Grenzgaenger Forum

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Steuern / Re: Tresorerie Lauterbourg-Seltz IBAN/BIC
« am: 13. Dezember 2014, 18:04:28 »

Bankverbindungen der Finanzämter habe ich auch noch nirgends veröffentlicht gesehen.
Doch wenn du die Trésorerie direkt anmailst, erhältst du ziemlich flott die Antwort mit einem RIB als Anhang. Da steht dann alles drin.


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Wohnen / Re: Suche Vorlage Kündigung Mietvertrag
« am: 10. Dezember 2014, 00:00:57 »




Hier findest du Musterbriefe.
Einfach und kurz

Normalfall:
http://droit-finances.commentcamarche.net/faq/3161-modele-de-lettre-location-conge-par-le-locataire

Weil dein Arbeitgeber dich nach Übersee versetzt hat (mutation professionelle),  hast du sogar eine kürzere Kündigungsfrist von einem Monat:
http://www.dossierfamilial.com/lettres-types/lettre-de-resiliation-de-bail-pour-mutation-locataire-3656.html


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Steuern / Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« am: 07. Dezember 2014, 17:41:56 »

Hallo Gabrielle,

völlig d'accord mit dir.
Frankreich berücksichtigt die deutschen steuerfreien Anteile nicht.
Diese Renten werden genau so wie Arbeitseinkommen aus D behandelt, Brutto minus Sozialabgaben.

So habe ich auch meine Vergleichsrechnungen gemacht.
Würde F diese Anteile berücksichtigen, gäbe es von den derzeitigen Rentnern so gut wie 0 Einnahmen aus deutschen Renten.

Nun bist du über diese Aussage gestolpert:
Auch zukünftige Rentner fahren wegen des jährlich steigenden steuerpflichtigen Rentenanteils zunehmend günstiger in F. 
Vielleicht hätte einfügen sollen: ... steuerpflichtigen Rentenanteils, der nur in D von Bedeutung ist, zunehmend...

Und dann wäre doch alles klar. Oder?


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Steuern / Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« am: 05. Dezember 2014, 20:15:06 »

Das liest und hört man:
Die Deutschland entgangenen Lohnsteuern von Grenzgängern soll Frankreich ausgleichen und bekommt als Kompensation zukünftig Steuereinnahmen aus deutschen gesetzlichen Renten.

So schön plausibel lassen die Finanzministerien pressewirksam verlauten.
Genau so verbreiten es die Saar-Medien weiter. Der Saarländische Rundfunk willfährig, die Saarbrücker Zeitung mit einem leisen skeptischen Unterton.
Doch wer fragt, was mit den ausfallenden Steuern aus den D-Renten geschieht?
Gleicht F die auch aus, wenn ja wovon oder verzichtet D ersatzlos auf deren Kompensation?
Oder können die Rentner die fehlenden Grenzgängersteuern überhaupt ausgleichen?
 
Soll der „Deal“ tatsächlich mehr Geld in deutsche Kassen spülen, ohne dass F noch drauflegt, geht das niemals ohne Erhöhung des Steueraufkommens.
Irgendwelche Steuerzahler müssen dann mehr zahlen. Als Zielgruppe sind aktuell die Deutsch-Rentner in F auserkoren.
Allein für das kleine Saarland wären 80 Millionen zusätzlich zu berappen.
 
Wie soll das funktionieren?

Ich hab da mal nachgerechnet.
- Mit nur einer monatlichen deutschen Rente unter 1400€ zahlt in F selbst ein Alleinstehender keine Steuern, Rentner ab 70 Jahren sind sogar bis 1500€ frei. Von diesem Personenkreis kassiert D dagegen noch Beiträge, zwar geringe aber immerhin, das Steueraufkommen wird nach Verschiebung hier nicht höher sondern niedriger.
- Auch zukünftige Rentner fahren wegen des jährlich steigenden steuerpflichtigen Rentenanteils zunehmend günstiger in F. Es droht eine weitere Verringerung.
- Ehemalige Grenzgänger mit einer deutschen und französischen Rente, die bisher selbst für Mini-Renten als beschränkt Steuerpflichtige mit mindestens 14% zur Kasse gebeten wurden, zahlen dann 0€ nach Allemagne.
3 mal ein Steuerminus. All diese Rentner wirds freuen.
Doch sollte nicht ein Millionen-Plus rauskommen?

