Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dragonvamp

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Rund um's Kind / Re: Hebamme
« am: 25. Februar 2014, 10:12:33 »
Krankenhäuser und Hebammen gibt es doch auch in Frankreich... Ja, die können zum Teil sogar deutsch.
Ich hab damals keine Hebamme gehabt, da reicht auch der Gang zum ganz normalen Hausarzt, der auch nach Hause kommt, wenn's nötig ist.

Ihr macht euch das leben unnötig schwer.

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Danke, ja das bin ich wohl... Das Jahr fängt an wie es endete...

Anwalt werde ich wohl machen müssen. Muss jetzt àber erst mal gucken ob ich rechtschutz habe.

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Deren Antwort war ja dass die mich weiter zum Finanzminister und Tribunal geleitet haben weil die nicht für wiedertsprüche zuständig sind...

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Alice das war leider nicht meine letzte frage.

Kann mir denn niemand von euch Helfen?
Ist ja als würde ich unterhalt zahlen, darf es aber nicht anrechnen!

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Nun ergibt sich ein neues Problem. Ich werde noch wahnsinnig.
Nachdem ich meinen Bescheid bekam und 800€ nachzahlen musste, habe ich wiederspruch eingelegt. Bereits zwei Mal bis heute.
Nun kam ein schreiben zurück: Mein Geld wird nicht erstattet, da ich zwar die Tagesmutter bezahlt habe, aber mein Sohn nicht auf meiner Steuererklärung drauf ist.
Grund hierfür ist allerdings, dass er seit 2010 auf der Erklärung des Vaters war, da wir bis Anfang 2013 zusammen lebten. Das Finanzamt dieses so eingetragen hatte, da wir ja nicht beide unseren Sohn auf die Steuererklärung für ein und den selben Wohnsitz packen dürfen.
Also sagten die uns, damit wir beide profitieren, geb ich die Tagesmutter an und er das Kind. Ging ja auch mal zwei Jahre so, bis sie meine Tagesmutter für 2012 nicht mehr anrechneten. Fakt ist doch aber, dass ich die Summe 8500€ bezahlt hab, die Erklärung von der Pajemploi diesbezüglich auch an mich geht.
Jetzt wollen die das nicht mehr akzeptiren. Was mach ich denn nun? Kann doch nicht angehen, dass meine Zahlungen nicht mehr akzeptiert werden...

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Wohnen / Re: Hauskauf: Kredit und befristeter Arbeitsvertrag
« am: 03. Februar 2014, 06:35:07 »
Du wiedersprichst dich. Auf der einen Seite sagst du "in unserer Branche" auf der anderen "was danach (Weiterbildung) kommt weißt du nicht".

Es scheint also doch ziemlich unsicher zu sein. Ich persönlich würde mich nicht auf ein "könnte evtl Vllt sein" einlassen.
Weshalb ich auch zu meinem Partner gesagt habe, auf biegen und brechen jetzt etwas zu finanzieren wäre unsinnig. Lieber mit Sicherheit zur Bank und dafür vernünftig alles angehen.

Was spricht dagegen noch die ein zwei Jahre zu warten?? Die gehen auch schnell vorbei und ihr habt dann alles fest in der Hand!

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Wohnen / Re: Hauskauf: Kredit und befristeter Arbeitsvertrag
« am: 02. Februar 2014, 10:00:02 »
Also ich kann auch nur aus Erfahrung sagen, dass man selbst geringe Summen mit befristetem Vertrag nicht belommt.

Was ich mich frage, warum sich das nicht bei dir ändern wird. In Deutschland dürfen maximal nur zwei Jahre mit drei Verlängerungen gegeben werden, es sei denn es handelt sich um immer wieder neue Projekte
Ansonsten ist man direkt unbefristet eingestellt. Also wenn man immer wieder für eine Sache über zwei Jahre befristet eingestellt ist, dann ist man unbefristet

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Rund um's Kind / Re: Stiefkindadoption
« am: 30. Januar 2014, 16:25:15 »
Ich schreibe dir pn da ich das extrem private jetzt nicht öffentlich machen will!

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Rund um's Kind / Re: Stiefkindadoption
« am: 29. Januar 2014, 06:26:00 »
Das sind Jugendämter bzw Mitarbeiter, die kein Bock haben zu arbeiten. Das deutsche Jugendamt bleibt zuständig, wenn das Kind deutsch ist!!!

