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Nachrichten - kembser

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Doch wenn es weitere Einkünfte im Haushalt gibt, werden diese (unter den bekannten Bedingungen) dann in F und nicht in D versteuert. So hatte ich auch die Aussage: „Da ich Steuern in Frankreich abführe,..“ verstanden.

Hallo pifolog,

das ist richtig. Reiner sagt: "Da ich Steuern in Frankreich abführe, gelte ich, laut Angaben des deutschen Finanzamtes als "nicht Einkommensteuerpflichtig"". Das wäre tatsächlich dann der Fall, wenn weniger als 90% seiner Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen. In diesem Fall wäre es zugegebenermaßen etwas knifflig.

Grüße,
der Kembser (ohne r!  ;))

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Technik / Re: Französische TV-Sender über ASTRA empfangen
« am: 18. April 2009, 14:03:19 »
Hallo Sarah,

noch ein Tipp: In französischen Foren wird berichtet, dass der Strong-Receiver ein bisschen sensibel reagiert, wenn das Empfangssignal zu gut ist (!). (Kein Witz!) In diesen Fällen wird der Empfang besser, wenn man das Antennenkabel an den Antennenausgang (SAT OUT) anschließt (Auch kein Witz !!!  :lach:).

Ansonsten fand ich den Strong nie so toll: Gelegentlich resetet er sich beim Ausschalten von selbst, und dann sind alle fein säuberlich geordneten Programme wieder völlig durcheinander, und außerdem kann man einige deutsche Programme wie Das Vierte oder Tele 5 nicht empfangen. Laut Strong-Support ist bei diesen Sendern irgendein Bit so gesetzt, dass es nicht der Norm für frei empfangbare Sender entspricht...  :-[ Jetzt hab' ich leider doch zwei Receiver dastehen: Einen Technisat für die frei empfangbaren (deutschen) Programme über Astra und einen Reciever von neuf/SFR für den Empfang der französischen Sender via Internet.

Viel Erfolg!

Der Kembser

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Hallo Reiner,

nochmal zur Steuerfrage: Ich kann auch nicht ganz nachvollziehen, wieso du sagst, dass du Steuern nach Frankreich abführst. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen D und F musst du deine Steuern in D zahlen. Und eigentlich müsstest du jedes Jahr einen Antrag auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht stellen, damit der Staat von deinem Gehalt Lohnsteuer nach Steuerklasse 1 abzieht.

Tust du das nämlich nicht, dann zieht der Staat Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 (also viel mehr) ab. So ist das zumindest in Baden-Württemberg, und ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das die Bundesbehörden anders machen, denn - wie gesagt - steht D laut DBA deine Einkommensteuer zu. Und damit müsstest du auch dein Kindergeld aus D erhalten.

Viele Grüße,
der Kembser

289
Technik / Re: DVB-T
« am: 07. April 2009, 10:01:59 »
Hallo,

im Prinzip kann man mit der Antenne des DVB-T-Sticks auch die französischen Programme empfangen.

Das Problem ist nur, dass dies mit so einer kleinen Antenne meist nur in sehr naher Umgebung um den Sender funktioniert. Hier: http://www.tnt-gratuite.fr kann man auf einer Karte überprüfen, wo der nächste Sender steht, und wenn man in der Karte auf den Senderstandort (rote Nadel) klickt, kann man sich auch das Empfangsgebiet anzeigen lassen ("Voir la carte de couverture de l'émetteur").

Allerdings reicht schon in ein paar km Entfernung meist die kleine Antenne nicht mehr aus. Dann sollte man es mal mit einer Antenne mit Verstärker oder zur Not mit einer Außenantenne versuchen.

Ich habe allerdings sehr gute Erfahrungen mit dieser Selbstbauantenne gemacht: http://www.vdr-wiki.de/wiki/index.php/DVB-T_Antennen

Mit dieser Antenne empfange ich in Kembs (ca. 15 km Entfernung zum Sender in Mulhouse) im Erdgeschoss alle TNT-Kanäle, was ich mit einer gekauften Antenne inkl. Verstärker (!) nicht schaffte!

