Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Gabrielle

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Steuern / Re: Steuerformulare 2011
« am: 12. März 2011, 10:09:20 »
Hallo Maiki,
das habe ich mich auch schon gefragt. Heißt, ich weiß es auch nicht 100%-ig genau. Ich denke aber, so im April werden die Unterlagen zugeschickt (liegen bei uns immer im Briefkasten) und die Abgabe muss dann bis Ende Mai erfolgen. Soweit ich weiß, werden die Formulare aber nur zugeschickt, wenn man im Jahr davor schon einmal eine Steuererklärung gemacht hat. Bei der allerersten Steuererklärung - für's allererste Mal (so war das jedenfalls bei uns) mussten wir selbst zum Finanzamt und uns die Unterlagen geben lassen. Und im Jahr darauf wurden sie dann per Post übersandt.
Also, ich gehe von Zusendung im April aus. Denn, für Ende März (war bei uns auch schon mal der Fall), müssten die Formulare schon da sein.

Noch einen schönen Tag wünsche ich - Gabrielle

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Wohnen / Re: Mülltrennung
« am: 11. März 2011, 16:47:39 »
hallo veuve, ohhh, da bist du aber heute Nachmittag ganz schön "böse" geworden.

Ich habe überhaupt nicht gedacht, dass du meine Aussage anzweifelst. Meist denke ich auch, dass hier im Forum einfach jemand nachfragt, so wie du.

Und dann gebe ich doch gerne Antwort. Im Übrigen denke ich auch, dass man hier fragen können darf, ohne gleich eines Besseren belehrt zu werden. Und klar doch, das Trennsystem ist doch super, ich komme halt mit den vielen Farbbeuteln NOCH nicht zurecht.

Also veuve, hab' nicht im Geringsten gedacht, dass du was angezweifelt haben könntest - liebe Grüße Gabrielle

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Wohnen / Re: Mülltrennung
« am: 11. März 2011, 10:52:30 »
@ veuveclicquot-m
Ja, ich bin im Franz.Kursus (man lernt ja nie aus!) in Oeting, in der Mairie. Und dort wurde gesagt, Behren sei erst 2012 dran. Ob's auch so zutrifft? Vielleicht liegt das auch an Behren Cité, dort ist die Bevölkerung ja mehr als reichlich wohnhaft, durch den sehr hohen Bevölkerungsanteil. Eventuell haben sie ja auch für alle "Behren-Nasen  :pfeif: = Behrenoise ja auch noch nicht "alle Tüten zusammen?". Übrigens, unsere Glasflaschen und auch sämtliches Papier (Zeitungen, Journale, Karton, etc.) bringe ich eh schon immer zu den Containern, weil mir die (bisherigen) dafür vorgesehenen gelben Säcke immer zu schade waren zum Befüllen. Weiß hier eigentlich jemand, ob es dann auch weiterhin die Container gibt?
Was ich so in unserer Umgebung sehe - @ Waylon 57 - also, in unserer Straße und den anliegenden ist die Aktzeptanz richtig gut. Vor jedem Haus ist am Leerungstag (alle 14 Tage, montags) reichlich gefülltes gelbes Sack"gut" zu sehen. Sollten aber tatsächlich die Säcke rationiert werden - alle 6 Monate evtl. - das würde mich zumindest schon etwas erstaunen - ebenso die Überlegung, WO es hier die "Dinger" dann gibt. Behren hat allerdings auch schon einen Flyer in die Haushaltsbriefkästen einwerfen lassen, in welchem die Farbenlehre erklärt wurde. Mal abwarten.
Grüße Gabrielle

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Wohnen / Re: Mülltrennung
« am: 10. März 2011, 18:20:13 »
Sorry,
Müllollogie-Frage ging natürlich an Matthias#28!

