Hallo,
also, ich habe mir das auf dem Centre des Impôts erklären lassen. Das Feld 1AJ ist nur noch für Einkünfte aus Frankreich von einem französischen Arbeitgeber, bzw. französischen Aktivitäten. Grenzgänger lassen das leer. Für diese sind die Felder 1AF und 1AG wichtig. In 1AF kommen die Einkünfte, die bereits in Deutschland versteuert sind (z.B. Beamte, öffent. Dienst). Diese werden dann nochmals im Feld 8TK eingetragen (+ Extra Formular 2047). Die Einkünfte, die in Frankreich besteuert werden, aber aus Deutschland stammen, werden in 1AG eingetragen.
Grund für das alles: der Staat möchte wissen, welche Einkünfte in Ausland erzielt werden, um die Berechnungen für die Quellenbesteuerung durchführen zu können. Der Umstieg auf das andere Verfahren wurde aber erst mal verschoben.
Also wäre bei mir richtig: 1AJ leer lassen, 1AF und 1AG, sowie 8TK beachten.
Gruß Mathis