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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 06. April 2020, 13:09:30 »
So, ich habe mal alles was man Anfragen kann (Bundespolizei, Ministerium Baden-Württemberg) angefragt. Das ist die klare Antwort:
Die Reiseverbote gelten zunächst für alle Reisenden - unabhängig von der Nationalität. Selbstverständlich dürfen Deutsche wieder einreisen, das gilt aber zunächst für diejenigen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen diese entsprechend "pendeln". Wenn dem nicht so ist, dann muss ein begründeter Härtefall vorliegen (z.B. Beerdigung etc.). Entsprechende Regelungen finden sich in § 3a der Corona-Verordnung:
"§ 3a
Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten
(1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des Landes Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung sowie in besonders begründeten Härtefällen aus privaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall) verboten.
(2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt.
(3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechtigungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsausübung mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraft-fahrzeug ist die Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungsschein gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen."
Die Verordnung wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/) erlassen. D.h. die Zuständigkeit für rechtliche Auslegungen oder eventuelle Ausnahmeregelungen liegt dort.
Damit ist dann jetzt klar, dass wir auch als Deutsche nicht einfach nach Deutschland einreisen dürfen, nur weil wir einen deutschen Ausweis haben!
Die Reiseverbote gelten zunächst für alle Reisenden - unabhängig von der Nationalität. Selbstverständlich dürfen Deutsche wieder einreisen, das gilt aber zunächst für diejenigen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen diese entsprechend "pendeln". Wenn dem nicht so ist, dann muss ein begründeter Härtefall vorliegen (z.B. Beerdigung etc.). Entsprechende Regelungen finden sich in § 3a der Corona-Verordnung:
"§ 3a
Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten
(1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des Landes Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung sowie in besonders begründeten Härtefällen aus privaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall) verboten.
(2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt.
(3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechtigungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsausübung mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraft-fahrzeug ist die Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungsschein gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen."
Die Verordnung wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/) erlassen. D.h. die Zuständigkeit für rechtliche Auslegungen oder eventuelle Ausnahmeregelungen liegt dort.
Damit ist dann jetzt klar, dass wir auch als Deutsche nicht einfach nach Deutschland einreisen dürfen, nur weil wir einen deutschen Ausweis haben!
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 30. März 2020, 14:40:37 »
Mal zur Info:
Ausgangssperre wird verlängert
Unterdessen wird die Ausgangssperre in Frankreich mindestens bis zum 15. April verlängert, wie Premierminister Edouard Philippe am Freitag ankündigte.
Ausgangssperre wird verlängert
Unterdessen wird die Ausgangssperre in Frankreich mindestens bis zum 15. April verlängert, wie Premierminister Edouard Philippe am Freitag ankündigte.
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 27. März 2020, 12:14:57 »
Ja eben. Nur sieht das der Franzose auch so? Ich hab jetzt erstmal nen Bekannten beauftragt ? Irgendwie muss man sich ja versorgen.
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 27. März 2020, 11:23:47 »
Und wenn ich jetzt einfach Zigaretten holen will? Kann ich das überhaupt?
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 26. März 2020, 22:19:12 »Die Problematik wird auch in Frankreichs Medien besprochen. Wenn die beiden Elternteile auseinander wohnen. Die zuständige Ministerin hat aber explizit darauf ihngewiesen, dass Fahrten aus diesem Grund erlaubt". Steht in der derogation "déplacements pour motif familial impérieux, pour l’assistance aux personnes vulnérables ou pour la garde d’enfants » sont autorisés (voir article 1, 4°)."Gilt das auch für nach Deutschland und von Deutschland nach Frankreich oder nur innerhalb Frankreichs?
Service-public hat mir darauf per Mail geantwortet, dass man da keine Antwort drauf hätte, da es sich eigentlich nur um in Frankreich lebende Elternteile handelt und man es dementsprechend einfach versuchen muss.
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 26. März 2020, 17:41:41 »
@ Saarbrücker: So ging es uns auch die Tage. Hatten auch voll die Standpauke deswegen erhalten. Mit der Aussage, dass es nicht nötig sei, zu zwei einkaufen zu gehen.... So weit uns bekannt, ist es lediglich bei Fahrgemeinschaften erlaubt zu zweit im Auto zu sitzen.