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Wohnen / Re: Mülltrennung
« am: 10. März 2011, 18:18:03 »
Hallo @ all und guten Abend,
also, in Oeting wird das Tüten-Trennsystem zurzeit gerade eingeführt. Einen Ort weiter, da, wo ich wohne, Behren-Dorf, soll das System 2012 eingeführt werden. Wir haben also noch die "normale" Tonne. Wie ich aus Oeting mitbekam, sollen alle Farbsäcke in die noch vorhandene Tonne gelegt werden. Dass auf die Tonne ein Aufkleber kommt, davon habe ich aus Oeting noch nichts gehört. Ich frage mich, ob dieses Säcke-Durcheinander überhaupt klappt und wenn, wie? Wer ist (wird) denn der Müllsäcke-Unternehmer, meine, wo bekommt man denn die Dinger her? Wenn nicht auf der Mairie? Ja, und vor allem im Sommer, mit x-vor-sich-hin-stinkenden Säcken in der Küche. (Gibt's dann noch extra Säcke für Ungeziefer?) Unsere "Frosaise" übernehmen immer mehr die Schrott-Regeln aus Deutschland - in Saarbrücken planen sie jetzt auch noch orangene Mülleimer. Frage an Bullie2: "Muss ich dann demnächst, nach dem Müllabitur, noch "Müllollogie" studieren?  ;)
Gruß Gabrielle

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Smalltalk / Re: Deutscher Handy Empfang!
« am: 28. Februar 2011, 18:33:52 »
Sorry, ich vergaß.

Mein deutsches "Teil" ist ein TD1 (10 Jahre alt!  :pfeif:) und bisher hatte ich in gesamt Frankreich einen Empfang.

Auch in den tiefsten (oder besser, höchsten) Cevennen.

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Smalltalk / Re: Deutscher Handy Empfang!
« am: 28. Februar 2011, 18:31:27 »
@maison

Im Prinzip hast du ja Recht. Was mich bei meinem damaligen frz. Handy störte, war, dass ich ständig monatlich habe aufladen müssen und immer einen Mindestbetrag vertelefonieren musste. Das habe ich damals abgestellt, indem ich mir (auch) ein deutsches Mobilfon zulegte, da sind eben keine monatlichen VertelefonierMUSS-Kosten vorgesehen.

Und, ich benötige so ein "Teil" eben wirklich NUR und ausschließlich zum mal sms oder falls besonders wichtig, ein Telefonat von unterwegs. Nix fotografieren, im Internet surfen oder Mails abrufen - einfach nur so, für Notfälle. Und da war mir das französische Handy in der monatlichen Unterhaltung wirklich zuuu teuer.
Gruß Gabrielle

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Wohnen / Re: Leben auf dem Campingplatz!
« am: 21. Februar 2011, 09:21:11 »
@ Zaren

Kenne in direkter Nähe (5-7 km weiter von Saargemünd) nur Hambach und den Hambacher Weiher. Übrigens, sehr schön angelegt. Verpächterin ist eine Madame Roth (man trifft sie an im direkt dabei liegenden kleinen Hotel - könnte auch sein, dass das mittlerweile ihr Sohn macht?!). Soweit ich mich erinnere, gibt es bei Neufgrange - direkt an Saargemünd anschließend - auch einen Campingplatz, auch dort gibt es kleine Holzhäuser und Wohnwagen + -mobile, wer dort aber verpachtet, das weiß ich leider nicht.

Liebe Grüße Gabrielle

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Wohnen / Re: Leben auf dem Campingplatz!
« am: 19. Februar 2011, 09:34:28 »
@ Zaren
Ich denke, das ist erlaubt. Wohne in der Nähe von Hambach (Hambacher Weiher) und da hatten wir mal ein Wohnmobil, welches wir gerne im Sommer (da noch in Deutschland wohnend) nutzten. Da haben einige SaarländerInnen in kleineren Holzhäusern das ganze Jahr über gewohnt und waren dort auch angemeldet. Das etwas Negative daran war, es gab nur die Möglichkeit, auf gepachtetem Gelände zu wohnen, was jährlich an Pacht um die ca. € 1.000,00 kostete. War aber immer noch günstiger, als eine "feste" Wohnung.
Ich denke, das müsste doch auch auf anderen Plätzen möglich sein, vielleicht mal mit dem/den jeweiligen Verpächtern sprechen?!

Vielleicht konnte ich ja etwas helfen?

