Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - pifolog

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Technik / Re: gewechselt zu SFR und Orange kassiert munter weiter
« am: 01. Dezember 2009, 11:32:21 »
Hallo,

SFR produziert aktuell, nachdem sie neuf, aol, clubinternet, tele2 übernommen haben, ein Chaos.
Da wundert einen gar nichts.

Aber überprüf zunächst mal, ob SFR sich wirklich um alles kümmern wollte. Ich glaube das nicht so ganz. SFR sichert zwar zu, den alten Telefonanschluss zu kündigen. Aber auch den alten Vertrag über ADSL???  Den muss man wohl selbst kündigen. An irgendeiner Stelle im umfangreichen Schriftverkehr sagt SFR das dann auch mit dem Hinweis auf Erstattung eventueller Kündigungskosten.

Wenn das so ist, hast du die Erklärung für die doppelte Abbbuchung und dazu das Pech, weil nicht rechtzeitig gekündigt wurde.
Wenn jedoch SFR zugesagt hat, sich um alles zu kümmern (nachweisbar?), muss SFR für den doppelt bezahlten Beitrag auch gerade stehen.
Und da sollte man sich nicht auf den üblichen Hotline-Hick-Hack mit vagen Versprechungen,  Ausflüchten, Vertröstungen usw. einlassen sondern im eigenen Interesse konsequent vorgehen, in 3 Schritten.

1.Beschwerde beim 'Service Client'. Im Laden von SFR oder 1 (einen) Anruf bei der Hotline 1023 oder 1077. Datum und Uhrzeit festhalten.
2.Bringt das nichts, schickst du deine Beschwerde als Brief und per Post an:
            SFR Service Consommateurs   
            92915 Paris La Défense Cedex

3.Ist dein Problem nicht innerhalb von 4 Wochen gelöst, dann machst du eine Meldung an: www.mediateur-telecom.fr 
   Das ist eine staatliche Einrichtung zum Schutz der Verbraucher. Der 'médiateur' kümmert sich dann um die Sache. Der Service ist kostenlos.


Grüße

482
Steuern / Re: Hauptwohnsitz in D und Saison-Arbeit in F
« am: 29. November 2009, 13:38:48 »
Hallo Yvonne,
 
wenn du hier oft von Anmeldung und 2. Wohnsitz liest, ist das nur für die spezielle Situation der Grenzgänger von Bedeutung. Dich betrifft das jedoch nicht.
Du kannst beruhigt in D angemeldet bleiben.

Deine Witwenrente ist als gesetzliche Rente aus Deutschland auch immer in Deutschland zu versteuern. Egal ob du in D oder F wohnst. Für die Monate, die du in F arbeitest und dort Lohn oder Gehalt beziehst, zahlst du Steuern und Sozialabgaben in Frankreich.

Grüße

483
Behörden / Re: Alter rosa deutscher Führerschein
« am: 28. November 2009, 18:04:55 »
Hier noch ein Nachtrag. Die Fassung für deutsche Zungen.

http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsular__Dienst__Paris/kfz/fuehrerschein.html

Der deutsche Führerschein bleibt also generell nach wie vor in Frankreich gültig. Allerdings wird empfohlen den alten grauen umzutauschen.

484
Behörden / Re: Alter rosa deutscher Führerschein
« am: 28. November 2009, 15:28:46 »
Hallo,

wo steht das, dass der deutsche Führerschein bei Wohnsitz in Frankreich generell umgeschrieben werden muss?
Aus dem Link von Ralf K. ist das nicht ersichtlich.

Vielleicht geht da etwas durcheinander.
Man muss nur umtauschen, wenn man dazu aufgefordert wird. Und das ist in der Regel bei Verkehrsverstößen in Frankreich, die mit 'Punkten' geahndet werden oder gleich mit Führerscheinentzug

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F1757.xhtml?&n=Transports&l=N18&n=Automobiles%20et%20deux-roues&l=N529&n=Permis%20de%20conduire&l=N530&n=International&l=N19126

Grüße

485
Hallo,

genau das ist das Perfide an diesen Sparplänen.
Du versteuerst nämlich bei Auszahlung nicht nur die Zinsen (Wertzuwachs, Beteiligung oder wie man es nennen will) sondern auch dein eingezahltes Geld.
Lohnen kann sich das wohl nur, wenn die Einzahlungsphase lang mit hoher Steuerersparnis ist ( Spitzensteuersatz 30 oder 40%) und im Rentenfall der Steuersatz niedrig.

