend einen Erbvertrag durch diesen anfertigen zu lassen!
In Forbach (falls das in deiner Nähe sein sollte) gibt es einen guten Notar.
Falls gewünscht, gerne per PN an dich.
Allen einen schönen Abend - Gabrielle

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„Pension alimentaires“
Wurde bei uns - Unterhalt Kinder meines Mannes - anerkannt bis über einen Betrag von 6.000,00 Euro.
Das ist aber schon einige Jahre her. Könnte also sein, dass sich der Betrag zwischenzeitlich erhöht (oder verringert) hat.
Links:
http://droit-finances.commentcamarche.net/faq/5495-montant-des-pensions-alimentaires-bareme-de-calcul
Und hier, auch interessant:
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F991
Hebe deine Überweisungs“träger“ bitte gut auf. Eventuell der Steuererklärung eine Kopie der Überweisungen beifügen. (Wir haben es jedenfalls immer so gemacht.)
Allen einen schönen Tag Gabrielle

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Steuern / Re: Deutsches Finanzamt will zusätzlich besteuern
« am: 12. Februar 2017, 10:11:50 »
Hallo "pif",
wie Recht du doch hast mit deiner ausführlichen Antwort. Vor allem, wenn ich lese:...Herr H. empfiehlt,  ich solle einen Antrag auf unbegrenzte Steuerpflicht in Allemagne stellen.
Dies könnte Vorteile haben.  Frage:  Welche Vorteile und für wen?...

Hatten wir das nicht eindeutig beantwortet, dass atd das machen soll und worin die Vorteile (und nur die gibt es bei Beantragung "unbeschränkte" Besteuerung) liegen?
Egal, ich zumindest geb's auf.
Liebe Grüße an alle Gabrielle

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...Übrigens: Ein Grund, weshalb ich gern die deutsche Plakette behalten will, ist dass man als ausländisches Fahrzeug (zumindest in Marseille) keine Parkknöllchen erhält...
Hallo Uli,
das Obige hat meinen Tag gerettet. Habe herzhaft gelacht über diese deine Ansicht.
Allen einen schönen Sonntag Gabrielle

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Wohnen / Re: Umzug nach F-Ja oder Nein
« am: 01. Februar 2017, 22:20:38 »
Hallo Grenzgänger89,
danke für deine gut fundiert geschilderte Zustandsbeschreibung der Verhältnisse in Frankreich.
Das wird deine/eure Entscheidung (DaniH) und besser zu treffende Abwägung ob ja oder lieber doch nicht nach Frankreich auszuwandern erleichtern oder ... erschweren?!
Jedenfalls besser als ein: "Lass es bleiben" ohne dezidierte Begründung (Killerphrase).
In diesem Sinne. Ich wünsche dir/euch (DaniH) alles Gute und schreib mal zu was du/ihr euch dann letztendlich durchgerungen habt. Wäre interessant, zu wissen.
Allen noch einen schönen Restabend - Gabrielle 

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Steuern / Re: Deutsches Finanzamt will zusätzlich besteuern
« am: 31. Januar 2017, 09:59:48 »
@pifolog
Wie man "raunen" hört, soll das ab dem Besteuerungstermin Renten 2016 erfolgen. Darüber gibt es aber noch keine offizielle Verlautbarung. Ich denke, wir werden darüber in Kürze Genaueres erfahren.

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Steuern / Re: Deutsches Finanzamt will zusätzlich besteuern
« am: 30. Januar 2017, 12:33:22 »
Kleiner Nachtrag, weil evtl. etwas verwirrend.
Ab 2016 wird die deutsche Rente bei Wohnsitz in Frankreich nur noch in Frankreich versteuert.
Der Freibetrag Deutschland bei unbegrenzter Besteuerung:
2012 = € 8.004,00 - 2013 = 8.130,00 - 2014 = 8.354,00 und 2015 = € 8.472,00.

