Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dragonvamp

946
Bitte Bitte.

Das gleiche gilt im übrigen auch bei Fahrtwegen. Wenn ihr den gleichen Arbeitsweg habt, also zusammen fahrt, dürft ihr jeweils nur den halben weg angeben. Also hin und zurück wären je 50km. Zusammen also hundert km, so dürftet ihr nur 50km jeweils angeben.
Da hatten wir auch einen auf den Deckel bekommen.

Die sehen echt alles :D

947
Wurde das nun abgesagt? Kommt noch mal wieder eines?

Wenn ja ich bin mit Anhang interessiert. Nur so zur Info.. Macht dann mit den vorherigen schon ganze 6 ;)

948
Vorstellungen / Salut
« am: 20. Mai 2011, 21:28:30 »
Huhu,

dann stelle auch ich mich einmal vor ;)

Ich bin zufälligerweise des öfteren über dieses Forum gestolpert und war super begeistert.
Daher meine Registrierung ;)

Also mein Name ist Jasmin. Ich lebe mit meinem Freund seit über vier Jahren zusammen. Wir haben einen kleinen Zwerg.
In Frankreich bin ich nun insgesamt 6 Jahre.
Von der Heimat trennen uns 900km, denn wir sind gebürtige Husumer (Nordsee).

Naja, wir suchen Beide noch dringend Menschen in unserem Alter.
Ist gar nicht so einfach. Freundeskreis ist so klein (=null) dass wir doch schon arg was vermissen.
Also wenn mal jemand lust hat, ich würde mich freuen ;)
Wobei vorab zur Kenntnis: Mein Partner ist Punk und ich Gothic-Orientiert. Was aber keineswegs mit einem Lotterleben zu tun hat ;) Will nur niemanden verschrecken ;)

Ach ja, warum eigentlich Salue und nicht Salut?

Es grüßt herzlich

Jasmin

949
Hallo,

nein, nur einer von beiden DARF das Kind angeben. Merken die aber auch am Finanzamt. Hab das einmal gemacht, da ich es auch nicht wusste. Da kam direkt ein Anruf mit dem Hinweis. Seither schreiben sie direkt bei meinem Partner 1 Kind ein und bei mir einen Strich ;)

Ich hatte es auch auf seinem Gehalt. Aber nur weil ich durch die Tagesmutter als Arbeitgeberin registriert bin und wir so Beide Vorteile davon tragen.

Allerdings würde ich es bei euch auch auf dem höheren Gehalt machen ;)

950
Technik / SFR Decoder
« am: 20. Mai 2011, 21:10:57 »
Hallo,

ich habe die Tage meinen Anbieter gewechselt.
SFR war so nett und hat mir gleich einen Decoder mitgegeben.
Allerdings hat der nur Antennenanschluß.
Kann ich den nicht auch irgendwie an meine Sat-Schüssel bekommen. Über den normalen Receiver oder so?
Ich hab irgendwo gelesen, dass es funkt, aber nicht wie derjenige zum Erfolg kam.

Oder haben die bei SFR einen, den ich an die SAT-Schüssel hängen kann?

Danke

951
Rund um's Kind / Re: deutschsprachiger Anwalt
« am: 20. Mai 2011, 20:37:04 »
Also das ganze läuft gaaanz anders ab.

Ihr fahrt auf die Botschaft. (Vorher Termin holen)
Da könnt ihr dann Vaterschaftsannerkennung machen und dann direkt das Sorgerecht mit erklären lassen.
Das ganze geht dann mit sämtlichen Dokumenten (sagt euch der zuständige Bearbeiter dann) nach Deutschland. Dann wird euer Kind auch gleich ins Geburtenregister eingetragen.

Sollte euer Kind in Frankreich zur Welt kommen, kann der Vater nach französischem Recht die Vaterschaft mit anerkennen. Das bringt euch als Deutsche aber nicht wirklich viel. Wobei den franz. Behörden das alles egal ist. Nur den Deutschen eben nicht.