Mal was anderes: Ich hatte heute die längsten 10 Minuten meines Lebens. War heut am Pizzaautomaten. Überall war Polizei unterwegs. Es ist schon ein krasses Gefühl, dass man bei einer „normalen“ Sache das Gefühl hat, etwas illegales zu tun...
Mal was anderes: Ich hatte heute die längsten 10 Minuten meines Lebens. War heut am Pizzaautomaten. Überall war Polizei unterwegs. Es ist schon ein krasses Gefühl, dass man bei einer „normalen“ Sache das Gefühl hat, etwas illegales zu tun...
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 25. März 2020, 19:32:11 »
Mal was anderes in dieser Situation:
Wir wissen aktuell nicht wie wir genau verfahren sollen/dürfen/können. Was denkt ihr:
Meine Tochter lebt bei mir, ihr Vater in Deutschland (Pfalz). Wie ist es da mit den Papa-Wochenenden?
Ebenso, der Sohn meines Partners lebt in Deutschland (Stuttgart), zu uns kommen?
Ich sehe folgende Probleme: Kinder sind keine Grenzgänger. Welche Begründung bestünde dann, dass ich mein Kind wegfahre und wieder hole?
Das Kind meines Partners hat keinen Wohnsitz in Frankreich. Mal eben holen mit französischem Kennzeichen, bei Stuttgart, wäre wohl nicht so gut, aktuell. Welche Begründung gäbe es auf deutschen und französischen Boden.
Gestern bei Facebook gesehen: Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands müssen an ihren Wohnort zurückkehren.
Momentan gehen wir auf Nummer sicher und alle Kinder bleiben an ihrem Wohnsitz, da so weitere Ansteckungsgefahren verhindert werden können. Sollte die Ausgangssperre aber verlängert werden und die Grenzkontrollen so weitergeführt werden, ist es auf Dauer keine Lösung, da die Kinder ihre Väter auch wiedersehen möchten.
Was meint ihr?
Wir wissen aktuell nicht wie wir genau verfahren sollen/dürfen/können. Was denkt ihr:
Meine Tochter lebt bei mir, ihr Vater in Deutschland (Pfalz). Wie ist es da mit den Papa-Wochenenden?
Ebenso, der Sohn meines Partners lebt in Deutschland (Stuttgart), zu uns kommen?
Ich sehe folgende Probleme: Kinder sind keine Grenzgänger. Welche Begründung bestünde dann, dass ich mein Kind wegfahre und wieder hole?
Das Kind meines Partners hat keinen Wohnsitz in Frankreich. Mal eben holen mit französischem Kennzeichen, bei Stuttgart, wäre wohl nicht so gut, aktuell. Welche Begründung gäbe es auf deutschen und französischen Boden.
Gestern bei Facebook gesehen: Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands müssen an ihren Wohnort zurückkehren.
Momentan gehen wir auf Nummer sicher und alle Kinder bleiben an ihrem Wohnsitz, da so weitere Ansteckungsgefahren verhindert werden können. Sollte die Ausgangssperre aber verlängert werden und die Grenzkontrollen so weitergeführt werden, ist es auf Dauer keine Lösung, da die Kinder ihre Väter auch wiedersehen möchten.
Was meint ihr?
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Aktuelles aus Frankreich / Re: Post
« am: 25. März 2020, 18:01:24 »
Nordelsass kommt ebenfalls noch. Dafür muss man bis nach Timbuktu fahren um Post abzugeben ?
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 24. März 2020, 22:05:36 »
@ Nase: Kann dir auch den Norma in Seltz empfehlen. In manchen Dingen sogar günstiger als die Discounter in Deutschland. Zudem muss man dort keine Schlange stehen

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 24. März 2020, 08:42:43 »
@ Nase:
Das stimmt so nicht ganz. Dort ist nicht der Deutsche allgemein gemeint, sondern der, der zurück reist. Wir Grenzgänger sind in dem Text nicht erfasst. Man kann Glück haben, aber genauso Pech haben. Ich würde mich persönlich nicht auf dem Punkt „Ich habe einen deutschen Pass, ich darf das“ ausruhen. Genau genommen, gelten für uns die gleichen Gesetze wie für die Franzosen.
