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Sonstiges / Re: AGB und Widerspruchsrecht in Frankreich.???
« am: 04. September 2015, 13:33:41 »
Hallo Grenzgänger ich hätte folgende Frage:
Wie verhält es sich mit der so genannten AGB und dem Widerspruchsrecht in Frankreich.??
Meine Frage deshalb, weil ich hier mit einem Citroen Händler ein großes Problem habe und der einfach auf mein Widerspruchsrecht  als Verbraucher einfach nicht reagiert  ...
Welches Widerrufsrecht denn? Wenn ich recht lese, hast du die Teile "2 tage später wieder zum Händler zurückgebracht" - also auch dort beim Händler gekauft?

In Frankreich gilt die einfache Regel: Widerspruchsrecht (14 Tage) ausschließlich für Dinge, die der Händler außerhalb seines Geschäftes verkauft hat ("vente à distance"(Internet),Haustürgeschäfte...).
Ansonsten gibt's schlicht kein Widerrufsrecht* - Also genau die gleiche Rechtslage wie in D.
Weil viele Händler das auf Kulanz machen, heißt es aber nicht das sie müssen...  ;) Also besser freundlich oder sich vorab Rückgaberecht zusichern lassen (könnte höchstens noch was in den CGV(AGB) stehen) - ansonsten wird das Kind warscheinlich im Brunnen liegen  :anixwissen: (Und Händler sowieso ungern Teile zurücknehmen, die dann im eigenen Lager unnütz rumliegen weil sie kaum gebraucht werden)

*) gut gibt paar Ausnahmen (kredite,Lebensversicherungen...) und Messen+Märkte zählen als Ladengeschäft = auch kein Widerspruchsrecht ...

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Sonstiges / Re: Übersetzung Französisch - Deutsch.
« am: 04. September 2015, 13:04:23 »
Hallo Grenzgänger ich brauche mal Eure Hilfe bei einer Übersetzung Französisch - Deutsch und zwar:

Les Pieces Commandees Specialement ne seront pas reprises sauf erreur de notre part.
Aucune Piece ne sera Reprise passe un delai de 8 jour.

Wer mir da bitte helfen könnte, dem wäre ich dankbar.
Danke Euer Pumuckel.


Übersetzung:

"Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen - außer bei Fehler, die wir zu verantworten haben.
Rücknahme ausgeschlossen nach 8 Tagen"

(wie Dirk auch schon geschrieben hat)
- 2. heißt halt nur,  daß nach 8 Tagen grundsätzlich keine Rücknahme mehr erfolgt - aber nicht, daß bis 8 Tage alles zurückgenommen wird!!!


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Laut der ADAC Rechtsberatung muss man auch dann NICHT  seinen deutschen Führerschein umschreiben lassen. (089/76762423 "Adac Führerschein Rechtsabteilung")
Wow, dünnes Brett an dem der ADAC da bohrt!
Matthias hat eindeutig Recht! Der ADAC leider nicht (Gut eine telef.Rechtsbratung des ADAC ist nu auch nicht wirklich die Fachinstanz bei französischem Recht für Einwohner Frankreichs )  

Auf jeden Fall wird man nicht zwangsweise dazu aufgefordert seinen FS umschreiben zu lassen wenn man in F Punkte bekommt....das weiß ich aus erster Hand :-)

Und ob man überhaupt dazu verpflichtet werden kann - darüber streiten sich die Gelehrten in der EU seit Jahren.

....
spannend finde ich das keineswegs....man sieht eher wie wenig und unvollständig solche übergreifenden Dinge geregelt sind.
Auch wenn ich sicher nicht erneut mit dir streiten will... aber was du schreibst und auch noch fett hervorhebst ist leider so nicht ganz richtig. Neben der Tatsache, daß man sehr wohl seinen FS umschrieben muß, ist das in der EU alles andere als "wenig und unvollständig" geregelt. Im Gegenteil, eigentlich sogar ziemlich eindeutig geregelt und dazu seit Jahrzehnten in der Richtlinie 2006/126/EG von 2006 bzw ihrem Vorgänger von 1991 91/439/EWG

Im einzelnen zur Umschreibepflicht: Arrêté du 8 février 1999 fixant les conditions de reconnaissance et d'échange des permis de conduire délivrés par les Etats appartenant à l'Union européenne et à l'Espace économique européen.
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do;jsessionid=9061318EDC07C862B5A9DDA9638E0B4E.tpdila24v_2?cidTexte=LEGITEXT000005627531&dateTexte=20150623  - Artikel 4.2:  4.2. L'échange d'un tel permis contre un permis de conduire français est obligatoirement effectué si le conducteur a commis, sur le territoire français, une infraction ayant entraîné une mesure de restriction, de suspension, de retrait, d'annulation du droit de conduire, de retrait de points.
Ces mesures sont enregistrées sur le système national du permis de conduire (SNPC) et il en est tenu compte lors de l'édition du titre français après cet échange obligatoire.  

