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Autor Thema: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben  (Gelesen 13169 mal)

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DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #15 am: 14. Mai 2015, 14:23:36 »
Das Formular ist jetzt ausgefüllt und beim Finanzamt, das hat das abgestempelt und unterschrieben und auch schon beim Deutschen Finanzamt.
Jetzt ist meine sorge da mein Letzter AG mich all die Monate als Grenzgänger abgerechnet hat, obwohl er keinen Freistellungsbescheid hatte, kann ich dafür wegen Steuehinterziehung angezeigt werden? Da ich ja das Formular erst so spät abgegeben habe.

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #16 am: 14. Mai 2015, 14:31:20 »
Wie mehrfach erwähnt ist der dt. AG für die Abführung der Lohnsteuer verantwortlich, bis er den Freistellungsbescheid hat. Wenn einer Steuern hinterzogen hat, dann er.
Nach meiner Kenntnis wird der Bescheid nicht rückwirkend erteilt.
Ich würde das Gespräch mit dem dt. FA suchen, um die Sache zu klären.
Hast Du das franz. FA verständigt, dass Du jetzt wieder in D wohnst?

DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #17 am: 14. Mai 2015, 14:43:37 »
Nein das hab ich noch nicht, da ich nächste Woche wieder zurück ziehe und wie gesagt alles in den letzten 4 Wochen etwas durcheinander bei mir war. 

DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #18 am: 15. Mai 2015, 12:14:42 »
War heute nochmal beim deutschen Finanzamt, die Dame hat mir gesagt das ich von August bis Dezember 2014 die Steuern in F abführen muss, was ich ja schon wusste.
Sie konnte mir aber nicht sagen welche Konzequenzen es für mich in F hat, da ich bis jetzt noch keinen Steuer gemacht hab und auch noch kein Steuerformular bekommen habe.
Wisst ihr ob es deswegen Probleme für mich gibt, weil ich ja die Steuererklärung für F ja nicht rechtzeitig abgeben kann?
Mein Mann sagt, da ich mich nicht schon im August im Finanzamt in F gemeldet hab werde ich jetzt wahrscheinlich Strafe zahlen müssen, wegen Steuerhinterziehung.

Offline lilliputania

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #19 am: 15. Mai 2015, 12:35:16 »
Deine Situation ist wirklich sehr chaotisch.
Wenn Du erst letztes Jahr im August nach Frankreich gezogen bist, musst du selbst dir das Formular organisieren.
Dieses bekommst du auf dem Hotel des Impots. Ich würde dir empfehlen in die Gänge zu kommen und zumindest deine Steuererklärung in Frankreich zeitnah abzugeben

DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #20 am: 15. Mai 2015, 12:39:47 »
Super danke, ich dachte das bekommt zugeschickt wenn man gemeldet ist.

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #21 am: 15. Mai 2015, 12:53:11 »
Ich bleibe dabei dass wenn es den Freistellungsbescheid nicht gibt, dass Du dann weiterhin in D steuerpflichtig warst. Hat die Dame vom dt. FA den Freistellungsbescheid in den Unterlagen gehabt? Hast Du ihn gesehen? Datum?

Beim ersten Mal in F bekommt man die Formulare nicht per Post, erst an dem 2. Jahr. Frage beim franz. FA nach, ob Du auch schon beim 1. Mal online abgeben kannst, dann hättest Du Zeit bis zum 9.6. Bei Abgabe in Papierform nur bis zum 19.5.



Offline lilliputania

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #22 am: 15. Mai 2015, 13:06:30 »
Beim ersten Mal ist online definitiv nicht möglich. Daher soll sie das alles am Besten über das WE erledigen.

DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #23 am: 15. Mai 2015, 14:11:27 »
Ich Regel das alles übers We mein Mann und ein Kollege von ihm helfen mir, da mein Mann und ich kaum Französisch sprechen.
Den Freistellungsbescheid hab ich nicht gesehn, ich weiß auch nicht ob die Dame von Finanzamt das richtig kapierst hat, habe von ihr eine Nummer eines Kollegen bekommen der sich damit auskennt, den werde ich am Montag mal anrufen.

Offline lilliputania

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #24 am: 15. Mai 2015, 14:15:24 »
Welches Datum steht denn auf deiner Grenzgängerbescheinigung?

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #25 am: 15. Mai 2015, 14:26:56 »
Die Gefahr besteht darin, dass wenn es keinen gültigen Freistellungsbescheid (das Datum auf der 'Bescheinigung' (die nichts bescheinigt) spielt keine Rolle) mit passendem Datum gibt (das franz. FA weiss nicht, ob es den wirklich gibt, aber sie gehen davon aus) und Du in F eine Erklärung abgibst, dass beide Staaten ihre Steuer haben wollen und Du noch mehr Ärger/Kosten am Hals hast.

Ergo, Du brauchst unbedingt den Bescheid. Den hat nur Dein AG oder das für Deinen AG zuständige FA (was nicht Dein FA sein muss). Besorg ihn Dir.

@all:
- Besorgt Euch diesen Bescheid von Eurer PA in Kopie, es ist ein wichtiges Dokument!
- kümmert Euch selbst um Eure Steuerangelegenheiten, überlasst es nicht dem AG oder seiner PA oder Dritten. Gerade bei gekündigten Verhältnissen wirds schwierig
« Letzte Änderung: 15. Mai 2015, 14:29:17 von -Dirk- »

Offline lilliputania

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #26 am: 15. Mai 2015, 14:29:00 »
Welchen Bescheid meinst Du genau? Ich habe immer nur meine abgestempelte Grenzgängerbescheinigung bei meinen Unterlagen...

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #27 am: 15. Mai 2015, 14:34:38 »
Der AG bekommt vom dt FA einen Bescheid, den sog Freistellungsbescheid. Den mein ich.
Beispiel siehst Du hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zwei-steuererklaerungen-t4247.0.html;msg23783#msg23783

Offline lilliputania

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #28 am: 15. Mai 2015, 14:51:36 »
Gut zu wissen, das habe ich natürlich nicht...

DaniDuncan

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Re: Grenzgängerbescheinigun zu spät abgegeben
« Antwort #29 am: 15. Mai 2015, 15:13:14 »
Das frag ich dann am Montag wenn ich den vom Finanzamt nochmal anruf der ist für so Sachen zuständig.
 
Die Dame mit der ich gesprochen hab, hat auch gemeint wenn die Lohnsteuer in Deutschland nicht abgeführt ist, muss ich das in Frankreich machen.