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Versicherungen / Re: Schadensabwicklung KFZ Versicherung in Frankreich
« am: 21. April 2018, 21:27:34 »
Mein ex hatte auf der Autobahn plötzlich nen Knall und sein Panorama Dach ist gesprungen. Da nur bmw das reparieren kann, jede andere Werkstatt hat verweigert, hat der Gutachter dort direkt vor Ort alles begutachtet und ist mit bmw auf einen Preis gekommen. Sämtliche Kosten wurden übernommen. Und bmw ist keine günstige Werkstatt. Kommt also ganz darauf an, würde ich behaupten.
Der Schaden belief sich auf mehrere tausend Euro. Dafür aber wurde ihm nun gekündigt, aufgrund des Schadens und das obwohl er jahrelang Kunde gewesen ist und immer Vollkasko versichert. Das ist wohl aber auch Gang und gebe, so wie mir von mehreren Seiten erzählt wurde
Der Schaden belief sich auf mehrere tausend Euro. Dafür aber wurde ihm nun gekündigt, aufgrund des Schadens und das obwohl er jahrelang Kunde gewesen ist und immer Vollkasko versichert. Das ist wohl aber auch Gang und gebe, so wie mir von mehreren Seiten erzählt wurde
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: CT-Termin
« am: 20. April 2018, 18:41:16 »
Das ist aber schon länger so. Hab meinem tüv auch gefragt, ob ich früher kommen sollte. Hat er gelacht, weil alle so ein Drama daraus machen. Er meinte, dass es gerade mal elf Punkte sind, die neu gravierend sind, aber dafür müsste das Auto dennoch auseinander fallen oder durchrosten um mit den neuen Punkten nicht zu bestehen.
Also, bei mir heißt es „keep cool“ und warten bis zum Termin im Juli und Oktober 😊
Also, bei mir heißt es „keep cool“ und warten bis zum Termin im Juli und Oktober 😊
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Rund um's Kind / Re: Kinderprämie CAF/Elterngeld/Kindergeld
« am: 02. April 2018, 19:19:04 »
Huhu,
Bis auf den letzten Punkt, kann ich dir soweit alles beantworten.
Welche kinderprämie meinst du genau?
Elterngeld wird nach dem französischen netto berechnet, mittlerweile.
Kommt euer Kind, mairie, in der Stadt, wo das Kind geboren wird, sofern in Frankreich, anmelden.
Ansonsten so oder so aufs Konsulat. Vaterschaftsannerkennung und Geburtsurkunde. Riesen Aufwand. Läuft dann über das Berliner Standesamt.
Grüße
Bis auf den letzten Punkt, kann ich dir soweit alles beantworten.
Welche kinderprämie meinst du genau?
Elterngeld wird nach dem französischen netto berechnet, mittlerweile.
Kommt euer Kind, mairie, in der Stadt, wo das Kind geboren wird, sofern in Frankreich, anmelden.
Ansonsten so oder so aufs Konsulat. Vaterschaftsannerkennung und Geburtsurkunde. Riesen Aufwand. Läuft dann über das Berliner Standesamt.
Grüße
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Motorumbau eintragen lassen
« am: 30. März 2018, 12:30:37 »
Also, ich musste nach nem Motorschaden meinen Motor tauschen lassen. Hab das gleiche Auto noch mal mit schlechter Karosserie gekauft und hab Motor wechseln lassen. Hat nie jemanden interessiert. Lediglich beim Verkauf musste ich Rechnungen vorlegen.
Das heißt nicht, dass es so richtig ist, nur das ich es so gehandhabt habe
Das heißt nicht, dass es so richtig ist, nur das ich es so gehandhabt habe

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Technik / Re: Video on Demand - was gibt es da in Frankreich?
« am: 28. März 2018, 19:17:08 »Amazon Prime funktioniert bei mir heute schon.Kann ich nur zustimmen. Mal sehen wie lange bzw wieviele folgen ich gucken kann, bis sie meckern 😂
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Wohnen / Komplizierte Angelegenheit = Schule, nicht eigenes Kind, Frankreich/Deutschland
« am: 12. März 2018, 14:56:58 »
Einen schönen Wochenanfang wünsche ich,
Ich hab da mal eine richtig komplizierte Angelegenheit, bei der ich jede Menge Tipps benötige.
