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Nachrichten - Gabrielle

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Sonstiges / Re: Müllbeutel
« am: 20. November 2016, 12:46:03 »
Hallo Zaren,
soweit ich weiß, kann man die Beutel nicht kaufen (wir hatten uns mal erkundigt und da wurde gesagt, dass das nicht ginge). Wir wurden immer per Mail benachrichtigt, zu welchem Tag (es waren insgesamt 3 angebotene) und Uhrzeit von ... bis... die Beutel abgeholt werden können. Wir hatten ein Plastikkärtchen (denke, du/ihr auch) und mussten beim Abholen immer angeben, wieviel Personen im Haushalt sind. Anhand dessen bekamen wir dann jeweils die blauen, grünen und orangenen Beutel ausgehändigt.
Vielleicht fragst du mal bei deinen ehemaligen Nachbarn im Dep. 57 ob sie sich evtl. für dich/euch 2 Rollen jeder Farbe mit aushändigen lassen ? Wir z.B. benötigten immer 2-3 Rollen mehr in Grün. Und die wurden uns auch immer anstandslos gegeben. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit, je nach netten Voisins, die ihr ja bestimmt habt.
Allen einen schönen Sonntag Gabrielle

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Behörden / Re: Führerschein verloren :-(
« am: 15. November 2016, 20:54:19 »
Hallo Marco.
bei mir war das so. Beim Umzug nach Frankreich war mein deutscher FS nicht mehr auffindbar. Ich musste zu dem Ort (im Saarland) wo ich vorher mal wohnte und dort den Führerschein gemacht hatte (nicht die damals aktuelle saarld. Adresse, von der aus ich mich nach Frankreich abmeldete). Im Rathaus meldete ich meinen Führerschein als nicht mehr auffindbar und bekam dann eine Bestätigung, dass ich den Führerschein hatte und dieser immer noch gültig sei (also nicht entzogen). Und dann ging das ganze Getrisse los. Führerschein "durfte" nur noch in Frankreich neu beantragt werden. Einen neuen, deutschen Führerschein zu bekommen wäre nur möglich, wäre ich noch in Deutschland wohnhaft gewesen. Ich habe den damals schriftlich über Metz beantragen müssen. Das ging aber dann doch fix. So ca. 3-4 Wochen. Gefahren bin ich dann mit meiner Verlustmeldung des Führerscheins, wurde aber auch in der Zeit nie angehalten oder kontrolliert.
Dies alles aber unter Vorbehalt. Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist. Ist immerhin ca. 11 Jahre her.
Vielleicht berichtest du mal, wie's bei dir läuft (gelaufen ist), wäre interessant zu wissen.
Dir und allen anderen noch einen schönen Restabend - Gabrielle

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Steuern / Re: Fragen zur tace d'habitation
« am: 23. Oktober 2016, 12:48:10 »
Liebe/r Eliott,
auch in Deutschland kann nicht jede/r mit den Behörden rumstreiten. Genau so viel und/oder so wenig wie in Frankreich.
Und, bei deinem P.S.: Es ist immer wieder amüsant, wenn die Leute nicht kapieren (?!), dass sie in einem anderen Land mit anderer Mentalität sind… würde ich mir, hätte ich eine solche Anmerkung als Antwort bekommen sehr wohl überlegen, ob ich überhaupt noch antworten wollte.
Schlicht, ich persönlich mag keine solchen oberlehrerhaften, besserwisserischen Berichtigungen, wie ich sie schon oft (oder meistens) von dir lesen muss/te.
In diesem Sinne - mit freundlichen Grüßen - Gabrielle

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Smalltalk / Re: Moderne Wegelagerei - parken am HBF in Sarbrücken
« am: 05. Oktober 2016, 10:50:35 »
Soweit ich weiß und schon des Öfteren gehört habe ist das Privatgelände und von daher "dürfen" die diese hohen Gebühren nehmen. Und wie ich selbst schon sah, da stehen einige der Aufpasser herum und starten sofort los, wenn sie mitbekommen, dass da jemand kein Ticket zieht.
Und, was vor einiger Zeit mal in der Saarbrücker Zeitung zu lesen war, dagegen vorgehen sollte man nicht. Kostet nur unnötig viel mehr und bringt nix, siehe Privatgelände (unter Vorbehalt: gepachtet wohl von der DB?).
LG Gabrielle

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Wohnen / Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« am: 09. September 2016, 17:04:49 »
Wusste gar nicht, dass du Notar bist, soso.  :zwinkern:
Also, dann konsultiere ich zukünftig dich.
In diesem Sinne liebe Grüße Gabrielle

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Wohnen / Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« am: 09. September 2016, 13:47:27 »
Hägar,
habe ich vergessen.
Ich vermute, der Verkäufer hat dem Makler keinen Auftrag erteilt. Mit ihm aber u.U. abgesprochen, dass wenn er einen Käufer findet die Courtage auf den (also dich) abgewälzt werden soll.
Wie gesagt, diese Vermutung bietet sich an.
Aufgrund dessen solltest du vielleicht überlegen, wie es mit deinem Hauskauf aussieht.

