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Wohnen / Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« am: 09. September 2016, 16:42:26 »
Hallo,
es geht mir lediglich um die Frage:
Maklervertrag "sans exclusivité": was darf bzw. was darf nicht drinstehen? Nach meinem Wissen ist das ein "freier Vertrag", sprich es darf keine Provision verlangt werden, der Verkäufer kann andere Interessenten suchen je nach Belieben.
Stimmt das oder stimmt das nicht?
lg
Naja, kommt auf den Vertrag an: kann ja auch drin stehen, daß er mehrere Agenturen nehmen kann, aber selbst nicht tätig werden darf/alle, die bei ihm aufschlagen and die Agentur weiterschicken muß  (Um zu verhindern, daß Kunden sich den Sparjoker - "wir gucken beim Makler und klingeln an dann der Haustür" ziehen).

Kann dir aber, ehrlich gesagt, ziemlich egal sein!

Gibt am Ende eigentlich eh nur 3 Möglichkeiten:
1. kein Makler / kein Makler im Compromis - alles klar
2. es gibt einen Makler, es steht aber nix im Compromis - haarig, weil dann Makler sein Geld haben will und sich das zum einen vom Käufer holen wird, wenn er auch dem Käufer nachweisen kann, daß er seine Dienste genutzt hat (Bon de visite) gegebenefalls auch bei ihm seinen Teil holen wird.
3. Makler beteiligt / Makler steht im Compromis (wer was zahlt) - auch alles klar.

- In deinem Fall würde ich grundsätzlich auf 3 bestehen (insbesondere da du weißt, daß da irgendwelche Verträge bestehen) - sonst landet man irgendwann bei 2.  => Also Auf "frais d'agence seront à la charge du vendeur" bestehen, also der Verkäufer aus dem Verkaufserlös zahlt (Dann kann dir auch völlig egal sein, was wie wo in irgendwlechen Maklervertrag steht, der makler eine franz.Maklerlizenz oder was auch immer hat. Ist dann Problem des Verkäufers und zudem in F eigentlich Standard).

- Kurz klarstellen und Kaufpreis ansonsten reine Verhandlungssache. Muß der Verkäufer sich halt überlegen, ob er das Häuschen für 200000€ verkauft, also 190000€ erhält oder ob er 210000€ verlangt - damit ihm 200000€ bleiben. Und du eben. ob du es für max 200000€ kaufst oder auch 210000€ bezahlen würdest, wenn er es nicht für 200000€ hergibt.
Aber nachträglich dann den Kaufpreis mit irgendwelche Zusatzkosten höher treiben zu wollen (zumal du von einem Makler nix wußtest) ist frech. Ob du das mitmachst dein Entscheidung!
Mit dem Compromis ist es dann jedenfalls fixiert!

