Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Gabrielle

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Sonstiges / Re: Beerdigung in Frankreich
« am: 15. Februar 2013, 14:47:59 »
Hallo Madeleine,

nein, ich weiß, eine Kleider"ordnung" ist nicht vorgesehen oder -geschrieben.
Klar, in Rot sollte man vielleicht nicht erscheinen.
Ansonsten hängt es hier wohl auch damit zusammen, wie nahe man dem/der Verstorbenen stand. Kleiderfarben symbolisieren nicht unbedingt den Grad der Zugehörigkeit (so jedenfalls eine Aussage meiner Nachbarin, wir waren auf der Beerdigung ihres Mannes und sie selbst war in hellem Grau).

Blumen? Auch da ist der Grad der Zugehörigkeit entscheidend. Wir hatten ein langstieliges Blümchen (mit was drumerum) für unseren Nachbarn dabei. Erde ins Grab schaufeln? Auch das ist Ansichtssache. Kann man, muss man aber nicht. Wir persönlich mögen es nicht und nehmen entweder ein Blümchen oder einen kleinen Blumenstrauß mit.

Vielleicht wissen aber unsere Forianer das etwas genauer?!

Gruß Gabriellle

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Vorstellungen / Re: Hallo aus NRW
« am: 15. Februar 2013, 14:34:52 »
Ja, hallo Madeleine,

dann mal: "Herzlich Willkommen" in unserem Forum!

Und hier findest du mit Sicherheit Tipps - und (fast) immer wertvoll  :pfeif:

Dir und allen anderen einen schönen Tag ( :nixwieweg:)

Gabrielle


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Tja, ihr Lieben, das ist ein heißes Eisen. Ich denke aber, ein Mensch, der unbedingt sein Kind ohne Schule erziehen möchte, den können „wir“ nicht eines Besseren „belehren“ und mit Sicherheit schon gar nicht überzeugen. Wobei, höre ich in mein Innerstes, dann gebe ich WolfS und den anderen BedenkenträgerInnen hier Recht. Bedeutet Intelligenz nicht auch emotionale Intelligenz und soziale Kompetenz? Und, wie will mein Kind - ohne tägliche ‚auch’ Schul- und Schülerkontakte, dies erlernen? Sind die Kontakte ausschließlich zu mir und Kindern der ‚Straße’ da ausreichend? Diesbezüglich habe ich so ‚meine’ starken Zweifel.
Aber, wie pflege ich da immer zu sagen: „Man soll sich nicht wundern, was aus meinem Sohn alles geworden ist, „trotz“ der ‚guten’ Erziehung seiner Mutter“. ;-)

WolfS, wie war das noch mit dem Dativ, dem der Genitiv ‚sein’ Tod ist? Also, Iggelchens, nicht Iggelchen’s (Sorry, eigentlich sind wir hier ja nicht bei der „Rechtschreibbollizei“ ;-))

Allen ein schönes Wochenende - Gabrielle

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Danke für die Nachrichten der aufschlussreichen Neuerungen in Frankreich.

Und, da wir ja ein Grenzgängerforum sind, hier auch mal einige Neuerungen für 2013 aus Deutschland.

Ab dem 1. Januar gibt es zahlreiche Änderungen für die Bundesbürger. So hat die deutsche Post das Porto für Standardbriefe erhöht. Der Versand für einen Brief bis 20 Gramm kostet nun 58 Cent. Alte Briefmarken können weiterhin genutzt werden. Auf den Umschlag muss dann aber zusätzlich eine Drei-Cent-Marke geklebt werden

Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Die Krankenkassen erhalten für den Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds einen Ausgleich

Die Rundfunkgebühr wird komplett nach dem Prinzip "Eine Wohnung, ein Beitrag" umgestellt. Die Zahl der Fernseh- und Radiogeräte oder die Zahl der Mitbewohner spielt keine Rolle mehr. Die Rundfunkab-gabe von - wie bisher - 17,98 Euro im Monat entfällt also gleichermaßen auf Singles, Großfamilien oder eine WG.

Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 auf 450 Euro. Wer eine solch geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Betroffene können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können im Gegenzug außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein.

Obwohl das Gesetz Mitte Dezember an der letzten parlamentarischen Hürde, am Bundesrat, hängenblieb, sollen vom 21. Dezember an nur noch sogenannte Unisex-Tarife angeboten werden. Männer müssen bei der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge, Frauen bei Risikoversicherungen mehr bezahlen. Bisher differenzierten die Versicherer bei diesen Tarifen nach dem Geschlecht.

