Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - onjaanja

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 »
76
Vielen Dank für Eure Antworten....

3 Fragen hätte ich noch, falls ihr mir da auch antworten geben könntet wäre supi:

1. Luna1: existiert dann auch ein Foto, wenn das mit so einer Laserpistole gemacht wurde, sprich kann man den Fahrer erkennen?

2. Wer weiß wie es ist, wenn nicht mein Mann sondern ein Bekannter mit Wohnsitz in D mit dem Auto meines Mannes gefahren ist...?

3. Wenn ich jetzt diesen Punkt kassieren sollte, beginnt dann die Zeit meines Punktekonto's wieder von vorne zu laufen, ich habe vor 1 1/2 Jahren 4 Punkte für zu kurzes Halten am Stopschild bekommen und war froh jetzt schon die Hälfte der Zeit überstanden zu haben, läuft das jetzt wieder von vorn...

Vielen Dank ihr Lieben!!

LG
onjaanja

77
Hallo 963,

vielen Dank mal wieder, Du bist ein Schatz daß Du mir so lieb weiterhilfst, stimmt die 2. Seite habe ich mir noch gar nicht angesehen...

Nochmal zu meinem Hauptproblem bzgl. der Punkte:
das Schreiben ist an meinen Mann gekommen, da das Auto auf ihn angemeldet ist, angenommen ich bin gefahren bekäme ich ja die Punkte da ich ja ebenfalls in F wohne,
aber wenn ein Dritter gefahren ist der in D wohnt wie läuft das denn dann mit den Punkten...?

Kann das denn dann evtl. noch andere "Nachteile" für die andere Person haben, ausser daß sie die 90 Euro zahlen muß...
Oder kann es evtl. sein, daß die Person wenn Wohnsitz in D mehr als 90 Euro zahlen muß... , kann es dann evtl. auch in D zu einem Punkteabzug kommen... ??


Vielen herzlichen Dank!

78
Hallo 963,

vielen Dank schon mal für die Punktetabelle, hab gegoogelt aber nicht gefunden! Super...!
also gibt es normalerweise 1 Punkt... wäre nur noch zu klären wie das ist, wenn ich nicht selbst gefahren bin sondern meine
Schwägerin mit Wohnsitz in D...


79
Hallo zusammen,

ich habe gerade ein Schreiben bekommen, daß ich vor 2 Wochen in der Rue nationale in Forbach zu schnell gefahren sei,  62km/h anstatt 50km/h. Ich habe mich echt gewundert habe weder Poilizei noch Blitzer dort gesehen...

Zahlen, wenn ich innerhalb 15 Tage erledige, muß ich 90 Euro, aber da steht auch noch was von Punkteabzug, bekommt man für dieses Vergehen tatsächl. Punkte abgezogen, falls ja wer weiß wieviel?
Wie ist das eigentlich wenn ein Deutscher meinen Wagen gefahren hat..., daß die Strafe bezhalt werden muß ist klar, aber wie wäre das wenn es tatsächl. für dieses Vergehen Punkte geben sollte, mit den Punkten, die können mir doch keine Punkte für ein Vergehen abziehen das ich gar nicht begangen habe, oder  ;)

Ich hatte vor 1 Jahr das "Pech" wegen zu kurzem Anhalten an einem Stop-Schild bereits 4 Punkte zu kassieren, und bin eigentlich auch glücklich daß ich davon jetzt schon 1 Jahr überstanden habe, wenn jetzt wegen dem o.g. "Vergehen" wieder was dazu kommt beinngt dann die eit wieder von vorne zu laufen...

Vielen Dank für Eure Hilfen!

LG
onjaanja

80
Sonstiges / Re: Grenzgänger - Schule in Deutschland ???
« am: 10. Dezember 2008, 18:47:34 »
Hallo Markus,

vielen lieben Dank für Deine nette aufbauende Antwort..., das hört sich ja wirklich alles gut an..., aber ich weiß nicht wann die Kinder neben der Schule die ja doch bis 16 Uhr geht noch die Zeit finden sollen Deutsch - schreiben - zu lernen, vom Sprechen her habe ich absolut keine Bedenken, da wir weiterhin mit ihr in unserer Muttersprache reden sollen, aber in der dritten Klasse bekommen sie in der école primaire erst Deutsch dazu, und das was sie dort dann schreiben ist wirklich nicht gerade ein besonderes Niveau, ungefähr zu vergleichen mit dem was die Kinder in Deutschland an Französisch Unterricht haben... leider leider haben wir keine bilinguale Schule bei uns im Wohnort, einen Wohnort weiter gibt es die aber die nehmen nur die Kinder aus ihrem Ort...

Aber wir überdenken das alles noch..., wiegen Vor und evtl. Nachteile ab..., mir würde es ja schon gut gefallen wenn unsere Tochter bei uns im Ort in die Schule gehen würde und dann auch Freunde hier hätte....

Liebe Grüße
onjaanja

81
Sonstiges / Grenzgänger - Schule in Deutschland ???
« am: 09. Dezember 2008, 14:03:55 »
Hallo,

ich habe schon mal vor über einem Jahr eine ähnliche Frage bzgl. diesem Thema gestellt, vielleicht hat ja mittlerweile jemand schon Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben...