Grüße Gabrielle

475
Bei mir war das so: Ich hatte den alten grauen Lappen, den man ja - wie oft be- und geschrieben - benutzen darf. War aber einmal, da ich von den frz. Flics angehalten wurde, nicht so einfach denen beizubiegen. Die sagten mir, da ich in Frankreich wohne, sollte ich auch den frz. Führerschein haben, sprich, schnellstens beantragen. Nun hatte ich das aber nicht gleich in Angriff genommen - und, als ich das wollte, war mein graues Scheinchen nicht mehr auffindbar (evtl. auch wg. 2-maligen Umzugs?). Um's kurz zu machen, ich ging dann hier zur Ortspolizei, die sagten mir aber, ich müsse die Verlustmeldung dort machen, wo ehemals der deutsche Führerschein beantragt und ausgestellt worden sei. SIE würden absolut KEINE Verlustmeldung annehmen, geschweige denn, bearbeiten. Und somit ging ich dann ins deutsche Rathaus, bekam auch den Zettel ausgestellt - beinhaltend, dass ich somit auch den Führerschein noch hatte (also nicht wg. eines Verstoßes eingezogen worden war), dieser Zettel plus EDF-Rechnung (dass ich auch wirklich hier lebe) + Geburtsurkunde ging dann per Post nach Metz und nach ca. 3 Monaten schickten die mir den kleinen französischen Führerschein per Post (Einschreiben) zu.

Manchmal habe ich aber den Eindruck, dass das individuell ausgelegt und geregelt wird. Also, ich kenne Leute, die fahren (trotz öfter Kontrolle) immer noch mit ihrem deutschen Führerschein in Frankreich und es wurde bei denen noch nie "gerügt". Wieso das so ist?!

Grüße Gabrielle

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Wohnen / Re: Mietausfallversicherung
« am: 15. Februar 2011, 10:01:27 »
@ Mandro & Zaren

Ich weiß von unserer Vermieterin folgendes: Auch sie (Französin und auch hier in Frankreich wohnend) hat eine Mietausfallversicherung. Die haben aber nur der/die Vermieter. Heißt, wird für ein vermietetes Objekt KEINE Miete mehr gezahlt, kümmert sich die Versicherung des/der Eigentümer darum, dass die Miete von den Mietern übernommen wird. Die Versicherung schreibt dann die Mieter an, mahnt die Mieter auch an und fordert die ausstehende Miete. Für insgesamt 6 Monate (so ist es zumindest bei unserer Vermieterin) zahlt dann die Versicherung die ausstehende Miete - will diese Miete aber von den Mietern zurück und, wenn das nicht funktioniert (also, dass die Mieter zahlen), dann klagt die Versicherung (nicht der Vermieter) die Mieter raus.
Beispiel: Unsere Vermieterin hatte eine vermietete Wohnung in Strasbourg, deren Mieter keine Miete zahlte. Die Crux war aber, dass der Mieter nach 5 Monaten eine Mietzahlung tätigte und somit wohnen bleiben konnte, da ein Herausklagen dieses Mieters erst nach 6 Monaten nicht gezahlter Miete greift.
Von daher gesehen verstehe ich nicht so wirklich, wenn mandro schreibt: "Das scheiterte aber daran, dass wir in D arbeiten". Geht es doch nicht darum, WER WO arbeitet, sondern, WER WO Miete zahlen muss. (Denn es handelt sich ja ausschließlich um eine Mietausfallversicherung des Vermieters und nicht des Mieters.)
Sorry aber, falls ich auf der Leitung stehen sollte?!
Gruß Gabrielle