Auch ist das völlig konform mit EU-Recht (2006/126/EG)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:403:0018:0060:DE:PDF
Dort steht in §12 2.   Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsgrundsatzes  kann  der  Mitgliedstaat  des ordentlichen Wohnsitzes(!!) auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen.
3.   Der umtauschende Mitgliedstaat leitet den abgegebenen Führerschein an die zuständige Stelle des Mitgliedstaats, der ihn ausgestellt hat, zurück und gibt die Gründe dafür an.
4.   Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen
5.   Die Ersetzung eines Führerscheins infolge beispielsweise von Verlust oder Diebstahl kann nur bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats erlangt werden, in dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz hat

Heißt im Praktischen ganz praktisch und simpel:
- In dem Moment, wo man in einen anderen EU-Staat zieht(seinen Wohnsitz verlegt), unterliegt man den dortigen Gesetzen mit allem wenn und abers. Er wird damit faktisch und ganz simpel zu einem französichen Führerschein, egal was auf dem Papier steht draufsteht. Und dazu gehört eben auch, daß sobald ein Pkt fällig wird - Umtausch!
So nebenbei - Einem neuen Führerschein bekommt man auch und ausschließlich am Wohnort. Also auch nix mit, wenn Führerschein in F eingezogen, dann laß ich mir einen neuen in D ausstellen....

In kurz nachzulesen auch nochmals hier: http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3398572/Daten/4715342/01fuhrerscheinmbdatei.pdf

Ist alles ziemlich eindeutig und gibt rechtlich überhaupt nicht irgendwelche Lücken oder Graubereiche und die tollsten Vorteile, von dem nicht nur hier immer wieder die tollsten Geschichten erzählt werden.  Zumal es eigentlich auch schon uralt ist -stand genau so schon 91/439/EWG von 1991 drin (§8))

---

Frage Punktekonto: Warum sollte das französiche "Flensburg" (SNPC) nicht in der Lage sein, auch für Fahrer mit ausländischem Führerschein ein Punktekonto anzulegen? Ist doch nur eine simple Datenbank. In D werden soweit ich weiß, Verstöße von ausländischen Fahrer (egal ob wohnhaft in D oder nicht) auch in der Flensburger Datei gespeichert. Punkte werden allerdings nicht zwischen Länder ausgetauscht - man kann also in jedem Land einiges sündigen  :pfeif: Primär eigentlich gedacht für ausländische Wiederholungstäter (härtere Geldstrafen),

Sollten aber doch genug Punkte erreicht werden/weg sein - sind die Auswirkungen allerdings etwas anders:
- Ein Staat darf nur die Fahrerlaubnis der eigenen Bürger(=Wohnort) insgesamt einziehen/beschränken...  (heißt D darf einem ansässigen das Fahren ingesamt verbieten)
- Bei im Ausland wohnenden Fahrer darf der Staat nur das Fahren auf dem eigenen Territoium untersagen. (heißt D darf einem Franzosen verbieten in D zu fahren aber nicht - etwa in F/B/DK/I....weiterzufahren. Das darf nur F.)  
 (die deutsche Polizei darf den Führerschein von einem Belgier nicht einziehen - wohl aber beschlagnahmen, um zu verhindern daß er weiter in D fährt (Kleiner aber feiner Unterschied - der FS ist in 2.Fall zwar nicht weg, sondern geht im allgemeinen an die ausstellenden Behörde zurück wo er je nachdem wieder geholt werden kann).
- Nachteil dagegen, daß ein D-Führerschein von jemand in F wohnhaften bei Einzug/Beschlagnahme in D an die Führerscheinstelle in D zurückgeht. Was per se eher Käse sein dürfte - Er ist zumindest in der Therorie zwar nicht weg, aber man kann ihn nicht bei der Préf wieder abholen und ob die einem dann wirklich in F überhaupt noch einen neuen Führerschein ausstellen .... (Normalerweise gibts (bei Verlust/Dienstahl) eine Bescheinigung der dt.Führerscheinstelle um einen (dann) franz FS beantrgaen zu können, da wirds dann aber entsprechend drinstehen)  
- Bleibt im täglichen Leben womöglich immer noch ein Vorteil "deutsches Papier", daß die franz. Polizei nicht sofort erkennt, daß man einen Ew. des eigenen Landes vor sich hat und man vielleicht (vielleicht auch nur im Moment) besser davonkommt (die müssen zudem Lieschen Müller aus Hamburg auf dem Schein erst mal mit der Mme Muller aus Sarrebourg in Einklang bringen  :zwinkern:).

Also ob franz. oder dtsch. FS besser ist - große Vorteile oder auch nur größere rechtliche Unterscheide sehe ich jedenfalls nicht.