Das stimmt so nicht ganz. Dort ist nicht der Deutsche allgemein gemeint, sondern der, der zurück reist. Wir Grenzgänger sind in dem Text nicht erfasst. Man kann Glück haben, aber genauso Pech haben. Ich würde mich persönlich nicht auf dem Punkt „Ich habe einen deutschen Pass, ich darf das“ ausruhen. Genau genommen, gelten für uns die gleichen Gesetze wie für die Franzosen.
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Arbeiten / Re: Corona und Arbeit
« am: 23. März 2020, 14:43:13 »
In Gambsheim musste mein Freund heute den Zettel von der Arbeit ebenso zeigen. Ausweis alleine hat nicht gereicht
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Arbeiten / Re: Corona und Arbeit
« am: 21. März 2020, 08:41:26 »
Sehe ich wie Ralph.
Seit gestern sieht man immer mehr Städte in Deutschland, die eine Art Ausgangssperre verhängen.
Ich habe ebenso Frankreich dafür gelobt, dass hier das ganze Land auf einmal die Sperre verhängt hat und wir nur mit Zettel raus dürfen. Ist alles nicht so schön, aber an den Zahlen sieht man, dass es in Frankreich vergleichsweise langsam steigt. Also war das so genau der richtige Weg!!! Jetzt wird es Zeit, dass Frau Merkel mal das Land einheitlich absperrt...
Seit gestern sieht man immer mehr Städte in Deutschland, die eine Art Ausgangssperre verhängen.
Ich habe ebenso Frankreich dafür gelobt, dass hier das ganze Land auf einmal die Sperre verhängt hat und wir nur mit Zettel raus dürfen. Ist alles nicht so schön, aber an den Zahlen sieht man, dass es in Frankreich vergleichsweise langsam steigt. Also war das so genau der richtige Weg!!! Jetzt wird es Zeit, dass Frau Merkel mal das Land einheitlich absperrt...
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Veranstaltungen / Stammtische / Re: Stammtisch Region Rastatt/Beinheim/Seltz?
« am: 20. März 2020, 19:38:13 »... die Restaurants haben jetzt ja ohnehin zu - erstmal bis Mitte April.
Die Umfrage ist noch offen und Termine hab ich bis Ende Juli -glaube ich- eingefügt ? man könnte also bis dahin einen neuen Termin festlegen ?
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Arbeiten / Re: Corona und Arbeit
« am: 20. März 2020, 17:55:45 »
Es bleibt doch immernoch folgendes Problem: Wir sind keine Rückkehrer, da wir nicht mehr in Deutschland wohnen und es gilt für uns das gleiche wie für die Franzosen bezüglich der Ausgangssperre.
Bleibt also der Fakt: Was passiert, wenn ich ohne Grund nach Deutschland fahre?
Was passiert im gleichen Atemzug, wenn ich zurückkehre?
Bleibt also der Fakt: Was passiert, wenn ich ohne Grund nach Deutschland fahre?
Was passiert im gleichen Atemzug, wenn ich zurückkehre?
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Arbeiten / Re: Corona und Arbeit
« am: 17. März 2020, 20:43:43 »@DragonvampIm Endeffekt wären wir ja ein „Fehler im System“
Genau das haben wir heute auch diskutiert.
Fakt ist, wer deutscher Staatsbürger ist darf auch nach D.
Nun kommt das Problem, dass wir keinen deutschen Wohnsitz haben - wie das dann rechtlich läuft??
Hin und Her pendeln dürfte ohne Grenzübtrittsbescheinigung schwierig werden.
Vlt. gibt es ja Juristen unter uns, die Licht in das Dunkel bringen können.
Spekulationen helfen nicht.

Wir dürfen rüber, weil wir Deutsche sind. Können aber mit unserem Wisch (der französische Zettel) wieder zurück... Müsste man mal testen...