Am ehesten können das die Ü75 richten.
Wenn sie dazu noch monatlich 2.200€ gesetzliche deutsche Rente beziehen und fiskalfreundlich schon verwitwet sind, zahlt jeder einzelne von ihnen 1.156€ mehr. Um allein die fehlenden Saar-Millionen der 18.000 Grenzgänger auszugleichen, braucht es dann 69.000 solcher Ruheständler mit Wohnsitz in F.
Pro Grenzgänger sind da 3,8 Rentner nötig.
Ob das hinhaut?
2.200€ sind Rentenhöchstwerte. Die deutsche Durchschnittsrente liegt unter 1.000€.
Gut, alternativ gehen auch 92.000 Ü75 mit mtl. 1800€.
Jeder zahlt dann 870€ mehr. Dann müssen schon 5,1 Rentner für einen Grenzgänger einstehen.
Oder, weil Rentner auch schon mal früher wegsterben, können rein rechnerisch auch 153.000 70jährige mit ihrer Rente von 1.800€ einspringen.
Die Mehrbelastung pro Kopf beträgt „nur“ 521€. Man braucht für 1 Grenzgänger 8,5 Rentner.

Wem 1.800€ gesetzliche Rente als Maßstab zu hoch erscheinen, hat bestimmt Recht.
Nur darunter geht gar nichts. Da fehlen schlicht und einfach die Rentner.
Doch auch die Rechnungen mit 1800€ sind schon unrealistisch. Mindestens 5 mal so viel Rentner wie Erwerbstätige sind in diesen Beispielen gefordert.
Wo gibt es so ein Verhältnis außer vielleicht im Altenheim ?

Langer Rede kurzer Sinn.
Die Rentenverschiebung kann die Steuerverluste bei den Grenzgängern nur zu einem sehr geringen Teil ausgleichen und dann niemals ohne Steuererhöhungen.

Da befürchte ich wirksamere Alternativen.
Und träume von Hammer-Meldungen wie:

Endlich! Auch Arbeitnehmer dürfen einen Wohnsitz in einem Luxemburger Briefkasten begründen.
Oder: Schäuble und Kramp-Karrenbauer einig! Belgien und Luxemburg müssen Ausgleichszahlungen für entgangene Körperschaftssteuern leisten.


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Steuern / Re: Steuerliche Regelung bei Hochzeit??
« am: 27. November 2014, 14:13:55 »

In welchem Monat die Heirat war ist egal. Getrennte oder gemeinsame Erklärung, es wird immer das komplette Kalenderjahr genommen.
Die gemeinsame Erklärung lohnt sich, wenn die beiden Einkommen unterschiedlich hoch sind. Je größer die Differenz umso höher der Vorteil.


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Steuern / Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« am: 21. November 2014, 20:19:55 »

Mir schwant Übles.

57 Jahre ist das Steuerabkommen alt mit seiner speziellen Ausnahmeregelung für Grenzgänger.
Immer wieder gab es Spekulationen über gravierende Änderungen, die sich dann als Latrinenparolen entpuppt haben.
Doch dieses Mal erscheint mir das politische Gezeter um den Länderfinanzausgleich und die ins Spiel gebrachten Steuern der Grenzgänger schon bedrohlich.

80 Mio an Lohnsteuern sollen allein dem Saarland jährlich durch die Lappen gehen, jammert die Ministerpräsidentin.
Schuld sind die Grenzgänger. Da will sie was geändert haben.
Der Parteifreund aus dem Finanzministerium in Berlin eilt zu Hilfe. Die entgangenen deutschen Steuern soll Frankreich nun ausgleichen und will es auch, wie er nach bilateralen Verhandlungen mitteilen lässt.

