Steuern in Frankreich
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Steuerarten
Einkommensteuer
Standard-Berechnung für Grenzgänger
online...
...bietet das französische Finanzamt eine kostenlose und anonyme Simulation der zu zahlenden Steuer an: http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2009/simplifie/index.htm
Doch dazu muss zuerst das für die Steuern maßgebliche Jahres-Einkommen ermittelt werden.
Hier gibt es 3 Möglichkeiten:
- a- Vom Jahresbrutto auf der Lohnsteuerkarte werden die Sozialabgaben wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
- b- Zum Jahresnetto werden die einbehaltenen Steuern (Lohn, Soli und Kirche) addiert.
- c- Grenzgänger können ihre monatlichen Auszahlungen aus Deutschland einfach addieren.
Alle drei Berechnungsarten führen in etwa zum gleichen Ergebnis. (Unterschiede können durch vermögenswirksame Leistungen oder betriebliche Altersvorsorge entstehen.)
Der nun ermittelte Betrag wird im Online-Formular in das Feld „AJ“ eingetragen. Weiter müssen noch das eigene Geburtsjahr, der Familienstand und evtl. Kinder aufgeführt werden. Die danach errechnete Steuer ist schon ziemlich exakt. Sie wird sehr genau angegeben, wenn auch die anderen Felder richtig ausgefüllt wurden.
eine kleine Hilfe in deutsch gibt es hier: Steuersimulation online
manuell...
...geht es auch. Vom Jahres-Einkommen (wie oben errechnet) werden mindestens 10% als Arbeitnehmer-Pauschale abgezogen. Diese Rechnung wird für jedes Familienmitglied gemacht, wenn es einen gemeinsamen Haushalt gibt. Dann wird addiert und das Ergebnis durch den „Familien-Quotienten“ geteilt. Der ist „1“ für Alleinstehende ohne Kind, „2“ für Ehepaare ohne Kind, „2,5“ für Ehepaare mit 1 Kind, „3,0“ Ehepaar mit 2 Kindern.
Der so errechnete Betrag wird nach sogenannten Tranchen nacheinander mit folgenden Sätzen versteuert.
-zunächst mit 0,0% bis 5.852 € -danach mit 5,5% bis 11.676 € -danach mit 14,0% bis 25.926 € -danach mit 30,0% bis 69505 € -danach mit 40,0%
Das Ergebnis wir nun mit demselben Familien-Quotienten multipliziert; und die Steuer ist ermittelt.
Ein Beispiel:
Ein Grenzgänger, alleinstehend, kein Kind bekommt im Jahr 2008 von seinem deutschen Arbeitgeber 30.000€ ausbezahlt. (Betriebliche Zusatzrenten und VL bleiben zur Vereinfachung hier unberücksichtigt) Davon werden als Mindestbetrag 10% pauschal als Werbungskosten abgezogen. Es verbleiben 27.000€, geteilt durch Familien-Quotient „1“, ergibt 27.000€, die folgendermaßen versteuert werden.
Nach Multiplikation mit „1“ bleibt es bei 2.638€ zu zahlende Steuern..
(Diese Ausführungen betreffen Standard-Fälle und sind beispielhaft zu sehen. Nicht berücksichtigt wurden Zinseinnahmen, weitere in- oder ausländische Einkünfte, besondere Belastungen oder Familiensituationen. Sie stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Deshalb auch keine Gewähr.)
Deutliche Steuerersparnis als Grenzgänger bei hohen Einkommen und Kindern
Durch den hohen Familien-Quotienten (Frz. "part") wird die Steuerbelastung von Personen mit hohem Einkommen und Kindern deutlich niedriger als in Deutschland und sogar niedriger als in der Schweiz. Allgemein hat Frankreich schon eine hohe Abgabenlast, die aber im wesentlichen an den hohen Krankenkassen-, Rentenabzügen und sonstigen Sozialabzügen liegt. Diese entfallen aber bei Grenzgängern. Die folgende Statistik bezieht sich auf Einkommen nach Abzug der Sozialabgaben (Fall a oben).
im Jahr des Umzugs...