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Wohnen / Re: Zuschuss Dach / Fördermittel
« am: 27. August 2015, 14:22:18 »
Also darf es jede Firma einbauen die RGE zertifiziert ist. Jetzt kann sich jeder selber denken wie viele ausländische Firmen in Frankreich RGE- zertifiziert sind.
Wo ist jetzt da wieder das Problem? RGE Label Anforderungen sind doch eher übersichtlich: -Alles Korrekt angemeldet(bsp.Handwerkergarantieverischerung) -Fachkenntnisnachweis (= also wie bisher/gehabt) - Dazu min. 2 Baustellen in dem Bereich/Jahr (sollte für'n Handwerker kein prob sein)  und 1 Audit in 2 Jahre (wo man die Ausführung vor Ort überprüft). Also nix wirklich weltbewegendes für korrekt arbeitende Handwerksbetriebe. Denke mal, dürften die gleichen Firmen weiterhin unterwegs sein, die heute schon in F tätig sind (Gelegenheitshandwerksbetriebe aus D dürften schon bisher wegen der vielen Vorschriften die Finger davon gelassen haben).

Also für Kunden ist RGE-Label von Vorteil und dt. Handwerkskammer sieht's sogar ziemlich positiv - wird in Zukunft damit eher leichter für D-Handwerker (wer zertifiziert ist, dem kann man eben nicht so leicht fehlende Fachkenntnis franz.Markt unterstellen (oder es versuchen))

Edit: 14:53: Aber laß uns jetzt nicht um so einen Blödsinn auch noch streiten!  'n Ricard auf ordentlich Eis rüberschieb  :doppeld::winkerwinker:

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Steuern / Re: Steuern online bezahlen
« am: 26. August 2015, 20:10:57 »
Yeap, muß beim ersten Mal innerhalb von 8 Tagen bei der Bank sein. Also RIB "drantackern" und  hinschicken (bzw vorbeibringen).

Danach ist in Zukunft die Kontonr. bereits beim Online bezahlen bereits eingetragen und man muß nur noch auf's jetzt Bezahlen clicken...
(Nicht mehr/nicht weniger vor allem nicht das es automatisch eingezogen wird)

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Wohnen / Re: Zuschuss Dach / Fördermittel
« am: 26. August 2015, 19:07:38 »
Wenn Du schon ein paar Jährchen in F wohnst, kennst Du auch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis in F....gerade in Bezug auf EU Recht.
Selbstverständlich kenne ich als Kaufmann auch das geltende EU Recht....zumindest in der Theorie :-)

Im Bauwesen blockt man die EU-Konkurrenz durch spezielle Normen ab. usw.
Das es einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt - gar keine Frage. :smily:

Das man versucht sich die EU-Konkurrenz durch andere Normen vom Leibe zu halten - d'accord - hatte ich oben ja auch ausführlich beschrieben. Ist ja auch nicht, daß nur Franzosen das machen. Die Deutschen sind da geradezu Meister drin. Ich sag nur versuch mal als franz.Elektriker oder als Schornsteinfeger in D.... Also gar keine Frage, sehe ich genauso! Also weitgehend sind wir ja einig! Nur eben das du gleich mehrfach behauptest "Vorraussetzung ist das es eine französische Fachfirma macht und das Material in F gekauft wird.", obwohl wie du jetzt sagst es besser weißt, verstehe ich ehrlichgesagt nicht. :anixwissen:

Meine Meinung - Dieses allgemeine "dürfen nur franz Firmen" ist Blödsinn. Es gibt sehr wohl auch deutsche Firmen, die erfolgreich auf beiden Seiten unterwegs sind und warscheinlich auch französische Firmen die das genauso perfekt vergeigen. Wichtig ist halt, daß man es sich schriftlich zusichern läßt, daß es gemäß den Regeln/"crédit d'impôt" konform ist. Dann ist die Firma eben in der Pflicht, nachzubessern oder Schadenersatz zu leisten, wenn es wegen falscher Ausführung/Material nicht hinhaut. Das FA kann einem ja immer erst danach eine rechtsverbindliche Auskunft geben (wenn eine Rechnung vorliegt)  :zwinkern:

In diesem. Schönen Abend  :winkerwinker:


 



Es verstößt auch gegen geltendes EU Recht das F im KFZ Zulassungsverfahren Fahrzeuge die bereits in der EU zugelassen waren nicht einfach anerkennt.....und trotzdem ist es in F so.
Im Bauwesen blockt man die EU-Konkurrenz durch spezielle Normen ab. usw.