Also wir wohnen in Frankreich, Tochter 4 Jahre geht in die école maternelle, sind aber momentan hin und hergerissen ob sie in Frankreich oder in Deutschland zur Schule gehen soll..., man will ja das Beste für das Kind und wahrscheinlich entscheiden wir uns am Ende vielleicht doch falsch... Ich tendiere eigentlich mehr dazu die Tochter in Deutschland zur Schule gehen zu lassen, da ihre Muttersprache nun mal Deutsch ist und es mir sehr wichtig ist daß sie mal ihre Muttersprache auch 100% schreiben und nicht nur sprechen kann... und das würde in einer französischen Schule leider auf der Strecke bleiben, bilinguale école primaire haben wir bei uns im Ort leider nicht....

Nun meine Frage, vielleicht hat ja jemand eine ähnliche Konstellation:
Mein Mann zahlt in D steuern, da Beamter, würde das ausreichen um der Schulgeldpflicht aus dem Wege zu gehen, Dieter12 hat mir ja mal vor ca. 1 Jahr auf diese Frage geantwortet, daß er der Meinung ist, daß das gerade egal ist wo wir Steuern zahlen, fakt für die Gemeinde wo wir unser Kind anmelden wollen, wäre daß wir dort nicht als Bürger zählen und der Gemeinde somit keinen finanziellen Vorteil bringen, hat hier jemand Erfahrungen ob das tatsächlich so ist...

Und eine Frage in die andere Richtung, kann mir jemand meine "Ängste" nehmen, daß das Kind nicht ausreichend Deutsch in Schrift lernen könnte....
Die kleine plabbert mittlerweile schon einiges auf Französisch und es wäre schade wenn das komplett verloren gehen würde wenn sie in D zur Schule geht, den Vorteil der zweisprachigkeit hätte ich ja schon gerne...


Bin für alle Anregungen offen....

Vielen lieben Dank für Tipps...

Liebe grüße
onjaanja


82
Behörden / Neuer Reisepass mit Fingerabdruck
« am: 10. November 2008, 15:28:30 »
Hallo,

wenn ich mir einen neuen Reisepass ausstellen lassen muß (alter läuft demnächst ab) muß ich dann tatsächlich persönlich auf das Generalkonsulat nach Straßburg fahren, gibt es da keine Alternative, evtl. eine andere Stelle die den Fingerabdruck machen und einscannen....

Hat hier schon jemand Erfahrung??

Vielen Dank für eine Info.

Liebe Grüße
onjaanja

83
Steuern / Zuschuss Solaranlage
« am: 06. September 2008, 11:53:47 »
Hallo zusammen,

ich habe zwar schon vor einiger Zeit eine ähnliche Frage gestellt, aber richtig schlau sind wir immer noch nicht und da das Thema jetzt bei uns "akut" wird frage ich mal nochmal nach, vielleicht hat ja mittlerweile jemand von Euch Erfahrungen gesammelt und kann uns da jetzt weiterhelfen...

Wir wollen jetzt einen neuen Heizkessel und eine Solaranlage installieren lassen. Nach mehreren Angeboten werden wir doch eine deutsche Firma beauftragen, die berechnen uns auch nur ein MWST-Satz von 5,5%.

Jetzt unsere Frage, lt. Angebot soll uns das ganze 16.500 Euro kosten (Material und Arbeitsstunden), gibt es jetzt auf diesen kompletten Wert die staatliche Förderung von 50% oder nur auf einen Teil....
Desweiteren gibt es doch noch einen Zuschuss von der Kommune, wovon hängt der ab

Wir wären EUCH sehr dankbar wenn uns da jemand weiterhelfen könnte, da wir überall was anderes erzählt bekommen..., ist ja doch schon ein Unterschied ob es auf die Gesamtsumme 50% gibt oder nur auf einen Teil....

Vielen Dank für Eure Hilfen...

LG
onjaanja

84
Steuern / Re: Französisch-Sprachkurs bei Steuer absetzbar
« am: 29. Mai 2008, 12:18:23 »
Hallo,

Danke, für die Info...
Das Buch, ist aber wahrsch. nur in Französisch,oder ist das zweisprachig....?

LG


85
Steuern / Französisch-Sprachkurs bei Steuer absetzbar
« am: 18. Mai 2008, 11:40:45 »
Hallo zusammen

weiß jemand, ob ich einen Französisch-Sprachkurs bei der Steuer absetzen darf, oder ist das schon in den Abzügen (10% bzw. 20% mit drin) ... Falls man es absetzen kann wäre es super wenn mir jemand sagen könnte wo genau ich das eintragen muss....

Vielen Dank schon mal!!

Liebe Grüße
onjaanja

86
Hallo pifolog,

vielen Dank schon mal für die Info...

ja, das minderjährige Kind sowie die beiden volljährigen Kinder leben bei der Mama. Werden die beiden volljährigen kinder denn in 2042 eingetragen unter Punkt 6 unter GI und GJ ... und nur das minderjährige Kind in 2042c ...?
Bekomme ich das Formular 2042c auf dem Finanzamt oder wo muß ich mir das besorgen...??