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Wohnen / Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« am: 09. September 2016, 13:37:21 »
Hallo Hägar,
Maklergebühren in Frankreich

In Frankreich ist die Höhe der Courtage nicht reglementiert. Das bedeutet, der Makler kann dir abverlangen, was er will. Dazu rechne bitte noch die zurzeit gültige Mehrwertsteuer, TVA, in Höhe von 19,6 %.
Die durchschnittliche Courtage liegt bei 4% des Kaufpreises. Selbst bei einem seriösen Makler musst du allerdings vielleicht auch mit mindestens 5% Courtage rechnen. Das sind bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro immerhin 17.940 Euro (incl. TVA)! Wer sich auskennt, der weiß aber auch, dass die Höhe der Courtage mit steigendem Kaufpreis bis auf 2% sinken kann. Also: Verhandeln oder verhandeln lassen lohnt sich.
Ganz gleich ob deutscher oder französischer Makler mit Geschäftssitz in Frankreich - die gesetzlichen Anforderungen sind für jeden gleich! In Frankreich ist der Beruf des Immobilienmaklers viel strenger reglementiert als in Deutschland. Dort sind z.B. bestimmte Ausbildungsanforderungen zu erfüllen oder Befähigungsnachweise vorzulegen. Werden diese gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, stellt die Behörde keine Carte professionelle aus.
Das bedeutet für dich als potenziellen Käufer, dass du ganz genau hinschauen musst, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Ist er im Besitz einer gültigen Carte professionelle, das ist die behördliche Zulassung?
Hat er eine Assurance responsabilité civile professionelle abgeschlossen, das ist die in Frankreich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung?
Hat er ein Compte séquestre, das ist ein Treuhandkonto für Anzahlungen von Käufern?
Normalerweise hat ein Makler diese Nachweise öffentlich in seinem Büro aushängen oder ausliegen. Deshalb: Besuche ihn durchaus in seinem Büro. Wenn nicht, lasse dir die die entsprechenden Nachweise vorlegen. Am einfachsten kannst du das aber auf Briefbögen oder Verträgen usw. nachprüfen. Dort muss er diese Angaben ebenfalls machen!!!
Und noch ein Hinweis: Nicht jeder Makler darf alle Immobiliengeschäfte betreiben. In Frankreich begegnen dir häufig Maklerbüros, die alle den gleichen Namen tragen. Es handelt sich hier um Franchise-Systeme (Century 21, Orpi, Lafôret) oder Maklervereinigungen (FNAIM), die dir vielleicht eine bessere Beratung bieten - eine Garantie ist ein solches Label aber nicht!
Schwarze Schafe gibt es überall. Gerade in den Grenzregionen Elsass und Lothringen tummeln sich besonders viele deutsche Makler mit Geschäftssitz in Deutschland, die auch etwas von der regen Nachfrage nach Immobilien in Frankreich abhaben wollen. Hier ist ganz besondere Vorsicht geboten. Du kannst davon ausgehen, dass kein einziger dieser Makler die französische Zulassung hat.
Wie aber machen diese Leute ihre Geschäfte in Frankreich? Entweder vollständig illegal oder halb-illegal, d. h., sie arbeiten mit französischen Maklern zusammen. Es ist nicht illegal, in deutschen Zeitschriften französische Immobilien anzubieten. Illegal ist es aber bereits, wenn der deutsche Makler mit dir das Grundstück, das Haus oder die Eigentumswohnung in Colmar besichtigt, und illegal ist es auch, sich als deutscher Makler in Frankreich einen Maklerauftrag erteilen zu lassen.
Wobei wir bei: sans exclusivité = ohne Exklusivität wären!
Heißt, es gibt (wohl) keinen Auftrag und der Makler „versucht“ es vielleicht?!?
Deshalb, dringend aufpassen!
Liebe Grüße Gabrielle
P.S.
Wäre mal interessant zu wissen, wie das ausgeht.
 

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Sonstiges / Re: Container für alles mögliche.....
« am: 03. September 2016, 16:41:47 »
Hallo Tina,
kleiner Tipp. In deinem Wohnort bei der Mairie oder dem Bauamt nachfragen. Die verleihen mit Sicherheit auch Container. Ich hatte bei meinem Auszug Nähe Forbach einen geliehen - April dieses Jahres Kosten von 40 € - und nein, trennen musste ich nicht. Es gab eine Zeitvorgabe - gebracht samstags und abgeholt mittwochs. Aber vielleicht ist das ja Verhandlungssache.