Eine Rechtsverbindliche Auskunft kann auch nur das Finanzamt geben...
[/quote]

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Wohnen / Re: Zuschuss Dach / Fördermittel
« am: 26. August 2015, 12:09:20 »
Bei unserer neuen Heizung wurde uns von unserem französischen Steuerspezialisten ganz klar gesagt - Rechnung muß von einer französischen Fachfirma kommen und auch die Heizung (deutscher Hersteller) mußte in F gekauft werden.
...
Ist auch irgendwie logisch - ich würde als französischer Staat auch keine deutsche Firma steuerlich fördern.
Möchte deinem Steuer"spezialisten" ja nicht zu nahe treten....  aber Spezialist was EU-Recht angeht .... :pfeif:
Eine der absoluten Grundregeln im gemeinsamen Markt ist, daß alle Bürger/Unternehmen in jedem EU Land den Inländern/inländischen Unternehmen gleichgestellt sein müssen. (gibt da noch paar Übergangsfristen bei einigen Länder (Osteuropa) aber nicht zwischen F und D). Also einfach pauschal zu sagen, nur französiche Firmen dürfen etwas verstößt schlicht gegen EUGesetz und wäre gefundenes Fressen für Gerichte (egal wie "logisch"es sein möge, die eigenen Leute zu bevorzugen).

Wenn eine deutsche Firma die gleichen Voraussetzungen mitbringt, darf sie das genauso (sowohl das Material verkaufen/also auch installieren) und es muß vom franz FA genauso anerkannt werden!
Das Problem liegt daher nicht in der Herkunft, aber gerne eben in den "gleiche Voraussetzungen".

Heißt,
- für bestimmte Arbeiten muß auch die deutsche Firma eben genauso wie die franz.Firma die entsprechende Zertifikate nachweisen können (wobei vieles im Handwerkbereich gegenseitig anerkannt wird)
- Die Materialien müssen den französichen Normen entsprechen und je nachdem auch die entsprechenden Zertifikate französcher Zertifizierungsstellen haben (Bsp. UTE). Funktioniert oft, weil viele Hersteller international agieren und die meisten Normen heute EN  sind. Aber halt nicht immer!  Gerne (ein Schelm könnte denken ganz bewußt zur Freude der lokalen clientèle) haben Hersteller verschiedene Best.Nr für genau die gleichen Prod. je Land. Dann hat der Brenner 1234 zwar franz.Zulassung, der genau gleiche Brenner wird in D aber unter 1235 verkauft und 1235 hat eben keine franz.Zulassung.
- Die Abrechnung muß (was selbstverständlich) auf französich erfolgen und eben auch den franz. Normen entsprechen. (Sauber trennen Arbeit von Material, aber auch genaue Angabe/Zusicherung etwa "coefficient de résistance thermique" (Wärmedurchgangswert) nach franz.Regeln usw)

Nicklichkeiten gibt's da viele und irgendwas läßt sich da warscheinlich irgendwie finden. Auf der anderen Seite sind Handwerksfirmen, die gewohnheitsmäßig auch im Nachbarland arbeiten längst darauf auch eingestellt, wissen worauf es ankommt, haben meist eh auch franz.Mitarbeiter, bei Bedarf franz.Anwälte usw...
Und ist zudem auch nicht wirklich Problem Kunden (Wenn Auftrag in F ausgeführt wird, muß er eh nach franz.Normen erfolgen und man sollte sich halt extra zusichern lassen, daß er zu einem "crédit d'impôt" berechtigt/ crédit-d'impôt-gemäß ausgeführt wird. Dann ist der Unternehmer in der Pflicht).
Würde daher halt jetzt nicht irgendeine kleine unbekannte Klitsche nehmen (sowieso nicht wegen Gewährleistung usw) und wenn es eine Firma jenseits des Rheins sein soll, dann unbedingt eine, die bereits in F unterwegs ist und sich auskennt (Referenzen). Geht ja schnell um paar tsder. Aber Probleme seh ich da nicht.

@Moni- Is genau so wie Bingo es sagt - Bei allen Arbeiten, die in Frankreich durchgeführt werden ist franz.TVA fällig (gilt der Ort wo die Leistung erbracht wird und nicht wo der Handwerker herkommt) - Unterschied ist ob Arbeit für private Kunden (dann muß der Handwerker ans franz.FA abführen) oder Arbeiten für Firmen (dann muß der Kunde die als sogenannte "reverse charge" abführen).
Also muß jeder deutsche Handwerker, der für private Kunden in F arbeitet auch zwingend eine SIRET haben und eine fr.UmsatzsteuerID (die zudem auf der Rechnung stehen muß).


98
Technik / Re: DSL Anschluss
« am: 23. August 2015, 17:41:30 »
Die OP schreibt was von 'Telefonierverkabelung'.
Selbst wenn es CAT5 Dosen währen und wir mal annehmen, dass sie incl. Abschirmung korrekt ausgeführt sind, hätten wir höchstens 100Mbit/s. Noch (!) ausreichend....

