Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Anhänger 500 oder 750kg?  (Gelesen 22699 mal)

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Offline daniel19800

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Anhänger 500 oder 750kg?
« am: 13. Oktober 2009, 16:58:42 »
Hallo Leute,
bis wieviel kg ist ein PKW-Anhänger mit dem Auto mitversichert?
Früher waren es mal 750kg, das wurde dann geändert auf 500kg!

Habe gehört das es jetzt wieder auf 750kg zurückgeändert wurde.
Weiß da jemand was genaues?
Gruß
daniel19800

Offline Ralph

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2009, 17:54:42 »
Hallo Daniel,

also bei meiner Versicherung sind es 750 kg (Credit Mutuel) und das seit 10 Jahren. Da hat sich nie was geändert. Vielleicht ist das aber abhängig vom Versicherer ?

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline moni

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2009, 08:12:04 »
Hey, das wusste ich gar nicht mit den Anhängern. Hatte nur mal gehört, dass kleine Anhänger kein eigenes Kennzeichen brauchen ...

Frage (von Anhänger-Anfängerin): auf was beziehen sich diese 500 oder 750kg? Leergewicht oder Zuladung oder gesamt?

Danke!
Moni

Offline Ralph

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #3 am: 14. Oktober 2009, 08:42:07 »
auf das zul. Gesamtgewicht.

Und - richtig - bis 499 kg braucht der Hänger keine eigene Carte grise...
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline ~Pero~

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #4 am: 14. Oktober 2009, 10:11:56 »
Und muss das gleiche Kennzeichen haben, wie das ziehende Fahrzeug.

So dass mein franz. Bekannter mir seinen Hänger nicht leihen wollte/konnte, da
die Plaque natürlich genietet ist.

Er meinte, dass das dann ned so einfach geht mit dem verleihen.

Offline sapperlot

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #5 am: 14. Oktober 2009, 12:49:57 »
"Une remorque dont le PTAC est inférieur à 499kg ne nécessite pas de carte grise spécifique. L'immatriculation de la remorque est alors la même que celle du véhicule."
sprich alles unter 500kg zuläsiges Gesamtgewicht Anhänger braucht keine carte grise und das Nummernschild ist das des ziehenden Autos 

"L'assurance de votre voiture couvre généralment une remorque dont le PTAC est inférieur à 499kg. Par contre, une remorque dont le PTAC est égal ou supérieru à 500kg devra faire l'objet d'une déclaration particulière à votre compagnie d'assurances."
Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 500 oder mehr kg müssen bei der Versicherung (an)gemeldet sein (Ob und wie dir dann eine grüne Versicherungskarte geben, bspweise ohne Zusatzkosten ist dann deren Sache)... und brauchen eine eigene carte grise.

Und aufpassen auf das UNTER 500kg ..bei 500kg ist schon Pustekuchen. Und 750kg sind dann die Grenze, wo er dann schon gebremst sein muß (wie auch in D) und wenn zulässiges Gesamtgewicht(?) Anhänger größer als das gewicht des Autos (leer) wiegt oder das Gespann über 3,5to brauchts Führerschein E.

PTAC = Poids total autorisé en charge = zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers

Was ich mich frage: Franz. Anhänger unter 500kg an ein deutsches Fahrzeug? Darf man/muß man da ein deutsche Kennzeichen dran machen? (Für Anhänger gelten ja die franz.Vorschriften). Aber was sagt die Versicherung? Und vor allem die Polizei in D wenn ich denen so über den Weg fahre?   

Offline Ralf K.

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #6 am: 15. Oktober 2009, 10:07:09 »
Was ich mich frage: Franz. Anhänger unter 500kg an ein deutsches Fahrzeug? Darf man/muß man da ein deutsche Kennzeichen dran machen?

Betrachten wir dies mal ganz logisch :-)

In .de muß ein solcher Anhänger separat zugelassen sein, also versichert und versteuert sein. Er hat ein eigenes Kennzeichen.

In .fr ist ein solcher Anhänger mit dem Zugfahrzeug mitversichert und "zugelassen".


- Deutsches Kennzeichen vom dt. Zugfahrzeug dran: das fällt dem blindesten Vertreter der deutschen Rennleitung auf.
- Irgendein französisches Kennzeichen dran: das fällt dem blindesten Vertreter der französischen Rennleitung auf, wenn er merkt, daß das ein unter-500kg-Anhänger ist.
- Versichert ist der Anhänger so natürlich nicht.


Egal, wie Du den Fall konstruierst, ein Anhänger aus .fr mit unter 500kg darf nicht an ein deutsches Fahrzeug, egal in welchem Land gefahren wird.