Grüße

486
Hallo Toyotafan,

ich werde dir keine PM schicken, weil für mich dieses Thema nicht privat ist und ich auch keine persönliche Kritik an dir habe.
Obwohl für mich unverständlich, respektiere ich dennoch deinen Wunsch, deinen Beitrag hier nicht mehr öffentlich zu kritisieren. Ich halte daher meine Klappe und gehe nicht weiter auf deine Ausführungen ein.

Die in Deutschland üblichen Vorwürfe von Geiz-ist-geil-Mentalität gegenüber Verbrauchern finde ich nach wie vor unverschämt. Dazu werde ich mich gegebenenfalls auch weiterhin äussern. Trotzdem. Nimm meine Zurückhaltung jetzt als Ausdruck von Respekt dir gegenüber.

Grüße

487
Hallo,

der Auszahlungsanspruch im Rentenfall bleibt selbst nach Wegzug aus Frankreich. Diese Aussage habe ich auch schon vor Jahren bekommen. Allerdings ist ein Weiterzahlen aus dem Ausland nicht mehr möglich.
Doch ist diese zusätzliche Altersrente lukrativ? Anlage in Aktien mit saftigen Gebühren??
Alternative: Es auch geht als Versicherung. Gebühren, selbst wenn aktuell ok,  können sich im Laufe der Jahre ändern. Staatlich garantiert sind im Rentenfall 90% der Summe der Einzahlungen.

In beiden Fällen ist die Zusatzrente zu 100% einkommensteuerpflichtig, egal ob Wohnung in F oder D.

@Magnus. Du hast eine PM zur Frage nach Genossenschaftsanteilen.

Grüße

488
Hallo Toyotafan,

wenn ich als Verbraucher auf den Preis gucke, muss ich mir von niemandem Geiz-ist-geil vorhalten lassen.
Was ist das überhaupt für ein Vorwurf?
Du fährst Toyota und dein Konto ist dir einige zig € im Jahr wert - ein Anderer fährt BMW oder Golf und will ein Konto ohne Gebühren. Wer soll da geizig sein?
Viele meiner Kollegen bleiben in Deutschland und zahlen hohe Lohnsteuern, der Grenzgänger nicht. Geiz-ist-geil?
Gilt der Vorwurf auch für Unternehmen, die ganze Geiz-ist-geil-Abteilungen unterhalten? Dort nennt man das nur anders, Kostenrechnung.

Du befürchtest wegen der Jagd nach niedrigen Preisen negative Auswirkungen auf das Lohnniveau. Deine Sorgen würde ich teilen, wenn ich einen Zusammenhang zwischen Preisen und Stundenlöhnen erkennen könnte. Wie wir wissen, gibt es in F einen gesetzlichen Mindestlohn von z.Zt. 8,82€. In D nicht, da sind Stundenlöhne von 4,50€ legal. Warum sind dann lohnintensive Dienstleistungen wie bei Handwerkern hier nicht teurer, warum kostet der Friseur nicht mehr? Ich erkenne keinen Zusammenhang.

Für mich ist es völlig in Ordnung, dass ein Verbraucher abwägt, was ist ihm was wert und dann nach dem für ihn Günstigsten guckt. Das ist ein legitimes Interesse, das sowohl in Frankreich als auch in Deutschland zu respektieren ist. Empörend finde ich jedoch, wenn dieses Interesse diskriminiert werden soll mit dem Vorwurf von Geiz. Und nur das findet man tatsächlich häufig in Deutschland. Immer wieder gerne und ungeniert vorgebracht von interessierter Seite, sogar in ARD und ZDF Talkshows.