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Steuern / Re: Deutsches Finanzamt will zusätzlich besteuern
« am: 30. Januar 2017, 12:21:09 »
atd,
pifolog hat Recht. Beantrage schnellstmöglich die "unbegrenzte Steuerpflicht" beim Finanzamt Neubrandenburg. Der Grundfreibetrag liegt 2017 bei € 8.820,00 für Einzelpersonen und für Verheiratete bei € 17.640,00.
Das ist das Verwirrende, dass man (wie in deinem Fall) annimmt, eine "begrenzte Steuerpflicht" sei besser, weil man dann nur "begrenzt" besteuert würde.
Es könnte also durchaus sein, dass du anschließend nach deiner Beantragung "unbegrenzte Steuerpflicht" evtl. gar keine Steuern zahlen musst (kommt auf die weiteren Einkünfte an).
Ja @pif, wie ich von meinem Steuerberater hörte, werden (wie Zinserträge) auch Renten nach Frankreich gemeldet.
Also, ganz schnell "unbegrenzt" beantragen.
Habt alle eine schöne Woche - Gabrielle

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Behörden / Re: Scheck!
« am: 25. Januar 2017, 08:44:30 »
Das kommt darauf an. Ist es ein Barscheck oder Verrechnungsscheck? Bei Barscheck kann man eben nicht überall einlösen, sondern nur bei der Bank des Ausstellers (die Unterschrift auf dem Scheck müsste dann nämlich geprüft werden). Bei Verrechnungsscheck nur da, wo man selbst ein Konto hat.
War jedenfalls bei mir vor kurzer Zeit so und hat sich ja wohl zwischenzeitlich nicht geändert?!
Es handelte sich um eine Rückerstattung vom Finanzamt (den Scheck musste ich bei meiner Bank abgeben und bekam den auch direkt auf meinem Konto gutgeschrieben).
Ist aber auch logisch. Ich kann doch nicht mit dem Scheck eines Ausstellers bei "irgendeiner" Bank auftauchen und bekomme den dann eingelöst?!
Allen einen schönen Tag Gabrielle

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Quitus Fiscal
« am: 17. Januar 2017, 11:55:49 »
Ja @Tina,
wenn du die Hauptstraße ganz durchfährst, bis ganz unten, der letzte Kreisel.
Dann davon die dritte Ausfahrt rechts. Dann bist du direkt beim "Amt für moderne Christenverfolgung" ;-) = Finanzamt.
Hier kannst du sehen:
http://horaires.lefigaro.fr/57600/Forbach/Centre-Des-Impots-Forbach-Impots-1-Rue-Felix-Barth,304234.html
Allen einen schönen Tag - Gabrielle

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Smalltalk / Re: 2017
« am: 01. Januar 2017, 09:35:02 »
Danke @Bingo.
Und meinerseits allen hier im Forum ein besonders gutes und gesundes 2017!
Gabrielle

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Steuern / Re: Einkommenssteuer in D
« am: 11. Dezember 2016, 19:52:50 »
Hi Björn,
gerne - für den Tipp. Aber schau doch mal ob es an der "Rastatter Grenze" nicht auch so etwas wie einen Steuerhilfeverein gibt. Oder irgend eine andere Hilfe. Nachbarschaft, die etwas weiß oder, oder?! Denn wenn das stimmt, was du schreibst, Ausrechnung 11000 € Steuern Nachzahlung bei Nebenerwerb mit 0 Umsatz, scheint mir auch immens hoch. Kommt aber auch darauf an, was du für das gesamte Jahr an Einkommen hattest. Und das ist es, was ich mein(t)e, dass hier im Forum keiner darauf konkret und für dich hilfreich antworten kann, weil wir eben keine Hintergrundkenntnisse haben.
Wünsche dir viel Erfolg bei deiner Recherche "Hilfe"!
Lg Gabrielle

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Steuern / Re: Einkommenssteuer in D
« am: 11. Dezember 2016, 18:21:06 »
Hallo Björn,
deine Angaben sind (für mich) so wenig aufschlussreich, dass zumindest ich dir da nicht weiterhelfen kann (siehe auch...:"wenn ich da 'alles' eingebe" etc.). Ob deine Berechnung richtig ist, weiß man nicht und kann man auch nicht präzise verifizieren, wenn man nicht weiß, WAS du eingegeben hast.
Helfen kann ich dir lediglich mit einem kleinen Hinweis. Falls du in der Nähe Saarbrückens wohnen solltest (und jetzt in Frankreich), wende dich an den Steuerhilfeverein in der Saarbrücker Eisenbahnstraße. Die machen wirklich eine gute und korrekte Steuererklärung für wenig Geld, die ja bis 31.12. abgegeben werden kann. Du findest die Daten zu denen im Internet (oder ich schicke sie dir per PN wenn du magst).
Liebe Grüße und an alle einen schönen Restsonntag - Gabrielle

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