Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - kembser

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Hallo zusammen,

heute haben wir erstmals den Bescheid für die Taxe fonçière erhalten. Dort heißt es, man könne per Internet (www.impots.gouv.fr) bezahlen.

Dort habe ich festgestellt, dass man sich erstmal anmelden und ein Sicherheitszertifikat herunterladen muss. So weit so gut. Nur: Gefragt wird zuerst nach einer "numéro fiscal". Da gibt's eine auf dem Bescheid für die taxe fonçière und eine andere (no. SPI, wenn ich das richtig gegoogelt habe) auf dem Bescheid für die Einkommensteuer. Ist es egal, welche ich nehme? Denn später wird ja dann auch nach dem "revenu fiscal de référence" gefragt, und das ist doch eindeutig vom Einkommensteuerbescheid.

Wie auch immer: Im nächsten Schritt scheitere ich: Da wird nach der "numéro de télédéclarant" gefragt. Eine solche Nummer finde ich aber nirgends - nicht auf dem Einkommensteuerbescheid, nicht auf dem taxe-fonçière-Bescheid. Angeblich ist sie auf den Einkommensteuererklärungsformularen angegeben, die man vorausgefüllt zugeschickt bekommt, aber wir haben ja zum ersten Mal die Erklärung abgegeben und hatten somit keine ausgefüllten Formulare!?!

Hat irgendjemand Tipps für mich?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
der Kembser

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Behörden / Re: Elterngeld
« am: 16. Oktober 2008, 16:09:31 »
Was muss ich denn dort vorlegen, damit geprüft werden kann, ob irgendein Anspruch besteht?

Also, das kann ich zwar nicht mit Sicherheit beantworten (wir bekommen das Kindergeld aus der CH), aber ich nehme mal an:

- Kopien der Ausweise / Pässe von beiden Elternteilen und dem Kind (oder Geburtsurkunde),
- Wohnsitznachweis (EDF-Rechnung oder ähnliches).

Zuständig ist die Familienkasse Offenburg: http://www.arbeitsagentur.de/nn_2382/Partner/RD-BW/Offenburg/02622-kontakt-Familienkasse-Offenburg-kontakt.html

In dieser Broschüre: http://www.infobest.org/DE/SERVICES_DE/PRESTATIONS%20FAMILIALES/Prestations%20Familiales_DE.pdf stehen viele Infos zum Thema Familienleistungen.

Viele Grüße,
der Kembser

318
Behörden / Re: Elterngeld
« am: 15. Oktober 2008, 11:36:12 »
Hallo,

zur CAF: Man kann zwar alles schriftlich machen (Formulare gibt es unter www.caf.fr), aber ich kann aus eigener leidvoller Erfahrung nur dringendst empfehlen, direkt bei der CAF vorbeizuschauen!

Wir haben Ende Juni den Zuschuss für die Tagesmutter (complément de libre choix de mode de garde) beantragt, wodurch man bei "Pajemploi" angemeldet wird, die bis zum 6. Lebensjahr die Lohnnebenkosten für die Tagesmutter übernehmen. Wir haben alles ausgefüllt und hingeschickt. Anfang September (!) - das Kind war mittlerweile schon bei der Tagesmutter - kam ein Schreiben, es würden noch Nachweise fehlen. Wieder hingeschickt, keine Reaktion. Mehrfach angerufen - jeder sagt einem was anderes. Eine Dame sagte mir, es sei gut, dass ich angerufen hätte, um einige Unklarheiten zu klären ("vu la complexité de votre cas..." weil wir in D bzw. CH arbeiten). Passiert ist wieder nichts! Obwohl die CAF unsere Telefonnummer hatte - da ruft niemand an und fragt nach, wenn was unklar ist. Bleibt einfach alles liegen...

Letzte Woche war meine Frau dann persönlich bei der CAF in Mulhouse. Alles konnte geklärt werden, ein paar Tage später war die Bestätigung im Briefkasten!

Also besser hingehen!