OP soll mal schauen, wieviel Adern augelegt sind und obs ne Messung gibt.
Oje, Dirk :rolleyes: - Laß mal gut sein, Sie soll's einfach ausprobieren und gut is!  :winkerwinker:





99
Technik / Re: DSL Anschluss
« am: 23. August 2015, 16:01:02 »
@soso:

sie hat keine interne Netzwerkverkabelung, sondern nur 2 oder 4-adrige Telefonverkabelung, somit wird sie darüber kein stabiles LAN hinbekommen. Die Box muss also in eines der Zimmer wandern.
Eine große Schlamperei ist es allemal...
Woran siehst du das? Im Sicherungskasten  sind zumindest Hager tn 001S Dosen verbaut? Das sind Cat5 Netzwerkdosen (http://www.hager.fr/professionnels/produits/distribution-d-energie/coffrets-de-communication-vdi/coffrets-de-communication-gamma+-13-et-18/accessoires-coffrets-de-communication-gamma+-13-et-18/tn001s/78330.htm)
Ehrlichgesagt wäre es höchst seltsam. Habe noch keine 2/4 adrige Sternverkabelung erlebt. Schon gar nicht moderner Commikoffer und Uraltverkabelung.

Nebenbei bemerkt ist es nicht förderlich, den DSL oder Netzwerkanschluß in einem Sicherungskasten unterzubringen. Das empfindliche DSL-Signal kann dadurch bis zur Unbrauchbarkeit vom Strom gestört werden.
Nebenbei bemerkt, ist der Coffret de Communication (Télécom Anschluß/DSL) auf der GTL direkt (oben/unterhalb) des Sicherungskasten allerdings inzwischen Vorschrift in F und die GTL üblicherweise in einen Strang haute tension(230V) und basse tension (Telefon/TV) unterteilt. Wer auf der GTL rumbohrt um eine Box da drauf zu schrauebn ist allerdings selber schuld (zumal der Kommunikationskasten ja eigentlich extra Platz+Steckdose für DSLBox hat).
Störeinflüsse, stimmt schon - sind aber bei einem Abstand über 6cm Abstand (der einzuhalten ist) nahezu auszuschließen. So sagt zumindest die Regel.

100
Technik / Re: DSL Anschluss
« am: 23. August 2015, 15:15:01 »
Lassen wir dieses Fachsimpelsprech einfach mal weg :rolleyes:=:)

Wie deinem 1 Bild ist zu entnehmen, daß du 4 von diesen "Rj45" Steckdosen in deiner Wohnung verteilt hast. Diese Kabel muß man sich wie fest verlegte Verlängerungskabel vorstellen, wo die eine Seite (steckdose RJ45) im Zimmer rauskommen, die andere Seite (als ebenso RJ45 Dose) im Kommuikationskasten) rauskommen (Das sind die mit dem kleinen Deckel) in der Mitte zwischen dem Kasten mit DTI (wo das Telekomkabel ankommt) links und dem "Répartiteur Téléphonique" (Telefonverteiler) rechts. Liegen einfach nur bereit, sind nicht angeschlossen und wie du sie benutzt/anschließt ist nun deine Sache (Wie gesagt vorstellen wie Verlängerungskabel).

Um deinen Rechner jetzt anzuschließen (Livebox im Kasten installieren)
1.  Livebox wie an Telefondose anschließen.
2.  Wie du deinen deinen Rechner direkt an die Livebox schließt findest du in der Anleitung (Netzwerkkabel an einen der 4-Ports (genaues steht in der Anleitung (mußt du dort schauen - gibt leider inzwischen einen ganzen Zoo von verschiedenen Boxen) 
Soweit klar.

-Wenn du jetzt sagen wir mal deinen Rechner statt direkt an die Livebox nun in Zimmer 1 anschließen willst, steckst du das Kabel wie gehabt in die Livebox  und auf der anderen Seite in die RJ45-Dose 1. Im Zimmer 1 die einfach Kabel von  RJ45-Steckdose wie gehabt mit deinem Rechner verbinden.
-Wenn du jetzt sagen wir in Zi 2+3 ein Telefon willst, einfach von der Livebox Telefonausgang ein Kabel zu dem Telefonverteiler ("Répartiteur Téléphonique") von dort einfach nur 2 kurze Kabel zu den Dosen 2+3 im Kasten und im Zimmer 2+3 jeweils ein Telefon anstöpseln.
- Wenn du jetzt Telefon und Computer im selben Zimmer haben willst, aber nur 1 Dose im Zimmer hast - geht natürlich auch einfach die Box ins Zimmer stellen - dann muß das Kabel vom DTI(Telekomdose) in die entsprechende Dose 1-4 und im Zimmer von der Dose in den ADSL Anschluß Livebox. Computer/Telefon können dann direkt an die Livebox angeschlossen werden.

Du siehst, das System ist wesentlich flexibler als die frühere feste Verdrahtung. Wie gesagt, einfach vorstellen wie festverlegte "Verlängerungskabel". Man braucht lediglich ein zusätzliches Netzwerkkabel (eben 1. im Telefonkasten): Die Buchse im Zimmer ist dann jenachdem wie Ausgang der Box/Telefondose...). Zu kaufen gibt's die inzwischen in bald jedem größeren Supermarkt/Elektromarkt. Heißen wahlweise Cable Ehternet, Cat5, Western oder Patchkabel (Diese Verteiler nennen sich Patchpanel).