Vielen lieben Dank.

LG
onjaanja

87
Hallo zusammen,

bin mir jetzt nicht 100% sicher wo genau wir die Unterhaltszahlungen für die Kinder meines Mannes aus 1. Ehe in der Steuererklärung eintragen sollen...
Es handelt sich hierbei um Unterhaltszahlungen für drei Kinder, zwei Kinder sind bereits Volljährig, und ein Kind minderjährig.
Kind 1: Student
Kind 2: Auszubildenter
Kind 3: Schüler

Normalerweise dachte ich unter Punkt 6 unter GI und GJ die beiden volljährigen Kinder ...? ... aber wo das minderjährige Kind...?

Als Nachweis der Unterhaltszahlungen lassen wir uns von den beiden volljährigen Kindern und der Mutter des minderjährigen Kindes jeweils eine Bescheinigung über die Höhe des monatlichen Unterhaltes unterschreiben, müßte doch hoffentlich ausreichen....

Wäre nett, wenn uns jemand sagen kann wo genau die Betraäge für die beiden volljährigen Kinder und wo für das minderjährige Kind eingetragen werden...

Vielen lieben DANK!

88
Sonstiges / Französisch Kurs in Saarbrücken
« am: 14. April 2008, 12:11:40 »
Hallo,

anbei eine INFO zu einem Französisch Sprachkurs falls Interesse besteht, ich besuche den Kurs und kann ihn wirklich nur weiterempfehlen! Die Kursleiterin ist französische Muttersprachlerin.

Im Vordergrund steht in erster Linie die mündliche Kommunikation um Alltagssituationen in Frankreich bewältigen zu können.
Die Kursgebühr richtet sich nach der Teilnehmerzahl: 5 Teilnehmer 8,50 Euro pro 1 1/2 Stunde / 6 Teilnehmer 7,50 Euro pro 1 1/2 Stunde ... usw...

Termin: Donnerstags, 17:30 Uhr - 19:00 Uhr (Fortgeschrittene)  oder
           Donnerstags, 19:00 Uhr - 20.30 Uhr (Mittelstufe)


Die Teilnahme ist unverbindlich, denn der erste Kursabend zählt als Schnupperstunde.

Für weitere Info's könnt ihr Euch gerne an mich wenden....

Liebe Grüsse
Anja

89
was meinst DU denn was mir schlimmstenfalls passieren kann, wenn ich jetzt nicht alles ordnungsgemäss einschicke..., ich dachte dann käme eine Aufforderung evtl. das fehlende Dokument nachzureichen, oder ...??

LG

90
Hallo prifolog,

Mein Problem ist ja mit dem Urlaub, dass ich meinen Originalführerschein ungern vor meinem Urlaub aus der Hand geben wollte und dann evtl. in Österreich mit der Polizei Probleme bekomme

Also dachte ich mir ich rufe bei der Polizei in Forbach an, schildere denen die Situation mit meinem Urlaub und bitte sie das Ganze direkt nach meinem Urlaub beantragen zu dürfen....

Gesagt getan... ich habe dann am Montag auf der Polizei in Forbach angerufen, die haben mich dann an eine andere Dienststelle verwiesen, die waren dann auch nicht verantwortlich und haben mich an die sous préfecture Forbach verwiesen, die konnten mir aber auch nicht weiterhelfen und haben mich dann an die Préfecture Metz verwiesen, die haben gemeint sie können mir nicht 100% versichern dass es keine Probleme geben würde wenn ich die Frist von 14 tagen überschreite, aber normalerweise müsste es schon gehen....

Das war natürlich eine super Auskunft, ich war genau so schla wie vorher.

Jetzt schicke ich morgen meine Unterlagen per Einschreiben an die Préfecture nach Metz, mit folgenden Unterlagen:
- Formular ausgefüllt
- Kopie Reisepass
- 2 Passbilder
- Rechnungskopie
- KOPIE meines Führerscheins, mit einer "Beglaubigung" von unserer MAIRIE

Ich denke mein guter Wille ist dann ersichtlich und ich habe das ganze in der 14-tägigen Frist beantragt, wenn ich aus Unwissenheit ;)etzt was falsch gemacht habe. werden Sie mich anschreiben und ggf. die entsprechenden Unterlagen nachfordern....

Meiner Meinung nach müsste es aber doch mit einer Farbkopie des Führerscheins und einer Beglaubigung durch die Mairie doch auch gehen, Sie können mich ja dann auffordern, nach Erhalt meines F-Führerscheins meinen "alten" EU Führerschein auf der Polizei in Forbach abzugeben...., schlimmstenfalls muss ich das Original nachreichen, aber dadurch habe ich dann zeit gewonnen und bin wieder zurück....

Was meinst DU dazu...???

Vielen lieben Dank nochmal für Deine Bemühungen

Liebe grüsse
Anja

Übrigens die Auskunft die mir die Polizei in Forbach geben konnte, war, dass ich für dieses "Vergehen" 4 Punkte bekomme, Hammer, was...?

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 »