Grüße

489
Hallo sapperlot,

klar, das muss nicht unbedingt vor Gericht gebracht werden.
Ein neuer Kredit für die Abdeckung des alten ist schon eine gute Lösung, wenn die Abrechnung fair erfolgt.
Das heißt, anteilige Erstattung ursprünglich einbehaltener Gebühren, keine Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigung oder 'Zinsschaden', keine weiteren Bearbeitungsgebühren. Das gilt natürlich auch für eventuelle Versicherungen mit dem Kredit.
(Ich habe da so leise Zweifel)
Muss ich mit der Bank darüber noch diskutieren, habe ich als Kenner meiner Rechtsposition einfach bessere Karten als der Bittsteller, der nur auf Kulanz hoffen kann.

Mal so nebenbei: Bevor wir uns hier noch weiter einen Kopf über anderer Leute Probleme machen,... interessierts die Betroffene überhaupt noch?  ;)

Grüße

490
Technik / Re: Bin ich zu blöd oder ist das zu teuer? SIM Karte in F
« am: 02. November 2009, 20:42:29 »
Hallo sapperlot,

prima Dein Hinweis auf mwconn. Jetzt weiß ich, wie ich meinen Stick mit anderen Simkarten benutzen kann.
Allerdings ist es eine elende Frickelei gewesen. SFR-Stick Huawei 172 nicht erkannt, kein Firmware update veröffentlicht -weil SFR-spezial, kompatible Modelle rausfinden, nur unter Windows lauffähig usw.
Dennoch. Du hast den Anstoß gegeben, es alternativ zu versuchen. Jetzt funzt das Teil.

Gruß und danke

491
Hallo,

ich denke schon, die Autobank hat bei Vertragsabschluss über einen Kredit gegen Sicherheiten eine Beratungs- und Sorgfaltspflicht dem nicht sachkundigen Verbraucher gegenüber. Wenn sie das Kreditgespräch nicht selbst führt, sondern es dem Autohändler überlässt, muss sie halt dafür sorgen, dass der das ordentlich macht oder im gegebenen Fall selbst dafür gerade stehen.
Die bei deutschen Autobanken übliche Sicherungsübereignung geht eben in Frankreich so nicht. Das muss ein Kreditgeber wissen und viele wissen das auch. Deshalb haben ja Grenzgänger häufig die Probleme bei Leasing oder Finanzierung mit Händlerbanken in Deutschland. Im konkreten Fall kann die Bank dann ja entscheiden, macht sie den Kredit ohne KFZ-Brief (was durchaus möglich ist) oder lehnt sie den Kredit ab. Doch hier wollte sie beides, Kredit und Brief.
In einer juristischen Auseinandersetzung, glaube ich, hat Mondscheinengel gute Chancen. Sie müsste nur beweisen können, dass klar war, dass sie über kurz oder lang nach Frankreich ziehen wird. Erst recht, wenn dann noch 'ohne Probleme' zugesichert wurde. Und dann wäre die Bank gut beraten, im eigenen Interesse, den Brief schnellstens rauszurücken.
Klarheit über den juristischen Weg, ob und wie, bringt erfahrungsgemäß ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt.

Grüße

492
Hallo,

ich vermute mal, dass bei der Finanzierung das Auto auch sicherungsübereignet wurde (= KFZ-Brief bleibt bei der Bank). Und da gibts tatsächlich ein schier unlösbares Problem bei der Zulassung in Frankreich.
Wie kommst Du aus der Nummer raus?

1.Ansprechpartner für Dich ist nur die Bank, die finanziert hat. Nur die kann den Vertrag ändern, bzw. den Brief rausgeben, mit dem Du dann ummelden kannst. Weis daraufhin, dass dem vermittelnden Händler bekannt war und er kein Problem gesehen hat, dass Du nach F ziehen wirst.
2.Sicher finanzieren Banken in Deutschland auch Autos für Kunden, die in Frankreich wohnen. Das geht auch ohne Sicherungsübereignung; bei Finanzierung über Händlerbanken wohl kaum, jedoch bei seiner Hausbank eher problemlos.
3.Will die Autobank den Brief nicht rausrücken, bleibt nur eine juristische Auseinandersetzung oder die Ablösung des Kredites. Den Betrag kann auch eine andere Bank als Kredit geben. Das Auto ist dann nach wie vor über einen Kredit finanziert, nur jetzt bei einer anderen Bank. Also bei seiner Hausbank nachfragen, egal ob in D oder F. Der neue Kredit kann dann sogar günstiger als der alte sein.
4.Die 'illegale' Lösung über eine Scheinadresse in D ist hier ja schon erwähnt worden.