Die Praxis ist allerdings die, daß dies bei der deutschen Rennleitung eher nicht bekannt ist genausowenig wie bei den Grenzern der umliegenden Länder, z.B. Schweiz. Im Falle eines Unfalls würde ggf. die grüne Versicherungskarte verlangt werden, und dann sieht's weniger gut aus.

Was kostet denn so ein Anhänger mit knapp über 500kg bei der franz. Versicherung? Eine ganz offiziell korrekte Variante wäre die Auflastung auf 501kg zul. Gesamtgewicht. Oder gleich einen anderen Anhänger kaufen. Oder die franz. Versicherung vom Zugfahrzeug fragen, ob sie diesen Fall gegen einen kleinen Beitrag (in die Kaffeekasse) freundlicherweise mitversichern würden. Oder die deutsche Versicherung des Zugfahrzeugs fragen, ob die gemäß franz. Vorschriften die Haftpflichtversicherung des Anhängers übernehmen (müssen). Oder, um keine schlafenden Hunde zu wecken, beim ACDC nachfragen, denn die sind immer der Meinung, daß sie die Kompetenz in Sachen motorisiertem Individualverkehr in .de alleinigst ausüben. Oder einfach mit einem franz. Kennzeichen fahren und davon ausgehen, daß eine Haftpflichtversicherung des Anhängers eh nicht gebraucht werden würde.

Gruß, Ralf

Offline Matthias Sonntag

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #7 am: 15. Oktober 2009, 12:29:22 »
Bei der Versicherung bin ich mir nicht sicher, wenn PKW mit deutschem Nummernschild und französicher Anhänger. Die deutsche Versicherung für den Anhänger ist m.E. nämlich nur für den Anhänger, d.h. wenn er eigenständig einen Schaden verursacht, sofern er aber am PKW angehängt ist, ist die PKW-Versicherung zuständig.

Gruß
Matthias

Offline sapperlot

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #8 am: 15. Oktober 2009, 13:32:56 »
Egal, wie Du den Fall konstruierst, ein Anhänger aus .fr mit unter 500kg darf nicht an ein deutsches Fahrzeug, egal in welchem Land gefahren wird.

Danke für deine Antwort Ralf,

Logisch schon, bis auf das "verboten". Warum solle es verboten sein, einen Anhänger aus einem anderer Staat umherzufahren? (brauchst nur mal auf der Autobahn die Laster anschauen). Solange man die Vorschriften einhält und das sind für das Auto = deutsche Zulassungsvorschriften, Anhänger = franz Zulassungsvorschriften. Ich halte eigentlich alle Vorschriften ein und jeder Franzose kann mit seinem Minianhänger auch selbstverst. in D umherfahren....

Praktischer Hintergund der Sache ist, das ich halt einen Wagen mit deutscher Zulassung umherfahre (Leasing) und so ein Winzanhänger manchmal wirklich praktisch wäre, gerade auch weil man nicht irgendwelchen Papierkram (und nachher womöglich lfd. Kosten) hat.  

Gab da doch auch mal vor 10+ Jahren so einen Fall der durch die Medien ging, wo jemand mit 16 nicht zu seiner Ausbildungsstelle auf der anderen Rheinseite (D) kommen konnte, weil er halt (mit 16) nur Moped fahren konnte, in F dafür aber kein Nummerschid bekam (weil zulassungsfrei) und in D ohne Nummerschild nicht fahren dürfte, aber in D ohne deutschen Wohnsitz kein Versicherungskennzeichen bekam. Keine Ahnung wie damals der Fall ausging (und inzwischen gibts ja Registrierung für Mopeds)  

@mathias, daß mit der deutschen Versicherung ist ja interessant - dann gäbs auch da eigentlich keinen Grund der dagegen spricht.

Ich muß mich jetzt doch vielleicht mal aufraffen und vielleicht mal bei Euroinfo vorbeigehen oder Pamina oder vielleicht noch besser gleich Verkehrsministerium anschreiben ...


Offline Ralf K.

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #9 am: 15. Oktober 2009, 19:04:16 »
Logisch schon, bis auf das "verboten". Warum solle es verboten sein, einen Anhänger aus einem anderer Staat umherzufahren?

In .de gelten Regeln für Kfz zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bzgl. Versicherung. Und genau darum geht's IMHO beim Anhänger. Aber auch beim Mofa ...