Mein Ex-Freund und Vater meiner Tochter, ist wieder nach Deutschland zurückgezogen, mit seinem Sohn (andere Mutter). Sein Sohn hatte allerdings nur Probleme auf der deutschen Schule, sodass er nach einigen Monaten nun zu mir zurückgezogen ist. Seine „alte“ Schule hier im Ort hat ihn gerne wieder aufgenommen. Er hat auf der Mairie eine Vollmacht abgeben müssen, dass sein Sohn während der Schulzeit bei mir wohnen darf, um hier die Schule besuchen zu können. Ich habe die Vollmacht noch erweitert, sodass ich auch noch Unterschreiben darf, wenn es was aus der Schule gibt oder ich im Notfall kontaktiert werde.
Soweit war alles gut. Er ist wieder eingeschrieben, auch mit Hauptwohnsitz bei seinem Vater etc.
Nun steht aber die Anmeldung auf dem College an.
Hier wird es nun komplizierter, denn dort ist die Vorraussetzungen, dass er hier lebt etc.
Nun, wie stellen wir das am besten an?
Sein Vater bekommt aus Deutschland Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Bei einem 1. Wohnsitz in Frankreich wäre das hinfällig. Am Rande bemerkt, das Rathaus hat den deutschen Wohnsitz lassen wollen, da ich sozusagen nur als Nanny agiere.
Können wir nun hier Zweitwohnsitz anmelden um dennoch auf dem Schulplatz zu hoffen?
Hier im Ort sind Schule und Rathaus etwas überfordert, da sie so einen Fall noch nie hatten.
Wenn er aber offiziell in Frankreich seinen 1. Wohnsitz hat, ist er dennoch nur 4 Tage die Woche bei mir. Die anderen 3 Tage lebt er bei seinem Vater. Und auf welcher Steuererkklärung taucht er dann auf? Das macht alles keinen Sinn.
Die Direktorin meinte, sein Vater müsse mir dann noch eine Vollmacht erlassen, dass er offiziell bei mir wohnt und ich in seinem Namen agieren darf. In allen Punkten, so wie es eine richtige Mutter tun darf.
Tja, ob das wohl reicht.
Wohl gemerkt, er war 5 Jahre lang mein Stiefsohn, warum ich das auch super gerne mache. Zudem hab ich den Platz und auch die nerven für 3 Kids.
Aber die Behörden stehen dem Jungen gerade ordentlich im Weg.
Wie würdet ihr vorgehen, was habt ihr für Tipps für mich. Gerade was die Wohnsitzsituation angeht, wie regelt man das alles am besten? 1. Stiz, 2. Sitz?
Danke euch
Ich hab da mal eine richtig komplizierte Angelegenheit, bei der ich jede Menge Tipps benötige.
Mein Ex-Freund und Vater meiner Tochter, ist wieder nach Deutschland zurückgezogen, mit seinem Sohn (andere Mutter). Sein Sohn hatte allerdings nur Probleme auf der deutschen Schule, sodass er nach einigen Monaten nun zu mir zurückgezogen ist. Seine „alte“ Schule hier im Ort hat ihn gerne wieder aufgenommen. Er hat auf der Mairie eine Vollmacht abgeben müssen, dass sein Sohn während der Schulzeit bei mir wohnen darf, um hier die Schule besuchen zu können. Ich habe die Vollmacht noch erweitert, sodass ich auch noch Unterschreiben darf, wenn es was aus der Schule gibt oder ich im Notfall kontaktiert werde.
Soweit war alles gut. Er ist wieder eingeschrieben, auch mit Hauptwohnsitz bei seinem Vater etc.
Nun steht aber die Anmeldung auf dem College an.
Hier wird es nun komplizierter, denn dort ist die Vorraussetzungen, dass er hier lebt etc.
Nun, wie stellen wir das am besten an?
Sein Vater bekommt aus Deutschland Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Bei einem 1. Wohnsitz in Frankreich wäre das hinfällig. Am Rande bemerkt, das Rathaus hat den deutschen Wohnsitz lassen wollen, da ich sozusagen nur als Nanny agiere.
Können wir nun hier Zweitwohnsitz anmelden um dennoch auf dem Schulplatz zu hoffen?
Hier im Ort sind Schule und Rathaus etwas überfordert, da sie so einen Fall noch nie hatten.
Wenn er aber offiziell in Frankreich seinen 1. Wohnsitz hat, ist er dennoch nur 4 Tage die Woche bei mir. Die anderen 3 Tage lebt er bei seinem Vater. Und auf welcher Steuererkklärung taucht er dann auf? Das macht alles keinen Sinn.