Da der Elektriker vor sich hingeschlampt hat und die Buchsen wie mir scheint nicht beschriftet sind (und er sich nebenbei wohl auch die Rahmen an den Dosen gespart hat)- einfach druchprobieren (Rechner im Zimmer dranstöpseln, laufen lassen und im Kasten druchprobieren bis die Netzwerklampe(an der  Livebox grün leuchtet).
Wie gesagt, eigentlich extrem simpel. Frage mich, warum der von der Orange nicht geholfen hat. War warscheinlich zu simpel und der hatte Angst, daß es was Größeres ist.



 

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Naja - das erlebe ich aber in der Realität anders.....
Ich fahre allerdings in die Gegenrichtung und muß um Strasbourg rum Ri Karlsruhe.
Da ist ab Brumath in Ri Strasbourg alles dicht bis ca. 9.30 Uhr....und in der Gegenrichtung stehen die aus dem Norden des Elsasses schon an um in denselben Stau nach Strasbourg zu dürfen....
Eben genau wie du sagst "ab Brumath" - wo A4 + N4 aus'm Westen kommen  :zwinkern: - Auf der 4-spurigen von Haguenau is immer genug Platz bis dann kurz vor der Überleitung =D .
 Paaah! wir brauchen Strasburg nicht - wir haben selbstverständlich unseren eigenen Stau und stehen vor der KrankheitAmpel in Mertzwiller die Stunde rum  =D .
(Aber Spaß bei Seite, die Autobahn ist natürlich eine einzige Katastrophe. Nicht eine auch nur halbwegs ausgebaute Alternative  und die einst geplante A355 is ja irgendwie beerdigt - bzw.werden wir wohl nimmer erleben.  

Und übrigens - wir Lothringer verstopfen keine Autobahn  :pfeif:
Ihr Lothringer macht noch ganz andere Sachen - sagt immer meine 84-jährige Nachbarin. Und die erkennt Lausbuben aus 200m Entfernung. Und hält ansonsten hier das ganze Dorf vom eigenen Tochtermann bis zum Maire auf Trapp. Da widerspricht man auch besser nicht.  :pfeif:
 
:winkerwinker:

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Ihr habt bestimmt auf Leboncoin.fr gesucht, stimmts? Andere Seiten kenne ich leider auch nicht. Allgemein sind die Wohnungen nahezu direkt an der Grenze sehr gefragt, da es auch viele Deutsche dahin zieht. Viel Erfolg!

www.seloger.fr - um vielleicht das Älteste zu nennen (fing als Zeitung an - gibts die Druckausgabe überhaupt noch?)
www.fnaim.fr - Maklerverband (viele Makler inserieren im internet ausschließlich über die Seite, auch wenn die eher grauenhaft ältlich rüberkommt sind dort jede Menge Angebote)
www.trovit.fr - relativ neu  
www.topannonces.fr - lbc auf chic
ansonsten vielleicht noch altmodisch: DNA - Sonntagsausgabe hat Immoteil (allerdings noch ein Schatten seiner früheren selbst)

oder direkt Gelbe Seiten / Makler => deren Webseiten abgrasen
http://www.pagesjaunes.fr/annuaire/haguenau-67/agences-immobilieres

..., da das komplette Elsass mit Bitcherland incl. aller Handwerker mit Ihren Lieferwagen morgens nach Stras fahren.
Würd ich jetzt mal ernsthaft bezweifeln. :o Kenne hier keinen im ganzen Umfeld & Nachbarn(secteur Niederbronn + secteur Wissembourg), der auf Strasburi fährt. Einige fahrn auf Haguenau (SEW,Schaeffler,Mars,Trumph,Siemens ...), jede Menge nach D (Wörth/Rastatt) und auch lokal gibt's eine ganze Reihe Industrie (DeDietrich/Alsthom/Tryba..) und die Handwerker sind hier bald alle lokal in kleinen Klitschen unterwegs. Strasb. tut sich keiner wirklich an..  :winkerwinker:

Soufflon/Beinheim/Roppenheim is so schlecht nicht - was anschluß/verkehrsmäßig angeht - dürfte allerdings teuerstes Eck im Nordelsaß sein - weil halt ideal für Pendler übern Rhein. Also vielleicht doch ein paar km weiter (Mothern/Soultz..) suchen. Eher wichtig (insbesondere was Strasb. angeht: Nähe TER (Bahnhof) suchen, Autobahn ist halt durch die Lothringer verstopft  :zwinkern:.
Bus(ÖPNV) kann man auf'm Land inzwischen komplett vergessen (der Conseil hat leider letztes Jahr nahezu alle Linien auf'm Land eingestellt). In SXB dagegen kommt man mit bus/tram problemlos überall hin!
 
  

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Hi Moni,

hast Du´s schon gegoogelt ?
Nachdem sich hier noch keiner gemeldet hat - in der Anlage die Geschwindigkeitslimits mit Anhänger in Europa.

