Wir haben auch einen Ehevertrag auf Anraten eines Notars gemacht. Das war 2011 und es hat 305 EUR gekostet (aber den Notar gibt es nicht mehr).
Eigentlich wollten wir beim Notar ein Testament anfertigen lassen (eben aus genau dem Grund, den Ralph beschreibt, dass ein Berliner Testament in F nicht gültig ist). Der Notar hat uns dann zum Ehevertrag geraten, weil in diesem - auch wie Ralph beschreibt - geregelt ist, dass der Ehepartner alles erbt. Der Notar meinte aber auch, wenn man ein Berliner Testament "auf deutschem Boden" schreibt, gilt es. Prinzipiell würde es reichen, wenn man bei der Unterschrift dann halt z.B. "Karlsruhe, den xx.xx.xxxx" ins Testament schreibt, dann würde auch das Berliner Testament gelten. Besser wäre, man würde noch einen deutschen Zeugen unterschreiben lassen und am allerbesten wäre, man unterschreibt es vor einem Notar, der das dann bestätigt.
Sicherheitshalber haben wir dann doch den Ehevertrag gewählt. Im französischen Erbrecht ist es ja nicht nur so, dass die Kinder automatisch erben, sondern durchaus auch die Eltern, Geschwister und deren Kinder. Die eigenen Kinder gehen zwar vor, aber wir haben keine Kinder und damit wäre z.B. ein Neffe in der nahen Erbfolge. Das kann durch den Ehevertrag wohl verhindert werden ... laut Notar.
Grüße
moni