Reisepass muss man dann auch über die Botschaft beantragen. Geht aber erst nach der Eintragung im Geburtenregister.

Staatsbürgerschaft wird die Deutsche.  (Bei unverheirateten Eltern, sofern die Mutter deutsche ist)
Mit 14 Jahren kann man aber als Eltern die französische dazu oder alleing verlangen -als Eltern- für das Kind. Mit 16 kann das Kind alleine entscheiden. Sofern man durchgehend in Frankreich gelebt hat.

Doppelnamen gehen nach deutschem Recht normalerweise nicht mehr, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. In Frankreich schon. (Gilt nur leider nicht)

So, das war so mein Erlebnis mit den Ämtern die letzten Jahre.

Ach bevor ichs vergeß. Papiere sind in Frankreich kostenlos. In Deutschland kostet alles !!!!

952
Behörden / Re: Beschwerdebrief wegen Bankmitarbeiterin
« am: 20. Mai 2011, 20:27:09 »
Ich habe nicht vor jemanden zu ändern oder die Welt zu verbessern.

Aber dennoch muss ich mir nicht jedes Verhalten gefallen lasse.
Oder würdest du dem Menschen, der dir einen Stein an den Kopf wirft, die Hand reichen und sagen: "Du kannst ja nichts dafür. Du bist eben nur ein A***".

Sicher nicht ;)

Ebenso wäre ich als Cehf dankbar, wenn ich wüsste was meine Arbeiter tun oder eben nicht.
Und wenn Diskriminierung nun mal strafbar ist, dann sollte man da erstrecht nicht mit "hast du aber toll gemacht" hin rennen ;)

953
Rund um's Kind / Re: Kiga und schule besser in D oder in F???
« am: 20. Mai 2011, 18:56:52 »
Die Frage ist zwar schone in paar Tage alt, aber du sagtest ja das es evtl noch eine weile dauert ;)

Also, die Anmeldung geht recht fix. Du musst allerdings einen Brief an den zuständigen Bürgermeister um die bitte der aufnahme schicken. War bei uns zumindest so. Dann bekommst du weitere infos von denen ;) Am besten einfach auf der zuständigen Mairie nachfragen ;)
Das geht dann auch alles ganz fix. Also keine monatelangen Wartezeiten ;)
Mein Sohn kommt auch in Frankreich auf die Schule. Nichts mit bilingual. Dafür hätte ich eine neue Tagesmutter suchen müssen. Das wäre dann wieder eine neue Angewöhnungssache gewesen. Das wollte ich nicht.
Also springt er nun komplett ins kalte Wasser.
Durch die Tagesmutter hat er gerade mal "Hallo, Tschüß, Danke und co" gelernt. Aber er versteht sich auch so mit den französisch sprachigen Kindern. Wie weiß ich nicht, aber es klappt :D

Nach Deutschland wollte ich ihn nicht schicken. Zu kurze Schulzeiten. Hitzefrei.. Leherausfall.. Das kennt man ja alles von seiner eigenen Schulzeit. In Frankreich habe ich davon bisher nicht gehört.
Unsere Nachbarin hat mich immer benieden, weil die das nie hatten ;)
Zudem ist die Schule ganztags, sodass ich Vollzeit arbeiten kann.
Morgens und Mittwochs kommt er dann zur Tagesmutter. Die sind gut bezahlbar und man bekommt sogar diesbezüglich finanzielle Unterstützung in Frankreich.

Ich würde also die Schule in Frankreich bevorzugen.

