Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dragonvamp

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Steuern / Tagesmutter in Steuererklärung
« am: 08. Juni 2011, 17:18:22 »
Hallo Leute,

kann mir einer von euch sagen, wo ich das Gehalt für meine Tagesmutter eintrage.
Extra Zettel (von der CAF) druck ich zwar aus und hefte es dazu, aber irgendwo muss man das doch sicherlich eintragen oder?

Geht bei mir ja doch um eine statliche Summe von ~6500 Euro..

917
Vorstellungen / Re: Nicolina - bald neue Grenzgängerin
« am: 08. Juni 2011, 16:13:18 »
Auch von mir ein herzliches "Willkommen".

Mehr gibts nicht.. Bin keine Frau der riesen Worte :D

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Arbeiten / Re: welches Arbeitsamt?
« am: 07. Juni 2011, 21:37:38 »
Jup genau. Assedic zahlt dir Geld bei Arbeitslosigkeit und die Pole emploi nimmt danach deine Akten auf. Deswegen ja mein Kommentar ;)
Du meldest dich auf : http://www.pole-emploi.fr/accueil/ arbeitssuchend. Dann bekommst du automatisch einen Termin, für Assedic und Pole emploi. Assedic guckt dann deinen Kram durch. Mit denen kannst du dann auch reden und sagrn, dass du arbeit hast, nur eben auf geringfügig.
Allerdings wirst du wohl eher weniger als Arbeitssuchend eingetragen, da du ja arbeit besitzt.

Mein Arbeitsamt hatte sich damals beschwert, weil ich 1 Woche vor der Arbeitslosigkeit bescheid gab, dass ich für den Folgemonat arbeit suche.
Die meinten, das ginge erst, wenn man ohne Arbeit ist.

Also am besten am Link melden. Dann bekommst du alle Daten zugeschickt. Dort trägst du deinen derzeitigen Personenstand auch an.
Also was du als letztes getan hast oder derzeit tust etc pp.
Die schicken dir dann einen Termin mit Ort zu. Das ist für dich wirklich das einfachste und schnellste -denke ich- ;)

919
Wie das genau ist, weiß ich nicht. Aber vorab gesagt, wenn du deinen ersten Sitz in Frankreich hast, dann kannst du KEINEN zweitwohnsitz in Deutschland haben. Dieser wäre ebenso ein erstwohnsitz und ist genauso versteuerbar.
Das wollt ich nur grad mal gesagt haben.. Hab das nämlich selbst erst zufällig erfahren ;)

920
Arbeiten / Re: welches Arbeitsamt?
« am: 06. Juni 2011, 19:34:20 »
na also doch arbeitslos?!
Dann meld dich doch bereits im internet arbeitslos. Wenn du schon deine Adresse hast. Dann bekommst du ja alle Daten die du brauchst. Arbeitslos melden bedeutet nichts anderes als "arbeitssuchend" im Internet zu melden ;)

921
Arbeiten / Re: welches Arbeitsamt?
« am: 05. Juni 2011, 21:51:44 »
Wenn du Arbeitslos wirst, kannst du dich im Internet Arbeitslos melden. Dann werden die das richtige Amt für dich raussuchen ;)

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Du kannst auf der sous prefecture ein Kennzeichen holen. Das gilt  für 2 Wochen. Hat gleich Versicherung mit drin und kostet -so weit mir bekannt- 25 Euro. Brauchst dus länger, musst es verlängern lassen.

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Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit?
« am: 05. Juni 2011, 04:08:59 »
Mein Berater sagte damals 6 Monate = 1 Jahr
1 Jahr = 2 Jahre

Aber am besten du fragst auf deinem zuständigem Amt nach.
Die werden es dir dann so oder so sagen.

Edit: Im Link steht 50%. Ich wusste von meinem Berater von 55%..