Viele Grüße,
der Kembser

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Steuern / Re: Steuern in D + F. Progression?
« am: 16. September 2008, 21:02:28 »
Hallo,

wenn ich mich nicht irre, müsste deine Frau ihr Einkommen so deklarieren wie ich mein Gehalt als deutscher Beamter: Einmal auf dem "normalen" Formular in Kästchen TI (letzte Seite unten) und nochmal in dem Extra-Formular N°. 2047 (Déclaration des revenus encaissés à l'étranger) unter Punkt VI.

Meiner Meinung nach ist es allerdings so, dass das in D umgekehrt nicht funktioniert. Eine Zusammenveranlagung beim deutschen Finanzamt kann man nur machen, wenn das im Ausland zu versteuernde Jahresinkommen (insgesamt!) 12.272 Euro nicht übersteigt. So jedenfalls meine Infos vom Finanzamt. Wenn dein Steuerberater da was besseres weiß, bin ich aber jederzeit interessiert daran...  8)

Viele Grüße,
der Kembser

320
Hallo zusammen,

ich wollte euch alle darauf hinweisen, dass die französische Polizei momentan besondere Kontrollen wegen Nicht-Blinkens durchführt! (Kein Witz  ;/)
Besonderes Augenmerk wird dabei wohl auf das Blinken im Kreisel sowie das Blinken beim Überholen auf der Autobahn gelegt. Beides ist in Deutschland anders geregelt, deswegen mein Beitrag. Also, soweit ich es verstanden habe:

Im Kreisel: Wenn man rechts abbiegt oder geradeaus fährt, muss man auf der äußeren Kreiselspur bleiben (wenn's denn zwei gibt) und muss beim Ausfahren rechts blinken.
Wenn man nach links abbiegt (270°-Drehung also), kann man die innere Kreiselspur verwenden und muss schon beim Einfahren in den Kreisel links (!) blinken. Beim Wechsel auf die äußere Spur zum Ausfahren dann rechts blinken.

Auf der Autobahn: Während man ja in D den Blinker benutzt, um einen Spurwechsel zu signalisieren, gehen die Franzosen davon aus, dass man ja immer schön rechts fahren soll und man daher - sollte man sich auf der linken Spur befinden - gerade im Überholvorgang ist. Der muss dann durch ein ständiges Linksblinken angezeigt werden, bis man wieder auf die rechte Spur wechselt!

Wird man beim "Falsch"- oder "Nichtblinken" ( =|) erwischt, kostet das nicht nur 22 Euro, sondern vor allem drei (!) Punkte. Da sind die 12 Punkte des französischen Führerscheins bald futsch... Auf der Autobahn kostet's sogar 110 Euro.

Weitere Infos gibt's hier: http://www.lalsace.fr/article/clignotants-des-ronds-des-points-des-ronds-points---368107

Persönlich finde ich, dass es die Franzosen mittlerweile wild übertreiben, vor allem bei den Punkten. 1/4 der Punkte weg, weil man nicht blinkt!!! Was soll das? Schon jetzt fahren angeblich Hunderttausende Franzosen ohne Führerschein (und damit ohne jeglichen Versicherungsschutz), weil durch das ständige Punkteabziehen - selbst bei solchen Kleinigkeiten - das 12-Punkte-Polster halt irgendwann aufgebraucht ist.

Ich will nicht falsch verstanden werden - natürlich muss eine Straßenverkehrsordnung auch überwacht und Verstöße sanktioniert werden. Aber was Frankreich hier macht, ist völlig übertrieben und wird irgendwann nach hinten los gehen - wenn die Hälfte der Bevölkerung den Führerschein verloren hat.

Also, immer schön vorsichtig und brav blinken...

Viele Grüße,
der Kembser

321
Steuern / Re: Steuerbescheid für 2007
« am: 03. September 2008, 18:09:14 »
Hallo,

auch wir haben dieses Jahr unsere erste Steuererklärung gemacht und bisher noch nichts bekommen.

