Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - onjaanja

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Steuern / Steuererklärung: Déduction 10% und Abattement 20%
« am: 30. Mai 2011, 13:02:11 »
Hallo,

ich hätte mal noch eine Frage, da ich jetzt nicht sicher bin ob wir da nicht evtl. einen Fehler gemacht haben...

In den letzten 3 Jahren haben wir immer noch die Unterhaltszahlungen die mein Mann für seine Kinder aus 1. Ehe gezahlt hat mitangegeben (mit entspr. Nachweisen, Banküberweisung etc..) wurden auch immer entsprechend berücksichtigt (Minderung des zu versteuernden Einkommen's...
Bei dieser Steuererklärung können wir allerdings nur noch einen kleinen Betrag als Unterhaltszahlung angeben, wegen tlw. eigenem Einkommen der Kinder.
Jetzt handelt es sich in userem Fall um 1.000 Euro Unterhaltszahlungen... die wir auch in der entsprechenden Spalte eingetragen haben...

In den Jahren davor wo die Kinder kein eigenes Einkommen hatten, war das natürlich um ein Vielfaches höher... Mir ist aber jetzt aufgefallen, seit wir den Unterhalt der KInder angegeben hatten, wurde von unseren Nettogehältern nur noch die 10% Déduction abgezogen, die 20% blieben aussen vor, wahrscheinlich weil die tatsächl. Unterhaltszahlungen höher als die 20% gewesen sind... was ja dann auch in unserem Interesse war...

Weiss jemand wie jetzt verfahren wird wenn wir in diesem Jahr den niedrigen Unterhaltsbetrag von 1.000 Euro angegeben haben, damit aber wesentlich schlechter "fahren" würden wie wenn die 20% Abattement genommen würden...

Nimmt das FA dann automatisch die 20% oder kann es sein, dass die jetzt aussen vor bleiben, weilwir die 1.000 Euro eingetragen haben...? Danke für Eure Hilfe. LG onjaanja


V

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Vielen Dank für Eure Antworten...
LG

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 :winkerwinker:
Hallo Kembser,

vielen Dank, das könnte tatsächlich so sein, rechne es direkt heute mittag mal durch....

Liebe Grüße
onjaanja

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Hallo zusammen,

ich würde mal gerne ausrechnen was ungefähr an Steuern für mich/uns anfallen wird, hierzu habe ich auch das klasse Rechenbeispiel im Wiki gefunden, "Einkommensteuer Standard-Berechnung für Grenzgänger manuell" das ich auch denke zu verstehen... jetzt ist bei uns allerdings die Besonderheit dass mein Beamter ist und daher in D steuerpflichtig...
Für die Progressionstabelle wird zwar sein Einkommen mit eingerechnet aber irgendwie wird das dann doch nur auf mein Gehalt gerechnet.
Es wäre echt genial wenn mir jemand mal ein Rechenbeispiel für unseren Fall machen könnte, angenommen das bereinigte (nach 10% Abzug) Einkommen meines Mannes wären 38.000 Euro und mein Einkommen 18.000 Euro, Parts 2,5 (1 Kind)

Kann mir hier jemand vorrechnen was in diesem Beispiel an Steuern zu zahlen wären...??

Vielen Dank.

Liebe Grüsse
onjaanja

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Rund um's Kind / Änderung der Schulreform in Frankreich...???
« am: 26. Mai 2011, 10:19:35 »
Hallo,

ich habe mal vor einiger Zeit folgenden Bericht bzgl. evtl. Änderung der Schulreform in Frankreich gelesen, aber jetzt schon länger nichts mehr davon gehört... gibt es jemand der hierzu etwas aktuellers weiss?