Die Finanzämter haben die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bereits zweimal verschoben. Auch jetzt kommt sie nicht wie zuletzt geplant zum Januar 2013, sondern etappenweise. Arbeitgeber haben das gesamte kommende Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.

Als neue Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche Fernlinienbusse freie Fahrt. Mit Rücksicht auf den vom Steuerzahler subventionierten Öffentlichen Nahverkehr dürfen die Fernbusse aber nur Haltepunkte im Abstand von mindestens 50 Kilometern anfahren.

Und allen noch ein besonders gutes 2013 - Gabrielle

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Steuern / Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
« am: 23. Dezember 2012, 10:04:56 »
Hallo, ihr Lieben: „the same procedure ZUM last year”
@sable12
Die Versteuerung der Rente hat absolut nichts mit der Grenzgängerregelung zu tun! Rente gilt (in Deutschland) nicht als Einkommen (nur bei Einkommen Grenzgängerregelung) sondern als sog. Sozialleistung. Beziehst ‚du’ zu 90% (oder darüber) deine Rente aus der Rentenkasse für Angestellte (BfA), MUSST ‚du’ in Deutschland versteuern (sogar rückwirkend ab 2005).
Was ist das (in diesem Falle) für ein Quatsch: …„die frz. Staatsbürgerschaft annehmen“?!
Allen unseren „Frosä“, die überwiegend Rente aus Deutschland bekommen, geht es ebenso! Wenn NUR Rente aus Deutschland und KEINE weiteren Einkünfte AUS Frankreich (oder sonstwo) vorliegen, kann man auf Antrag die unbeschränkte Steuerveranlagung beantragen. Hast du aber noch Einkünfte (respektive auch noch „Vermögen“), dürfen Einkommen und Vermögen den Freibetrag von zurzeit € 8.004,00 (2012) NICHT übersteigen. Beispiel: Du erhältst pro Monat Rente von 1.000 € im Monat = € 12.000 im Jahr und hast noch Einkommen (dazu zählt AUCH Arbeitslosengeld aus Frankreich - in Deutschland zählt das als Einkommen, obwohl ALG IN und AUS Deutschland, wenn du in Deutschland lebst, als Sozialleistung zählt!) ÜBER 8.004 € lehnt Deutschland den Antrag auf unbeschränkte Steuerveranlagung ab. Sind es UNTER 8.004 €, ist die unbeschränkte Steuerveranlagung möglich.
@pif
… Und, zu vielen deutschen Steuerberatern wird immer noch voll vertraut, obwohl sie nur die halbe Ahnung haben…
Das gilt offenbar auch für einige französische StB?!

Grüße Gabrielle

336
Smalltalk / Re: Existiert der Weihnachtsmann ?
« am: 21. Dezember 2012, 12:05:24 »
Na klar, existiert der Weihnachtsmann oder auch sog. "Nikolaus". Klarer "Beweis" ;-) (wer es noch nicht kennt):

ADVENT
von Loriot (Victor von Bülow)

Es blaut die Nacht, die Sternlein blinken,
Schneeflöcklein leis’ herniederniedersinken.
Auf Edeltännleins grünem Wipfel,
häuft sich ein kleiner weißer Zipfel.

Und dort, vom Fenster her durchbricht,
den dunklen Tann', ein warmes Licht.

Im Forsthaus kniet bei Kerzenschimmer,
die Försterin im Herrenzimmer.

In dieser wunderschönen Nacht,
hat sie den Förster umgebracht.
Er war ihr bei des Heimespflege,
seit langer Zeit schon sehr im Wege.

So kam sie mit sich überein:
„Am Nik’lausabend muss es sein“!

Und als das Rehlein ging zur Ruh',
das Häslein tat die Augen zu,
erlegte sie - direkt von vorn’ -
den Gatten über Kimm' und Korn.

Vom Knall geweckt rümpft nur der Hase,
zwei-, drei-, viermal die Schnuppernase.
Und ruhet weiter süß im Dunkeln,
Derweil die Sternlein traulich funkeln.

Und in der guten Stube drinnen,
da läuft des Försters Blut von hinnen.

Nun muss die Försterin sich eilen,
den Gatten sauber zu zerteilen.
Schnell hat sie ihn - bis auf die Knochen -
nach Waidmanns Sitte aufgebrochen.
Voll Sorgfalt legt sie Glied auf Glied
- was der Gemahl bisher vermied -
behält ein Teil Filet zurück,
als festtägliches Bratenstück.