477
Sorry, wenn ich nicht so richtig auf deine Überschrift: Riesterrente für Grenzgänger" geachtet habe. Und klar doch, du hast in den meisten Fällen völlig Recht! Allerdings, die BfA Rente muss leider in beiden Staaten - D + F - versteuert werden. Deshalb gehen ja auch die Grenzgänger-Rentner zurzeit so massiv auf die Straße. Versteuern in D (und wohnen in F) heißt: Versteuern in D und auch komplett in deiner Steuererklärung F noch angeben (müssen). Nach dem Doppelbesteuerungs-Abkommen ist NUR Ein-kommen in Frankreich (und nicht in Deutschland) zu be- und versteuern. DAS GILT ABER NICHT BEI BfA-RENTE!!! "Glaab mer's doch"  =D  Vielleicht mache ich das aber auch nicht richtig deutlich? Also, deutscher Rentner, 90% Rentenzahlung aus BfA - saa'n mer emol 1000 Euro mtl. = 12.000 Euro im Jahr. Versteuert wird (bei Wohnen in F) "beschränkt" (beschränkt, wie das Wort schon sagt) heißt, du zahlst, da keine Berücksichtigung des Freibetrages von 8004 alleine schon 1500 Euro Steuer in Deutschland. Dann - würde man deinem Beispiel folgen (ach, wäär das scheen) musst du deine KOMPLETTE BfA-Rente nochmals als Einkommen in VOLLER Jahreshöhe - nämlich 12000 - hier erneut deklarieren und erhältst auch nicht deine gezahlte Steuer von 1500 von den 12000 abgezogen, sondern nur deinen Crédit d'Impôt.
Aber, mal ein Beispiel aus französischer Praxis!

Ehefrau bezieht eine Rente aus  -F-  i.H. v. 10.000,00 €, der Steuerpflichtige ein Rente aus  -F-  i.H.v. 10.600,00 und seit 2009 eine Rente von der BfA (es wird sogar bis zum Jahr 2005 rückversteuert) in Hö-he von 13.000,00 €.
Besteuerung in Deutschland (beschränkt)
Rente von der BfA                     13.000,00 €
Steuerpflichtiger Teil der Rente 58% (für 2009, für 2010=60%)
Einkommensteuer                       1.528,00 €
Solidaritätszuschlag                        84,04 €
Summe:                                                     1.612,04 €

Besteuerung in Frankreich
Französische Renten (CRAV + ARCCO)             10.600,00 €
Deutsche Rente                     13.000,00 €
Insgesamt                        23.600,00 €
Abschlag ./. 10%                       2.360,00 €                                    21.240,00 €         
Einkünfte Ehefrau:
Französische Rente                     10.000,00 €
Abschlag ./. 10%                       1.000,00 €
                             9.000,00 €
Zu versteuern: 21.240,00 + 9.000,00 =               30.240,00 €

Steuern lt. Tabelle für ein Ehepaar: 2 parts              1.589,00 €

Rückvergütung (Art. 20 Abs. 2 DBA D-F)
1.589,00 E x 11.700,00 € (13.000,00 € ./. 10%)
                   30.240,00 €                                                           615,00 €

Zu zahlende Steuern in Frankreich (definitiv) 1.589,00 € ./. 615,00 € =    974,00  €
Insgesamt zu zahlen (D + F)                              1.612,04 + 974,00 € =       2.586,04 €

Würden die Steuerpflichtigen sämtliche Einkünfte
(inkl. der Rente i.H. v. 13.000,00 €) NUR in Frankreich versteuern,
wären in Frankreich lediglich 1.589,00 € Steuern zu zahlen.

Nur zu zahlen in Frankreich                    1.589,00 €

Die Mehrbelastung im Verbleich mit einer Nichtgrenzgänger-
Familie in Frankreich beläuft sich somit auf:
(2.586,04 € - 1.589,00 €)               =        997,04 €

Pifolog, wird’s jetzt klarer, was ich meinte?
Jetzt schwirren mir aber auch die Zahlen im Kopf rum,
liebe Grüße Gabrielle

P.S.
Sorry, ich kriege da keine richtige Tabelle gebacken. Bitte um Nachsicht! Aber, die Berechnung stimmt!

478
@ zag

Ja, zurzeit "lohnt" es sich noch. Aber, wie es "später" mal gehandhabt wird, bezieht man Rente, ich weiß nicht?! Beispiel: Mittlerweile kann man ja auch sog. "wohnriestern". Das heißt, sich aus Riestern Wohneigentum zulegen. Soweit ich das mitbekomme, wird dann aber später - bei Rentenbezug - eine gewisse Grundmiete für sein Eigentum (!) angesetzt - so, als hätte man Mieteinnahme(n) - die man dann mit diesem Betrag auch versteuern "darf".
Und ob das die (zurzeit) jährlich mindestens € 154 wettmacht?
Wieso bin ich eigentlich - was Steuern, Abgaben, gerade für die Zukunft angeht - so defätistisch skeptisch?