Auszug aus einem Focus Bericht:Lange Unterrichtstage, lange Ferien – das ist die Regel in Frankreich, die sich demnächst ändern soll. Die französische Regierung will den Unterricht neu ordnen und orientiert sich dabei an einem deutschen Modell, das hierzulande längst nicht mehr Standard ist.
Französische Schüler haben eine Viertagewoche, zwei Monate Sommerferien und zugleich die zweithöchste Anzahl an Schulstunden in Europa. Nur Schüler in Griechenland müssen noch mehr Unterrichtsstunden leisten. Nach Angaben der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit gehen 15-jährige Franzosen 144 Tage im Jahr zur Schule, sitzen dort aber mehr als 1100 Schulstunden ab. Deutsche Schüler hingegen haben im Schnitt an 188 Tagen im Jahr Schule, aber nur knapp 900 Schulstunden. Um die Schüler zu entlasten, orientieren sich französische Bildungspolitiker an einem deutschen Modell: intensiver Unterricht am Vormittag, Kunst und Sport am Nachmittag.

Ziel der Reform ist nicht unbedingt, die Stundenzahl zu verringern. „Es gibt viel zu lernen und keinen Grund, Unterricht zu streichen. Die Stunden müssen besser verteilt werden“, sagt Gilles Moindrot vom Lehrerverband. „Vielleicht ist es nötig, zur Fünftagewoche zurückzukehren, vielleicht werden die Sommerferien gekürzt – wichtig ist, dass wir über alle Möglichkeiten nachdenken.“ Eine von Bildungsminister Luc Chatel im Juni eingesetzte Kommission soll mit allen Betroffenen sprechen und Mitte Mai 2011 Vorschläge machen, wie der Schulrhythmus verbessert werden kann.


Lg

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Steuern / Unterhalt für Kind in Ausildung mit eigenem Wohnsitz
« am: 26. Mai 2011, 09:20:27 »
Hallo zusammen,

es ist mittlerweile kurz vor Toreschluss, aber ich habe was gelesen und das könnte mir evtl. doch noch eine Steuerminderung bringen daher wäre ich froh wenn mir da kurzfristig weitergeholfen werden könnte...

Tochter ist 19 Jahre, Azubi, 400,- Euro netto Einkommen, da sie einen eigenen Wohnsitz (in D) hat hat sie lt. Deutschen unterhaltsrecht einen Anspruch auf 640,- Euro Unterhalt, d.h. die 240 Euro /Monat stocke ich daher auf.

Jetzt habe ich gelesen, dass es bei Kindern unter 21 Jahren, auch wenn sie einen eigenen Wohnsitz haben, die Möglichkeit gibt 0,5 Part bei unserer Steuererklärung anzusetzen oder aber einen Pauschalbetrag von 5.753,- Euro ... wie dieser Betrag zu stande kommt weiss ich jetzt nicht, würden 480,- Euro/Monat entsprechen...

Kann mir das jemand bestätigen die 0,5 Parts wären ja nicht schlecht...

Vielen lieben Dank.

Gruss
onjaanja

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Steuern / Re: Was zählt als offiz. Nachweis Unterhaltszahlung
« am: 14. August 2010, 13:49:09 »
Vielen Dank schon mal...

die Zahlungen sind ja eigentlich schon belegt (Kontoauszüge bei Steuererkl beigefügt), ich denke das steht auch nicht zur Frage mehr beim FA, sondern die wollen nachgewiesen haben, daß die Höhe gerechtfertigt ist bzw. war...

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Steuern / Was zählt als offiz. Nachweis Unterhaltszahlung
« am: 14. August 2010, 12:59:53 »
Hallo zusammen,

ich habe bereits gestern mal wegen diesem Thema gepostet, aber vielleicht habe ich da etwas zuviel gefragt, daß keiner wußte was ich eigentlich will  :o

Daher versuche ich es jetzt zuerst einma mit dieser Sache wo ich gar nicht weiß wie ich da am besten vorgehe...,
Thema: Kindesunterhalt an meine 3 Kinder aus 1. Ehe für 2007 bis 2009 (2 volljährig, 1 minderjährig)
also das FA verlangt offizielle Nachweise (Urteil etc.) woraus hervorgeht, daß die von mir gezahlte Höhe des Kindesunterhaltes auch so wie von mir angegeben rechtens war...

Mein Problem: es gibt hierüber kein Gerichtsurteil etc., sondern ich habe die Höhe gezahlt wie sie lt. meinem Einkommen gemäß Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist, das ist ja der Maßstab für die Unterhaltshöhe ...
Was soll ich da jetzt einreichen...?

