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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Abwrackprämie
« am: 12. April 2019, 14:40:32 »
Der französische Autohändler wird dir sicher behilflich sein.
Ansonsten steht noch so einiges in diesem Link:
https://www.legipermis.com/estimation-cote-voiture/prime-a-la-casse.html
Ansonsten steht noch so einiges in diesem Link:
https://www.legipermis.com/estimation-cote-voiture/prime-a-la-casse.html
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Technik / Re: Netflix - welcher VPN Anbieter routet deutsche IP weiter?
« am: 12. April 2019, 14:36:56 »Hallo,
darf ich mal fragen, wozu Du einen VPN benötigst? Geoblocking ist doch seit letztem Jahr abgeschafft. Ich wohne auch im Elsass, wähle mich mit einer französischen IP ins Internet ein und habe dennoch das deutsche Netflix Angebot.
Für alle Filme oder nur für die Eigenproduktionen?
Hattest du den Vertrag schon bevor du nach Deutschland gezogen bist?
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Versicherungen / Re: Unfallversicherung
« am: 02. April 2019, 19:48:32 »
Man sollte sich damit abfinden, dass einem früher oder später jede deutsche Versicherung kündigen wird.
Ich hatte in Deutschland noch eine Unfallversicherung laufen, welche mir zum Jahresende auch gekündigt wurde.
@Marion
Ich hatte diverse Versicherungen wegen Rechtsschutz angeschrieben, welche User hier im Forum genannt hatten. Leider aber nur Absagen erhalten.
Ich hatte in Deutschland noch eine Unfallversicherung laufen, welche mir zum Jahresende auch gekündigt wurde.
@Marion
Ich hatte diverse Versicherungen wegen Rechtsschutz angeschrieben, welche User hier im Forum genannt hatten. Leider aber nur Absagen erhalten.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Neue EU-Vorschrift: Führerscheine muessen umgetauscht werden
« am: 16. März 2019, 15:26:51 »
Ich hab' das mit dem Führerschein dann doch mal sein lassen, was, wenn ich hier mir das so durchlese, wohl auch die richtige Entscheidung war.
Anfrage beim ADAC dbzgl.:
Anfrage beim ADAC dbzgl.:
Zitat
Leider kann diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden. Es handelt sich momentan um ein Gesetzesvorhaben. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht bisher nicht.
Da Sie sich zwischenzeitlich in Frankreich Ihren ständigen Wohnsitz haben muss ein befristeter Führerschein dort umgetauscht werden. Es gelten dann die französischen Regeln. Bitte wenden Sie sich daher bei Bedarf an eine Führerscheinstelle vor Ort.
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Technik / Re: Netflix - welcher VPN Anbieter routet deutsche IP weiter?
« am: 04. März 2019, 11:04:18 »Hallo maison,
vielen Dank für den Tipp, werde es ausprobieren.
Mein Problem ist das die VPN Dienste für USA optimiert sind, was bedeutet das Du dich zwar aus Frankreich auf einen Server in Deutschland verbindest bei Netflix jedoch USA als ankommendes Land angezeigt wird. Viele Filme bleiben dadurch verborgen und viele sind in englisch.....
Also die Versprechungen auf der Seite hören sich ja mal nicht schlecht an.
Vielleicht kannst du ja mal bereichten, ob es funktioniert.
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Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 12. Februar 2019, 21:06:16 »
Unter 1AG steht doch ein Feld wo du die Frais reéls eintragen kannst.
Das heißt also in 1AG dein zu versteuerndes Einkommen und dann die 10% davon in das Feld mit den Frais reéls.
Das heißt also in 1AG dein zu versteuerndes Einkommen und dann die 10% davon in das Feld mit den Frais reéls.
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Behörden / Re: Grenzgängerbescheinigung / Umzug innerhalb Frankreich
« am: 08. Februar 2019, 18:48:57 »
Bei mir ging es damals nicht um die eigene Adresse, sondern die Adresse des Arbeitgebers. Ich hab' dann den zuständigen Mitarbeiter des Betriebsstättenfinanzamt angerufen und die Situation geschildert. Fazit damals war, dass ich keine neue Freistellungsbescheinigung beantragen musste.
Ansonsten steht aber im Formular 5011:
Ansonsten steht aber im Formular 5011:
Zitat
Je m 'engage à signaler à l 'employer désigné ci-dessus et au Finanzamt qui à délivré l 'attestation d 'exonération
tout changement qui interviendrait en ce qui concerne mon domicile.
Ich verpflichte mich, jede Änderung meines Wohnsitzes dem oben angegebenen Arbeitgeber und dem Finanzamt, das die Freistellungsbescheinigung ausgestellt hat, mitzuteilen.