In Haguenau ist im übrigen eine Privatschule. Zweisprachig wird dort unterrichtet ;)

954
Behörden / Re: Beschwerdebrief wegen Bankmitarbeiterin
« am: 20. Mai 2011, 18:30:31 »

Ich habe nie franz. schreiben gelernt, aber ich habe im Internet einige Seiten mit Briefvorlagen gefunden z.B. www.la-lettre.com oder www.netpme/lettres-contrats.fr dazu im Word das Rechtschreibprogramm aktiviert und für die fehlenden Worte oder Phrasen www.leo.de
So schlage ich mich jetzt seit 2004 durch und es klappt ganz gut.
Den deutschen "Slang" kriegst du sowieso nicht los.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen und wünsche alles Gute mit dem Bankenwechsel.

Grüße

P.S. Wenn du der Bank nur einen bösen Abschiedsbrief schreiben willst kommts auf die Form ja auch nicht so an.



:D stimmt, den bekommt man nie raus :D Deutsch ist eben keine schöne sanfte Sprache ;)

Deine Seite hilft schon weiter ;) Hab auch solch eine. Aber mehrere Seiten sind immer gut ;)
Davon ab geht der zweite Link bei mir irgendwie nicht.
Und anstatt leo verwende ich yahoo babelfish.
Das klappt auch so weit ganz gut.

Nur mit dem französischen reden... Da hängts.. Meine Kollegen sprechen nur teilweise französisch mit mir und meine Nachbarn freuen sich Deutsche bei sich zu haben.. grummel* :)

Nur trotz allem bin ich miserabel im "gute-Briefe schreiben" ;)
In den einzelnen Ländern wird dann auch noch anders formuliert.
Das macht die Sache für mich persönlich schwer ;)
Bin eben Handwerkerin und kein Büro-Hengst :D

Nein, soll kein böser Abschiedsbrief werden. Ich werde versuchen einen sachlichen Beschwerdebrief zu formulieren. Das "ihr Deutsche habt bei mir keine Rechte" und der Sperrung sämtlicher benötigten Punkte (scheckheft, Bankkarte etc), darf einfach nicht sein und gehört gemeldet. Der nächste Deutsche muss ja nun auch nicht unbedingt an solch ein Verhalten geraten ;)

Grüße

955
Behörden / Re: Beschwerdebrief wegen Bankmitarbeiterin
« am: 20. Mai 2011, 18:24:22 »
Ich gebe dir einen ernstgemeinten guten Tip.

Du solltest dich daran gewöhnen, dass die Franzosen überdurchschnittliche arrogant sind.
D.h. wenn du an solch einen Menchen gerattest, lass ihn weiterlaufen und geh du in eine andere Richtung.
Kannst du das nicht, ziehe wieder nach Deutschland, du wirst in F nicht glücklich.
Is halt so!
Finde ich ein wenig Naiv.
Ich wohne nun 6 Jahre in Frankreich. Arbeite mit ~ 600 Franzosen zusammen. Kann mich rein gar nicht beschweren. Zumindest nicht über die Elsässer. Nur diese eine Dame. Gut und der eine Herr. Aber das wars. Davon abgesehen hat diese Bank eh mitlerweile einen miserablen Kundenservice -siehe Google-. Und trotz allem ist diskriminierung in Frankreich nicht erlaubt bzw strafbar.

Und egal wo ich mich befinde. Solch ein verhalten gehört sich nun mal einfach nicht.
Und nein, ich bin niemand, der einfach alles übersieht. Ich schaue hin und handle.
Ich gehöre nun mal nicht zu der Fraktion "Wir haben ja gar nichts mitbekommen"

Zitat: "Ist halt so!"

Ende ;)

956
Behörden / Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 18. Mai 2011, 20:42:46 »
Also mein Mann und ich arbeiten beide in Deutschland und haben auch in Deutschland anstandslos Elterngeld bekommen - auch bei Wohnsitz in Frankreich.
Ausschlaggebend ist, wo die Sozialabgaben gezahlt werden. Auf der Hotlinenummer der Elterngeldstelle wußten die das allerdings auch nicht.

