Hallo!
In FR kannst Du eine Geldleistung ( Le complément libre choix d'activité) bekommen, wenn Du das/die Kind/er daheim betreust. Beim 1. Kind sind es 6 Monate, ab dem 2. Kind 3 Jahre. Die L-Bank wollte ausschliessen, dass ich die Leistung beziehe (ich habe 2 Kinder). Da die Leistung kleiner als Elterngeld, haben sie mir geglaubt, dass ich nur Elterngeld beziehe.
Wenn Du "Le complément libre choix d'activité" beantragst (wenn Elterngeld ausgelaufen ist), braucht CAF alle drei Monate Bestätigungen von der L-Bank (dass sie nichts mehr zahlen) und Kindergeldstelle, dass sie Kindergeld zahlen.
Mein Großer ging mit 14 Monaten für 2,5 Tage in Creche in Beinheim. War am Anfang etwas schwer für uns beide, aber es hat ihm sehr viel gebracht.
Jetzt ist er schon in ecole maternelle und spricht fließend beide Sprachen. Ich würde meine Kinder nicht in D in die Schule schicken.
Sie haben hier die Möglichkeit, bilingual aufzuwachsen. Alle Schulfreunde wohnen hier. Mit wem soll er hier spielen, wenn ich ihn in D zur Schule schicken würde?
Was mache ich, wenn in der Schule Stunden ausfallen? Hier geht er in periscolaire in der Mittagspause und kann auch nach Schule betreut werden.
Für meine Tochter habe ich jetzt eine Tagesmutter, weil wir keinen Platz in Creche bekommen haben.
Für creche (Kita) oder Tagesmutter musst Du zahlen. Creche ist einkommensabhängig, Tagesmutter ist teurer, aber flexibler und einen Teil der Kosten (Sozialabgaben für sie - ich bin quasi ihr Arbeitgeber) übernimmt CAF (habe ich hier gelernt

).
Die ecole maternelle kostet nichts, aber die Mittagsbetreuung. Ist jetzt nicht die Welt, dafür bekommen die Kinder Mittagessen und lieben die Betreuer über alles.
Unsere periscolaire macht aber auch viel ausserhalb der Betreuung, wir haben Halloweenumzug, Nikolausfeier, Faschingsumzug etc. gehabt.
Viele Grüße
Salbei