248
Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 31. Januar 2019, 20:07:19 »
Die 10 % Frais réels kannst du auf jeden Fall da eintragen.
Ansonsten stehen bei mir noch die Einkünfte meiner Frau, die aber in Frankreich arbeitet.
Ich hab' jetzt schon zum zweiten mal den Abschlag nach oben korrigiert, werde jetzt aber nichts mehr ändern und lasse das jetzt mal auf mich zukommen.
Ansonsten stehen bei mir noch die Einkünfte meiner Frau, die aber in Frankreich arbeitet.
Ich hab' jetzt schon zum zweiten mal den Abschlag nach oben korrigiert, werde jetzt aber nichts mehr ändern und lasse das jetzt mal auf mich zukommen.
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Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 31. Januar 2019, 17:37:39 »Hallo
ich werde dieses Jahr mit meinen Vorauszahlungen über den Gesamtjahressteuerbetrag kommen.
Änderung der Einkommensverhältnisse, teilweise Rentenbezug.
Simulation nicht möglich, da Einkünfte dabei sind, die in einem anderen Staat bereits besteuert wurden.
Meine Frage:
Gibt es definitiv einen Einkommensteuerausgleich in 2020 und zuviel vorab entrichtete Steuer
(Prélèvement à la source) wird zurück erstattet?
Gruß
der Saarbrücker
Warum sollte es sowas nicht geben?
Der Franzose zahlt ja seine Abschläge auch nur anhand der Einkünfte 2017.
Ja, da hast du recht.
Ich hab' meine Angaben auch gerade aktualisiert, da der vorherige Wert zu niedrig war.
Also Netto Jahresbetrag ? oder Monatsbetrag ?
Du musst den Jahresbetrag eingeben.
250
Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 30. Januar 2019, 20:56:17 »
Ja, da hast du recht.
Ich hab' meine Angaben auch gerade aktualisiert, da der vorherige Wert zu niedrig war.
Ich hab' meine Angaben auch gerade aktualisiert, da der vorherige Wert zu niedrig war.
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Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 30. Januar 2019, 19:30:19 »[…]
Also auch ich habe es falsch eingetragen , und muss es nun in 1 AG machen . Habe das mal versucht aber da sind noch andere spalten zum Ausfüllen ..... ? hat da jemand Erfahrungen oder Tipps für mich .
was muss in das 1 AG rein ? Netto Jahresverdienst ? Vielen Dank
Du hast doch schon einen Rückläufer deiner Steuererklärung für 2017 erhalten, oder?
Dann sollte ja dort irgendwo vermerkt sein, wie hoch die monatlichen Abschläge in diesem Jahr sein sollen.
Du musst dir jetzt überlegen, ob sich an deinen Einkünften was geändert hat und dann deinen monatlichen Abschlag online eintragen
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Steuern / Re: Prélèvement à la source
« am: 22. Januar 2019, 05:11:43 »
@Ralph
Arbeitest du nicht in Deutschland? Ansonsten verstehe ich nicht warum man dir doppelt abbucht.
Die monatlich zu zahlenden Abschläge ergeben sich immer aus dem vorherigen Jahr, was nur in diesem Jahr nicht geht, da wir ja für 2018 keine Steuererklärung gemacht haben. Die Steuererklärung in diesem Jahr wird die Zahlen aus dem Jahre 2018 beinhalten.
Bei mir ist es eher umgekehrt, ich weiß, dass ich mehr Steuern zahlen muss und habe daher den Betrag den ich monatlich zahlen muss entsprechend erhöht. Ich hab' nämlich keine Lust, dass jetzt so Laufen zu lassen und dann im November und Dezember noch einen hohen Restbetrag nachzuzahlen.
Arbeitest du nicht in Deutschland? Ansonsten verstehe ich nicht warum man dir doppelt abbucht.
Die monatlich zu zahlenden Abschläge ergeben sich immer aus dem vorherigen Jahr, was nur in diesem Jahr nicht geht, da wir ja für 2018 keine Steuererklärung gemacht haben. Die Steuererklärung in diesem Jahr wird die Zahlen aus dem Jahre 2018 beinhalten.
Bei mir ist es eher umgekehrt, ich weiß, dass ich mehr Steuern zahlen muss und habe daher den Betrag den ich monatlich zahlen muss entsprechend erhöht. Ich hab' nämlich keine Lust, dass jetzt so Laufen zu lassen und dann im November und Dezember noch einen hohen Restbetrag nachzuzahlen.
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Steuern / Prélèvement à la source
« am: 20. Januar 2019, 19:11:09 »
Hallo zusammen,
habt ihr die Tage mal auf euer Konto geschaut? Falls nein, solltet ihr das vielleicht mal tun.