Gab da doch auch mal vor 10+ Jahren so einen Fall der durch die Medien ging, wo jemand mit 16 nicht zu seiner Ausbildungsstelle auf der anderen Rheinseite (D) kommen konnte, weil er halt (mit 16) nur Moped fahren konnte, in F dafür aber kein Nummerschid bekam (weil zulassungsfrei) und in D ohne Nummerschild nicht fahren dürfte, aber in D ohne deutschen Wohnsitz kein Versicherungskennzeichen bekam. Keine Ahnung wie damals der Fall ausging (und inzwischen gibts ja Registrierung für Mopeds)  

Da dürfte es weniger um das seinerzeit nicht vorhandene Kennzeichen gegangen sein, sondern um den Nachweis der Haftpflichtversicherung. Nichts anderes ist das "Versicherungskennzeichen" bei Mofas und Mopeds in .de. Da steckt bekanntermaßen keine Zulassung dahinter, weswegen die Halteradresse bei solchen Fahrzeugen über die Versicherung ermittelt wird. Ein franz. Mofa darf in .de am Straßenverkehr teilnehmen, wenn der Nachweis der Haftpflichtversicherung vorliegt, also eine "grüne Versicherungskarte". Die gibt's bei der franz. Versicherung für das Mofa.

So eine grüne Versicherungskarte ist der Nachweis der Versicherung, daß die Haftpflichtversicherung in den auf der Karte aufgedruckten Ländern übernommen wird (BTW zu landestypischen Obergrenzen!). Wer in andere Länder reist, die dort nicht angegeben oder durchgestrichen sind, der darf häufig genug an der jeweiligen Grenze eine Haftpflichtversicherung im jeweiligen Land abschließen. Beispiele: Tunesien und Marokko nach der Kündigung des "Grüne-Karte-Abkommens" vor 3 Jahren, AFAIR. Syrien, Jordanien, Libanon, weil nie im Abkommen vertreten. Israel, Iran, weil von etlichen Versicherungen mittlerweile gestrichen. Alle Länder in Afrika südlich der Mittelmeeranrainer, ganz Amerika, usw.  Zu Problemen führte beispielsweise das "wir basteln uns ein eigenes Land" auf dem Gebiet von ehemals Jugoslawien: auf vielen grünen Karten ist heute noch kein Montenegro vermerkt, weil es diesen Staat noch nicht allzu lange gibt. Der war früher Teil von BiH, jetzt nicht mehr. Das wird von manchen Grenzern anerkannt, aber manche möchten einen kleinen Vorteil daraus ableiten.

Daher: Grüne Karte als Versicherungsnachweis und die Haftpflichtfrage ist geklärt.

Gruß, Ralf

Offline sapperlot

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #10 am: 16. Oktober 2009, 09:15:58 »
In .de gelten Regeln für Kfz zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bzgl. Versicherung. Und genau darum geht's IMHO beim Anhänger. Aber auch beim Mofa ...
Jein! In Deutschland gibt's dazu ja eine StVO (Straßenverkehrsordnung) und eine StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Erstere gilt für alle, die in D fahren wollen (eben auch für französiche, spanische... Autos), enthält aber nix über die Zulassung. Für die, die in D ein Auto zulassen wollen gibt es Zweitere. Die hat aber für ausländische Fahrzeuge keine Bedeutung. Für die gilt immer Heimatrecht und im unseren Falle für den Anhänger halt französisches Recht.
Da dürfte es weniger um das seinerzeit nicht vorhandene Kennzeichen gegangen sein, sondern um den Nachweis der Haftpflichtversicherung. Nichts anderes ist das "Versicherungskennzeichen" bei Mofas und Mopeds in .de. Da steckt bekanntermaßen keine Zulassung dahinter, weswegen die Halteradresse bei solchen Fahrzeugen über die Versicherung ermittelt wird. Ein franz. Mofa darf in .de am Straßenverkehr teilnehmen, wenn der Nachweis der Haftpflichtversicherung vorliegt, also eine "grüne Versicherungskarte".
Nein, das ist schlicht falsch. Da ging es ganz genau um's Kennzeichen und nicht um irgendeine Versicherung. Motorisierte Vehikel über 6km/h müssen in D ein für jeden sichtbares Kennzeichen tragen. (Irgendeine Versicherungskarte die man nur falls man mal von der Polizei erwischt wird vorzeigen muß und ansonsten anonym umherrasen kann genügt nicht).
Und in Frankreich war aber zu diesem Zeitpunkt schlicht kein Kennzeichen für ein Moped zu bekommen. In Deutschland bei Adresse im Ausland auch keines... (und egal ob jetzt Versicherungskennzeichen oder was auch immer)

Offline Ralf K.

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #11 am: 16. Oktober 2009, 11:48:53 »
Jein! In Deutschland gibt's dazu ja eine StVO (Straßenverkehrsordnung) und eine StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Erstere gilt für alle, die in D fahren wollen (eben auch für französiche, spanische... Autos), enthält aber nix über die Zulassung. Für die, die in D ein Auto zulassen wollen gibt es Zweitere. Die hat aber für ausländische Fahrzeuge keine Bedeutung. Für die gilt immer Heimatrecht und im unseren Falle für den Anhänger halt französisches Recht.
Die Sache mit der Zulassung ist eines, die Frage der Haftpflichtversicherung die andere. Bei Zulassung hast Du recht. Nur sehe ich die Frage der Versicherung als eigenständig an, auch wenn sie Voraussetzung zur Zulassung ist. Daher war der Hinweis auf die Mofa-Geschichte schon recht nützlich und weist einige Ähnlichkeiten auf.