Viele Grüße,
der Kembser

322
Gesundheitswesen / Re: Krankschreibung
« am: 18. August 2008, 16:23:04 »
Hallo,

bisher habe ich es zwar noch nicht in Anspruch nehmen müssen (toi, toi, toi), aber meine Hausärztin hat neben den französischen Krankmeldungsformularen auch die deutschen gelben Formulare. Sollte also möglich sein. Ob's juristisch astrein ist, weiß ich aber auch nicht.

Andererseits - die Franzosen, die in D arbeiten, gehen ja sicher nicht nach D zum Hausarzt, oder? Und meine Frau, die in der Schweiz arbeitet, wurde auch schon vom deutschen Arzt (als wir noch in D wohnten) krankgeschrieben, was auch kein Problem war.

Grüße,
der Kembser

323
Hallo zusammen,

nachdem ich es geschafft habe, meinen neuen Gebrauchten (Peugeot 407 SW) per Ausfuhrkennzeichen von D nach F zu bringen, stehe ich vor einem ganz anderen Problem:

Wie bei so vielen Häusern hier haben wir eine Garage im Keller, mit einer entsprechenden Abfahrt. Die war schon sehr steil, deswegen haben wir dieses Frühjahr von einer Firma die Pflastersteine neu verlegen lassen. Die Abfahrt beginnt jetzt etwas weiter oben und wird unten wieder flacher. Damit konnten wir unser bisheriges Auto (Ford Escort) zumindest rückwärts in die Garage stellen.

Mit dem 407 haben wir nun folgendes Problem: Die Schnauze ist relativ lang und tief. Vorwärts geht gar nix, und selbst rückwärts setzt die Schnauze auf der Abfahrt auf, wenn das Heck schon in der Garage ist.  :'(

Die Abfahrt lässt sich meiner Meinung nach nicht weiter optimieren. Nun habe ich schon irgendwo mal solche Metallrampen für die Räder gesehen. Damit könnte es vielleicht vorwärts klappen. Aber wo bekommt man sowas? Oder habt ihr andere Tipps für mich???

Viele Grüße,
der Kembser

324
Hallo Ralph,

danke für die Antworten. Mittlerweile hab' ich es auch soweit herausbekommen. Das mit dem Händler stimmt schon, aber Verhandlungssache war es gerade, den Preis etwas zu drücken, wenn ich die Zulassung selbst mache. Mittlerweile habe ich auch eine günstige Deckungskarte für das deutsche Ausfuhrkennzeichen bekommen, nämlich bei:

http://deckungskarten.eu/

Versand (nach Deutschland) innerhalb von 2 Tagen, für 46 Euro. Der ADAC verlangte zu den 80 Euro die Fahrzeugpapiere, die ich ja noch nicht habe. Bei den Schildermachern neben der Zulassungsstelle gäbe es auch solche Deckungskarten, allerdings für rund 95 Euro!

Morgen werde ich die Zulassung und Überführung erledigen. Mal schauen, ob alles wie geplant klappt.  :)

Viele Grüße,
der Kembser

325
Hallo grenzgängerin,

vielen Dank für den Tipp - kommt aber für mich, wie du schon selbst anmerkst, auf Grund der Entfernung nicht in Frage. Außerdem würde da der Händler wohl auch nicht mitspielen. Dazu fehlt dort wohl die Grenzgänger-Erfahrung (dafür sind die Autos etwas günstiger  :)).

Mittlerweile hab' ich ein bisschen gegoogelt. Anscheinend erhält man Kurzzeitkennzeichen (die mit dem gelb unterlegten "Verfallsdatum") nur mit deutschem Wohnsitz, während man Ausfuhrkennzeichen (mit rotem Hintergrund beim Datum) auch mit ausländischen Wohnsitz bekommt. Fragt sich nur noch, welche deutsche Versicherung einem dazu eine Deckungskarte ausstellt. Der ADAC verlangt wohl 80 Euro (bisschen viel...). Werde morgen mal nach Weil am Rhein fahren und dort die Versicherungen abklappern. Oder hat das jemand schon mal gemacht und kann mir eine günstige Versicherung empfehlen?

