Was ich mich frage: Franz. Anhänger unter 500kg an ein deutsches Fahrzeug? Darf man/muß man da ein deutsche Kennzeichen dran machen?
Betrachten wir dies mal ganz logisch :-)
In .de muß ein solcher Anhänger separat zugelassen sein, also versichert und versteuert sein. Er hat ein eigenes Kennzeichen.
In .fr ist ein solcher Anhänger mit dem Zugfahrzeug mitversichert und "zugelassen".
- Deutsches Kennzeichen vom dt. Zugfahrzeug dran: das fällt dem blindesten Vertreter der deutschen Rennleitung auf.
- Irgendein französisches Kennzeichen dran: das fällt dem blindesten Vertreter der französischen Rennleitung auf, wenn er merkt, daß das ein unter-500kg-Anhänger ist.
- Versichert ist der Anhänger so natürlich nicht.
Egal, wie Du den Fall konstruierst, ein Anhänger aus .fr mit unter 500kg darf nicht an ein deutsches Fahrzeug, egal in welchem Land gefahren wird.
Die Praxis ist allerdings die, daß dies bei der deutschen Rennleitung eher nicht bekannt ist genausowenig wie bei den Grenzern der umliegenden Länder, z.B. Schweiz. Im Falle eines Unfalls würde ggf. die grüne Versicherungskarte verlangt werden, und dann sieht's weniger gut aus.
Was kostet denn so ein Anhänger mit knapp über 500kg bei der franz. Versicherung? Eine ganz offiziell korrekte Variante wäre die Auflastung auf 501kg zul. Gesamtgewicht. Oder gleich einen anderen Anhänger kaufen. Oder die franz. Versicherung vom Zugfahrzeug fragen, ob sie diesen Fall gegen einen kleinen Beitrag (in die Kaffeekasse) freundlicherweise mitversichern würden. Oder die deutsche Versicherung des Zugfahrzeugs fragen, ob die gemäß franz. Vorschriften die Haftpflichtversicherung des Anhängers übernehmen (müssen). Oder, um keine schlafenden Hunde zu wecken, beim ACDC nachfragen, denn die sind immer der Meinung, daß sie die Kompetenz in Sachen motorisiertem Individualverkehr in .de alleinigst ausüben. Oder einfach mit einem franz. Kennzeichen fahren und davon ausgehen, daß eine Haftpflichtversicherung des Anhängers eh nicht gebraucht werden würde.
Gruß, Ralf