Und packt zum Schluss - es geht auf vier -
die Reste in Geschenkpapier.

Da dröhnt's von fern wie Silberschellen,
im Dorfe hört man Hunde bellen.

Wer ist's, der in so tiefer Nacht,
im Schnee noch seine Runde macht?

Sankt Nik’laus kommt mit gold’nem Schlitten,
auf einem Hirsch herangeritten!

„Heh, gute Frau, habt ihr noch Sachen,
die armen Menschen Freude machen?“.

Des Försters Haus ist tief verschneit,
doch seine Frau steht schon bereit:
„Die sechs Pakete, heil'ger Mann,
's ist alles, was ich geben kann!“.

Die Silberschellen klingen leise.
Sankt Nik’laus macht sich auf die Reise.

Im Försterhaus die Kerze brennt.
Ein Sternlein blinkt: Es ist (NOCH) Advent.

Auch unsererseits an euch ALLE: Frohe und geruhsame Feiertage, einen Guten Rutsch und vor allem ein in allen Belangen zufriedenes 2013

Gabrielle

337
Smalltalk / Re: Spruch des Tages...
« am: 04. November 2012, 19:57:15 »

@edgard

…"Wer spät zu Bett geht und früh heraus muss, weiß, woher das Wort Morgengrauen kommt."

Oder, wie sagte der Gatte zur Gattin, morgens beim Frühstück:

„Als ich soeben auf die Terrasse trat, graute der Morgen“.

Ihre Antwort: „Dem Morgen!“.

Allen einen lustigen Restsonntag - Gabrielle

338
Steuern / Re: steuer der franzoesischen Rentner in Deutschland
« am: 27. Oktober 2012, 12:32:59 »
Hallo unhabitue und Guten Tag an alle,

ja, nach einem Urlaub ist es für mich immer schwer, mich wieder an den normalen Alltag zu gewöhnen.

„Unhab“, hast du vielleicht vergessen, deine Antwort (die verschwundene)) abzuschicken? Ging mir schon mal so.

Ich denke, es ist nicht nur besser, den Steuerhilfeverein zu konsultieren, sondern das einzig Wahre, um alle deine Fakten berücksichtigend, eine fachgerechte Steuererklärung auf den Weg zu schicken.

Für die 70 Euro im Jahr wird nicht nur beraten, die machen die komplette Steuererklärung für dich, schicken diese auch ans Finanzamt und wenn es dann zu Rückfragen seitens des Finanzamtes kommen sollte, erledigen die dieses AUCH für dich! 

Und, da diese sich eben um die Klientel für diese Steuererklärungen kümmern, wozu sollten sie dann noch eine Internetseite UND Mailadresse veröffentlichen?! Ich weiß, die BeraterInnen dort haben eine Mailanschrift, die sie dir bestimmt geben werden. Und eine Terminvereinbarung machst du bitte telefonisch.

Du musst mit allen deinen Unterlagen sowieso dort persönlich hin, denn es muss ja einiges besprochen werden.

Mein Fazit: In diesem Forum kann dir keine/r der Mitglieder deine Steuererklärung machen, ich habe wiederholte Male auf den Steuerhilfeverein in Saarbrücken hingewiesen. Man kann aber auch zum Steuerberater oder zur Steuerberaterin gehen – das wird dann allerdings teurer.

So, und ich für meinen Teil „habe damit fertig“.

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

339
Steuern / Re: steuer der franzoesischen Rentner in Deutschland
« am: 26. Oktober 2012, 17:21:30 »
@Pifolog

Richtig, alles korrekt erklärt! Die Grenze von 8004 € ist dieses Jahr noch in dieser Höhe.
Nächstes Jahr rechnet der Steuerverein mit einer Erhöhung auf ca. 8.300 Euro.

Bedeutet letztendlich für unhabitue, wenn DU im nächsten Jahr (2013, dem Jahr übrigens, an welchem du auch ab August Rentner bist) MEHR als 8.300 Euro in Frankreich an Rente oder anderem Einkommen hast, dann kannst du KEINE UNbeschränkte Steuerveranlagung in Deutschland beantragen! (Kleiner Hinweis am Rande, Arbeitslosengeld aus Frankreich zählt bei deutscher Steuerveranlagung übrigens als EINKOMMEN – deutsches Arbeitslosengeld für Deutsche, in Deutschland lebend aber NICHT! Toll, gelle?! Es läuft aber diesbezüglich beim Bundesverwaltungsgericht eine Klage – NUR, wann die entschieden wird und in welchem Sinne?!)