Schwarze Schafe gibt es überall. Gerade in den Grenzregionen Elsass und Lothringen tummeln sich besonders viele deutsche Makler mit Geschäftssitz in Deutschland, die auch etwas von der regen Nachfrage nach Immobilien in Frankreich abhaben wollen. Hier ist ganz besondere Vorsicht geboten. Du kannst davon ausgehen, dass kein einziger dieser Makler die französische Zulassung hat.
Wie aber machen diese Leute ihre Geschäfte in Frankreich? Entweder vollständig illegal oder halb-illegal,...
Uiuiuiu! Ich wäre da etwas vorsichtig mit solchen Aussagen. Ist zwar ist richtig - dass der deutsche Makler in Frankreich nicht tätig werden darf. Aber in D darf er es jederzeit und dazu gilt er in D bereits als tätig geworden, wenn er dir das Angebot nachweist, bsp durch Bekanntgabe Adresse/Zusendung Expose. Geschieht alles rein auf deutschem Boden und da gilt halt deutsches Recht. Wüsste nicht, dass in D nur Maklerkommision für Objekte, die in D liegen, verlangt werden darf. Natürlich kann er in F dann seine Forderungen vielleicht nicht so einfach einklagen und kriegt dich halt nicht in F, aber dafür wird dir eben das deutsche Konto/Gehalt total legal pfänden lassen. :zwinkern: Wobei man deutsche Schuldtitel auch in F inzwischen einforndern kann. Ansonsten, warum soll er in F dir nicht jederzeit gerne auch ein Haus aufschliessen und auch mit dir reden? So als freund des Hauses in seiner freien Zeit  ;) - er darf sich halt in F nicht Makler nennen und in D hängt -praktischerweise- die Maklerkommission im Übrigen auch nicht davon ab, ob er Interessenten irgendwo durchführt. Also nicht so einfach ;)
Oder es läuft gleich so, daß da eben nicht "deutsche" Makler in Frankreich tätig sind, sondern es genau andersrum, der franz.Makler (offiziell FNAIM) eben an einem deutschen beteiligt ist (In D ist das eben 0 reglementiert)  - Dem Makler Fritzchen Müller  siehst du nicht an, ob da vielleicht die Agence Jean Baptiste beteiligt ist.
Oder noch besser - wie bestes Bsp. hier aus der Region gleich fettes Familien business. Er, der Vater betreibt großen Frankreich Makler in D, seine ExFrau ist Maklerin in F, deren Kinder betreiben wiederum unter ganz anderem Namen die größte Agentur in der franz. Stadt. Du wirst sicher sein können, daß da immer der richtige ('legale') Ansprechpartner da steht. Also wäre vorsichtig mit der Feststellung "dass kein einziger dieser Makler die französische Zulassung hat" und  "vollständig illegal oder halb-illegal" unterwegs ist... :zwinkern:

Liebe Grüße

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Wohnen / Re: Strom und Wassersituation in Wohnung
« am: 19. August 2016, 12:49:59 »
Hallo liebe Helfer, ich bin in einer Not. Wohne in der Nähe Seltz in einer Einligerwohnung, bin Rentnerin und wurde so zu sagen " über Ohr gehauen " beim Einzug hier, denn ich habe erst später festgestellt das meine Wohnung keinen Strom und Wasserzähler hat,
Übers Ohr gehauen? Wie soll das funtionieren... daß man das erst später feststellt? Ist doch eigentlich sowohl in F wie auch in D üblich (und schon immer üblich) - daß man bei Einzug die Zähler abliest und in den Mietvertrag schreibt. Oder habt ihr pauschal vereinbart?
 
Ich war auf der ADIL und man sagte mir das wenn kein Stromzähler da sei, auch kein Waserzähler der ja von dem Eletriztätsanbieter eingebaut werden muß in einer Wohnung, die Vermieterin mir KEINEN Strom verkaufen dürfe!

??? Also ums mal aufzudröseln: Ok, der Elektizitätsanbieter baut natürlich keine Wasserzähler ein. Aber auch der lokale Wasseranbieter (Syndicat des Eaux etc.) baut in F (ganz genauso wie in D) auch in Mehrfamilienhäuser nur einen(!) Wasserzähler ein. Egal was da an Stromzähler da ist! Wie die (Wasser-)kosten verteilt werden, ist eben die Aufgabe der Hausgemeinschaft/Syndic(bei Whg) bzw. des Besitzers (bsp Unterzähler einbauen/bzw. Pauschale...).
Die EDF/ES wiederum interessiert die Wasserzähler nicht - die bauen jederzeit auch 100 Elektro-Zähler ein (muß halt jemand zahlen  :pfeif:) Ansonsten: Die Hausbesitzerin darf dir den Strom natürlich nicht verkaufen (sprich bsp. 15cts bezahlen und für 1€/KWh an dich verkaufen) - aber dich an der Stromrechnung beteiligen (sprich weitergeben) jederzeit - läuft doch auch in jeder Wohngemeinschaft so ab. Und auch jede Hausgemeinschaft macht das genau so bsp. für Treppenbeleuchtung.
Noch schlimmer, ich habe keinen Zugang zu dem Stromzähler der bei ihr in der Wohnung ist!! Wenn etwas in meiner Wohnung wäre, z.B. man müsse Lampen tauschen oder was man sonst noch machen muß, habe ich keine Möglichkeit an den ZÄHLER zu kommen weil sie die Tür zu ihrer Wohnung verschlossen hat!!!! Jetzt z. B. sind sie im Urlaub und ich habe keinen Zugang!! Darf sie das denn so handeln?? Istr das nichgt alles gesetzeswidrig?