Edit:
Zitat
ARBEITSLOSENGELD. Ein Arbeitsloser hat Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn er in den letzten 28 Monaten wenigstens vier Monate Beitragszahlungen geleistet hat (vorher sechs Monate in den letzten 22 Monaten). Die Dauer des Bezugs kommt der Dauer der Beitragszahlung gleich (nach dem Prinzip "ein Tag Beitrag = ein Tag Vergütung"), kann aber 24 Monate nicht überschreiten, es sei denn, der Arbeitslose ist älter als 50 Jahre. Bisher konnte ein unter 50jähriger Arbeitsloser, der 16 Monate gearbeitet hat auf eine Verfügung von 24 Monaten zählen.

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Arbeiten / Re: Arbeitslosengeld nach Elternzeit?
« am: 04. Juni 2011, 23:36:37 »
1 Jahr arbeit = 2 Jahre Arbeitslosengeld

Aber wenn man wegen dem Kind arbeitslos machen möchte, bekommt man nur max einen Monat Frei von sämtlichen Verpflichtungen.
Das heißt, du musst dich wie jeder andere um Arbeit bemühen. Monatlich zum Arbeitsamt und Gespräch führen etc pp.

War zumindest bei mir so. Ich durfte nicht einfach Arbeitslos machen.
Auch wenn es zur Kindererziehung diente bzw eben weil ich kein Elterngeld bekam, wollte ich das so regeln.

Aber wie gesagt. Einen Monat war ich befreit von allen Verpflichtungen und dann Flatterten Termine ins Haus. Das wurde auch direkt am Amt gesagt ;)

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Sowohl im 57er als im 67er melden sich wenige.. Warum macht man nicht einfach ein gemeinsames? Ein Ziel in der Mitte wählen und gut.
Dann würden sich auch im zweifelsfall mehrere finden ?!


Wenn du tief in den Annalen unseres Forums wühlst - wirst Du auch so einen Versuch finden.....
Das wird schon zweimal nichts das es für viele viel zu weit ist.
Kannst aber gerne ein Treffen organisieren und uns vom Gegenteil überzeugen.
Ich bin dabei....

Gruß Ralph

Naja, man müsste eben wissen wer bock hat und wer wo wohnt. Vielleicht ist auch wer mitten drin, bei dem man was veranstalten könnte. So im Heimgarten. Anschließend notfals im Garten mit Zelten schlafen..
Und noch nen gemeinsames Frühstück veranstalten. Dann machts auch nichts, wenn man etwas weiter fahren müsste ;)


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Sowohl im 57er als im 67er melden sich wenige.. Warum macht man nicht einfach ein gemeinsames? Ein Ziel in der Mitte wählen und gut.
Dann würden sich auch im zweifelsfall mehrere finden ?!

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Wir sind in Deutschland wegen der Arbeit bei der IGM
Und beim ADAC (Plus-Mitglied) wegen des Autos.

In Frankreich bei der Groupama wegen Auto und Hausrat/Haftpflicht.


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Gesundheitswesen / Re: Schönheitschirurg
« am: 28. Mai 2011, 21:30:42 »
vertraulichen Dolmetscher organisieren :zwinkern:

Das ja das kleinere Problem :D

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Gesundheitswesen / Re: Schönheitschirurg
« am: 28. Mai 2011, 12:32:57 »
Vielen Dank

Sprechen die nur französisch? Wenn ist nicht schlimm, aber wäre ja schön, wenn ich auch ein Teil auf Deutsch hören könnte  :)

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Jetzt wollen sie auf einmal keine Telefon oder Stromrechnung mehr - jetzt wollen sie einen Steuerbescheid als Nachweis das man in F Steuern bezahlt !!! Hammer oder ? Ich frage mich wie man dann als französischer Neubürger sein erstes Auto hier zuläßt.....


Gruß Ralph

Huhu,

das ist aber nicht nur da der Fall.. Bei allem was wir in letzter Zeit gemacht haben, sollten wir den ollen Bescheid dabei haben.
Selbst bei einer Kontoeröffnung.. Die stellen scheinbar überall um.
Aber einfach anmerken, dass man keinen hat, dann gehts noch.