Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dragonvamp

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Rund um's Kind / Re: Tagesmutter gesucht (Seltz)
« am: 22. April 2020, 10:05:10 »
Sie würde wohl nicht jeden Tag nach Seltz zur Schule fahren oder? Sonst wäre es zwar ein Umweg, aber das würde mich nicht stören :)

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Rund um's Kind / Tagesmutter gesucht (Seltz)
« am: 20. April 2020, 16:46:06 »
Huhu,
Meine Tagesmutter hört mit diesem Schuljahr auf. Hab schon einige telefonisch erreicht, aber bisher nur absagen. Vllt kennt ja einer von euch eine in Seltz, die meine Tochter (1. Klasse) ab (normalerweise) September eine Woche von 5-8 und Mittwoch von 5-14 Uhr, sowie die zweite Woche Mittwoch von 11 bis 15:30 nehmen kann. Immer im Wechsel. Eine Woche so, die andere so, da ich dauerfrüh und mein Freund im Wechsel früh spät arbeitet. Wenn ihr was hört oder wisst, bitte melden :)

Grüße

Dragon

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Behörden / Re: Freund möchte zu mir mach frankreich ziehen
« am: 19. April 2020, 11:47:34 »
Ich habe damals auch eine Attestation d'herbergement für meinen Freund
geschrieben. Damit ist alles problemlos gelaufen.
Mache ich seit einem Jahr für meinen Freund, wenn er irgendwas anmelden oder so muss??

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 18. April 2020, 12:50:56 »
Mal was anderes:
Meine Tagesmutter hatte mir gesagt, dass sie gehört habe, man dürfe im Elsass wieder zu zweit Auto fahren. Ich hab grad ein wenig gegoogelt, aber nichts gefunden. Habt ihr vllt auch was mitbekommen?

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 16. April 2020, 17:33:46 »
War für mich auch rein interessehalber, ob man da noch drüber laufen kann.

Könnte dir aber anbieten, dich sonst mal dort abzuholen, dich nach Hause zu bringen und dann wieder dorthin zu fahren. Falls das eine Option ist?!?

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 16. April 2020, 16:10:38 »
Die kleinen Grenzen Scheibenhardt und der kleine in Lauterbourg sind zu.

Kann man da noch rüber laufen? Nur mal so am Rande...

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 16. April 2020, 13:31:33 »
Dazu brauchst Du das hier:
Voyage international depuis l’étranger vers la France métropolitaine

Und das übliche Formular zum Bewegen innerhalb Frankreichs:
Attestation de déplacement

Beides hier:
https://mobile.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage

Vielen Dank für die Links. Kennst du denn Leute, die das schon ausprobiert haben und für die es geklappt hat?

Ich nutze das online Formular hin und wieder. Ist doch angenehm. Wurde bis dato aber noch nicht damit kontrolliert

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Arbeiten / Re: Coronarisikogebiet
« am: 16. April 2020, 09:57:00 »
Das gleiche hatte ich auch gelesen. Offiziell soll es seit dem 10.4 keine Risikogebieten mehr geben, da die ganze Welt mittlerweile so hohe Zahlen hat

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 15. April 2020, 12:39:35 »
Laut deiner Tabelle (sehr interessant im übrigen  :respekt:), stehen Niederlande und Schweden ja mal richtig schlecht da. Zumindest beim Vergleich, geheilte gegen Verstorbene.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 14. April 2020, 08:18:53 »
glaub ich nicht, in D wird mehr getestet, F ist - noch - nicht dazu in der Lage, dass heißt in F kommen nur die schweren Fälle hoch, in D werden mehr Fälle erkannt, deshalb wohl laut Aussagen Wissenschaftler die niedrigere Todesrate
In Deutschland ist der Durchschnitt der infizierten jünger als woanders. Man könnte fast meinen, die Deutschen werden nicht so alt, wie der Rest in Europa. Dadurch sinkt auch automatisch die Todesrate. Deutschland hat durchschnittlich erkrankte im Alter von 45 Jahren. Also unter dem Risiko-alter. Italien ist bei 63. Damit voll im Risiko-alter drin. Das mal als Beispiel.

161
Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 13. April 2020, 20:56:05 »
@ Nase:
korrekt - und dafür trat am Samstag diese verschärfte Verordnung in Kraft:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
§ 2 Tätigkeitsverbot
Personen in Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes Baden-Württemberg haben, dürfen innerhalb des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitraums auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg keine berufliche Tätigkeit ausüben.

Das bedeutet?

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 11. April 2020, 15:05:33 »
@ Pero: Sehr schön gesagt. Ich musste mich bereits zurückhalten, meine Meinung zu äußern. Bringt es aber super auf den Punkt und ohne jemanden direkt anzugreifen  :respekt:

Dennoch möchte ich für jeden sonst anhängen: Wer die Worte „bei uns“ mit Deutschland verbindet, sollte sich Fragen wo er gerade wohnt. Bei uns ist in Frankreich, also da wo ich wohne, nicht da wo ich her komme  :xc:

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 11:12:08 »
ja, so interpretiere ich die Texte

Wie ich schon im anderen Thread gepostet habe:


Die Reiseverbote gelten zunächst für alle Reisenden - unabhängig von der Nationalität. Selbstverständlich dürfen Deutsche wieder einreisen, das gilt aber zunächst für diejenigen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen diese entsprechend "pendeln". Wenn dem nicht so ist, dann muss ein begründeter Härtefall vorliegen (z.B. Beerdigung etc.). Entsprechende Regelungen finden sich in § 3a der Corona-Verordnung:

"§ 3a
Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten
(1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des Landes Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung sowie in besonders begründeten Härtefällen aus privaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall) verboten.
(2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt.
(3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechtigungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsausübung mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraft-fahrzeug ist die Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungsschein gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen."

Die Verordnung wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/) erlassen. D.h. die Zuständigkeit für rechtliche Auslegungen oder eventuelle Ausnahmeregelungen liegt dort.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 08. April 2020, 20:33:34 »
Heute mitbekommen: Bekannte von meinen Vermietern (Deutsche, Wohnsitz in Frankreich) nach der Arbeit (zwei unterschiedliche Tage) in Freistett nach der Arbeit eingekauft (getrennt voneinander, also jeder für sich), kontrolliert worden bzw. Erwischt worden = 500€ Busgeld

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 06. April 2020, 13:09:30 »
So, ich habe mal alles was man Anfragen kann (Bundespolizei, Ministerium Baden-Württemberg) angefragt. Das ist die klare Antwort:

Die Reiseverbote gelten zunächst für alle Reisenden - unabhängig von der Nationalität. Selbstverständlich dürfen Deutsche wieder einreisen, das gilt aber zunächst für diejenigen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen diese entsprechend "pendeln". Wenn dem nicht so ist, dann muss ein begründeter Härtefall vorliegen (z.B. Beerdigung etc.). Entsprechende Regelungen finden sich in § 3a der Corona-Verordnung:

"§ 3a
Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten
(1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des Landes Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung sowie in besonders begründeten Härtefällen aus privaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall) verboten.
(2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt.
(3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechtigungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsausübung mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraft-fahrzeug ist die Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungsschein gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen."

Die Verordnung wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/) erlassen. D.h. die Zuständigkeit für rechtliche Auslegungen oder eventuelle Ausnahmeregelungen liegt dort.

Damit ist dann jetzt klar, dass wir auch als Deutsche nicht einfach nach Deutschland einreisen dürfen, nur weil wir einen deutschen Ausweis haben!