Es bliebe aber zu überlegen: Die Frau von „unhabitue“ hat ja kein Einkommen. Und wenn dann BEIDE in Deutschland die gemeinsame Versteuerung beantragen, dann hälftet sich ja auch das sogenannte Welteinkommen, was bei unbeschränkt versteuert werden müsste. Also käme „unhabitue“ ja vielleicht gar nicht auf ein Einkommen in Frankreich, was ÜBER dieser festen Marge von nächstjährig € 8.300 liegt?!
Und genau dieses (unter anderem) sehe ich als Indiz, dir „unhabitue“ zu dem Steuerberatungshilfe-Verein in Deutschland dringend zu raten!

Pif, du schreibst: @Gabrielle Gemeinsame Veranlagung geht doch nur, wenn beide eine Rente aus D beziehen. Oder? So sagen es auch die frontaliers.

Nein, wenn ich bei „UNbeschränkt“ mit meinem gesamten Welteinkommen (in dem Fall auch dem  aus Frankreich) in Deutschland versteuere, dazu verheiratet bin und gemeinsame Veranlagung beantrage, dann geht’s. Sagte mir zumindest ein frz. Rentner, der mit seiner Frau versteuert, die auch kein Einkommen hat.

Aber, das kann (und darf) ich nicht garantieren!

Deshalb nochmals – für 70 Euro im nächsten Jahr zum Steuerhilfeverein in Saarbrücken gehen – oder im Jahr 2014, denn erst in 2014 muss die deutsche Steuererklärung dem Finanzamt vorliegen.

Liebe Grüße nochmals an alle - Gabrielle

340
Steuern / Re: steuer der franzoesischen Rentner in Deutschland
« am: 26. Oktober 2012, 13:59:16 »
Hallo unhabitue,

du schreibst: Ich werde in Deutschland weit ueber 8004 € pro Jahr Rente bekommen sodass eine beschraengte Erklaerung nicht moeglich sein wird, so habe ich es verstanden.. Was ist der genaue Unterschied swischen beschraengt und unbeschraengt ?

„Beschränkt“ bedeutet, DU kannst den Freibetrag in Höhe von zurzeit Euro 8004, die jede Einzelperson in Deutschland lebend geltend machen kann, NICHT geltend machen – heißt, dieser Betrag wird auf deine Rente aus Deutschland draufgerechnet.
„Unbeschränkt“ bedeutet, eine Einzelperson kann diese Euro 8004 (Eheleute, die GEMEINSAM versteuern Euro 16.008) zur Anwendung bringen.

Du schreibst, deine Frau bezieht noch keine Rente, erst ab 2017. Kann ich daraus folgern, dass deine Frau noch Arbeitseinkommen hat? Da wäre es unter Umständen besser, du würdest nicht mit deiner Frau versteuern.

Ich denke aber, dein Fall ist – wie viele andere unserer französischen FreundInnen – sehr spezifisch und ich empfehle dir, dich an folgenden Steuerberaterhilfe-Verein zu wenden:

Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. Lohnsteuerhilfeverein Eisenbahnstr. 25, 66117 Saarbrücken  Telefon: 0681 5 50 16


Das weiß ich von meinen französischen RenterInnen, die ähnlich fisselige Rentenberechnungen haben. Denn, es gibt unter anderem auch die Möglichkeit für dich, die UNbeschränkte Steuerveranlagung in Deutschland zu beantragen auch wenn du weiterhin in Frankreich lebst und in Deutschland KEINEN Wohnsitz hast.

Außerdem, lässt du diese Steuerveranlagung über den obigen Verein anfertigen, ist das endgültige Abgabedatum dieser Steuererklärung nicht der 31. Mai 2014 - sondern ENDE OKTOBER 2014 (für 2013, August, dem Datum, an welchem du deine Rente aus Deutschland beziehst).

Der Steuerhilfeverein nimmt übrigens einen Mitgliedsbeitrag von Euro 70 fürs Jahr. Ich denke aber, dieser Betrag ist GUT angelegt – denn, wie sagte mal jemand: „Da werden Sie geholfen“.

Hoffe, ich konnte dir auch ein bisschen weiterhelfen, genaue Angaben zu deinem „Fall“ kann hier – so denke ich mal – KEINE/R wirklich richtig beantworten, es gibt einfach zu viele Faktoren, die berücksichtigt werden MÜSSEN!