Grüße

493
Steuern / Re: Macht es Sinn in Frankreich zu wohnen?
« am: 26. Oktober 2009, 18:07:04 »
Hallo,

der finanzielle Aspekt ist schnell geklärt:
Sozialabgaben (Rente, Arbeitslosigkeit, Kranken- und Pflegeversicherung) sowie Kindergeld bleibt alles unverändert in Deutschland.
Steuern (Lohn, Soli, Kirche) fallen in D weg. Dafür gibt’s dann die Steuer in Frankreich.
Rechne mal so mit 2.500 € im Jahr in Deinem Fall.
Weitere Infos auf deutsch hier im Wiki:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich

Grüße

494
Technik / Re: Bin ich zu blöd oder ist das zu teuer? SIM Karte in F
« am: 23. Oktober 2009, 19:47:31 »
Salut,

mit Deinem USB-Stick -SFR nennt den wohl 'clé 3G+' - kann man in D ins Internet, auch ohne die Simkarte zu tauschen. Allerdings schweineteuer und langsam.
Tarife hier: http://assistance.sfr.fr/internet-partout/cle-3G/tarifs-cles3G/fc-2333-62029
Mit einer deutschen Simkarte in dem Stick habe ich noch nie eine Verbindung in D herstellen können. Vielleicht geht’s, aber ich weiß nicht wie.

Jedoch kenne ich 2 günstigere Alternativen.
1. Aldi Webstick, auch langsam, nur in D erhältlich. Einmaliger Anschaffungspreis 59,99 für den USB-Stick + 12,99   Anmeldung zu Aldi prepaid mobil inklusive 10€ Gesprächsguthaben. Verbindungskosten fürs Internet 1,99€ Tagesflat, 14,99€ Monatsflat. (Bei der Anmeldung will Aldi eine deutsche Adresse)
2. Abonnement SFR mit der ' neufbox de SFR'. Als Kunde kann man nach Registrierung bei FON  Hotspots und teilnehmende Privat-Netze in D kostenlos nutzen. Schnelle Verbindung.
Infos hier:  http://assistance.sfr.fr/internet_neufbox-de-SFR/connexion/sommaire/fa-2405-66250

Grüße

495
Steuern / Re: Gehaltsrechner für Grenzgänger
« am: 29. September 2009, 22:42:22 »
Hallo Ralph,

absolument d'accord.
Franzosen und Deutsche ticken unterschiedlich. Und das kann man täglich feststellen.

Was Du zum Modus jährlich Steuern bezahlen schreibst, da habe ich ein Problem mit dem Verstehen.
Es geht nicht um die Steuern, die ein Grenzgänger beim ersten Mal bezahlen muss, sondern um die Steuern in den folgenden Jahren, richtig?
Man bekommt doch im August/September mit dem Steuerbescheid des Vorjahres auch einen Betrag festgesetzt, den man quasi als Vorauszahlungen für das folgende (laufende) Jahr bezahlen muss. Richtig?
Als Zahlungsmodus kenne ich bisher nur 2 vom Fiskus vorgegebene Varianten.
Entweder man zahlt par échéance  = 3 gleiche Raten, fällig im Februar, im Mai und im September. Oder par mensualisation  = 10 Monatsraten von Januar bis Oktober.

Und jetzt die Frage: Wie kriegst Du das hin nur einmal im Jahr zu bezahlen? Profitierst Du da vielleicht noch von einer Regelung aus den „Guten Alten Zeiten“ ?



Grüße

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