Ja für diese Info mussten wir auch fünf Monate und viel "nicht zuständig ; nicht mein problem" warten. Das deutsche Jugendamt hat europaweit nicht umsonst so einen tollen Ruf.... Ironie

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Rund um's Kind / Re: Stiefkindadoption
« am: 28. Januar 2014, 07:25:47 »
Bei mir herrscht fast die gleiche Situation. Hab mich daher auch schon damit auseinander gesetzt. Allerdings weiss ich auch noch nicht alles. Da es sich um deutsche Staatsangehörige handelt und auch die neue Geburtsurkunde aus Deutschland käme, würde ich den weg zum Jugendamt in Deutschland antreten. Diese sind nämlich auch dafür zuständig. Desweiteren wird ein Anwalt benötigt. Dieser kann dann der leiblichen Mutter gut erklären warum sie unterschreiben sollte. Immerhin müsste sie ja auch kein Unterhalt etc mehr bezahlen. Ihr werdet gemeinsam und getrennt von einander gefragt warum ihr das überhaupt wollt.

Wenn alles durch ist hat die eigentlich leibliche Mutter hat keine rechte mehr. Allerrdings auch keine Verpflichtungen. Sie ist dann nur noch genetisch die Mutter. Die leibliche bist dann du. Steht dann auch in der Geburtsurkunde.

Also wie gesagt ich würde erstmal zum Jugendamt. Da kostet das auch noch nichts und dann weiter agieren.

Viel Erfolg

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Veranstaltungen / Stammtische / Re: STammtisch nordliches 67
« am: 27. Januar 2014, 19:27:42 »
Also wenn ich mich recht erinnere und es das Restaurant ist, in dem ich vor Jahren mal gegessen habe, dann kann ich nur sagen sehr gute Auswahl

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Wohnen / Re: Schornsteinfeger Problem
« am: 27. Januar 2014, 11:24:02 »
@ Wolfs: der TE also ich, hat den verband schon längst um Hilfe gebeten. Die Wollen sich bei mir melden...

Nur weil ich nicht Jeden persönlich anspreche und Sage, du im übrigen das hab ich jetzt gerade eben getan, denn dann könnten wir auch facebooken, heißt es nicht, ich lese und handle nicht.  Übrigens hatte ich bereits erwähnt, den verband kontaktieren zu wollen ;) hast du wohl vor lauter lauter überlesen

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Wohnen / Re: Schornsteinfeger Problem
« am: 25. Januar 2014, 08:21:26 »
Huhu,

Ich bedanke mich für die Antwort. Werde mich sofort drum kümmern.

Als tipp war bereits samstags bei ihm vorgefahren. Hab sogar im Auto vor der Tür gewartet, Autos stehen davor aber keiner öffnet.

Vielen dank

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Rund um's Kind / Re: Tagesmutter in Frankreich?
« am: 25. Januar 2014, 01:45:15 »
Tagesmütter sind in Frankreich je nach Region unterschiedlich teuer.
Von der CAf bekommt man eine gehaltsabhängige Rückzahlung : http://www.caf.fr/aides-et-services/s-informer-sur-les-aides/petite-enfance/le-complement-de-libre-choix-du-mode-de-garde

Man sollte immer eine angemeldete Tagesmutter haben. Wenn was passiert ist das Kind versichert. Zudem soll die Dame ja auch was für ihre Arbeit an Rente bekommen ;)
Zudem bekommt man dann wenigstens Zuschüsse

400€? Das ist schon recht günstig. Wobei ich mich frage wieso du dort Förderung bekommst?
In Frankreich müsstest du dir das jetzt ausrechnen...
Dafür musst du aber Stundenlohn mal Stunden der Woche mal Wochen im Jahr, die gearbeitet werden durch zwölf Monate und je nachdem mal 1,10 (10%)für den Urlaub zahlen.
So hast du das monatliche Netto Grundgehalt. Mit den Tagesmüttern besteht ein richtiger Arbeitsvertrag daher diese summe. Anschließend kommen noch frais reels als tageszahlung (bei Schulkindern weniger) und kosten fürs essen dazu.

Also würde es zB lauten 3€/Std x 35 Std x 46 Wochen (wenn man von sechs Wochen Urlaub ausgeht. Das ergibt 4830 das durch 12 Monate macht 402,50€ Mal 10% Urlaubsgeld ergibt 442,75€ netto pro Monat.
Dazu kommen evtl 3€ frais reels pro Arbeitstag. Bei 20 Tage. Also 60€.
Essen bei Kleinkindern ca 2,5€. Das wieder mal 20= 50.
Sind wir also bei 552,75€. Bei Kleinkindern unter drei Jahren werden die Sozialabgaben zu 100% übernommen. Muss man mit deutschem Job aber vorstrecken und bekommt nach drei Monaten ne Rückzahlung.
Das deutsche Kindergeld wird dir auf die Leistungen angerechnet.
Zudem ist das Gehalt so hoch, dass sich die Summe zu Deutschland relativ gleich halten wird.
Aber das kannst du ja jetzt gut vergleichen ;)

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Wohnen / Re: Stromverbrauch
« am: 24. Januar 2014, 20:44:31 »
Matthis:  :-*:-*:-*

Das sieht doch Super gut aus :) nur das meine eben vergleichbar alt aussehen. Vielen Dank