Doch kann der Plan funktionieren?
Frankreich kassiert die lohnabhängig Beschäftigten nicht in derselben Größenordnung ab wie es Deutschland macht.
Die tatsächlichen F-Steuereinnahmen dürften erheblich unter den reklamierten saarländischen Ausfällen liegen. Aus eigener Erfahrung können Grenzgänger von der Hälfte oder noch weniger  berichten. Sollen französische Zahlungen den deutschen „Verlust“ ausgleichen, müsste Frankreich noch draufzahlen. Wer soll daran glauben?

Die für Steuereintreiber ideale Lösung liegt doch viel näher. Grenzgänger versteuern zukünftig, wie alle anderen Arbeitnehmer schon jetzt, im Arbeitsland und D überweist einen Teil nach F zum Ausgleich. So profitieren der deutsche und der französische Fiskus durch das höhere Steueraufkommen. Das ist zu befürchten und die Folgen kann sich jeder selbst ausmalen.


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Behörden / Re: Online Bank
« am: 05. November 2014, 15:34:04 »

Hallo,

die Banque Postale macht so was. Guck mal hier:
https://www.labanquepostale.fr/particuliers/au_quotidien/vivre_ma_banque/self_service/mode_emploi_SAD.html

Bei Crédit Mutuel würde ich es versuchen, da gibt’s schon mal unkonventionelle Wege. Entweder persönlicher Anruf bei einer Filiale in Grenznähe oder mit ihrem Kontaktformular speziell für Kunden aus Deutschland.
https://www.creditmutuel.fr/cmcee/de/bank/privatkunden/kontakt/formular.html



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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Quitus Fiscal
« am: 27. Oktober 2014, 00:52:25 »

Die steuerliche Definition von Gebrauchtwagen (6000 km und 6 Monate) ist Europarecht.
Da hat sich aktuell nichts geändert. Selbstverständlich gelten die Daten für den Zeitpunkt des Imports, nicht früher und nicht später.
 
Nun soll es kreative Köpfe geben, die meinen, ein Auto ist nicht erst mit Antrag auf Zulassung eingeführt, sondern bereits beim Umzug des Eigners nach F, wenn der Wohnsitz in D dabei aufgegeben wurde.
Ob dein Finanzamt das so sieht und für euch zutreffend wäre? Keine Ahnung, nur dessen 'Argumente' würden dazu passen.
 
Die Lösung aus diesem Dilemma kann man sich an 2 Fingern ausrechnen und wurde hier schon gepostet.


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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Quitus Fiscal
« am: 22. Oktober 2014, 20:13:47 »

Die zitierten Äußerungen des Finanzamtes ergeben einen Sinn, wenn die Partnerin schon im November 2013 in F gewohnt hat oder nach ihrem Umzug nach F das Auto nicht fristgerecht umgemeldet hat.
Aber das ist ja offensichtlich nicht der Fall.

Bei Differenzen mit den Finanzbehörden gibt es da einen offiziellen Vermittler.
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup?espId=1&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_1224

Der soll auch gegen Willkürakte der Bürokratie helfen.


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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Quitus Fiscal
« am: 18. Oktober 2014, 16:36:11 »

Bist du schon fündig geworden ?
Sonst hier: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/R36829.xhtml

Mit dem Kaufvertrag ist das so eine Sache. Nach dem Gesetz kann sehr wohl die Vorlage des ursprünglichen Kaufvertrages auch beim Import des eigenen Autos verlangt werden, macht anscheinend nicht jedes Finanzamt. Ich lösche deshalb mal meine obige rigorose Aussage, um nicht Verwirrung zu stiften.


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Steuern / Re: Was kann ich in Frankreich alles 'absetzen'
« am: 16. Oktober 2014, 20:02:53 »

Was man alles absetzen kann?

Bohh, die Liste ist lang....
...  pauschal 29% vom D-Brutto als Grenzgänger,
weiterhin mit Nachweis:  Putzfrau, Gärtner, Kindermädchen, Haushaltshilfe, kleinere Handwerkerarbeiten, Nachhilfelehrer, volljährige Kinder, hilfsbedürftige Eltern, Spenden an Parteien und Kirche, Gewerkschaftsbeiträge, zusätzliche private Altersvorsorge, tatsächlich gefahrene Km zur Arbeit, dazu auch Autobahnmaut, Parkgebühren und Miete für einen Stellplatz am Arbeitsort, Verpflegungskosten ...