LG
Sabine

Na toll. Im Nachhinein könnt man da *grrr*..
Ich bin von a nach z gelaufen und hab gefragt und gefragt. Eine Absage nach der anderen. In beiden Ländern.
Das es dann doch funktioniert zeigt wieder, wie wenig die eigenen Behörden bescheid wissen ;)

957
Behörden / Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 18. Mai 2011, 19:12:43 »
Aus persönlicher Erfahrung:

Kindergeld habe ich die ersten drei Jahre in Frankreich bekommen.
Zudem gab es für das erste Kind Geld für eine Erstausstattung (~800€)
Nun bekomme ich aus Deutschland Kindergeld, da ich in Deutschland arbeite.
Auf Elterngeld hatte ich aus Deutschland keinen Anspruch, da ich in Frankreich lebe.
Und Frankreich wollte nicht zahlen, da ich keine zwei Jahre voll durchgearbeitet hatte. Das ist beim ersten Kind Pflicht. Der Antrag zieht sich über Monate hin.
Der Sitz der sich um alles kümmert ist in Strasbourg (normalerweise).
Dieses kann man aber gut in Sozialbüros mit den Sekretärinnen erledigen und sich aufklären lassen ;)

Also am besten erstmal überall nachfragen und checken lassen. Nicht das nachher das böse erwachen komme ;)

958
Behörden / Re: Arbeistlosengeld
« am: 18. Mai 2011, 19:06:25 »
Du musst in Frankreich nur 6 Monate nachweisen. Das reicht breits um 1 Jahr Arbeitslosengeld zu bekommen. Hast du ein Jahr gearbeitet, so bekommst du 2 Jahre Arbeitslosengeld.
So haben dies mir auf dem Arbeitsamt gesagt.
Du musst dann die kompletten Abrechnungen mitnehmen. Die errechnen sich dann das Druchschnittsgehalt und davon bekommst du 55%. In Deutschland sinds ja glaub ich 63%. Dafür allerdings kürzer.
Das Geld holen sie sich dann in Deutschland, sofern du in Frankreich nichts in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Wovon ich mal ausgehe. Du wirst dann auch daraufhin gewiesen, dass du dich auch mit einem/einer deutschem/deutschen Sachberater/in auseinander setzen musst. Die kommen aber aufs Französische Amt. Zumindest bei uns ;)

Alles andere bleibt wie in Deutschland. Versäumte Termine = geldstreichung und co ;)
Und einmal im Monat MUSS man zum Amt, sofern man längere Zeit Arbeitslos ist

959
Behörden / Re: Konto
« am: 18. Mai 2011, 18:50:56 »

[...]
Mein Deutsches musste ich bisher nicht in Frankreich angeben.
[...]

Dann schau dir mal die Steuererklärung etwas genauer an, auf der letzten Seite mußt du nämlich ankreuzen ob du ausländische Konten hast.

Ich hab damals extra nachgefragt auf dem Frinanzamt. Da dort aber kaum Geld vorhanden ist, war dieses nicht interessant für die. War deren Aussage ;)

960
Behörden / Beschwerdebrief wegen Bankmitarbeiterin
« am: 18. Mai 2011, 18:49:59 »
Hallo,

mein französisch ist ein sehr gebrochenes Französisch.
Für ein sachlichen Brief ist es mir einfach zu schlecht.
Daher benötige ich dringend Hilfe.

Ich bzw mein Partner und ich haben ein Problem mit unserer Bank (Credit Mutuel).

Es handelt sich um eine lange Geschichte.
Die Bankberaterin hat ein privaten Hass auf uns und wollte uns daher bisher Scheckheft, Kreditkarte, Kleinkredit und nun Dispo verweigern.
Am Gehalt darf es defintiv nicht liegen ;)

Ich bin es leid, um jeden Krümmel zu kämpfen.
Als letztes durften wir uns allerdings noch anhören, dass wir als "Deutsche" keine Rechte bei ihr hätten.
Das finde ich doch arg diskriminiernd.

Der wechsel zu einer anderen Bank ist klar.

Kann mir jemand bei einem Muster helfen?

Danke im vorraus