Jederzeit Zugang zum Zähler braucht sie nicht zu gewähren. Du meinst aber sicher Zugang zum Sicherungskasten. Da ist es schwieriger - aber denke mal, aber auch den muß sie dir -als Person- nicht gewähren (also dir den Schlüssel zu ihrer Wohnung geben (wenn er dort hängt), damit du dort jedeerzeit ein-und ausgehen kannst). Sie kann (und muß) dann halt dafür sorgen, daß jederzeit jemand da ist (Bsp.Nachbar/Sohn) falls was ist. Und das heißt eben nicht - innerhalb von 2h  :pfeif: Besser und sinnvoll ist ein Unterverteiler in deiner Whg allemal.
Im übrigen was willst du an der "Elektroinstallation machen müssen" - zum Lampen(birnen)wechsel reicht prinzipiell der ein/aus Schalter, und an die verbauten Steckdosen wirst du auch eher nicht ran müssen (außer Stecker ziehen). :o Also bleibt bei Sicherungshopser eben den Sicherungsdrückernotdienst großzügig in Anspruch nehmen  ;). Vielleicht kommt die Vermieterin dann auch auf den Trichter, daß eine Unterverteilung sinnvoll wäre   :zwinkern:

Ich habe auch keinen Anschluß für einen EHerd, das hatte sie mir auch verschwiegen, ich muß auf eine Campinkocher kochen.
Welchen Herdanschluß? Solche Dosen(3-phasig) wie in D gibt es in F eh nicht. Und Drehstrom in Privathaushalten ist sowieso eher unbekannt(weil die meisten E-Installationen in F monophasé sind). Da gibt's nur normale Steckdosen - meist (aber oft auch nicht) ist eine der Dosen als Herddose extra abgesichert.
Versteh ansonsten ehrlich auch nicht warum man einen Campingkocher nehmen muß (was auch nicht ungefährlich ist). Gasherde mit Gasflaschenanschluß sind in F dagegen absolut üblich. Daneben gibt es auch  E-Herdplatten für wenig Geld in bald jedem Supermarkt :o.  Und nebenbei kommen in F auch nahezu alle ElektroEinbauherde von Natur aus meist schon mit fest angebauten (Standard-)Stecker.

Ich brauche dringend Hilfe was diese Sache angeht, bin Renternin mit 69 Jahren unbd komme gegen die Vermieter ohne eure Hilfe nicht weiter... ich spreche auch kein französiche und brauche einfach jemanden der mir zur Seite steht...
Es wäre soviel Dinge zu repariern und sie tut das alles nicht... nur Versprechung... Liebe Grüsse und Danke für die Antwort :Hands: Hanna
Meine ehrliche Meinung: Ich würde mir das nicht antun. Mal abgesehen: Ohne Sprachkenntnisse in ein fremdes Land ziehen/leben ist schon schwer genug. Sich dann aber noch mit dem allernächsten Nachbar (eben der Vermieterin im gleichen Haus) zu zoffen - Ich würd's mir nicht antun und mir was anderes suchen. Liebe Grüße


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Wohnen / Re: Vermieter macht mich fertig....
« am: 05. Juli 2016, 10:44:37 »
Damit sind spätere Probleme aussgeschlossen...
Echt? wie willst du denn beweisen, daß die Photos genau bei der Übergabe gemacht wurden und nicht später, wenn der Vermieter das leugnet?
Waschbeckenmacke? Na das kann dir am gleichen Abend noch passiert sein. Vermieter auf dem Photo? Kann ja auch 3 Tage später vorbeigekommen sein. usw....
Wenn der Vermieter dir nicht auf jedem Photo unterschreibt, daß es genau dem übergebenem Zustand entspricht...