Wäre super, wenn mir da jemand einen Tipp geben könnte....

Vielen lieben Dank!

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Steuern / Nachweise über Unterhlatszahlungen
« am: 12. August 2010, 10:35:30 »
Hallo,

gestern haben wir ein Schreiben vom franz. Finanzamt bekommen, daß sie folgende Nachweise über die Unterhaltszahlungen von 2007, 2008 und 2009 an meine Kinder aus 1. Ehe wollen:

- gerichtliche Urteile
- Bescheinigungen über Schulzeiten
- Mittel der Kinder

Bei den Unterhaltszahlungen handelt es sich um ein minderjähriges Kind, 1 volljähriges Kind in Ausbildung, 1 volljähriges Kind (Studium)

Gerichtliche Urteile gibt es keine über die Unterhaltszahlungen, ich habe immer gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt, was ja auch der Maßstab hierfür ist,
reicht es dann aus wenn ich die jeweilige aktuelle Düsseldorfer Tabelle aus den o.g. Jahren beifüge...?


1. minderjähriges Kind
- Schulbescheinigung für minderjähriges Kind... kann man diese im Nachhinein noch von der damals besuchten Schule bekommen?
- Von August 2008 bis August 2009 hatte minderjährige Tochter keinen Ausbidungsplatz gefunden, war also 1 Jahr zu Hause ohne Verdienst, aber was für einen Nachweis soll ich hierfür liefern
- Von August 2009 bis Dezember 2009 kann man ja evtl den Ausbildungsvertrag einreichen

2. volljährig (Ausbildung)
- welchen Nachweis?
AUsbildungsvertrag?

3. volljährig Studium
- reicht hier ein Nachweis über die Immatrikulation aus...?

Wie weise ich nach, daß kein Einkommen...?

Habt ihr eine Ahnung wieso jetzt die letzten 3 Jahre nochmal aufgerollt werden...?
Wäre doch einfacher gewesen wenn jedes Jahr die erforderlichen Unterlagen direkt angefordert worden wären...

 
Vielen Dank für Eure Hilfe

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Steuern / Re: Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht
« am: 19. November 2009, 15:38:56 »
Hallo Saarbrücker,

Das sind die Einkunftsgrenzen für "Grenzpendler"

- Die inländischen Einkünfte, die in Deutschland versteuert werden, müssen mindestens 90 % der Gesamteinkünfte betragen (relative Grenze).
Oder
- Die ausländischen Einkünfte, die nicht in Deutschland versteuert werden, dürfen einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen (absolute Grenze), und zwar
- bis 2007: 6 136 EUR bzw. 12 272 EUR bei verheirateten EU/EWR-Bürgern mit Wohnsitz im EU/EWR-Ausland.
- ab 2008: den steuerlichen Grundfreibetrag (§ 1 Abs. 3 EStG 2008, geändert durch das Jahressteuergesetz 2008). Der Grundfreibetrag beträgt
- in 2008: 7 664 EUR bzw. 15 328 EUR,
- in 2009: 7 834 EUR bzw. 15 668 EUR,
- ab 2010: 8 004 EUR bzw. 16 008 EUR.

Da wir verheiratet sind spielt mein Einkommen beim deutschen Finanzamt ebenfalls eine Rolle, das sind zusätzlich ausländische Einkünfte innerhalb der Ehe, sind diese höher als die o.a. Grenze verliert der in Deutschland steuerpflichtige seine Steuerklasse 3 und wird in Steuerklasse 1 versteuert...
Daß mein Mann in Steuerklasse III besteuert wird, hast DU evtl falsch rum gelesen....
Er hätte Anspruch in 2010 in Steuerklasse III zu kommen wenn ich unter den besagten 16.008 Euro bleiben würde...

Daher steht meine Frage auch immer noch und ich wäre sehr froh wenn mir da jemand sagen könnte um was alles ich mein Bruttoeinkommen bereinigen darf um evtl. auf diesen Betrag von 16.008 Euro zu kommen...

