Hallo,
ich arbeite an einem Gymnasium in Zweibrücken und werde nach TVÖD (also öffentlicher Dienst) bezahlt. Laut meiner Steuerberaterin und auch des FA in SB habe ich eine Formular ausgefüllt, das sich "Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach §1 Abs. 3, §1a EstG" nennt. Das bekommt man beim deutschen FA und muss vom franz. FA ausgefüllt werden. Danach wird nur ein geringer Teil der Lohnsteuer in Deutschland abgezogen. Da ich unter einen gewissen Satz falle, sogar bei mir gar nichts.
Ob allerdings eine Stelle bei der Uni wegen der Doktorarbeit als öffentlicher Dienst zählt, kann nur der Arbeitgeber beantworten. Ich war bei meiner Doktorarbeit am Institut in SB für angewandte Sprachwissenschaften nicht im öffentlichen Dienst.
Hoffe, das hilft weiter....
Gruß
Susanne