Hallo sable12
habe den Beitrag gerade gelöscht.
Zweitwohnsitz gilt nicht als Grund.
- Um zu meinem Wohnsitz in Spanien, Portugal, Großbritannien (oder einem anderen Schengen-Staat) zurückzukehren?
Die Europäische Kommission hat angegeben, dass die Mitgliedstaaten den Transit von Staatsangehörigen und ständigen Einwohnern in den Staaten der Union durch ihr Hoheitsgebiet genehmigen müssen, um ihren Wohnsitz zu erreichen.
- Um in meine zweite Heimat in Spanien, Portugal, Großbritannien (oder einem anderen Schengen-Staat) zurückzukehren?
Nein, Reisen in Zweitwohnungen gelten nicht als zwingende Gründe
- Für meine Ferien in Spanien, Portugal, Großbritannien (oder einem anderen Schengen-Staat)?
Nein, touristische Ausflüge sind nicht erlaubt