Ich hatte auf jeden Fall Geld auf meinem Konto, über dessen Herkunft ich erstmal nichts wusste. Hab' ein bisschen gegoogelt und dann das hier gefunden.
https://www.economie.gouv.fr/particuliers/prelevement-source-credits-impot
Auf Grundlage der Steuererklärung für 2017 bekommt man jetzt also einen Abschlag von 60 % der damals angegebenen Zahlen als "Crédits d’impôt". Nach der Steuererklärung im Sommer kommt dann entweder der Rest, oder aber es wurde zu viel gezahlt und das Ganze wird dann wohl verrechnet. Das heißt dann aber auch, dass die Steuer die dann zu zahlen ist höher wird, da der "Crédits d’impôt" ja schon vorher ausgezahlt worden ist.
Daraus ergibt sich für mich also auch, dass im Sommer in der Steuererklärung die Zahlen von 2018 aufgeführt werden müssen. Was ja sowieso anders nicht geht, da für Franzosen das Gehalt ja bereits dem Finanzamt gemeldet wurde und dementsprechend schon in der Steuererklärung drin steht. Diese Zahlen können ja aber im Sommer 2019 noch gar nicht für das ganze Jahr 2019 vorliegen.
Vielleicht sind diese Sachen für euch ja nichts neues und nur ich mache mir über das Thema so meine Gedanken, aber vielleicht geht es ja dem einen oder anderen ähnlich wie mir.
Euch 'nen schönen Abend
Gruß Waylon57
habt ihr die Tage mal auf euer Konto geschaut? Falls nein, solltet ihr das vielleicht mal tun.
Ich hatte auf jeden Fall Geld auf meinem Konto, über dessen Herkunft ich erstmal nichts wusste. Hab' ein bisschen gegoogelt und dann das hier gefunden.
https://www.economie.gouv.fr/particuliers/prelevement-source-credits-impot
Auf Grundlage der Steuererklärung für 2017 bekommt man jetzt also einen Abschlag von 60 % der damals angegebenen Zahlen als "Crédits d’impôt". Nach der Steuererklärung im Sommer kommt dann entweder der Rest, oder aber es wurde zu viel gezahlt und das Ganze wird dann wohl verrechnet. Das heißt dann aber auch, dass die Steuer die dann zu zahlen ist höher wird, da der "Crédits d’impôt" ja schon vorher ausgezahlt worden ist.
Daraus ergibt sich für mich also auch, dass im Sommer in der Steuererklärung die Zahlen von 2018 aufgeführt werden müssen. Was ja sowieso anders nicht geht, da für Franzosen das Gehalt ja bereits dem Finanzamt gemeldet wurde und dementsprechend schon in der Steuererklärung drin steht. Diese Zahlen können ja aber im Sommer 2019 noch gar nicht für das ganze Jahr 2019 vorliegen.
Vielleicht sind diese Sachen für euch ja nichts neues und nur ich mache mir über das Thema so meine Gedanken, aber vielleicht geht es ja dem einen oder anderen ähnlich wie mir.

Euch 'nen schönen Abend
Gruß Waylon57
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Versicherungen / Re: Zahnzusatzversicherung
« am: 16. Januar 2019, 21:24:04 »Ist seit Anfang des Jahres leider nicht mehr möglich.
Humm,
bitte konkret, was soll da nicht mehr gehen?
Dass eine mutuelle für Grenzgänger in Frankreich nicht mehr bezahlt?
Dass eine mutuelle für Grenzgänger in Deutschland nicht mehr bezahlt?
Oder schlicht und einfach, dass die private Aachen-Münchener nicht mehr bezahlt? Wenn in diesem Fall ja, sollte man genau so einfach als Grenzgänger die Finger von der Aachen-Münchener lassen.
Das gilt nach meinen Erfahrungen für fast alle deutschen Privatversicherungen.
Alternative Erfahrungen nehme ich gerne entgegen.
Die Zahnzusatzversicherung gibt es nicht mehr bei der im Link beworbenen Versicherung und weil das so ist, soll man sich gleich eine komplette private Krankenversicherung gönnen.

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Steuern / Re: Steuerfreie Zuschläge aus DE
« am: 14. Januar 2019, 18:28:21 »
In Frankreich gibt es keine steuerfreien Zuschläge, von daher kannst du auch nichts abziehen.
Du kannst dir aber ja mal alternativ überlegen mit welcher Lohnsteuerbelastung du so in Deutschland zu rechnen hättest. Ich mach das auch öfters und alles ist gut.
Du kannst dir aber ja mal alternativ überlegen mit welcher Lohnsteuerbelastung du so in Deutschland zu rechnen hättest. Ich mach das auch öfters und alles ist gut.