Allen ein schönes Wochenende Gabrielle

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Hallo Nicolina,
schau mal bitte unter:
http://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Mieten_in_Frankreich_2015_FINAL_WEB.pdf
Speziell auf Seite 19

Allen einen schönen Wochenbeginn Gabrielle

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Vorstellungen / Re: Hi!
« am: 02. August 2016, 09:19:53 »
Hi Uli,
na dann, bei so viel Mut ein "Herzlich Willkommen"!
liebe Grüße Gabrielle

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Wohnen / Re: Scheibenhard - welcher Stromanbieter?
« am: 23. Juni 2016, 19:30:52 »
Hallo Zaren,
also, für die Komplettabmeldung bei der EDF bin ich so vorgegangen:
Zähler abgelesen, HC und HP Wert notiert (dazu noch, ich habe die Stromstände fotografiert) dann ein Schreiben gemacht (Telefon geht nicht, wie das mit Internet klappt, weiß ich nicht) und per Einschreiben/Rückschein - "recommandé avec avis de réception - mein Schreiben an die EDF geschickt. Im Schreiben bitte nicht vergessen deine Klienten Nummer: "Réference Client" anzugeben. Findest du auf allen deinen Rechnungen. Einschreiben/Rückschein (den frz. Einschreibeschein, besser Karte, kriegst du auf allen frz. Postämtern) geht an:
EDF
Service Client
TSA 20012
41975 BLOIS Cedex 9

Hoffe, du kannst mit meinen Angaben was anfangen? Liebe Grüße Gabrielle

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Rund um's Tier / Re: suche Tierartz in Bad Tölz
« am: 15. Mai 2016, 11:02:33 »
                                                         

                                                                      ?

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Steuern / Re: letzter Tag für Abgabe des Lohnsteuerbescheides
« am: 09. Mai 2016, 19:26:27 »
Hallo tara,
also Abgabe im Finanzamt heißt (so verstehe ich das) Abgabe "Papier"?
Das ist in allen Finanzämtern Mittwoch, 18. Mai.
Also, noch 'n büschen Zeit.
Schönen Feierabend allen - Gabrielle

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Steuern / Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« am: 08. Mai 2016, 18:44:28 »
Hallo Soso,
du schreibst: ...Für 2015 wirst du wohl von den Steuern (zumindest ges.Rente) nichts wiedersehen...
Das stimmt nicht ganz so. Matthias hat - auch bei Rente - die Möglichkeit bei Versteuerung in Deutschland - die UNbeschränkte Versteuerung zu wählen. Bei der beschränkten Versteuerung, da ist es gut möglich, wie du schreibst, dass nichts - oder nicht mehr viel - übrig bleibt. Übrigens, die Besteuerung der Renten wird 2017 für 2016 der deutschen Rentnerinnen, mit Wohnsitz in Frankreich gemacht. Das hast du ja auch so geschrieben. Was Matthias fragt, ist nicht so einfach zu beantworten. Die überwiegend (zu 90%) Rente der Deutschen Rentenversicherung wird in Deutschland versteuert. Betriebsrenten, Direktversicherungsrenten allerdings in Frankreich. Das Thema ist zu diffizil, als dass es von uns OHNE Hintergrundinformation/en - Höhe der Rente - was gibt es noch an Einnahmen, die versteuert werden müss(t)en, einfach so beantwortet werden kann. Meine Empfehlung ist immer noch, sich in dererlei Fällen (Rente) an den oder die Steuerhilfeverein/e in Deutschland zu wenden.
Sorry Matthias, hätte dir wirklich gerne "richtig" weitergeholfen.
Allen noch einen schönen Rest Mutter-, Vater-, Kindertag - sucht euch das Passende aus - liebe Grüße Gabrielle

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Steuern / Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« am: 06. Mai 2016, 11:29:33 »
Hallo Matthias,
so, wie ich das lese und verstehe:...
Oui, j'opte pour ma déclaration en ligne.
Ja, ich entscheide mich für meine Onlineerklärung (Steuern).
Je ne recevrai plus ma déclaration de revenus sur papier.
Ich werde meine Steuererklärung nicht mehr auf Papier erhalten.
(Bedeutet: man (du) wird keine blauen und rosa Steuererklärungsbögen mehr bekommen, da man sich ja bereit erklärt, online zu deklarieren.)
Cette option prendra effet l'année prochaine.
Diese Option gilt ab nächstem Jahr.
(Also "nur" die Option, nicht mehr auf Papier sondern nur noch im Internet zu deklarieren, wird ab nächstem Jahr in Kraft treten.)
Es gilt also nicht für die eigentliche Steuer ab 2016 sondern nur für die Steuererklärung.
Falls jemand anderer Meinung ist oder es besser weiß, bitte schreiben.
Allen eine schöne Restwoche - Gabrielle

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