Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Stini

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Hallo zusammen,

was muss ich an Formalitäten beachten, wenn ich mein in Frankreich zugelassenes Auto meinem Sohn, der in Deutschland lebt, überlasse?

Vielen Dank und Grüße
Stini

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Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 09. Juli 2018, 15:44:04 »
Vielen Dank!

Und ja, da hast du Recht von "lebenden Eltern" erben, ist etwas missverständlich ausgedrückt.

18
Steuern / Erbschaftssteuer
« am: 09. Juli 2018, 12:26:31 »
Hallo zusammen,

weiß jemand, wie hoch der Freibetrag in Frankreich ist, wenn ein Kind von den in Deutschland lebenden Eltern erbt?

viele Grüße

19
Versicherungen / Re: Lebensversicherung in D, wohnen in F
« am: 30. Mai 2018, 17:11:58 »
Vielen Dank Matthias!
Ich bin sehr gespannt, was dabei rauskommt...

20
Versicherungen / Re: Lebensversicherung in D, wohnen in F
« am: 30. Mai 2018, 10:47:45 »
Hallo,
mich würde dieses Thema auch interessieren...
Hat jemand schon mal eine Auszahlung erhalten und kann eventuell Auskunft geben?
Viele Grüße  :winkerwinker:

21
Hallo zusammen,

letztes Jahr konnte ich am Ende der Erklärung noch zusätzliche Eintragungen machen...
Irgendwie ist das dieses Jahr nicht möglich  :anixwissen: oder übersehe ich da nur etwas?

Viele Grüße
Stini

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Steuern / Re: Steuerklärung Zinserträge CSG
« am: 22. Mai 2017, 10:11:08 »
Hallo zusammen,

wo tragt ihr denn jetzt die Zinsen ein - 2TR oder 2TS?
Ich habe sie letztes Jahr bei 2TR eingetragen...

Viele Grüße
Stini

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Steuern / Re: Überschreitung 45 Tage Regel und Anzeigepflicht
« am: 25. Juli 2016, 15:04:33 »
Wieso die Franzosen??
Wenn, dann haben die deutschen Behörden ein Interesse daran...schließlich müsste man dann in Deutschland versteuern. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Soweit ich weiß, sollte es bei einer Steuerprüfung auffallen, halten sich die deutschen Finanzbehörden zunächst an den Arbeitgeber um die Steuerschuld einzufordern.
Am besten wäre es, sich mal bei einem Steuerberater schlau zu machen...ist in dem Fall wohl gut investiertes Geld...bzw kannst du das nicht über die Steuerberater des Arbeitgebers in Erfahrung bringen?

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Rund um's Tier / Re: Hund aus Deutschland aufnehmen
« am: 30. Juni 2016, 18:01:51 »
@Dirk...aber sicher doch ;)
Bei der Versicherung habe ich schon nachgefragt, da ist er automatisch in der multirisque mitversichert. Unser Versicherungsmensch meinte, dass er keine Angaben benötigt. Der sieht eh alles immer sehr entspannt - hoffe, das ist auch so im Schadensfall...der wiederum hoffentlich nie eintritt!!!

@Matthias
vielen Dank für den link...das erscheint mir sehr sinnvoll. Tollwut geimpft ist er.

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Rund um's Tier / Hund aus Deutschland aufnehmen
« am: 30. Juni 2016, 12:55:36 »
Hallo zusammen,

was müssen wir beachten, wenn wir einen Hund aus Deutschland bei uns aufnehmen. Er ist gechipt, hat einen europäischen Impfausweis und ist kein Hund der cat 1 oder 2.

Vielen Dank und liebe Grüße
Stini

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Niemand, der helfen kann???

 :winkerwinker:

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Steuern / pensions alimentaires versées à des enfants majeurs
« am: 27. Mai 2016, 15:32:08 »
Hallo zusammen,

für den Unterhalt für erwachsene Kinder gibt es zwei Rubriken 6GI und 6EL...weiß jemand wo ich den eintragen soll? Bei 6GI steht "sur décisions de justice définitive avant 2006" - ist das Unterhalt, den ich auf Gerichtsbeschluss zahlen muss oder liege ich da mit meiner Übersetzung falsch?
Außerdem hat unsere Tochter  2015 für 10 Monate wieder bei uns gelebt, um ihre Masterarbeit zu schreiben. Während dieser Zeit bekam sie nur "Taschengeld" überwiesen. Wir haben also keinen Nachweis für die übrigen Lebenshaltungskosten. Wenn ich das aber richtig verstehe, kann ich nur das geltend machen, was wir ihr überwiesen haben oder?

Ich hoffe, es kann uns jemand weiterhelfen!

Viele Grüße


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Steuern / Formular 2047 K Zinsen eintragen
« am: 16. Mai 2016, 12:09:00 »
Hallo,
schon wieder bin ich mir unsicher wegen der Zinserträge aus Deutschland. Trage ich sie nun bei 2TS oder bei 2TR ein unter 25 "revenus des valeurs..."

Ich weiß, dass wir das Thema schon hatten, aber da das Formular sich geändert hat, bin ich mir nicht ganz sicher...
Viele Grüße

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Steuern / Re: Rattachement des Kindes nur bis Oktober 2015
« am: 22. April 2016, 13:04:26 »
Hatte noch niemand die Situation, dass ein erwachsenes Kind wieder zurück nach Deutschland gezogen ist?

30
okay, vielen Dank!

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