Viele Grüße,
der Kembser

326
Hallo,

ich stehe vor folgendem Problem: Ich habe in der Nähe von Frankfurt einen Gebrauchtwagen gekauft, den ich nun nach F bringen möchte, um ihn hier anzumelden. Das Auto soll bis Ende der Woche fertig sein.

Nun möchte ich die Strecke möglichst nicht mehrmals machen. Zur Überführung möchte ich mir in D Kurzzeitkennzeichen holen. D.h. ich würde zum Händler fahren, dort das Auto bezahlen, bekomme dann den Fahrzeugbrief und gehe damit dort zur Zulassungsstelle, um ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen) zu erhalten. Damit will ich dann nach F fahren und das Auto hier anmelden.

Geht das oder mach' ich einen Denkfehler? Bekomme ich in D ein Kurzzeitkennzeichen, wenn ich dort nicht wohne? Wo erhalte ich eine Versicherung für die 5 Tage? Oder muss ich mir in F ein Kurzzeitkennzeichen machen? Aber dann brauch' ich ja vorher den Brief, oder?

Weiß jemand wie ich das am sinnvollsten bewerkstellige?

327
Gesundheitswesen / Re: Geburt in F oder D?
« am: 17. Juli 2008, 10:18:33 »
Bedeutet eine Geburt in Frankreich auch automatisch eine französiche Staatsbürgerschaft obwohl beide Elternteile D sind ?

Jein. Erst wenn das Kind volljährig ist, wird es automatisch Franzose, unter der Voraussetzung, dass es seit seinem 11. Lebensjahr mindestens 5 Jahre in F gelebt hat. Unter den gleichen Bedingungen kann es ab dem 16. Lebensjahr die f Staatsbürgerschaft beantragen.

Hier genauere Infos: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F295.xhtml?&n=Etrangers%20en%20France&l=N8&n=Etrangers%20:%20nationalit%C3%A9%20fran%C3%A7aise&l=N111

Grüße,
der Kembser

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Aktuelles aus Frankreich / Re: Rundfunksteuer in Planung
« am: 27. Juni 2008, 08:29:59 »
Hallo zusammen,

mal abgesehen davon, dass ich diese Reform absolut schwachsinnig und unverständlich finde, ...

D.h. eine Steuer muß man zahlen, ob man ein Radio besitzt oder auch nicht.

... ist das aber bei STEUERN (im Gegensatz zu Gebühren oder Beiträgen) eigentlich immer so: Nur ein Beispiel: In D zahlst du mit jeder Tankfüllung Ökosteuer, die zur Senkung des Rentenversicherungsbeitrags verwendet wird, undzwar unabhängig davon, ob du überhaupt in die Rentenversicherung einzahlst.

Übrigens: Ein weiterer Punkt der Reform ist, dass der Vorsitzende der öffentlich-rechtlichen France Télévision zukünftig "in Übereinstimmung" mit der Regierung bestimmt werden soll. Auf gut deutsch: Ein Fernsehchef "von Sarkozys Gnaden" (oder wer auch immer dann Präsident sein wird). Das finde ich für die freie Meinungsbildung äußerst bedenklich!

Viele Grüße,
der Kembser

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Technik / Re: Einwahl- und Verbindungsprobleme Freebox - behoben
« am: 12. Juni 2008, 17:06:56 »
Hallo,

kann die Netzteilprobleme nur bestätigen. Zwar - zum Glück - nicht aus eigener Erfahrung, aber wenn man mal die franz. free-Foren durchstöbert (z.B. www.aduf.org), stellt man fest, dass Freebox-Probleme häufig durch das Netzteil ausgelöst werden. Scheint nicht gerade eine Super-Qualität zu haben...

Grüße,
der Kembser


330
Technik / Re: free - wifi
« am: 30. Mai 2008, 15:02:33 »
Hallo Gerd,

du hast das soweit schon richtig verstanden und gemacht. Nach einem Neutsart (d.h. Stecker kurz raus) sollte die Wifi-Karte laufen (blinken).

Grüße,
der Kembser

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