Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - cogee

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Arbeiten / Re: Arbeitslos in D oder F? Was ist besser?
« am: 28. Juni 2010, 11:59:06 »
also in F kriegst du mehr und länger ALG. ich würde auf jeden fall dort die leistung beantragen, du kannst dich aber natürlich auch wieder in D anmelden, dann ist das AA für dich zuständig.
glaube aber kaum das die assedic dir einen französischkurs zahlt, die werden dir wahrscheinlich sagen du sollst dich in D um arbeit kümmern und dich dir selbst überlassen

das mit SV-NR ist so ne sache ohne die wirds schwer...
dazu sind auch einige beiträge mit erfahrungsberichten hier im forum

zu deiner frage mit dem arzt...du kannst wenn du nur noch in F versichert bist, nur ärztliche behandlung im ausland in anspruch nehmen wenn es sich um einen notfall handelt z.B. du brichst dir ein bein im urlaub oder so...alles andere musst du entweder selber direkt zahlen oder in F machen lassen. es gibt zwar einige ausnahmeregelungen aber das musst du dann in jeden fall mit der CPAM abklären...

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Behörden / Re: CPAM
« am: 25. Juni 2010, 11:17:12 »
also ich habe meine Carte Vital erst bekommen als ich persönlich bei de CPAM war und gefragt habe was jetzt mit meinem Antrag ist (nach ein halebn Jahr wohlgemerkt)
dann waren die erst mal eine viertel Stunde damit beschäftigt meine Unterlagen zu suchen. Danach hatte ich sie aber innerhalb einer Woche (zumindest den grünen Zettel über die SV und den Antrag auf den man das Foto drauf klebt die CV kann dann aber auch recht fix)
am besten ist persönlich hingehen das beschleunit die Sache ungemein.

zum ALG: das mit den Abzügen wird wohl unterschiedlich gehandhabt ich bekomme rund ein drittel abgezogen vom Brutto. Wahrscheinlich richtet es sich hier nach Geld das man bekommt.

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Steuern / Re: prime pour emploie-wer kann helfen
« am: 23. Juni 2010, 11:06:40 »
ok vielen dank
habe jetzt den Antrag ausgefüllt und ein Schreiben dazu gelegt, dass ich nur in Teilzeit angestellt war und dort die Kranken- und Urlaubstage vermerkt. Mein französisch ist zwar nicht das beste aber ich denke das Finnzamt wird es schon verstehen. Zusätzlich habe ich die ganszen Gehaltsabrechnungen beigelegt und den Verdienst und die Stunden angestrichen.
Mal sehen was bei rum kommt...

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Arbeiten / Re: Alkoholkonzession Elsass
« am: 23. Juni 2010, 11:02:49 »
also soviel ich gehört habe gibt es 3 arten von Konzessionen:
A, B und C
mit der einen darfst du überhaupt kein Alkohol verkaufen (weiss jetzt aber nicht ob das A oder C ist)
mit der B darfst du zwar Alkohol verkaufen, aber nur wenn die Gäste den Alk zu Speisen bestellen, dort kriegst du nix verkauft, wenn du nix zu Essen bestellst
und der dritten darfst du auch Alkohol ohne Essen verkaufen (diese ist für Bars, Clubs etc.) ist aber auch die teuerste

Wo man die beantragen kann weiss ich aber nicht, am besten du wendest dich an die Präfektür oder fragst mal den Besitzer einer Gaststätte in deiner Nähe...

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Also meines wissens verjährt sowas nach 3 bzw 6 Monaten, wenn nicht innerhalb dieser Frist ein Bussgeldbescheid ins Haus flattert.


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Steuern / Re: prime pour emploie-wer kann helfen
« am: 16. Juni 2010, 20:21:40 »
es gibt irgendwo eine Tabelle wieviel Stunden wieviel Prozent Arbeitszeit sind .
Ich konnte sie jetzt leider net finden aber soviel ich verstehe geht kann man sie auch bei Teilzeitarbeit beantragen

hoffe jemand von euch weiss mehr...

