Ihr Lieben,
wir bekamen vor ca. 4 Wochen ein Schreiben der Mairie in Behren, dass bis ca. 18. Februar diesen Jahres auch bei uns diese Volkszählung durchgeführt wird. Und dass ein/e MirabeiterIn hier zuhause auftaucht, der/die sich mittels Ausweis legitimiert, um diese Befragung + Ausfüllen des Fragebogens durchzuführen. Es stand auch in dem Schreiben, dass man nach dem frz. "Code de loi" (klopft mich bitte nicht daraufhin ab, ob ich "Code de loi" jetzt richtig schreibe - jedenfalls nach frz. Recht "gezwungen" ist, bei dieser Volksbefragung mitzumachen. Es geht wohl in der Hauptsache darum (auch das stand in dem Schreiben), dass die Kommunen feststellen wollen, wieviel Krankenhäuser, Schulen etc. aufgrund der Auswertung der Bögen zukünftig wohl vonnöten sind. Und, dass man sich dieser Befragung "gesetzlich" NICHT entziehen dürfe oder könne (mal wieder mit "Strafandrohung" - Bußgeld etc.). Übrigens (kann man glauben, muss aber nicht - ich jedenfalls nicht), würde die Auswertung anonymisiert also ohne Namen und Anschrift.
Die Frage (die sich wahrscheinlich nicht nur mir stellt), wie Eliott schreibt: ... du musst die Leute nicht reinlassen. Auch musst du das Formular nicht ausfüllen - denn, NICHT alles, was die da wohl abfragen (bei uns ist noch keine/r aufgetaucht), liegt ja in der Mairie vor. So z.B. (stand in dem Schreiben), WO man arbeitet (Deutschland/Frankreich) und OB überhaupt, Verdienst von...bis..., wieviel Fam. Mitglieder in welchem Alter, und, und, und. Bin zwar auch nicht Autoritätshörig, weiß aber nicht, ob es damit getan ist, dass man "die" einfach nicht reinlässt?! Konkrete Infos nehme ich aber gerne entgegen.
So, dann habt alle noch einen schönen Restsonntag - Gabrielle