...nach Frankreich als Grenzgänger gibt es eine Besonderheit bei der Besteuerung. Zu versteuern sind nur die Einkünfte, die ab dem Tage des Umzugs nach Frankreich erzielt wurden. Das sind üblicherweise Lohn, Gehalt, Zinsen aus Deutschland. Einkünfte, die vor dem Umzug noch in Deutschland kassiert wurden, müssen nicht deklariert werden. Sie werden daher auch nicht in Frankreich versteuert; auch wird keine Progression berechnet. Die vorher in Deutschland einbehaltenen Steuern (wie Lohnsteuer) bleiben in Deutschland. Es erfolgt keine Verrechnung, Erstattung oder Nachzahlung in Frankreich.
Wohnsteuer
Die Wohnsteuer ist abhängig von Wohnort, Wohnungsgröße und ein paar weiteren Faktoren. Erfahrungsgemäß sind das noch mal ein paar Hundert Euro, die dann zu zahlen sind(ca. eine Monatsmiete). Die Wohnsteuer (taxe d'habitation) wird einmal im Jahr bezahlt, kann aber auch auf Antrag in Monatsraten entrichtet werden. Wer zum 1.1. des Jahres die Wohnung bewohnt, muss diese Steuer bezahlen, unabhängig von der Wohnzeit. Deshalb ist es sinnvoll erst ab 02.01 umzuziehen, weil man so ein Jahr Wohnsteuer spart. Der Vermieter der Wohnung weiß normalerweise wie hoch die Wohnsteuer für seine Wohnung ist. Also einfach bei Wohnungsbesichtigung den Vermieter danach fragen. Wer daran denkt eine Wohnung zu kaufen, sollte ausserdem bedenken, dass damit noch zusätzlich eine taxe foncière - also Grundsteuer - fällig wird. Die ist normalerweise in etwa so hoch wie die Wohnsteuer, Ausnahmen sind natürlich je nach Wohnort und Haus möglich.
Details zur Wohnsteuer gibt es auf der eigenen Seite zur Wohnsteuer.
Andere Steuerarten
Abhängig von der persönliches Situation können auch andere Steuerarten relevant sein. Aber auch in Frankreich gibt es Steuerberater, die gerne helfen.
Zeitlicher Ablauf des Steuerverfahrens
Monatliche Abzüge, so wie in Deutschland üblich, sind in Frankreich als Grenzgänger unüblich. Man bekommt erst mal sein komplettes Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge überwiesen und muß sich selbst die Steuern zurück legen, denn die werden irgendwann fällig.
Ein Ablauf sieht normalerweise so aus:
1. Jahr
- Irgendwann zwischen Januar und Dezember erfolgt der Umzug nach Frankreich
2. Jahr
- Im Mai ist zum ersten Mal eine Steuererklärung für das Vorjahr abzugeben. Es erfolgt in der Regel keine Aufforderung. Die notwendigen Formulare muss man sich selbst besorgen. Beim Centre des Impots oder übers Internet. Die erfreulich einfache Online-Erklärung geht beim 1. Mal noch nicht. Was hier zu erklären ist, siehe oben.
- Juli/August kommt der Steuerbescheid mit der Aufforderung, die kompletten Steuern für's Vorjahr bis zu einem Stichtag zu bezahlen (normalerweise bis irgendwann im September/Oktober)
- Oktober kommt der Bescheid für die Wohnsteuer, die dann bis November bezahlt werden muß.
- November kommt der Bescheid für die Grundsteuer (falls fällig), die dann bis Dezember bezahlt werden muß.
3. Jahr
- Läuft genauso wie im 2. Jahr, aber die Steuern für's Vorjahr werden nicht mehr in einem Rutsch sondern in drei Raten bezahlt.
- 1/3 der Vorjahressumme etwa im Februar, 1/3 dann noch mal im Mai und der Rest dann nach dem der Steuerbescheid vom Amt zurück ist, also im August/September.
- ab diesem Zeitpunkt kann man aber auch beantragen seine Steuern monatlich zu bezahlen
4. Jahr
- Exakt wie 3. Jahr. :)
Zahlung
Wie man seine Steuern bezahlen kann, erfährt man unter Steuern bezahlen
Links
Berechnung/Simulation der Steuern für Einkommen 2008 (zahlbar 2009)
http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2009/
Text des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Frankreich, deutsch und französisch
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm
Definition Grenzgänger, Voraussetzungen und Bedingungen
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F