Die Direktorin meinte, sein Vater müsse mir dann noch eine Vollmacht erlassen, dass er offiziell bei mir wohnt und ich in seinem Namen agieren darf. In allen Punkten, so wie es eine richtige Mutter tun darf.
Tja, ob das wohl reicht.
Wohl gemerkt, er war 5 Jahre lang mein Stiefsohn, warum ich das auch super gerne mache. Zudem hab ich den Platz und auch die nerven für 3 Kids.
Aber die Behörden stehen dem Jungen gerade ordentlich im Weg.
Wie würdet ihr vorgehen, was habt ihr für Tipps für mich. Gerade was die Wohnsitzsituation angeht, wie regelt man das alles am besten? 1. Stiz, 2. Sitz?
Danke euch
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Versicherungen / Re: Motorradversicherung
« am: 11. März 2018, 13:26:06 »
Hallo,
Mein ex war bei „Xenassur“. Vllt wäre das eine Möglichkeit. Der Sitz hier bei uns hat deutschsprachige Mitarbeiter. War von allen Versicherungen die „billigste“ mit den besten Konditionen.
Grüße
Mein ex war bei „Xenassur“. Vllt wäre das eine Möglichkeit. Der Sitz hier bei uns hat deutschsprachige Mitarbeiter. War von allen Versicherungen die „billigste“ mit den besten Konditionen.
Grüße
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto überführen
« am: 23. Februar 2018, 13:52:14 »
Bei den WW Kennzeichen kommt dazu, das man trotzdem den quitus benötigt. An sich sind die zwar günstiger. Um einiges günstiger, aber ich persönlich hab wieder die teurere Version, ausfuhrkennzeichen genommen, da das einfach in 30 Minuten geregelt ist und man nicht noch von a bis z Rennen muss und Tage warten muss.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: TÜV für F Kennzeichen in D?
« am: 22. Februar 2018, 08:19:27 »
@ Eliott:
Wenn der tüv bemängelt, dass ich Rost am Kofferraum habe, das aber kein Mangel ist, der repariert werden muss, dann mach ich das auch nicht. Das steht auf der Liste, ist aber nicht sicherheitsrelevant. Und interessiert bei meinem fast 20 Jahre alten Bock mit 600.000 km nicht mehr.
Wenn bremsen bemängelt werden, dann wird das sofort gemacht. Ganz klar.
Man muss auch schauen, ist es wirklich notwendig oder lohnt sich der Aufwand nicht mehr.
Wenn der tüv bemängelt, dass ich Rost am Kofferraum habe, das aber kein Mangel ist, der repariert werden muss, dann mach ich das auch nicht. Das steht auf der Liste, ist aber nicht sicherheitsrelevant. Und interessiert bei meinem fast 20 Jahre alten Bock mit 600.000 km nicht mehr.
Wenn bremsen bemängelt werden, dann wird das sofort gemacht. Ganz klar.
Man muss auch schauen, ist es wirklich notwendig oder lohnt sich der Aufwand nicht mehr.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: TÜV für F Kennzeichen in D?
« am: 21. Februar 2018, 17:31:08 »
Es sind zwei Monate bei wiedervorstellung und das auch nur bei Mängeln, bei denen man kein tüv bekommt.
Ich fahre immer erst zum tüv und repariere danach. Meistems sind es Mängel die nicht gemacht werden müssen in nächster Zeit. Vorher reparieren find ich unnötig. Der tüv gibt einem dann ja noch genug Zeit. Das Auto darf dann ja noch die zwei Monate bewegt werden, wenn er keinen bekommt. Das reicht vollkommen aus um zu reparieren. Und die meisten Stellen bieten gratis Nachuntersuchung an, wenn die Mängel behoben sind
Ich fahre immer erst zum tüv und repariere danach. Meistems sind es Mängel die nicht gemacht werden müssen in nächster Zeit. Vorher reparieren find ich unnötig. Der tüv gibt einem dann ja noch genug Zeit. Das Auto darf dann ja noch die zwei Monate bewegt werden, wenn er keinen bekommt. Das reicht vollkommen aus um zu reparieren. Und die meisten Stellen bieten gratis Nachuntersuchung an, wenn die Mängel behoben sind
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Die neue Odyssee der Zulassung von Import-Fahrzeugen - 67
« am: 08. Februar 2018, 07:04:01 »
Eigentlich sollen die Kurzzeitkennzeichen europaweit gelten, aber nur wenige Länder akzeptieren diese (Dänemark, Iltaien....( glaub ich waren das))
Ausfuhrkennzeichen sind teurer. Fakt. Hab ich auch erst erfahren müssen. Allerdings werden die auf jedenfall akzeptiert.