Gruß

PS: zu Deiner Frage: Gesamt über 3,5 - 12 to auf der Landstraße 80, Schnellstraße 100 und Autobahn 110
Nicht ganz.
zulässiges Gesamtgewicht Zug >3,5to: Autobahn 90 / Landstraße 80 / Ort 50  (über 12 to: 60 Landstraße)

( Code de la route R413-8 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?cidTexte=LEGITEXT000006074228&idArticle=LEGIARTI000028436426 )

Dazu kommt daß "deutscher" Anhänger (Nummerschild) bauartbedingt auf eine max. Geschw. 80km/h zugelassen sind (bzw.100km/h)- wird den Flic nicht interesiseren, aber wenn damit bei 130 Unfall gebaut wird, wird die deutsche Versicherung nicht zahlen.  (Wobei Frage ist ja, ob bei frz.Zugfzg nicht die franz.Versicherung zahlen muß(siehe unten) - kann allerdings sein, daß die wegen der max 80Zulassung sich genauso drücken kann/will/Ärger macht)

Nicht vergessen, dass ihr den Hänger, sollte er mehr als 500 kg wiegen, eurer Autoversicherung melden müsst. Gehe jetzt mal davon aus, dass euer Auto in F zugelassen ist.

Der Hänger ist in D angemeldet und versichert....also passt Deine Antwort nicht ganz ^^
Warum paßt die Antwort nicht? Bei Gespannen haftet in FR die Versicherung des Zugfahrzeuges (also sobald angehängt kommt die Anhängerversicherung für keine Schäden auf - Anhängerversicherung haftet ausschließlich für abgestellt bspweise wenn er den berg runterollt). Galt in DE genauso bis 2010. Heute sind es dort jedoch genau 50:50 (Die deutsche Anhängerversicherung kommt im angehängten Zustand für maximal 50% des Schadens auf, egal ob er durch Hänger oder Zugfahrzeug verursacht). Also bleiben mit Sicherheit 50% an der franz. Versicherung Zugfahrzeug hängen, zumindest bei Unfall in DE. Bei Unfall in FR sind's mindestens 50%, warscheinlich sogar 100% (Hängt ab ob die Versicherungen in dem seltenen Fall das nach Regeln Herkunft Fzg(Anhänger) oder Ort des Unfalls ausgleichen...)  :pfeif:
  


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Sonstiges / Re: Grundwassernutzung durch Bohr-Brunnen erlaubt?
« am: 05. August 2015, 21:39:59 »
Also die simple Regel zumindest früher: Bis 7m Tiefe galt erlaubt(keine Genehmigung nötig), wenn nicht verboten (bsp Nähe Trinkwasserbunnen). Bei über 7m verboten, wenn nicht erlaubt(sprich genehmigt).

Heute: Keine Ahnung, ob das (was Genehmigung angeht) noch gilt - jedenfalls möchte der Staat seit 2006 auch darüber wie so inzwischen für allen und jeden Pups genauestens informiert sein (déclaration) => https://www.formulaires.modernisation.gouv.fr/gf/cerfa_13837.do . So rein nach Gesetz wird man wohl  jede Regenwassertonne im Prinzip melden müssen. Selbstverständlich sieht das Gesetz dann auch Kontrolle durch den service public. Vor allem muß jede Pumpe -natürlich nur aus rein "ökologischen" Gründen. "(tout pompage) doit être équipé d’un compteur volumétrique (article L.214-8 du code de l’environnement) " :pfeif: ausgestattet sein (wird sicher auch kontrolliert und vor allem abgerechnet :pfeif:) Es ist wirklich nimmer schön in Frankreich.

Pers.Meinung: Mach's wie die Franzosen - deklarier's oder auch nicht (mein Nachbar hat mit einem Riesenspezialbrunnenbaggerarm (er ist auf dem Bau) einen 15 Meter Brunnen (so richtig 1,20 Durchmesser) ausgehoben, abends mit dem Maire ein Bier getrunken und gut wars - einen Zähler hat seine Pumpe jedenfalls noch nie gesehen  :zwinkern:)

für Infos guckstu hier: http://www.developpement-durable.gouv.fr/-Les-forages-domestiques-.html
oder hier: http://www.service-public.fr/actualites/001123.html

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Wohnen / Re: Frz. Banken wollen keinen Zweitwohnsitz finanzieren
« am: 31. Juli 2015, 01:33:37 »
Zum eigentlichen Thema: Der Punkt Eigenkapital war auch nicht das Problem bei den frz. Banken, mir wurde sogar eine 110%-Finanzierung angeboten. Erst bei der Frage, ob die Immobilie als Erst- oder Zweitwohnsitz genutzt werden soll, kam von Seiten der Banken das Nein für die Finanzierung eines Zweitwohnsitzes. Erstwohnsitz wäre aber lt. frz. Banken immer noch möglich auch mit 100% oder 110% Beleihung. Begründet wurde dies (zumindest bei der CA) mit "notre politique". Mir wurde übrigens signalisiert, dass hier für langjährige Auslandskunden der Bank auch Ausnahmen möglich seien, leider hilft uns das nicht da unser Wunschobjekt aktuell zum Verkauf steht und die Bank eine Kundenbindung von mind. 2 Jahren für letztere Option voraussetzen würde. Auf die Frage, ob man nicht formal den Hauptwohnsitz in FR anmelden könne, bzw. ob es dafür genüge 1x pro Woche vor Ort zu nein gab es ein klares Nein. Man müsse dauerhaft (5 Tage die Woche) vor Ort sein, wurde mir gesagt, nur am Wochenende reiche nicht.


