Hi Andreas,
Das die nachfragen, wo Du arbeitest, ist ganz normal, da Du ja in Frankreich arbeiten und dort nochmals Kindergeld beziehen könntest. Doppeltes Kindergeld, obwohl manchmal notwendig, ist leider noch nicht zugelassen.
Was die uneingeschränkte Einkommensteuerpflichtigkeit betrifft, so habe ich irgendwo mal gelesen, das in D die Zahlung von Kindergeld an die uneingeschränkte Einkommensteuerpflicht gebunden wird. Ob das wirklich so ist und auch rechtens, weiss ich allerdings nicht.
Gruss, Dieter