Viel Spaß beim Basteln!
Der Kembser

290
Steuern / Re: Steuern und kein Ende
« am: 12. März 2009, 09:47:10 »
Hallo Saarbrücker,

das wird leider auch nicht gehen. Denn dafür, dass man seine Steuern nur noch in F zahlt, darf man kein Deutscher mehr sein. Und die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben, da werden bei einem Beamten wohl die deutschen Behörden nicht mitmachen fürchte ich... Mal sehen, wann meine franz. Staatsbürgerschaft durch ist, dann erkundige ich mich mal.  ;)

Übrigens: Ja, ich wohne in Kembs.

Viele Grüße,
der Kembser

291
Steuern / Re: Steuern und kein Ende
« am: 11. März 2009, 14:36:58 »
Was ich aber überhaupt nicht verstehe:
Wieso wird meine Frau in D so behandelt, als wäre sie Single (Steuerklasse1).

Hallo,

über diese Frage habe ich mir auch schon den Kopf zerbrochen. Auch ich bin Beamter und zahle Steuern in D wie ein Single, während mein Gehalt bei der fr. Steuererklärung bei der Berechnung des Steuersatzes für das Gehalt meiner Frau in die Progression mit einbezogen wird.

Ich habe sogar mal beim zuständigen Finanzamt Stuttgart-Körperschaften nachgefragt. In der schriftlichen Antwort hieß es u.a.:

"(...) Da Sie mit ihrer Frau zusammen jedoch vermutlich mehr als 12.272 € Einkünfte in Frankreich versteuern, kann keine Ehegattenveranlagung durchgeführt werden. Sie werden daher ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass Sie verheiratet sind, als Einzelperson in Deutschland versteuert. (...) Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können."  :rolleyes:

Ein Bekannter (in der gleichen Situation) sagte mir allerdings mal, die Franzosen würden bei der Berechnung zwar den Steuersatz für das Gesamteinkommen berechnen, dann aber nur noch den Anteil Steuern verlangen, der dem in F zu versteuernden Gehalt in Bezug zum Gesamteinkommen entspricht. Auf gut Deutsch: Wenn das in F zu versteuernde Einkommen z. B. nur ein Drittel des Gesamteinkommens ausmacht, dann zahlt man auch nur ein Drittel der normalerweise zu entrichtenden Steuern. Das würde es ja wieder etwas ausgleichen. Ob dem allerdings tatsächlich so ist, konnte ich bei unserem ersten franz. Steuerbescheid letztes Jahr nicht nachvollziehen; ich habe keine Ahnung, wie die das gerechnet haben.

Was die Zinsen betrifft. Dazu steht in Doppelbesteuerungsabkommen:

Artikel 10

(1) Zinsen und sonstige Einkünfte aus Schuldverschreibungen, Kassenscheinen, Darlehen und Depots oder irgendeiner anderen Forderung können ohne Rücksicht darauf, ob sie durch Grundpfandrechte gesichert sind oder nicht, nur in dem Vertragstaate besteuert werden, in dem der Bezugsberechtigte ansässig ist.


Viele Grüße,
der Kembser

292
Behörden / Re: Ab 2013 Personalausweise vom Konsulat!
« am: 08. März 2009, 19:49:43 »
was mich noch interessieren würde, wird dann in den Personalausweis von deutschen Konsulat in F nicht nur der Wohnort so wie heute im Reisepass, sondern auch die komplette Wohnadresse mit Strasse usw in F eingetragen?

Keine Ahnung - das würde mich auch interessieren!

293
Behörden / Re: Ab 2013 Personalausweise vom Konsulat!
« am: 07. März 2009, 06:20:20 »
Ich versteh allerdings nicht den Sinn eines Personalausweises wenn ich im Ausland wohne..... also ich brauch keinen.

- handlicher als der Reisepass
- günstiger als der Reisepass (zumindest bis jetzt)
- auf dem neuen elektronischen Ausweis ist eine digitale Signatur, für Onlineanwendungen (Behörden, Banking usw.)

