Hallo,
generell gilt, wer in F wohnt zahlt in F Steuern auf das geschenkte Vermögen, auch wenn es aus D kommt.
Und konkret:
1. Lebt der Empfänger während der letzten 10 Jahre kürzer als insgesamt 6 Jahre in Frankreich, fallen für ihn keine Schenkungssteuern an. *)
2. Gab es in den vorangegangenen 15 Jahren keine weitere Schenkungen, gelten als Freibeträge die höchsten.
3. Vom Vater an den Sohn sind das 100.000 € (frz: abattement)
4. Bei Geldgeschenken, bar, Scheck oder Überweisung sind zusätzlich 31.865 € (frz: exonération) frei, wenn der Vater unter 80 Jahre alt und der Sohn über 18 ist.
*) zum Präzisieren:
das betrifft natürlich nur das Vermögen, das aus dem Ausland kommt.