Ok,
Haus und Wohnung mit Familie in der Nähe von Haguenau, die Arbeit in Rastatt, das ist ein klarer Fall von Grenzgänger. Hältst du dich in deiner Freizeit auch gelegentlich bei deinen Eltern in D auf, ist das nicht schädlich für den Grenzgängerstatus und begründet noch nicht einmal eine Meldepflicht.
Bis dahin gibt es keine Probleme.
Doch du möchtest gern in D angemeldet sein.
Soweit ich mich erinnere, musst du dich nach Ba-Wü Melderecht anmelden, wenn für dich eine Wohngelegenheit mit Sanitäreinrichtung zu deiner jederzeitigen Verfügung vorhanden ist, auch wenn sie nur sporadisch genutzt wird. Das ehemalige Kinderzimmer im Elternhaus reicht da nicht.
Du meldest trotzdem an?
Da würde ich mit Problemen seitens der deutschen Behörden rechnen, die für ihre Bösartigkeit bekannt sind, wenn sie realisieren, dass die D-Wohnung auch noch näher am Arbeitsplatz liegt ist als dein Haus in F und dir flott unterstellen nicht arbeitstäglich nach F zurückzukehren oder einen expliziten Nachweis verlangen. Die Antwort der Karlsruher OFD deutet das sogar ausdrücklich an. Wenn du diese Scherereien nicht magst, hast du recht die Meldeprozedur zu unterlassen.