Hallo,
mein Personalausweis ist noch bis 2018 gültig.
Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei ist dem Beamten aufgefallen, dass im Adressfeld noch meine "alte" Anschrift in D eingetragen war und meinte ich müsste das ändern lassen.
Dies könnte die ausstellende Behörde (hier Gemeinde Losheim am See) machen.
Auf meine Anfrage bei der Gemeinde Losheim bekam ich folgende E-Mail:
"Guten Morgen, Herr XXX,
zunächst einmal dürfen die seinerzeit ausstellenden Behörden von Personalausweisen diese nicht mehr auf der Rückseite mit dem Vermerk „kein Hauptwohnsitz in Deutschland“ ändern. Sie und Ihre Frau müssen sich leider bei der zuständigen Botschaft einen neuen BPA ausstellen lassen. Der wird dann im Original mit dem Vermerk „Kein Hauptwohnsitz in Deutschland“ hergestellt. Mitzunehmen sind je 1 biometrisches Lichtbild, die Kosten belaufen sich pro Person auf 28,80 Euro. Sie und Ihre Frau müssen persönlich dort vorstellig werden, da der neue Personalausweis einiger Erklärung bedarf, d.h. Frage, ob Sie auf freiwilliger Basis auch Fingerabdrücke haben möchten. Auch wird dieser Personalausweis dann internettauglich sein, d.h. wenn Sie Internetzugang haben und sich ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur besorgt haben, können Sie rechtsverbindliche Kaufverträge, Versicherungsverträge abschließen. Auch können Sie bei allen von der Bundesdruckerei überprüften Firmen auf einer sicheren Leitung einkaufen. Dies alles wird Ihnen dann bei der zuständigen Botschaft nochmals genau erklärt werden.
Ich hoffe, Ihnen zunächst weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen"
Also muss ich wohl doch nach Straßburg!?!