Für .de gibt es das "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter" ( http://bundesrecht.juris.de/pflvg/ ), wo der §1 lautet: "Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird."

Damit ist der franz. Anhänger hinter einem deutschen Zugfahrzeug nicht betroffen. Aber der Anhänger als eigenständiges "Fahrzeug" ist explizit erwähnt. Desweiteren habe ich da drin weitergelesen und finde §8a Absatz 1, dort Unterpunkt 3 und besonders §12 Absatz 1 Unterpunkt 2a interessant. Da ich kein Jurist bin, deute ich da nichts weiter und empfehle weiterhin den ACDC mit seiner Rechtsabteilung.


Motorisierte Vehikel über 6km/h müssen in D ein für jeden sichtbares Kennzeichen tragen. (Irgendeine Versicherungskarte die man nur falls man mal von der Polizei erwischt wird vorzeigen muß und ansonsten anonym umherrasen kann genügt nicht).

Ich hätte mich darum nicht weiter gekümmert. Franz. Mofa nehmen und benutzen, da die franz. Versicherung offensichtlich auch in .de gilt. Sollen sich irgendwelche Bürokraten die Köpfe heißreden ... ;-)

Anders sehe ich es beim Unter-500kg-Anhänger, wenn die Frage der Haftpflichtversicherung offen ist.

Gruß, Ralf

Offline SilkeBig

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #12 am: 16. Oktober 2009, 18:23:44 »
Motorisierte Vehikel über 6km/h müssen in D ein für jeden sichtbares Kennzeichen tragen. (Irgendeine Versicherungskarte die man nur falls man mal von der Polizei erwischt wird vorzeigen muß und ansonsten anonym umherrasen kann genügt nicht).
Ich hätte mich darum nicht weiter gekümmert. Franz. Mofa nehmen und benutzen, da die franz. Versicherung offensichtlich auch in .de gilt. Sollen sich irgendwelche Bürokraten die Köpfe heißreden ... ;-)
Französisches Mofa nehmen (ohne Kennzeichen natürlich) und (mit Versicherungsaufkleber auf der Gabel) nach Deutschland fahren sorgt zwar für Verwirrung - ist aber mit der dazugehörigen grünen Versicherungskarte (für die weite Reise ins ferne Ausland) möglich. :-)

Offline sapperlot

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #13 am: 17. Oktober 2009, 10:53:26 »
Hallo Silke, das sind ja erstklassige News. Hatte das ja nur beiläufig erwähnt, weil ich ehrlich gesagt nicht geglaubt habe, daß Grünweiß da einen ohne Kennzeichen tatsächlich fahren lassen (müssen.  Hehe! , die beiden da auf dem Bild werden warscheinlich mächtig frustriert gewesen sein (Normalerweise finden die doch immer irgendeine Verodnung die sie irgendwie anwenden könne)). Zwar nicht sonderlich praktisch... -jeder Grüner an dem du vorbei kommst wird dich an- und aufhalten- aber den Spaß locker wert und wenn ich statt der kleinen Peugeot auf dem Bild an die Flandria meines Nachbar denke, die zulassangsfrei locker und völlig legal die 90km/h schafft *träum*

@Ralph - Wenn das mit dem Mooopped klappt, dann sollte das mit dem Anhänger ja auch klappen. Wenn Anhänger wie Matthias es sagte auch in D über das Auto versichert sind, sobald sie an einem hängen, dann sollte es doch auch da keine Probleme geben. Ich werde mich dann doch mal bei der Versicherung des Wagens erkundigen (die werden schließlich zahlen müssen, wenn ich mit meinem Anhänger den nächsten Güterzug von den Gleisen schubse.   :pfeif:

Offline SilkeBig

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Re: Anhänger 500 oder 750kg?
« Antwort #14 am: 17. Oktober 2009, 11:00:59 »
Hehe! , die beiden da auf dem Bild werden warscheinlich mächtig frustriert gewesen sein
Nee, verwirrt und sehr nett. Angehalten wurden wir wegen
1. kein Kennzeichen
2. Abschleppen von Mofa zu Mofa und
3. fiel den Herren auf, daß beim grünen Mofa Rotwein aus der Satteltasche tropfte
Sie ließen uns aber weiter fahren (weil wir's nicht mehr weit hatten und denen das alles bestimmt zu kompliziert wurde).
Silke