Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - pifolog

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
631
Technik / Re: Emails versenden
« am: 30. Januar 2008, 23:51:09 »
noch 'ne Idee. Ist der Port für den Ausgang richtig eingestellt? Kann abweichend von D sein.

632
Technik / Re: Emails versenden
« am: 30. Januar 2008, 23:45:11 »
hallo,
wenn du in F bist, verbindest du dich sicherlich mit einem anderen Provider ins internet als in D, gell?
Es gibt in F welche, die lassen Postausgang nur über ihren eigenen Ausgangsserver zu. Ist  smtp vielleicht nicht richtig eingestellt?
Das würde erklären, warum alle mails in D funzen und in F nur der mail-Ausgang nicht.

633
Steuern / Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« am: 29. Januar 2008, 20:39:49 »
Hallo Lil Pac,

nachdem sich bis jetzt noch kein F-Anlage-Spezialist gemeldet hat, versuch ich es mal.

Die Besteuerung von Zins-und Kapitalerträgen geht ganz einfach.

-Es gibt keine Freibeträge oder Freigrenzen.
-Die Erträge werden wie Lohn oder Gehalt behandelt und mit diesen zusammen versteuert.
-Zum individuellen Steuersatz kommen Sozialabgaben (oder Sozialsteuer) von 11% dazu.
-Es gibt bestimmte Anlagen, deren Zinsen steuerfrei sind. Die wichtigsten sind: 
 Spareinlagen   (Livret A und Livret DD,  eher mit deutschen Tagesgeldern vergleichbar), - - Höchstbetrag 15300 und 6000 €,
 Zinssatz aktuell 3,0%,  ab 01.02.08 3,5%

Das trifft so auf Normalverdiener zu. Reicht das schon mal?

Grüße..

634
Steuern / Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« am: 28. Januar 2008, 16:53:34 »
klar,

guckst du hier
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm

in deutsch und französisch

635
Steuern / Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« am: 28. Januar 2008, 15:38:34 »
Versteuern 25% in D oder individuell in F ?

Schön wär es, wenn es so wär. Es gibt leider keine Wahlmöglichkeit. Man muss im Wohnsitzland versteuern.
Denn Steuern aus Zins- und Kapitalerträgen stehen nur dem Land zu, in dem man wohnt. Das ist so im Doppelbesteuerungsabkommen F-D geregelt. Deshalb ändert sich für Grenzgänger aus F nichts trotz Abgeltungssteuer in D ab 2009.

636
hallo Markus,

genau, das ist die vertrackte Kiste, wenn Eigentümer und Halter 2 verschiedene Personen sind, die dazu noch in 2 verschiedenen Ländern wohnen.
Hier meine ich genau wie du, dass das Auto in F angemeldet werden soll. Zumal ich auch kein rationales Gegenargument sehe.

Nun gibt es Leute, die sich hier kundig machen wollen, ob sie ummelden müssen, sollen usw. Und wenn sie Bedenken äußern und sich unschlüssig sind, finde ich es gut, ihnen sagen zu können "Ihr habt noch Zeit zum Überlegen, es eilt nicht".

Was die freie Wahl der Versicherung betrifft, das stand so in dem von mir zitierten Portal der EU. Allerdings haben die da selbst einige Einschränkungen gemacht. Na gut, das mag EU-Recht sein - aber die Umsetzung? Ich kenne auch keine Versicherung in D, die private Autos in F versichert.
Können wir dennoch festhalten, wer nach F umzieht, hat 6 Monate Zeit, seinen PKW umzumelden?

Grüsse Robert

637
hallo,

das ist EU-Recht und gilt schon länger.
Wenn du nicht glaubst, guckst du hier:

http://europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=8071&acro=living&lang=de&parentId=7744&countryId=FR&living=

 und diesen Ausschnitt:
"Zulassung von Kraftfahrzeugen im Gastland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen und dort Ihr Fahrzeug mehr als sechs Monate nutzen, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei den Behörden des Gastlandes zuzulassen und die entsprechende Zulassungssteuer zu zahlen."

Bestimmt gibt es noch mehr Stellen, die das bestätigen können. z.B. die sous-préfecture -so hatte ich das gemacht.
Grüsse

638
hallo,

also erstmal, eilen tut gar nichts. 6 Monate darf man legal mit seiner deutschen Zulassung fahren.
Da hat man auch Zeit genug, um konkret einen Preisvergleich durchzuführen.
Und das lohnt sich. 35% in D und 50% in F können dann dasselbe sein. So habe ich es mit meinen Auto erlebt. (ähnliche Daten)
Und weil es noch ums Finananzielle geht:
in F gibt es keine KfZ-Steuer, im Schadensfall wird moderater heraufgestuft.
Man findet in D schneller einen günstigen Parkplatz (unter Berücksichtigung menschlicher Schwächen)
Und Papa baucht kein Bußgeld zu befürchten  ;)

639
@c200kompressor

ich kenne einige Leute, die das seit Jahren ohne Probleme praktizieren.
Ob man das "getrost" machen kann ist eine andere Frage. Spitzgriffelig gesehen ist das nach der deutschen StVO eine Ordnungswidrigkeit.
Aber was spricht gegen die Zulassung in F? Finanziell wohl nicht viel.
Und das Nummernschild? In F gibt es sehr schicke Schilder mit unterschiedlichen Schriftypen, also noch eine Auswahl.
Auch das Rückschild in weiß in nun erlaubt.
Ich denke sogar ein c200kompressor kann da im Aussehen noch gewinnen  ;)

640
Steuern / Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« am: 22. Januar 2008, 19:47:53 »
hallo FraSB,

das strenge Bankgeheimnis in D ist leider Vergangenheit.
Seit 07.2005 gilt die EU-Zinsrichtlinie. Danach müssen Kreditinstitute u.a. Zinsen an eine zentrale Steuerbehörde ins Ausland melden, den genauen Betrag und sogar die Nummer des Kontos auf dem diese Zinsen angefallen sind. Nicht gemeldet wird der Anlagebetrag selbst und der Zinssatz.
Das Finanzamt in F braucht nocht nicht einmal selbst in Deutschland nachzufragen.
Im Bekanntenkreis habe ich erlebt, dass ein Finanzamt in F wegen nicht deklarierter Zinsen jetzt eine Nachversteuerung für das Jahr 2005 durchgeführt hat.
Wie konsequent die einzelnen Ämter in F umsetzen, bleibt abzuwarten.
Die rechtliche Lage ist jedoch -leider- eindeutig.

Grüsse.

641
Steuern / Re: Zinsertrag-/ Kapitalsteuer in Deutschland zu zahlen?
« am: 22. Januar 2008, 12:40:33 »
hallo,
diese Ertäge sind in F zu versteuern. Den altbekannten deutschen Freistellungauftrag gibt es nicht mehr. Auch zieht die Bank in D keine Steuern ab, falls sie ihre Kunden richtig als Steuerausländer registriert hat.
Diese Zinsen sind nun in F in der Erklärung über im Ausland erzielte Einnahmen zu deklarieren.
Wurde das früher ncht so "genau" genommen, kann man heute sicher sein, dass das französische Finanzamt auf den Cent genau über in D kassierte Zinsen informiert ist.

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43