Wie sich das konkret auswirkt, muss man konkret sehen, weil einiges an Bedingungen geknüpft oder gedeckelt ist.

Unterm Strich zahlt ein Arbeitnehmer in F wesentlich weniger Steuern als in D.


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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Quitus Fiscal
« am: 16. Oktober 2014, 19:22:49 »

Du sprichst von 'wir' und 'uns'.
Wer importiert denn das Auto?

Deine Partnerin, die jetzt nach F umgezogen ist und hier ihr Auto zulassen will?
Das Alter geht aus den KfZ-Papieren hervor mit dem Datum der Erstzulassung.
Wenn die Sachbearbeiterin euch die Km-Angaben nicht glauben will, frag sie, was du machen sollst, damit sie glaubt.

Oder importierst du das Auto, das dir offiziell gar nicht gehört? Dann leg einen Kaufvertrag mit deiner Freundin vor, der die aktuellen Daten aufführt.
Und Ruhe ist.




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Ich versteh nur Bahnhof.  :anixwissen:

So geht es vielen und mir bisher auch.
Doch durch 'vernünftiges Nachdenken' wurde mir der 'stärkere Kompromiss' bei Reifen schließlich bewusst.
Dafür danke ich Otto Waalkes.
https://www.youtube.com/watch?v=wZhiEmzsSiQ



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Steuern / Re: Frage: Steuer bei Immobilienverkauf in Deutschland
« am: 08. Oktober 2014, 01:06:26 »

So ein Verkaufsgewinn ist in F als 'plus-value immobilière' steuerrelevant.
Er wird nach F-Bestimmungen ermittelt. Und da wird es kompliziert.
Unter welchen Bedingungen er überhaupt steuerpflichtig ist oder in welcher Höhe kann man hier erfahren:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F10864.xhtml
(Ein herrlich vertracktes Beispiel daraus: Verkauft jemand erstmalig eine Immobilie, die er nicht als Hauptwohnung nutzt und setzt den Verkaufserlös zum Erwerb einer Hauptwohnung innerhalb von 2 Jahren ein, bleibt der Gewinn steuerfrei.)
 
Der Gewinn darf in D und auch in F versteuert werden. Jedes Land errechnet nach seinen eigenen Gesetzen. Zur Vermeidung der doppelten Besteuerung muss F einen crédit d'impôt gewähren, schreibt das DBA vor.
Dieses Verfahren kennen wir ja. F rechnet alle Einkünfte zusammen, ermittelt daraus einen  Steuerbetrag und reduziert diesen dann um den im anderen Land zu versteuernden Anteil. Das Ergebnis: Die F verbleibenden Einkünfte werden höher versteuert, der Gewinn selbst nicht. In D nennt man das Progressionsvorbehalt.
So weit so gut, da sind sich alle einig.

Nur ist strittig, ob das mit den plus-values auf Immobilien auch genau so funktioniert.
Denn F versteuert diese nicht mit den anderen Einkünften zusammen nach der üblichen Tabelle mit den 6 Tranchen von 0 – 45%, sondern davon unabhängig zu einem festen Satz. Bei Gewinnen bis zu 50.000€ beträgt der 19%.
Da machen in der bekannten Rechnung 19% plus an Steuern und 19% minus als crédit d'impôt eben null. Somit blieben deutsche Gewinne in F ohne Auswirkung.

Ob diese Berechnung letztlich so stimmt?
Bisher habe ich widersprüchliche Äußerungen gehört. (In F eigentlich ganz normal)

Eine eindeutige Aussage dazu kann die DGFiP machen, die auch per Internet für konkrete Fragen ansprechbar ist.
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/contacts?pageId=contacts
Deren Antwort bekommt man dann gratis, mit höchster staatlicher Kompetenz und Verbindlichkeit.


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