@Tina: Im franz. Mietrecht gibts nicht sowas wie gewöhnlich/übliche (Ab-)nutzung. Die Whg muß (eigentlich) genau in dem gleichen Zustand zurückgegeben werden. Deshalb auch dieser ziemlich aufwendige État de lieu - dessen Bedeutung Deutsche meist unterschätzen. Da dürfen im Prinzip nicht mal Nägel in die Wand. um Bilder aufzuhängen.
Da das aber kaum zu bewerkstelligen ist, läuft es normalerweise drauf raus, daß der Mieter bei Auszug renoviert und dafür zumindest einen Teil der Mietkaution zurückbekommt.
Viele Vermieter in F dagegen rechnen quasi mit der Mietkaution als feste Zusatzeinnahme. Und viele Mieter nehmen das auch hin, da es sonst gerne noch teurer kommen könnte. (Bsp. besser Kaution abschreiben, als das der Vermieter in Kleinklein geht und z.Bsp. nach dem Nachweis der jährlichen Wartung des Boilers fragt (die in fast jedem Mietvertrag drinsteht) und dann einen neuen Boiler braucht :zwinkern: Usw.).
Meist gibt es aber Diskussionen Mieter/Vermieter und man einigt sich dann auf einen Kompromiß - eben auch Teil der franz.Kultur daß keiner seiner Gesicht verliert. Daß der Mieter alles zurück kriegt ist jedenfalls ziemlich selten.



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Steuern / Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« am: 05. Juli 2016, 09:59:42 »
Fazit: Grenzgänger kann man sein als Beschäftigter beim Caritasklinikum Saarbrücken. Beim Uniklinikum des Saarlandes nicht, (es sei denn man ist Franzose und nicht Deutscher).
Sicher was Caritasklinikum angeht? Caritas = katholische Kirche = Körperschaft des öffentlichen Rechts, genauergenommen 'nicht-öffentliche Körperschaft des öffentlichen Rechts'.

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Spricht nix dagegen! (Eurer Haus wird dann einfach als Zweitwohnsitz behandelt (viele Franz. haben Zweitwohnsitz))

Würd an eurer Stelle nur zum Versicherungsvertreter als zur Mairie gehen. Letztere kriegt das über Steuer mit, bei Ersterem: (Wohl allen) Versicherungen (Standard multi-risque) gibt die Klausel bewohnt/meist sogar Residence principal. - Nicht dauerhaft bewohnt ist ein gutes Stück teurer (weil der Wasserrohrbruch eben erst nach Wochen bemerkt wird, oder Vandalismus etc...) Ohne 'unbewohnt' Klausel hat man keinen Versicherungsschutz!

Ansonsten:
- Müllgebühren: Kommt auf die Satzung an, in manchen Regionen kann man sich von den Müllgebühren befreien lassen (bzw. niedriger, weil eben kaumje jemand da ist Mo,Di,Mi... den Müll rauszustellen)
- Strom - Überlegen ob man den Anschluß nicht (etwas) runterdreht = weniger Grundgebühr
- Wasser bleibt gleich
- Grundsteuer: In manchen Gemeinden Straf(Extra)steuern, wenn nicht Hauptwohnsiutz. (Gilt zumeist für Ballungsräume mit Wohnungsnot, außerhalb eher nicht. Auf der anderen Seite kann man daran eh nix ändern - vielleicht auf sich zukommen lassen)
- Einzig aufpassen, wenn ihr irgendwann eine Prime, crédit d'impôt für irgendwas Haus bekommen habt (Die sind fast alle an Residence principal gebunden (die wollen ja nicht die Reichen fördern  ;)) - bei Wegzug innerhalb bestimmter Fristen kann es sein, das man (einen Teil) zurückzahlen muß.

