Hallo Christian82,
du wolltest doch wissen, wie du im Jahr des Umzuges versteuern musst.
Und da hat Sven dir den richtigen Hinweis gegeben.
Nun erkennst du Ungereimtheiten bei der Bescheinigung, Freistellung.., Lohnsteuer usw.
OK, das ist nicht schlimm und lässt sich schnell aufklären.
Der ganze Bereich 'Lohnsteuer' in Deutschland betrifft nur Arbeitnehmer und ist sozusagen eine vorläufige oder provisorische zwangsweise Abschlagszahlung auf die wahrscheinliche Einkommenssteuer. Was man dann tatsächlich bezahlen muss, entscheidet letztlich die Einkommenssteuererklärung selbst am Jahresende. Da wird dann erstattet oder es muss nachgezahlt werden.
Bei Grenzgängern hat das Verfahren mit der Freistellung lediglich den Vorteil, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird. (Genauer; der Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Mit der Freistellungsbescheinigung wird er von dieser Verpflichtung befreit.) Und nur deshalb zieht er nichts ab.
Wo und wie viel ein Arbeitnehmer dann tatsächlich am Jahresende versteuert, ist eine ganz andere Frage und die hat Sven mit seinem Hinweis beantwortet. Und so ist das auch im Steuerabkommen zwischen F und D geregelt.
Nun kann man noch viel spekulieren, ob die oberste Finanzbehörde Saarbrücken das anders beurteilt als die in Düsseldorf. Aber das ist müßig. Denn mittlerweile ist für alle Grenzgänger in deutschen Steuerfragen nur noch das Finanzamt in Neubrandenburg zuständig.
Grüße