Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dragonvamp

961
Behörden / Re: Arbeistlosengeld
« am: 18. Mai 2011, 19:06:25 »
Du musst in Frankreich nur 6 Monate nachweisen. Das reicht breits um 1 Jahr Arbeitslosengeld zu bekommen. Hast du ein Jahr gearbeitet, so bekommst du 2 Jahre Arbeitslosengeld.
So haben dies mir auf dem Arbeitsamt gesagt.
Du musst dann die kompletten Abrechnungen mitnehmen. Die errechnen sich dann das Druchschnittsgehalt und davon bekommst du 55%. In Deutschland sinds ja glaub ich 63%. Dafür allerdings kürzer.
Das Geld holen sie sich dann in Deutschland, sofern du in Frankreich nichts in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Wovon ich mal ausgehe. Du wirst dann auch daraufhin gewiesen, dass du dich auch mit einem/einer deutschem/deutschen Sachberater/in auseinander setzen musst. Die kommen aber aufs Französische Amt. Zumindest bei uns ;)

Alles andere bleibt wie in Deutschland. Versäumte Termine = geldstreichung und co ;)
Und einmal im Monat MUSS man zum Amt, sofern man längere Zeit Arbeitslos ist

962
Behörden / Re: Konto
« am: 18. Mai 2011, 18:50:56 »

[...]
Mein Deutsches musste ich bisher nicht in Frankreich angeben.
[...]

Dann schau dir mal die Steuererklärung etwas genauer an, auf der letzten Seite mußt du nämlich ankreuzen ob du ausländische Konten hast.

Ich hab damals extra nachgefragt auf dem Frinanzamt. Da dort aber kaum Geld vorhanden ist, war dieses nicht interessant für die. War deren Aussage ;)

963
Behörden / Beschwerdebrief wegen Bankmitarbeiterin
« am: 18. Mai 2011, 18:49:59 »
Hallo,

mein französisch ist ein sehr gebrochenes Französisch.
Für ein sachlichen Brief ist es mir einfach zu schlecht.
Daher benötige ich dringend Hilfe.

Ich bzw mein Partner und ich haben ein Problem mit unserer Bank (Credit Mutuel).

Es handelt sich um eine lange Geschichte.
Die Bankberaterin hat ein privaten Hass auf uns und wollte uns daher bisher Scheckheft, Kreditkarte, Kleinkredit und nun Dispo verweigern.
Am Gehalt darf es defintiv nicht liegen ;)

Ich bin es leid, um jeden Krümmel zu kämpfen.
Als letztes durften wir uns allerdings noch anhören, dass wir als "Deutsche" keine Rechte bei ihr hätten.
Das finde ich doch arg diskriminiernd.

Der wechsel zu einer anderen Bank ist klar.

Kann mir jemand bei einem Muster helfen?

Danke im vorraus

964
Behörden / Re: Konto
« am: 18. Mai 2011, 18:38:30 »
Hallo,

Thema ist zwar schon älter, aber ich mag trotzdem was dazu sagen ;)

Also, du darfst überall Konten haben ;) Darfst eben nur nichts hinterziehen :D
Hab ich auch. Hab sowohl in Frankreich als auch in Deutschland ein Konto. Mein Deutsches musste ich bisher nicht in Frankreich angeben.

Die Steuererklärung ist wirklich richtig einfach. Beim ersten Mal musst du die Papiere noch auf dem Finanzamt abholen. Im Folgejahr kannst du sie dann via Internet erledigen. Bei der ersten Abholung kannst du ein extra Formaular verlangen, dass alles auf deutsch erklärt. Formular selber ist zwar immernoch auf französisch, aber wenn auf dem deutschen Papier steht bei "Punkt "a" müssten Sie Ihre Adresse eintragen", dann wird das sicherlich jeder hinbekommen ;) Die Buchstaben ändern sich ja nicht. Im notfal kann man das ganze auch noch auf dem Finanzamt checken lassen. Hab ich das erste mal zumindest getan. Das ist kostenlos. Seither mach ich das via Internet. Ist wirklich so einfach ;)

Das erste Jahr ist -so wurde es mir auch von meinem französischen Arbeitgeber mitgeteilt und war wirklich so- wohl Steuerfrei. Aber nur wenn du 12 Monate durcharbeitest. Absolut ohne Unterbrechung.
Davon abgesehen ist es so oder so irrelevant. In Frankreich gibt es sämtliche Steuererleichterungen. Und es wird immer erst im nachhinein bezahlt. Entweder auf einmal oder in Monatsraten. Am besten ~ein Monatsgehalt im Jahr beiseite legen (was ja wirklich leicht ist) und es gibt keinerlei Zahlungsprobleme ;)