Du bekommst automatisch einen Steuerbescheid über die Wohnsteuer. Allerdings wird dieser erst im September/Oktober des zweiten Jahres zugestellt. Wohnsteuer zahlt nur der, der am 1. Januar in Frankreich gewohnt hat, was bei den meisten Leuten im ersten Jahr nicht der Fall ist, es sei denn man zieht auf den 1. Januar um

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Zum Ablauf:
- Im ersten Jahr ziehst du nach Frankreich
- Frühjahr des zweiten Jahres gibst du eine Steuererklärung für das Vorjahr ab. Hier gibst du auch an, ob du von der Rundfunksteuer befreit werden möchtest. Wenn du den Haken dort nicht setzt, zahlst du (wie üblich) Rundfunksteuer.
- Ende Sommer kommt der Steuerbescheid zurück und du zahlst deine Einkommensteuer
- Im Herbst käme der Wohnsteuerbescheid automatisch, wenn du ihn zu zahlen hättest (im 2. Jahr also). Was (vermutlich) im Herbst kommt ist dann der Bescheid für die Rundfunksteuer.
Viele Grüße,
Marco