Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dragonvamp

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Rund um's Kind / Re: Kindergarten ohne Sprachkenntnisse
« am: 30. September 2017, 00:18:53 »
@ judithhung: das ist eine Bestrafung für schlechtes Benehmen. So wie man es von früher noch kennt....
Die Franzosen sind etwas "älter" in ihren Strafen. So kann es eben passieren, dass dein Kind sich dermaßen daneben passiert und eben einige Zeit während des Unterrichts oder in der Pause im eck, mit dem Kopf Richtung wand, steht. Disziplin und Ordnung werden hier sehr groß geschrieben.

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Rund um's Kind / Re: Kindergarten ohne Sprachkenntnisse
« am: 29. September 2017, 17:19:20 »
@ Münchner:

Bei uns sind die Schulzeiten etwas anders, aber ansonsten ist deine Ausführung kurz knapp und genau so, wie ich es auch sagen wollen würde 😊

Zu deinem Anliegen: mein Sohn ist mittlerweile im CM1. Meine Tochter nun auch seit September in der maternelle. Für sie steht der gleiche Weg an, wie für meinen Sohn.
Hausaufgaben etc kann ich ihm sehr gut helfen. Mein französisch hat sich mit seiner Schulzeit extrem verbessert.
So wie es in der maternelle ist, ist es auch später in der primaire, nur eben mit Hausaufgaben und mehr lernen 😊  Wenn du noch was spezielles wissen willst, gebe ich dir gern weitere Auskünfte 😊

Grüße und schönes we

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Ja, Zaren, ist eine Werkstatt, aber manche Werkstätten machen das. Kost dann etwas aber dafür hat man selbst keine Rennerei.

Grüsse

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In deiner Steuererklärung gibt es eine Berechnung dafür. Wirst du also nächstes Jahr alles sehen.
Ab 40km pro Tag kann man diese angeben.
Aus Arbeitstagen km und den cheveaux deines Autos ergibt sich dann eine Rechnung.
Diese Summe kann man dann abziehen.
Nein, du musst dafür nichts aufbewahren. Wenn die wollen, können sie das anhand deiner km und einer werkstattrechnung (auf der im Stand x zum Zeitpunkt y ) nachverfolgen ob deine Angaben stimmen, sofern sie dich kontrollieren wollen.
Wichtig dafür: ein eigen zugelassenes Pkw in Frankreich. Ansonsten sieht der Hase wieder ganz anders aus.

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Steuern / Re: Lohnsteuer Frankreich
« am: 28. Mai 2017, 22:22:06 »
Da fehlen so mega viele Infos. Verheiratet, Kinder etc. pp. Zudem kann dir hier auch nur jeder einen Schätzwert sagen.

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Ich muss kembser da recht geben. Mir hat die nette Dame damals gleich gesagt, bei nicht Meldung kann gerne eine Strafe von bis 10.000€ auf dem Tisch liegen... und mal ehrlich, wenn man nichts zu verbergen hat, kann man das ruhig angeben...

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Ich hab früher immer extra Zettel dazu geschrieben, wo welches Konto mit Daten lag und Infos und fertig.

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Das macht aber nicht jede mairie.
Du kannst auch müllrechnung, Nachweis der Steuer etc. nehmen. Alle Rechnungen vom Staat.

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Ernsthaft, ich hab mich grad kringelig gelacht 😂😂

Ich hab mal fix Tante google befragt : http://www.documentissime.fr/dossiers-droit-pratique/dossier-70-que-faire-en-cas-de-perte-vol-ou-deterioration-de-la-carte-grise-du-vehicule/en-cas-de-deterioration-de-la-carte-grise.html

Mir scheint, als könntest du dir bei der prefecture, die dir das Orginal ausstellte, eine neue ausstellen lassen...

Viel erfolg

Beim nächsten mal dann im Auto lassen  :pfeif: :)

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@ luky

Nein, bist du nicht. Nur nötig wenn man sich was zu Schulden kommen lässt.
Ja, kannst du wenn du das unbedingt willst.
Nein, nicht immer wird alles übernommen (LKW). Da wissen hier aber andere mehr :)
Grüße

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Hey,

Kindergeld weglassen, da Familienleistung.

Den Rest als Einkommen angeben. Ich hab dazu geschrieben, dass es sich um Elterngeld / mutterschaftsgeld handelt.
Da aber wie als normales Einkommen berechnet wird eben auch in die Spalte wie beim normalen Gehalt ;)

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Hey,

Das ist nicht zwangsläufig der Fall. Warte ab. Du bekommst eine Rechnung über die Summe nach Hause und dort steht dann drin, wenn der Führerschein in Frankreich gemacht werden muss oder nicht, aufgrund von Punkten. Beim ersten Mal kommt man manchmal noch davon.

Wenn du den beantragen musst, hast ein wenig papierkram, der dann mach Strasbourg geschickt werden muss und auch dort geholt werden muss. Da bekommt man dann aber auch wieder Post, sobald er abholbereit ist.

Grüße und eine gute Nacht ☺

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Sonstiges / Re: Stromanbieter
« am: 28. April 2017, 19:32:51 »
Huhu,

Als Laie würde ich vermuten, dass eure Sicherungen nicht auf eine bestimmte Menge an Geräten ausgelegt sind. Mit ner 10er Sicherung kann ich nun mal keine Waschmaschine und Trockner gleichzeitig belegen. Und bevor die durchbrennt, geht die Hauptsicherung raus...
Zudem habe ich festgestellt bzw. sagte man mir mal, je moderner der Zähler, je eher ist es, dass der steomanbieter die genaue Summe in Rechnung stellt, da der tatsächliche wert direkt übermittelt wird. Keine Ahnung wie, aber wird schon alles möglich sein, heutzutage. Aber egal wie, man kann Zähler und Rechnung vergleichen und weiß dann sowieso wieviel man zu viel oder zu wenig bezahlt habe, sofern man seinen Vertrag kennt und des Rechnens mächtig ist...

Grüße und schönes Wochenende

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Wohnen / Re: Bankbürgschaft zum Abschluss Mietvertrag
« am: 07. März 2017, 19:54:51 »
Du meinst wahrscheinlich die Saccef.
Das ist die Bürgschaftsgesellschaft der Caisse d'epargne.

Meinst du mich?
Nein, die waren rein für Leiharbeiter da. Hießen anders. Irgendwas mit "L" glaub ich... aber knapp 10 Jahre sind ne lange Zeit 😂

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Wohnen / Re: Bankbürgschaft zum Abschluss Mietvertrag
« am: 07. März 2017, 15:43:21 »
Huhu,

Mal sehen ob ich das noch so ganz zusammen bekomme...
In unseren ersten Wohnung, waren wir vorher auch ohne französischen Wohnsitz. Wir mussten (da keine Bürgen in Frankreich) sowas in der Art auch machen. Dieses lief aber über eine extra Firma, dessen Name ich nicht mehr weiß. Diese hat für uns die Bürgschaft übernommen (ebenso 18 Monate). Dies bedeutete aber nur, dass sie als Bürgen eingetreten wären, wenn wir nicht gezahlt hätten und die hätten mittels Konto Pfändung oder so ähnlich plus 1%, von uns wiedergeholt
Diese Firma musste keine 18 Monatsmieten vorauszahlen oder dergleichen. Sie waren nur im Hintergrund wie ein normaler Bürge auch :)
Denke das Prinzip wäre bei der bankbürgschaft gleich

Grüße