Hallo,
das Datum ist ja schon geklärt.
Was Du jetzt in Deiner Erklärung angeben sollst?
Nun, richtigerweise müsste Dein Arbeitgeber Dir eine Bescheinigung für die französische Steuerbehörde ausstellen. Wenn nicht, auch kein Problem.
Du addierst dann die monatlichen Gehaltsauszahlungen aus Deutschland, inklusive der 250€ Fahrtkostenzuschuss. (Korrekterweise müsstest Du die Beträge, die in VL–Anlage und in die Pensionskasse gezahlt wurden hinzu zählen). Diese Berechnung machst Du nur für die Monate März bis Dezember 2008.
Beim steuerlichen Ansatz der Fahrtkosten hast Du nun die Wahl:
1.Du akzeptierst die Pauschale von 10% Abzug bei den Einkünften. Oder.
2.Du setzt die tatsächlichen Fahrtkosten an.
Hier werden alle gefahrenen Kilometer von zu Hause zur Arbeitsstelle und zurück berücksichtigt. (Aber keine Dienstfahrten oder -reisen).
Wie viel Du da absetzen kannst, hängt von den insgesamt gefahrenen Km und dem PKW-Typ ab.
Rechne mal so überschlägig mit 50 Cents pro km.
Für weitere Informationen lies mal hier nach:
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_FrankreichDort gibt es auch einen Link, wo Du verschiedene Rechnungen durchspielen kannst. (
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuersimulation_online)
Grüße