Theoretisch greift das entgeltfortzahlungsgesetz Paragraph 616 BGB, wenn man gesund ist aber daran gehindert wird, zur Arbeit zu gehen (gilt auch, wenn die Firma in der Zeit zu macht und du deswegen nicht arbeiten kannst). Bei uns hieß es Freitag, als Grenzgänger würde dies nicht gelten und man müsse unbezahlt daheim bleiben. Da aber ein deutscher Arbeitsvertrag, nach deutschem Recht besteht, glaube ich dem nicht und habe Freitag noch das Bundesministerium um Stellungnahme gebeten.
Grüße