479
@ edgard
„Mir ist dabei nur Eines nicht klar - warum der deutsche Steuerabzug in F nicht zur Anrechnung kommt...“.
Ja, das frage ich mich auch. Fakt ist aber, dass es SO gehandhabt wird. Ist genau so, als wenn man z.B. als Beamter oder als Angestellte/r im Öffentlichen Dienst (Deutschland) auch immer seine Steuer in Deutschland zahlen muss (nennt sich: Kassenstaatsprinzip, der Deutsche Staat zahlt Gehalt, also beansprucht er auch die Steuer) und wohnt man in F, dann kann man auch diese bereits abgezogene und einbehaltene Steuer nicht in Gänze in Frankreich abziehen. Dafür erhält man dann auch da den erwähnten Crédit d’Impôt.
@ Sabine
Pifolog hat Recht! Die Zuschüsse bei Riester müssen NICHT mehr zurückgezahlt werden. Das war ein jahrelanger Kampf der EU gg. Deutschland und wurde vor einigen Monaten dann endlich so durchgesetzt.
Nochmal @ edgard
„Bei Rentenbezug müssen die Auszahlungen voll versteuert werden, also auch das selbst eingezahlte Kapital." Welchen Rentenbezug meinst du? BfA-Rente (wenn überwiegend, also 90%) dann erfolgt die Rentenauszahlungsbesteuerung in Deutschland UND Frankreich. Lebt man weiterhin in F, MUSS auch zusätzlich in F versteuert werden. Siehe auch mein Beispiel, leider dann nur die Möglichkeit der „be-schränkten“ Ver- und Besteuerung in Deutschland. Bedeutet, den (zurzeit) Freibetrag für Singles von € 8004 (Paar: € 16.008) wird NICHT gewährt und dazu kann man die gezahlte Steuer an D nicht komplett von der Jahresrente abziehen - s.: Crédit d’Impôt. Rentenbezüge aus privater Vorsorge (Direktversicherung etc.) werden dagegen „nur“ in Frankreich versteuert.
„Dafür sind die Einzahlungen aber abzugsfähig, oder?“. Das kommt darauf an, wo man versteuert. Einzahlungen in Deutschland und dortige Versteuerung JA, Frankreich erkennt private Vorsorge in Deutschland nicht als abzugsfähig an. Zahlt man in eine private Rentenkasse in Frankreich und versteuert man auch in Frankreich, dann ja, Deutschland erkennt die private Vorsorge in Frankreich aber NICHT an, wenn man in Frankreich versteuert. Das gleiche Prozedere z.B. auch bei „Spenden“. Spenden (z.B. an politische Parteien oder andere Organisationen) in Deutschland sind bei Versteuern in Frankreich NICHT abzugsfähig - und umgekehrt.
Ja, ja, alles „knoddelig“!
Liebe Grüße Gabrielle

480
Ja, ihr Lieben, soweit alles richtig.
Aber bitte nicht vergessen: Bei Rente (oder einmalige Kapitalauszahlung aus Direktversicherung) da geht das so:
Erhält man - weil überwiegend in Deutschland gearbeitet - seine Rente (BfA) zu 90% aus Deutschland, MUSS in Deutschland UND Frankreich besteuert werden! Hinzu kommt, wohnt man dann in Frankreich, wird die Rente aus Deutschland nur beschränkt abzugsfähig - heißt, Beispiel: bei € 1000 mtl. Rente aus Deutschland zahlt man in Deutschland € 1.500,00 an Steuer und "darf" - ohne Abzug dieser € 1.500 - den kompletten Rentenbetrag von 12.000 € (mtl. 1000) dazu auch noch in Frankreich besteuern. (Man erhält dann aber aus Frankreich den sog. Crédit d'impôt)
Rente aus der Direktversicherung wird NUR in Frankreich besteuert. Und - das auch noch! - auf die Rente aus der Direktversicherung zahlt man (seit 2004) auch noch den aktuellen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zusätzlich an seine Krankenversicherung in Deutschland.
Liebe Grüße Gabrielle

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