Dankeschön für Eure Hilfe

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Steuern / Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht
« am: 19. November 2009, 07:12:45 »
Hallo,

mein Mann ist Beamter und daher in Deutschland steuerpflichtig und ich als Angestellte (Teilzeit) in Frankreich.
Die ganze Zeit war es ja so gewesen, daß wenn mein Einkommen - ich glaube nach Abzug der sozialen Abgaben - über 12.272 Euro ist, bekommt mein Mann dadruch in Deutschland nicht mehr die Steuerklasse III sondern er wurde wieder in Steuerklasse I eingestuft...
Als mein Mann gestern auf dem Finanzamt in Deutschland war hat ihn der Finanzbeamte informiert daß diese Einkommensgrenze jetzt auf 16.004 Euro erhöht wurde... Ich habe jetzt mal hier im Forum gesucht aber noch keine Info's darüber gefunden, kann mir das jemand bestätigen und wer weiß genau wie mein Bruttoeinkommen bereinigt werden darf um evtl. auf 16.004 Euro zu kommen...
1. Dürfen tatsäch. die ca. 21 % soziale Abgaben abgezogen werden
2. evtl. Werbungskosten etc...?

Vielen herzlichen Dank für eine Info.

Liebe Grüße
onjaanja

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Hallo Pero,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort, sehr nett!

300 mal doof parken ist vielleicht 1-2 mal zuviel  :D, nee Spaß beiseite, klar hast Du recht daß man zu seinem Mist stehen sollte, aber ich würde halt schon gerne wissen ob das evtl. in Zukunft dann immer so gehandhabt wird daß die Strafzettel dann tatsächlich nach Frankreich kommen... Kommen die Deutschen eigentlich so einfach an meine franz. Adresse?

Es war ja schon ein netter Vorteil, daß man als mal parken durfte ohne Geld in die Parkuhr zu werfen oder so, zumal wir armen Grenzgänger -"Franzosen" ja wirklich ggü. den Deutschen bei kleinen Vergehen so richtig hart bestraft werden, da lachen die Deutschen nur drüber...  (z.B. nich lange genug am Stopschild halten 4 Punkte und 90 Euro, 3 Kmh zu schnell 1 Punkt und 90 Euro..., )

LG


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Hallo,

ich habe vor ca. 3 Wochen in Saarbrücken (Saarland) etwas blöd auf einem Bürgersteig geparkt, und habe natürlich als ich zurückkam ein Knöllchen gehabt, das ich allerdings - wie bisher immer - ignoriert habe... Allerdings habe ich jetzt mit der Post diesen Strafzettel nach Hause geschickt bekommen, es geht um 15 Euro...  :police:


Wird jetzt tatsächlich bei diesen Beträgen ins Ausland ebenfalls vollzogen, ich habe im Forum gelesen, daß das im Dezember '08 hier im Forum schon mal kurz ein Thema war, dann hat es allerdings am Ende des Threads gehiesen, daß lt. einer Meldung im Radio oder so, das nur kurzfirsitg gewesen sein soll....

Weiß hier jemand was genaueres und was passiert mir wenn ich nicht zahle???

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe...

Liebe Grüße
Onjaanja

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Steuern / Re: Familienquotient
« am: 24. August 2009, 12:12:57 »
Hallo Eric,

vielen Dank für Deine Antwort, den Unterhalt habe ich entsprechend angegeben, ich dachte nur daß sich evtl. der Quotient auch ändern würde, wäre ja nicht schlecht gewesen  ^-^

Liebe Grüße

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Steuern / Familienquotient
« am: 24. August 2009, 11:33:14 »
Hallo,

ich hab da mal noch eine Frage, ich habe aus erster Ehe 3 Kinder (2 volljährige, 1 minderjährige) für die ich im letzten Jahr auch alle noch Unterhalt zahlen mußte (Ausbildung, Studium, Schüler)...
Ich bin nochmal verheiratet und habe aus dieser Ehe ein Kind...

Jetzt bin ich nicht sicher, für die franz. Steuererklärung haben wir einen Quotient von 2,5 (Ehepaar und gemeinsames Kind)... Dürfte ich auch meine Kinder aus erster Ehe für den Familienquotient angeben, oder zumindest das minderjährige Kind, die Kinder wohnen allerdings nicht bei mir...

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

Sonnige Grüße
Onjaanja

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