In diesem Sinne – liebe Grüße an alle - Gabrielle

P.S.
Deine schlechte Erfahrung mit der Grenzgängervereinigung Saargemünd tut mir aufrichtig leid. Davon hat mir schon (hallo) „Nutellalein“ berichtet. Ich werde das umgehend nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub (in dem befinde ich mich zurzeit) mal mit Monsieur Schmitt, dem Chef der Frontaliers, besprechen. 

341

Hallo und guten, frühen Morgen lieber Michel,

hätte dir ja auch sehr gerne bezüglich deiner Frage weitergeholfen!
Leider verfüge ich auch nur über den kleinsten, roten LKW, den man nur haben kann (Mini).

Vielleicht aber ’n kleines bisschen was zum Schmunzeln:
Auszug aus einem Kinder-Aufsatz: Odysseus war viele Jahre fort von Zuhause. Dort wartete schon sehnsüchtig seine Frau Odyssee.

Habt alle einen schönen Wochenanfang und denkt daran, warm anziehen, es wird kälter.

Grüße Gabrielle

342
Sonstiges / Re: Orange.fr
« am: 23. September 2012, 10:27:05 »
Ja, eine Mailadresse hatte ich auch schon gesucht wie 'n "Spingelknopp". Und "noreply..." anmailen, das kommt als unzustellbar zurück.
Telefonkontakte sind bei mir ebenso "erfolgreich" verlaufen und das ständige Nachfragen nach einer mobilen Tel. Nummer nervt, zumal auf deutschem Handy "niemals nicht" angerufen wird.

Sieht so aus, man wird gezwungen, sich das kostenintensive französische Handy zuzulegen und wir hatten sogar mal eines. Nachdem wir aber nicht mehr wussten, WEN wir alles anrufen soll(t)en, nur um das mtl. zwangsweise aufgeladene Guthaben abzutelefonieren, ließen wir die Aufladerei. Und bekamen dann ziemlich schnell die sms, dass unsere mobile Tel. Nr. - wenn wir nicht bald aufladen - verfällt.

Bleibt also nur der Postweg, die Visite im Telefonladen (oder ein Nachbar oder Nachbarin mit frz. Handy) - schönen Sonntag - Gabrielle 

343
Steuern / Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
« am: 21. September 2012, 15:15:27 »
Hallo liebe Grenzgängerin und all’ diejenigen, die es interessiert,
vor allem meine lieben Voisins, die mich in Sachen deutsche Rentenbesteuerung fast täglich "heimsuchen“ und leider - trotz Hinweis meinerseits - nicht in diesem Forum vertreten sind und schon mal gar nicht Mitglied/er bei der Grenzgängervereinigung.
Könnte ja was kosten und bei “Madame le Mini Rouge = Gabrielle“ “gebbts die Auskünfte noch umsonscht“.
 
Ich meine, die Grenzgängervereinigung kann (leider) nichts “ändern“, die können lediglich protestieren und die zuständigen PolitikerInnen aufsuchen. Und, “Herr“ Schäuble hätte schon längst etwas ändern können, z.B. die ungerechte Besteuerung (nur beschränkt(e) Steuerberechnung) abschaffen. Und die beinhaltet nun mal, dass bei “beschränkt“ der Freibetrag (pro Nase) von € 8.004,00 NICHT gewährt wird.

Zu diesem Thema aber ein Schreiben, das im “Frontalier-Magazin“ nachlesbar ist, vielen in diesem Forum aber nicht vorliegt.
W. Schäuble an den Chef der Frontaliers, Arsène Schmitt:

Sehr geehrter Herr Schmitt,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Mai 2012.

Die deutsch-französische Freundschaft ist mir sehr wichtig.
(Anm. Gabrielle: Aber nicht das Abzocken der RentnerInnen - und, wie ich das bei den anderen noch bewerkstelligen kann, darüber grübeln zurzeit noch meine Ministerialen aus meinem Amt - seien Sie aber versichert, wir finden auch für die noch eine Lösung, garantiert).

Daher bin ich auch sehr an einer Lösung für die noch bestehenden Probleme der Grenzgängerrentner interessiert. (Anm. Gabrielle: Interesse impliziert noch keine diesbezgl. explizit reale Änderung.)