Also wenn das EIgenkapital nur gerade so reicht, um die Nebenkosten Kauf abzudecken braucht man  eine Vollfinanzierung, die die wenigsten Banken ohne zusätzliche Sicherheiten (eben Omis Häuschen =D) anbieten. Beleihungsgrenze in D  bei fast allen Banken irgendwo bei 60-70% (außer Beamte, da geht etwas mehr) - also unter 30% des Kaufpreises aus eigenen Ersparnissen zu bestreiten macht da fast keine Bank mit, zumal ohne sonstige Sicherheiten.  Und in Frankreich sind die Banken auch kaum anders. Daß die so einfach 100-110% finanzieren halte ich ehrlichgesagt für ein Gerücht (wird vielleicht gerne gesagt, so im Prinzip sicher, kost ja nix und wenn's dann drauf ankommt...).
PAP hat da einen passenden Artikel: http://www.pap.fr/argent/credit-immobilier/credit-emprunter-sans-apport-cest-possible/a11238
kurz zusammengefaßt 100/110% gibt seigentlich nur für 3 Gruppen: - Junge (wird auch vom Staat gefördert), aber sicher nur für eigene 1. Wohnung - Leute die noch weiteren Besitz haben (eben nötigen Sicherheiten)- und Investoren in Wohnraum (wenn die Miete das trägt+Steuerersparnis) Bei ersteren werden die sicher gerne die Eltern mit in die Haftung nehmen und bei letzterem sicher auch nicht ohne weitere Sicherheiten.

Also gehört eher nicht zu einer dieser Gruppen und einzig mir bekannte Bank in D, die 100% finanziert ist ING-Diba. Die Holländer sind auch in F tätig als INGdirect  http://www.ingdirect.fr  Vielleicht ja dort mal fragen?

Erstwohnsitz heißt im übrigen einfach, daß man seinen Lebensmittelpunkt da hat - nicht nur irgendwie gefühlt oder einfach das man es sagt oder 1x die Woche da ist,  sondern ganz praktisch und simpel und in dem Fall vor allem, daß man dort etwa seine (Einkommen-)Steuern bezahlt, Genau das wird nämlich das Papier sein (den Steuerbescheid), das der Banker neben anderen sehen will.  ;)

Da es weder Erst- noch Zweitwohnsitz noch überhaupt einen Wohnsitz im Anmeldetechnischen Sinne in F gibt, frage ich mich, was die Bank dann als Beleg haben möchte...

Diese Mär wird leider auch nicht wahrer, wenn man sie nur oft genug wiederholt. Selbstverständlich unterscheiden die Franzosen ziemlich genau zwischen Résidence principale und secondaire. Egal ob bei Bsp. Auto: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F16536.xhtml oder Whg/Haus http://www.lemonde.fr/les-decodeurs/article/2014/11/05/qui-beneficiera-de-la-nouvelle-taxe-sur-les-residences-secondaires_4518768_4355770.html (ist neu - aber in den meisten Ballungsräume wurden/werden Zweitwhg schon lange über TLV extra besteuert. Oder etwa bei Verkauf Haus: Plus-value immerhin schnell mal einige 10tsd€ extra Steuern je nachdem ob Rés 1. oder 2.: http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup?espId=1&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_2155
Gibt zwar kein Meldeamt, aber zeig mir deinen Steuerbescheid (Avis Impôts sur le Revenus) und ich sag dir in 2 Sekunden, ob résidence prinicpale oder secondaire. Steuerbescheid vom lokalen SIP  = Rés.principale. Wenn nicht/kein Steuerbescheid oder einer vom Finanzamt  NOISY LE GRAND = Rés 2nd. Die Behörden/Mairies haben das in ihren Systemen, bzw. können es direkt abfragen und unterscheiden ziemlich genau zwischen 1. + 2... Wohnsitz.

Die Bank wird wie bereits gesagt ziemlich sicher genau den Steuerbescheid als Beleg haben wollen, dazu die letzte Gehaltsabrechnungen vom Arbeitgeber (aus der Region  ;) ) (kann bei grenznah eben auch in D sein, wobei sicher manche Banken in F (und umgekehrt in D) schon damit ihre Schwierigkeiten haben dürften)

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