294
Behörden / Ab 2013 Personalausweise vom Konsulat!
« am: 06. März 2009, 21:22:32 »
Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob das hier schon jemand gesagt hat, ich hab's jedenfalls gerade zufällig gefunden:

Am 13.02.2009 wurde vom Bundesrat das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz über den neuen elektronischen Personalausweis gebilligt.
(Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2009/0001-0100/32-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/32-09.pdf)

In diesem Gesetz wird nun erstmals auch vorgesehen, dass Deutsche mit Wohnsitz im Ausland ab 1.1.2013 von Botschaft bzw. Konsulat Personalausweise ausgestellt bekommen!!!  s&i

Zitat aus den Erläuterungen zum Gesetzentwurf (Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/104/1610489.pdf):

Die Ausstellung von Personalausweisen an Deutsche mit Wohnsitz im Ausland war auch nach bisheriger Rechtslage schon möglich, jedoch nur bei Personalausweisbehörden in Deutschland. Da verschiedene Staaten bisherige Ausweis- dokumente für Ausländer nicht mehr anbieten und die Mit- führung des Passes von den Auslandsdeutschen oft als unhandlich bemängelt wird, ist die Nachfrage nach Personal- ausweisen bei Auslandsdeutschen stark angestiegen. Das gilt insbesondere für die in den EU-Staaten lebenden Deutschen, die für ihren Aufenthalt nur den Personalausweis benötigen. Auch im Hinblick auf den hohen Nutzwert des elektroni- schen Identitätsnachweises für Deutsche im Ausland zur Er- ledigung von Verwaltungsangelegenheiten oder Geschäften in Deutschland stellt die Ausstellung von Personalausweisen im Ausland eine Verbesserung der Situation der Auslands- deutschen dar und ermöglicht auch rein praktisch eine besse- re Bindung an Deutschland.
Nach § 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst stellen das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen eine einheitliche oberste Bundesbehörde dar. Die Zentrale des Auswärtigen Amts und die deutschen Auslandsvertretungen bilden daher auch eine einheitliche Personalausweisbehörde. Das Auswärtige Amt bestimmt selbständig, welche Aus- landsvertretungen es mit der Wahrnehmung der Aufgaben aus diesem Gesetz betraut.
Gemäß der Übergangsvorschrift des § 35 tritt die Regelung des § 7 Abs. 2 mit allen Folgeregelungen zur Tätigkeit der Auslandsvertretungen als Personalausweisbehörde erst mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.


 :nogger:

Viele Grüße,
der Kembser

295
Versicherungen / Re: Krankenkassen ?
« am: 06. März 2009, 20:28:44 »
Das mit der Krankenkasse , kann ich in Deutschland bleiben oder wechseln .

Wenn du Angestellter bist, dann bleibst du bei einer deutschen Krankenkasse. Da müsste aber jemand anderes genauer Auskunft geben, denn ich bin wie gesagt privat versichert.
Zitat
Áber das mit den Steuern , naja mein Arbeitskollege ist über 18 Jahre im Elsaß und er macht seine Steuer in Frankreich (er ist Beamter) . Warum geht es bei Ihm und bei Euch nicht ???

Seit Ihr sicher das es so ist  :Frage:

Zitat aus dem Doppelbesteuerungsabkommen (http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm):

Artikel 14

(1) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen sowie Ruhegehälter, die einer der Vertragstaaten, ein Land oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes dieses Staates oder Landes an in dem anderen Staat ansässige natürliche Personen für gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen in der Verwaltung oder in den Streitkräften zahlt, können nur in dem erstgenannten Staate besteuert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vergütungen an Personen gezahlt werden, die die Staatsangehörigkeit des anderen Staates besitzen, ohne zugleich Staatsangehörige des erstgenannten Staates zu sein; in diesem Falle können die Vergütungen nur von dem Staate besteuert werden, in dem diese Personen ansässig sind.


Das ist zwar kompliziert formuliert  :bahnhof: - aber eindeutig: Wenn das Gehalt von einem Staat / Land für Dienstleisungen in der Verwaltung gezahlt wird (d.h. öffentlicher Dienst), dann wird in D versteuert. Ausnahme: Man besitzt die französische, aber nicht (!) die deutsche Staatsangehörigkeit.

Glaub mir, ich bin auch Beamter und versteuere - leider - in Deutschland.  :'( Zuständig für die "Abtrünnigen" ist das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften!

