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Nachrichten - jauno

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Arbeiten / Re: Von AG Angeordnetes Home-Office aufgrund von Corona
« am: 12. März 2020, 22:58:44 »
Die rheinlandpfälzische Landesregierung empfiiehlt jetzt auch Aussperrung von Arbeitnehmern aud Grand-Est. Stand 12.3.2020

Wir empfehlen dringend, dass die rheinland-pfälzischen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Region Grand Est leben und nach Rheinland-Pfalz zum Arbeiten einpendeln, mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres zu Hause bleiben. Die Landesregierung empfiehlt somit auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Wohnsitz in dieser Region, bis auf Weiteres zu Hause zu bleiben und hierzu den telefonischen Kontakt mit ihren Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz aufzunehmen“,


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@ Jauno
Erst mal Danke für Deine Rückmeldung!
Bescheinigung? Das hört sich gut an. Wie verhält es sich mit der Gültigkeit? Wo ist sie gültig?
Dies ist quasi eine Ersatzfahrerlaubnis für die Zeit bis zur Ausstellung des französischen Führerscheins. Sie ist europaweit gültig. Auf Nachfrage bei den deutschen Behörden auch in Deutschland.

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Ich befürchte, da kann man nichts beschleunigen. Seit der Zentralisierung des Verfahrens in Nantes sind die dort hoffnungslos überlastet. Bis zu einem Jahr Wartezeit. Wir warten auch schon viele Wochen. Leider. Allerdings bekommt man von dort eine Bescheinigung ausgestellt, dass man bis zum Umtausch weiter fahren kann:mad:

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Hi Jauno,
Hier findest Du die neue Tabelle ab 1.1.2020: https://www.automobile-magazine.fr/asset/cms/167130

Der Malus geht schon ab 110g CO2 los (vorher 117) und da ist der Malus 50 EUR (statt vorher 35 EUR).
Bei 128g CO2 gibt es wohl die stärkste Erhöhung mit 7-fachem Malus im Vergleich zu 2019. So steht es bei uns in der Zeitung.

Sonntägliche Grüße
moni

Ganz schön happig. Aber es gibt ja 10% Rabatt für jedes Jahr seit der Zulassung. Deutsche SUVs un d dicke Schiffe sind dann wohl icht mehr fahrbar in F.
Gruß
Norbert

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Hallo Moni. Hat bei mir 5 Wochen gedauert. Um wie viel steigen denn die Gebühren?

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Du hast in der CG das Datum des nächsten CT vermerkt.
Feld X1....

Ja stimmt. Auf der Vorderseite. Hatte ich übersehen.
Merci für den Tip

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Eine Nachfrage dazu:
Habe heute meine CG bekommen, jedoch ohne Vermerk in "Dates de visites techniques". Dort sind normalerweise die stattgefundenen CTs vermerkt. Die deutsche DEKRA wurde bei der Zulassung akzeptiert. Ich habe aber jetzt keinen gültigen Nachweis über eine CT.
Meine Frage ist jetzt, wie weise ich die CT bei einer Polizeikontrolle nach? Habe ja auch keinen badge an der Frontscheibe. Im  Elsaß wird vielleicht (aber auch nur bei gutem Willen des Gendarmen) das deutsche Zertifikat akzeptiert, sicherlich aber nicht im "wahren Frankreich".
Habt ihr da Erfahrungen? Ist bei euch im Falle einer ausländischen CT ein Vermerk in der CG?

Auszug aus https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F16539:

Toutefois, en cas d'achat d'un véhicule d'occasion immatriculé dans un pays de l'Union européenne, vous pouvez le faire immatriculer en France sans avoir à refaire le contrôle effectué dans ce pays.

Toutefois, le contrôle doit être toujours valable :

    Si aucune contre-visite n'a été prescrite, le contrôle technique doit dater de moins de 6 mois.
    Si une contre-visite a été prescrite, le délai accordé pour l'effectuer ne doit pas être dépassé.

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Anfang Oktober 2019 importiert, CG am 15.11.2019 erhalten. 5 Wochen Wartezeit.

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Wichtig ist auch das Jahr der ersten Zulassung. Für jedes Jahr gibt es nämlich einen Abschlag von 10% auf die écotaxe.
Bei Neuwagen und jüngeren Autos wird aber kaum einen Unterschied machen, den Wagen gleich in F zu kaufen (macht die immatriculation leichter).
Auch gibt es dort die Möglichkeit von Re-Importen aus der EU, was das Ganze verbilligt.