Ansonsten ist das alles kein Problem und in F eher üblich (Viele gehen zum Arbeiten irgendwann nach Paris,Lyon.. und bleiben ihrer Heimat aber verbunden - dann wird das Elternhaus halt Ferienhaus).

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Also 1. hast du natürlich vollkommen Recht

Ein Europäer, der nach F zieht:
1a. mit Nicht-EU-Führerschein: darf die ersten 6 Monate Aufenthalt noch mit seinem alten Führerschein fahren,
1b- mit EU-Führerschein: darf solange mit seinem alten Führerschein fahren bis er in Punkte kassiert,

-danach braucht er allerdings zwingend einen F Führerschein, um in F Auto fahren zu dürfen!! - der ausl. wird nimmer anerkannt.
-die franz. Behörden kommen einem insoweit entgegen, als sie den ausländ.Fühershein anerkennen und im Gegenzug für deren Abgabe einen franz. Führerschein ausgeben. Das allerdings nur 12 Monate nach Ungültigkeit, danach verfällt das Anrecht auf einen F Führerschein, sprich sie stellen einem keinen mehr aus und muß dann in F Fahrschule usw.alles neu machen.
Natürlich nur wenn du weiterhin in F fahren willst. Interessiert die Behörde nicht wirklich, ob du den D Führerschein behälst oder nicht. Is halt nimmer gültig (in F). Is so wie mit einem Paß - kannst den abgelaufenen die nächsten 20 Jahre mit dir rumtragen - interessiert auch niemand. Nur gebrauchen kannst du ihn nimmer. Würde aber auch beim Paß keiner sagen, puuh hab ich Glück gehabt und hab den alten einfach behalten.

Und ob es wirklich eine Lücke im System ist,  ohne gültigen Fahrerlaubnis in F zu fahren?

Mein 50cts

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Hallo,
woher kommen eigentlich bei so vielen von euch diese Ängste davor,den Führerschein umschreiben zu lassen ??
Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen.
Aber Spirou,

das sind doch weniger Ängste als magischen Superkräfte, die der DEUTSCHEN Führerschein einem verleiht. Liest man ja gerne und immer wieder und nicht nur in diesem Forum, daß man dem deutschen keine Punkte in F bekommen(verlieren) kann und eingezogen von den franz.Behörden geht schon mal gar nicht. Ein wahres Wunderding dieser deutsche Führerschein!
Is zwar Kappes und mit dem Umzug nach F wird der Führerschein faktisch zu einem französischen (egal was drauf steht: Für Führerscheinfragen in der EU gilt - immer die Behörden am Wohnort des Inhabers zuständig und die darf ihn einem bepunkten und selbstverständlich auch wegnehmen, zum austauschen zwingen). Aber wen interessiert das schon!  :-\
Hat fast schon was von Hysterie und entbehrt nicht einer gewissen Komik  ;) Aber wenn ich, wie in einem anderen Thread lese, daß man stolz ist, seinen Führerschein trotz Pflicht zum Umtausch nicht umgetauscht hat und damit stante pede lieber seine Fahrerlaubnis ganz riskiert, dann bleibt einem nur Kopfschütteln. 
Der einzige Vorteil, der mir bei einem dt.Kärtchen einfällt: daß die Flikkes womöglich nicht gleich erkennen, daß sie einen Mitbürger vor sich haben. Aber auch das eher theroretisch, wenn man dann in einem Auto mit franz. Nr. sitzt.  :pfeif:

Wenn man seine Infos immer beim ADAC Auslandsdienst holt
Oh Gott, jetzt hast du auch noch Jehova gesagt! :o Der heilige Gral für Fragen zum französchen Recht. Also nix gegen den ADAC und schade das es nix wirklich Vergleichbares in F gibt. Aber lächeln muß ich doch, wenn bei innerfranzösische/lokale Rechtsfragen, Deutsche geradezu zwanghaft immerzu 'nach Hause telefonieren' müssen.