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Steuern / prime pour emploie-wer kann helfen
« am: 16. Juni 2010, 19:11:01 »
hallo,
habe letzten monat das 1.ste Mal meine Steuererklärung abgegeben...von meinen ehemaligen Arbeitgeber hatte ich eine Jahresverdienstbescheinigung bekommen auf der der Brutto bzw Nettoverdienst des letzten Jahres und die geleistete tatsächliche Arbeitszeit stand. Diese habe ich mit meiner Steuererklärung nach Haguenau zum Finanzamt geschickt.
Habe jetzt die Steuererklärung abgeben meine Nettoverdienst eingetragen ohne ein Kreuz bei der prime pour emploie zu machen. Jetzt  kam ein Schreiben vom Centre des Impots ich könne die prime pour emploie beantragen welches ich ausfüllen soll...

Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe von 01.01-31.06.09 bei meinen Arbeitgeber gearbeitet in Teilzeit und ca 5000 Euro netto verdient. Die in meinen Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit betrug im Jahr 1500 Stunden (also 750 Stunden in 6 Monaten).
Ich habe aber tatsächlich nur ca 500 Stunden gearbeitet, da ich ungefähr 2 Monate krank geschrieben war, aber ja 750 Stunden bezahlt bekommen habe.
Auf der Bescheinigung die dem Finanzamt vorliegt sind aber nur ca 500 Stunden eingetragen (die tatsächliche geleistete Arbeitszeit) im Arbeitsvertrag stehen ja aber 750 Stunden im 6 Monate.

Was soll ich jetzt bei der Stundenzahl angeben?

Das Finanzamt hat ja die Bescheinigung vorliegen hat mir aber trotzdem den Antrag geschickt.
Hoffe sehr jemand von euch kann mir helfen.

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Rund um's Tier / Re: Impfpflicht für Hunde in Frankreich
« am: 01. Juni 2010, 09:07:18 »
vielleicht handelt es sich hier um unterschiedliche impfstoffe...ich krieg jedes jahr ein kärtchen vom tierarzt mit einer netten erinnerung das es wieder soweit ist...

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Rund um's Tier / Re: Impfpflicht für Hunde in Frankreich
« am: 01. Juni 2010, 06:35:37 »
hallo laut gesetzeslage musst du den ausweis immer dabei haben beim grenzübertritt. in der praxis intressiert es aber kaum jemand. bin schon öfter mit dem hund im kofferraum in lauterbourg kontrolliert worden aber ausser meinem ausweis wollte die  :police: nix sehen

wegen der impfung. ich war letztes jahr auf der mairie und habe den ausweis vorgelegt sie haben kurz reingeguckt und dann konnte ich auch schon wieder gehen. allerdings wird meiner auch jedes jahr geimpft. geh einfach mal dorthin mit dem ausweis

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in F ist man übrigens nicht so kleinlich. habe mir eine orange prepaid karte im internet bestellt die kam dann 3 tage später musste nicht mal ein ausweis beim postbotte zeigen...

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ich hatte das selbe problem mit einer o2 loop karte die ich im mediamarkt gekauft hab.die konnte die auch nicht auf die F-Adresse registrieren da hab ich der verkäuferin gesagt sie soll sie auf meine alte adresse in D laufen lassen und dann  hats auch geklappt...

PS: vodafone ist da kulanter du kriegst dort sogar ein vertrag wenn du im ausland wohnst, ist ja aber auch ein riesen konzern

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 07. Mai 2010, 18:17:17 »
Zur Erinnerung:

Formulare, die man braucht.

2042 (blau) die Steuererklärung
2047 (rosa) für die Einkünfte aus Deutschland
3916 (blau) für Konten in Deutschland pro Konto 1 Formular. Alternativ: Blankopapier und die Daten drauf schreiben.




und was soll man dann auf das Blancopapier schreiben IBAN und Swift oder muss da alles drauf also D Kontonr,BLZ  und Bank, Kontostand, Eröffnungsdatum, etc...

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010
« am: 06. Mai 2010, 22:11:22 »
wenn ich das formular 2042 jetzt ausdrucke mit einen schwarz-weiss drucker (dann ist es ja nicht blau, logisch)
krieg ich dan "probleme" oder macht das nichts aus?

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« am: 06. Mai 2010, 22:08:55 »
danke @ grenzgaengerin

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Steuern / Re: Steuererklärung 2010 - Auslandskonto
« am: 06. Mai 2010, 17:57:05 »
was heisst denn concernés?

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