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Es ist möglich, dass man im Falle einer infraction mit retirage des point und Wohnsitz in F aber nicht Inhaber eines franz. permis eine Aufforderung bekommt, den deutschen FS gegen einen franz. umzuschreiben.
Bekommt man aber eine solche Aufforderung nicht (in der Regel nicht, wenn man nicht von der lokalen Gendarmerie angehalten wird, sondern nur geblitzt wird), zahlt man seine Strafe und man kann die points vergessen. Ist mir z. B.mehrfach passiert. Ich habe meinen deutschen Lappen immer noch, obwohl ich schon mehrmals eine retirage de points mit Blitzung hatte.
Bekommt man jedoch die Aufforderung, muss man den FS umschreiben. So sagt es das Gesetzt in F, was übrigens EU-konform ist.
Kommt man der Aufforderung nicht nach, kann es sein, dass man Besuch von der Gendarmerie bekommt.
Prozedere:
Man schickt seinen deutschen FS an eine genannte Adresse in Nantes, bekommt dann einen Wisch auf franz., der einem berechtigt, ein Fahrzeug zu führen (in D kann ja jeder Polizist franz., also kein Problem). Nach einem Jahr ist dann der endgültige permis da. Die noch verbleibenden points kann man im WWW nachsehen. Um Punkte in D muss man sich allerdings danach keine Gedanken mehr machen, das ist der Vorteil dabei.


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Du kannst den simulateur auf www.service-public.fr benutzen
https://www.service-public.fr/simulateur/calcul/cout-certificat-immatriculation
Die Daten holst du dir aus den deutschen Zulassungspapieren
Die puissance fiscale kannst du hier ausrechnen.
https://www.guide-carte-grise.info/demarches-carte-grise/calculer-puissance-fiscale.php#calculette
Damit geht es ganz leicht.

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Ich finde es insofern happig und nicht zumutbar, dass das alles nicht nötig wäre, wenn man sein Auto zeitnah, d h innerhalb von Tagen zugelassen bekäme. So wie früher. Warum auf en ligne umstellen, wenn die Bürokratie heillos überfordert ist. Das gleiche Trauerspiel mit den permis. Insuffizienz des Staates auf Kosten der Bürger.

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Habe mir jetzt WW plaques machen lassen. 15 Minuten beim agent allerdings happige 127 € incl. plaques.
Ich habe meine aktualisierte Anleitung als PDF nochmals angefügt.
Mein agent wirbt auch damit, dass man die endgültige CG unter 30 Minuten bekommt. Ich vermute, das gilt nur für Fahrzeuge, die in F gekauft worden sind. Diese 4-5 Wochen Wartezeit sind ja schon enorm und es wäre eine Sauerei, wenn das für agences nicht gilt, nur für Privatpersonen. Oder trifft das nur für Importfahrzeuge zu? Weiß jemand was?
Salutations
Norbert

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@moni
Haguenau akzeptiert jetzt auch Email Scans. Die Originale muss man dann bei Abholung vorzeigen.
sie.haguenau@dgfip.finances.gouv.fr
Welche agences machen denn WW Plaques?Geht das auch online?
Gruß Norbert

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Ich habe jetzt für meinen importierten Gebrauchten die Zulassung beantragt. Alles en ligne.
Ich habe hier mal für die Allgemeinheit die Schritte dokumentiert, die man abarbeiten muss.

In Anlage als PDF

Überall wird zwar behauptet, auch von offizieller Seite, dass man für die immerhin lange Übergangszeit in der die immatriculation läuft (derzeit immerhin bis zu 4 Wochen) ein WW-Kennzeichen (CPI = Carte provisoire d'immatriculation ) kurzfristig beantragen kann. Das soll auch online mgl. sein und die démarches sollen am Ende der Immatrikulationsprozedur erscheinen.
Bei mir ist nichts dergleichen erschienen. Auch wird nirgendwo bei ants.gouv.fr beschrieben, wie und wo man online eine CPI bzw. plaques WW bekommen kann. Das bleibt ein Geheimnis, wäre aber dringend nötig, da man ja seinen Gebrauchten aufgrund der trägen französischen Bürokratie wochenlang nicht nutzen kann. Weiß jemand, wie das geht?

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