Hallo,
hierzu einen Hinweis vom ADAC:
Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 16 FZV für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Unterschieden wurde dabei bisher zwischen
* Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und
* Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung.
Letztere werden insbesondere zuverlässigen Händlern zu den vorbezeichneten Zwecken überlassen.
Zum 1.5.1998 wurde das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch das sog. "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt. Dieses Kennzeichen wird dem Kfz-Halter lediglich zugeteilt, jedoch nicht mehr ausgegeben. Der Halter muss sich das Kennzeichen nach diesen Angaben selbst bei einem Schilderhersteller fertigen lassen.
Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.
Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.
Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.
Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.
In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.
<<<<
Ist also nicht ganz optimal geregelt. Es gibt aber noch einen weiteren Hinderungsgrund. Ein Kurzzeitkennzeichen bekommt man nur mit Wohnsitz in D......das wird dann für manchen von uns schon schwierig.
Würde der Einfachheithalber auf die Variante Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.
Soweit ich weiß muß man nur beim TÜV vorfahren und der checkt die Betriebs/Verkehrssicherheit.
Gruß Ralph