Ich kann mir gut vorstellen, dass Besteuerungsverfahren eines Staates zur Besteuerung der Sozialversicherungsrenten (die, werter “Herr“ Schäuble, bereits zuzeiten der Einzahlungsphase schon mal versteuert wurden!) an in einem anderen Staat ansässige Rentner (Herr Minister, gibt es eigentlich in Ihrem Vorstellungs“vermögen“ keine RentnerInnen oder arbeiten die alle in Ihrem Ministerium und beziehen, wie Sie einmal, eine Rente, für die ein “normaler“ Rentner 120 Jahre lang gearbeitet UND selbst eingezahlt haben muss) im Einzelfall (“Einzel“fall, ich kenne mittlerweile ausschließlich “Vielzel“fälle, und die massig) sehr belastend sein können. Die deutschen Finanzbehörden haben daher bereits an zahlreichen Stellen für Erleichterung gesorgt. (“Erleichterung“, richtig Herr Minister, umfangreich werden die kleinen SteuerzahlerInnen um ihr Geld “erleichtert“!) (Nicht umsonst nennt man ja mittlerweile Finanzamt und Ihr Ministerium: “Ämter für moderne Christenverfolgung“.)

Den Wunsch, noch bestehende Probleme im Rahmen einer Änderung des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zu lösen, verstehe ich und bin grundsätzlich bereit, entsprechende Verhandlungen mit Frankreich aufzunehmen (dergestalt nämlich, dass Frankreich auf SEIN Besteuerungsrecht verzichten “soll“ - inwieweit unsere frz. PolitikerInnen dem Folge leisten werden, bleibt der Fantasie der geschätzten LeserInnen dieser meiner Zeilen überlassen.)

Denn, die Besteuerung in Deutschland hat zur Folge, dass u.a. auch der an Deutschland abgeführte Steuerbetrag in der frz. Steuererklärung NICHT in dieser gezahlten Höhe berücksichtigt wird, sondern NUR in der Höhe, die Frankreich an Steuer berechnen würde.

So, eigentlich muss ich heute beruflich nichts mehr schreiben, das Obige war mir aber wichtig, es “privat“ zu tun.

Allen noch einen schönen Nachmittag - Gabrielle

344
Steuern / Re: Rente im Ausland, Steuern in Deutschland
« am: 21. September 2012, 06:51:33 »
Guten, frühen Morgen @ all
und Grenzgängerin,

das Thema hatten wir hier schon mal vor längerer Zeit. Zur Besteuerung der RentnerInnen in Frankreich gehört u.a., dass diese bei weiterem Wohnsitz in Frankreich unter Umständen auch den in Deutschland für alle geltenden Freibetrag (pro Nase) von € 8004,00 NICHT geltend machen dürfen. Quasi also eine Bestrafung, dass man sein RentnerInneneinkommen in Frankreich verbrät. Die einzige Möglichkeit dem zu entgehen ist, die unbeschränkte Steuerveranlagung auf Antrag - und die zu bekommen ist auch wieder von einigen Faktoren abhängig. Fachkundig beraten kann man sich bei der Grenzgängervereinigung in Saargemünd, die arbeiten übrigens mit dem Steuerhilfeverein in Saarbrücken zusammen.

Falls weitere Auskünfte gewünscht, jederzeit gerne.

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

P.S.
Um Missverständnissen vorzubeugen - ich hatte das von einiger Zeit hier schon mal - die obige Auskunft bezieht sich ausdrücklich AUF Frankreich (und nicht generell Ausland) - denn, für Spanien z.B. gilt die RenterInnenbesteuerung nicht! Bedeutet im Klartext: Wohnt und lebt man in Spanien - hat also die dortige Residencia - versteuern RenterInnen mit Rente aus Deutschland ausschließlich in Spanien. Die "Ditsche" arbeiten allerdings heftig daran, auch das zu ändern!

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Smalltalk / Re: Sauna + Wellness Umgebung Saargemünd
« am: 17. September 2012, 17:32:15 »
Ja, Petee - ich bin da auch deiner Meinung. Vorschlag, wir beide setzen uns dann in Blues Garten (wenn es wieder dort stattfinden sollte) essen, trinken, quatschen und warten auf die anderen, die dann später aus dem "Südfrankreich-Urlaub" zurückkehren  ;)

Es sei denn, ich dürfte das "Gurkitier" mitbringen (hä).

Was, ihr kennt das Gurkitier nicht? - Dann schaut doch mal bitte hier: http://www.youtube.com/watch?v=_xOsxiWVxjY&feature=related

(Ich könnt' mich schlapplachen.)

Allen einen übermütigen Restabend - Gabrielle


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