Kurzzeitkennzeichen -> nur Deutschland
WW Kennzeichen -> nur Frankreich
Mit Ausfuhr ist man zwar etwas teurer, aber dafür kann man damit fahren wie wo und wieviel man will. Natürlich bis die Gültigkeit verloren geht.
Und teurer ist immer relativ :
Kurzzeitkennzeichen-> 5 Tage ~120€
Ausfuhrkennzeichen-> 30 Tage ~200€
Ausfuhrkennzeichen sind teurer. Fakt. Hab ich auch erst erfahren müssen. Allerdings werden die auf jedenfall akzeptiert.
Kurzzeitkennzeichen -> nur Deutschland
WW Kennzeichen -> nur Frankreich
Mit Ausfuhr ist man zwar etwas teurer, aber dafür kann man damit fahren wie wo und wieviel man will. Natürlich bis die Gültigkeit verloren geht.
Und teurer ist immer relativ :
Kurzzeitkennzeichen-> 5 Tage ~120€
Ausfuhrkennzeichen-> 30 Tage ~200€
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Versicherungen / Re: Unfall
« am: 02. Januar 2018, 19:51:39 »
Ich hab da schon unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Allerdings nie bei eigenschulden. Aber bei verschiedenen Versicherungen.
Gutachter wurde sich immer drum gekümmert, auch mit Termin Vereinbarung.
Reparatur lief immer über einen selbst.
Und abschleppen war bis auf einmal der ADAC und das war katastrophal. Da war es besser übern ADAC.
Aber bei euch wundert mich das nun auch etwas.
Bei uns war das Prozedere immer etwas anders, aber die Richtung immer die gleiche.
Noch mal nachhaken, würde ich sagen
Grüsse
Gutachter wurde sich immer drum gekümmert, auch mit Termin Vereinbarung.
Reparatur lief immer über einen selbst.
Und abschleppen war bis auf einmal der ADAC und das war katastrophal. Da war es besser übern ADAC.
Aber bei euch wundert mich das nun auch etwas.
Bei uns war das Prozedere immer etwas anders, aber die Richtung immer die gleiche.
Noch mal nachhaken, würde ich sagen

Grüsse
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Wohnen / Re: Wohnsteuer Änderung
« am: 31. Dezember 2017, 13:56:27 »
Ist sie doch jetzt schon... Gehalt wird auch mit zur Berechnung rangezogen... spielen mehrere Faktoren eine Rolle

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Teile getauscht, Fehler noch vorhanden
« am: 22. November 2017, 23:39:00 »
Um nen 530d bj 07
Klopfgeräusche beim fahren... mehr weiß ich nicht :(
Klopfgeräusche beim fahren... mehr weiß ich nicht :(
300
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Teile getauscht, Fehler noch vorhanden
« am: 22. November 2017, 17:54:37 »
Huhu,
Ein Freund hatte ein Problem am Auto, er war bei norauto. Vermutet wurde, dass die Antriebswelle defekt sei.
Er hat sie selbst, im Internet besorgt, da billiger als über norauto. Diese haben getauscht, aber Fehler ist noch vorhanden. Jetzt Haben Sie eine „Vermutung“. Kosten noch mal um die Hunderte Euro. Er ist natürlich stinksauer, da schon in die letzte Reparatur über 400€ geflossen sind und norauto meint mehr oder weniger Pech gehabt.
Was kann man in diesem Fall tun?
Danke für eure Hilfe.
Grüße
Ein Freund hatte ein Problem am Auto, er war bei norauto. Vermutet wurde, dass die Antriebswelle defekt sei.
Er hat sie selbst, im Internet besorgt, da billiger als über norauto. Diese haben getauscht, aber Fehler ist noch vorhanden. Jetzt Haben Sie eine „Vermutung“. Kosten noch mal um die Hunderte Euro. Er ist natürlich stinksauer, da schon in die letzte Reparatur über 400€ geflossen sind und norauto meint mehr oder weniger Pech gehabt.
Was kann man in diesem Fall tun?
Danke für eure Hilfe.
Grüße