Grüße,
der Kembser

296
Versicherungen / Re: Krankenkassen ?
« am: 06. März 2009, 15:20:36 »
Hallo bossu55,

erstmal: bist du Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes?

Bist du Beamter in Ba-Wü. (so wie ich), dann bist du ja wahrscheinlich privat versichert. Zwar könntest du dir auch in F eine private KV suchen, doch du wirst wahrscheinlich keine finden, die dich nur zu 50% (wegen der Beihilfe) versichert.

Wenn du Angestellter bist, dann bist du wahrscheinlich gesetzlich krankenversichert. Und dann kooperiert deine deutsche Kasse ja sowieso mit der französischen caisse maladie.

Aber Vorsicht: Wenn du im öffentlichen Dienst bist, egal ob Beamter oder Angestellter, dann musst du deine Steuern weiterhin in D zahlen! Das sieht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F vor!

Grüße,
der Kembser

297
Behörden / Re: C.A.F. - acte de naissance
« am: 07. Februar 2009, 14:56:05 »
Hallo,

ich finde das auch sehr merkwürdig, dass die CAF nach so etwas verlangt. Haben sie bei mir zum Glück nicht.

Aber - versuch's doch mal mit einer "internationalen Geburtsurkunde" vom Standesamt deines Geburtsortes. Die gibt's dort für ein paar Euro und ist in mehreren Sprachen ausgestellt - darunter auch in Französisch. Das sollte doch eigentlich reichen.

Falls nicht, findest du hier eine Liste der offiziellen Übersetzer in der Region: http://www.traducteursdelest.asso.fr/index.php?lang=de&page=accueil

Übrigens: "avec filiation" - das gibt es so in Deutschland nicht, d. h. sie müssen eine "normale" Geburtsurkunde anerkennen. Das sagte mir zumindest der zuständige Sachbearbeiter beim Tribunal d'Instance in Mulhouse, als ich dort wegen der Papiere für die Beantragung der französischen Staatsbürgerschaft nachfragte.

Viele Grüße,
der Kembser

298
Hallo,

probier's doch mal in einem SFR-Shop. Vielleicht können die dir weiterhelfen. Ich bin übrigens bisher mit neuf sehr zufrieden.

Viele Grüße,
der Kembser

299
Behörden / Re: Umzug von CH nach F
« am: 15. Januar 2009, 15:06:25 »
Hallo,

Wenn du in der Schweiz arbeitest und in Frankreich wohnst, bist du in der Schweiz steuerpflichtig (Quellensteuer).

sorry, aber das stimmt definitiv nicht.  Wer in Frankreich arbeitet und in einem angrenzenden Schweizer Kanton arbeitet (also auch in Basel), ist zu 100% in Frankreich steuerpflichtig. Eine Quellensteuer gibt es dann nicht!

Deine Sozialversicherungen und auch die Krankenversicherung bleiben in der CH!!

Auch das ist nicht richtig, was die Krankenversicherung betrifft. Zwar kann man sich - wenn man möchte - weiter in der CH krankenversichern, aber man kann eben auch eine französische private Krankenversicherung nehmen (z. B. Muta Santé, andere Versicherungen bieten auch solche speziell auf Grenzgänger abgestimmten Krankenversicherungen an) oder sogar in die französische Sécurité sociale wechseln. Da dort der Beitrag entsprechend dem Einkommen festgesetzt wird, ist dies für Leute, die CHF verdienen, in der Regel aber uninteressant. =D

Viele Grüße,
der Kembser

300
Behörden / Re: Umzug von CH nach F
« am: 13. Januar 2009, 14:49:41 »
Gibt es einen Gränzgängerverein der mir weiterhelfen kann ?
(kenne sowas von D-CH )

Hallo za3ma,

in Saint-Louis gibt es das Comité de Défense des Travailleurs Frontaliers (CDTF): http://www.frontalier.biz/

Dort kann man für 33€/Jahr Mitglied werden. Die bieten auch eine günstige französische private Krankenversicherung für Grenzgänger an, die MutaSanté.

Viele Grüße,
der Kembser

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