...anstatt mal in den Code de la route zu schauen sitzt dann natürlich mit über 50 in der Tinte wenn mal was passiert.
Ich weiß auch nicht was passiert wen er mal mit einem 7,5 Tonner und altem grauen Lappen mit Wohnsitz in F in Frankreich kontrolliert wird. Ist das dann Fahren ohne Führerschein?
Yeap, dürfte wohl genau auf das rauslaufen. Mit Wohnsitz Frankreich unterliegt man franz.Gesetzen (egal wo der FS her ist), also nicht vergleichbar mit Deutsche mit dt.Wohnsitz die nur in F unterwegs sind (der ADAC spricht ja auch bei all diesen Links fast immer von "Urlauber").
Und daß heißt in diesemZusammenhang: F darf auch andere Gültigkeiten ansetzen als ausstellendes Land (und damit auch andere als im FS drin/nichtdrinsteht) (EU 2006/126/CE Art2.2 ). Naja und in diesem Zusammenhang (der notwendigen Verlängerung/Umtausch) natürlich auch Gesundheitscheck vorschreiben.
Abgelaufener Führerschein(klasse) = keine Fahrerlaubnis in der Klasse. Einzige echte Frage eigentlich nur, ruht bei fehlender Verlängerung/fehlendem Ärztecheck die Fahrerlaubnis nur oder geht sie nach einer gewissen Zeit verloren (sprich man kriegt im notwendigen F Führerschein die Klassen einfach grundsätzlich nicht mehr eingetragen)



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Hi DragonV,

Biste irgendwann nochmals kontrolliert worden (also nicht nur kurz zeigen, sondern mit Computerabfrage usw.)?
Das Gesetz ist ja kein Angebot, wo man wenn man Lust hat, seinen Führerschein umtauschen kann.
Mit den Punkten bist du jedenfalls aus der günstigen EU Regelung 'EU Führerschein nicht umschrieben müssen' rausgefallen (eben nach CR) und du brauchst einen französichen Führerschein vor um weiter gültig fahren zu dürfen.

Keine Ahnung, wie in so einem Fall wie bei dir die Fristen sind. Standardprozedur für Europäer mit ausländischem Führerschein ist (sofern sie nicht unter die EU-Regelung fallen): Umschreibepflicht nach 6 Monate Aufenthalt in F und spätestens vor Vollendung 18 Monate - sprich nach 6 Monate darf man nicht mehr mit ausl.Führerschein fahren, bis 18 Monate kann man noch umtauschen (und dann wieder fahren). Danach kriegt man F Führerschein nur noch mit neu machen. Die Behörden rennen da nicht wirklich hinterher und ziehen ausländische Fahrerlaubnisse ein, sondern man muß sich selbst darum kümmern. Man darf sich halt nicht mit einem ausländischen FS nach 6 Monaten erwischen lassen - ist dann fahren ohne Führerschein/kein Versicherungschutz usw...
Wie gesagt keine Ahnung, ob du automatisch in diese Regelung fällst (mit den Fristen vielleicht ab - Aufforderung) und ob sie das (also womöglich Erlöschen der Fahrerlaubnis) wie im EU gesetz vorgeschrieben den dt.Behörden mitteilen oder wie es sonst abläuft.

Die Behörden werden jedenfalls kaum sagen, sie ignoriert uns und unsere Gesetze ,tant pis, dann kann man halt nix machen. Franz.Behörden können gerne und gerne auch ziemlich hinterpfotzig, besonders wenn man sie ignoriert  ;)
Ich würde mich an deiner Stelle echt dringend drum kümmern!

