Die Gefahr besteht darin, dass wenn es keinen gültigen Freistellungsbescheid (das Datum auf der 'Bescheinigung' (die nichts bescheinigt) spielt keine Rolle) mit passendem Datum gibt (das franz. FA weiss nicht, ob es den wirklich gibt, aber sie gehen davon aus) und Du in F eine Erklärung abgibst, dass beide Staaten ihre Steuer haben wollen und Du noch mehr Ärger/Kosten am Hals hast.
Ergo, Du brauchst unbedingt den Bescheid. Den hat nur Dein AG oder das für Deinen AG zuständige FA (was nicht Dein FA sein muss). Besorg ihn Dir.
@all:
- Besorgt Euch diesen Bescheid von Eurer PA in Kopie, es ist ein wichtiges Dokument!
- kümmert Euch selbst um Eure Steuerangelegenheiten, überlasst es nicht dem AG oder seiner PA oder Dritten. Gerade bei gekündigten Verhältnissen wirds schwierig