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Aber sorry, einmal davon abgesehen, dass es sich nicht um ein Delikt handelt, das den völligen oder zeitweiligen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat, geht es bei zwei lächerlichen Punkten eben nicht un eine Einschränkung oder Aussetzung der Fahrerlaubnis. Mit anderen Worten: Ich sehe keinerlei Grundlage, auf deren Basis man mich zum Umtausch meiner EU-Fahrerlaubnis zwingen könnte.
Schon mal auf die Idee gekommen, daß auch für Deutsche nicht EU-Richtlinien, sondern in F ganz simpel französische Gesetze gelten?  (Auch und obwohl es sie nur auf französisch gibt :pfeif: )

Und in diesem Zusammenhang: Wie wär's mit Code de la route  R222-2:

"... L'échange d'un tel permis de conduire contre le permis français est obligatoire lorsque son titulaire a commis, sur le territoire français, une infraction au présent code ayant entraîné une mesure de restriction, de suspension, de retrait du droit de conduire ou de retrait de points. Cet échange doit être effectué selon les modalités définies par l'arrêté prévu à l'alinéa précédent, aux fins d'appliquer les mesures précitées. "

So weit so theoretisch, so weit so gut. Nur: Wie verhalte ich mich jetzt ? In Deutschland wüßte ich das, aber nicht in Frankreich. Ich gehe also zur Präfektur, lege die EU-Direktive - natürlich in französischer Sprache  =D - vor und sage, dass ich nicht daran denke, einen französischen Führerschein zu beantragen. Bon.
LOL! Die Behörden nehmen sicher auch gerne auf, daß du keinen neuen Führerschein mehr willst.
Nur nebenbei - EU Richtlinien sind Richtlinien sind Richtlinien und keine Gesetze! Die Regierungen setzen das dann in nationale Gesetze um und alleine an die haben und halten sich auch die Behörden. Es bleibt dir natürlich unbenommen gegen den franz.Staat zu klagen, daß er die Richtlinie nicht richtig in Gesetz umgesetzt hat.

Viel Spaß dabei!

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Nur wegen dem Verständnis: Bist du die selbe Tina, die im Feb hier eine ganze Reihe Threads zu ihrem Hauskauf hatte?

Ansonsten: Heißt auch in Frankreich 'gekauft wie gesehen'. Und für alle Fälle gibt's auch noch den Packen an Zertifikate, damit Streitereien da ausgeschlossen sind. 
Einzige Ausnahmen:
- wenn der Verkäufer: 1. vorsätzlich also wissentlich (Bspw.Gutachten hatte) + 2.versteckte  (also ohne Gutachter/aufschlagen von Wände nicht erkennbar) 3.schwere Mängel (Bsp: verseuchte Böden,marode tragende Stützen)  verschwiegen hat.
- wenn Teile/das ganze Anwesen illegal (also ohne Baugenehmigung) errichtet wurden. 
Aber besonderes bei ersterem muß man dem Verkäufer das erst mal nachweisen, daß er es wußte und auch dann gibt es 2. eher selten eine Rückübertragung, sondern im allgemeinen nur Kaufpreisminderung/Schadenersatz bspw. in Höhe was das Beheben der Mängel bzw. die Kosten Nachlegalisieren kostet. Bzw. wenn zum Bsp. die Veranda illegal und nicht legalisierbar ist und abgerissen werden muß - was die eben für einen Anteil am Wert hat. 

Undichte Fenster, feuchter Keller dürften aber kaum als 'versteckte' Mängel durchgehen. Also bevor man da nur Kopfschütteln erntet und nachher gar nix mehr geht:

- da Haus erst 7 Jahre alt - sollte noch garantie décennale der Handwerker/Baununternehmer drauf sein. Also vorherigen Eigentümer um Handwerkerrechnungen usw. bitten.
- TIP, auf der Mairie mal nach "permanence juridique' - fragen. Das ist kostenlose anwaltlische Beratung, die die Gemeinden anbieten. Aber ist eben reine AdHoc Beratung (je nach Andrang auch nur 5-10Minuten) und natürlich kein Ersatz für einen Anwalt und der wird für einen auch nicht tätig. Aber hilft bei vielen Fragen enorm, zumindest mal zu wissen was Sache ist und was man machen kann

PS:  Wie bitte stellst du dir/ihr euch vor -so rein technisch wie es gehen soll - ein Haus zurückzugeben, wenn es einem nach 3 Monaten nicht mehr gefällt? Der vorherige Besitzer hat mit dem Kaufpreis den Kreditvertrag auf dem Haus auflösen müssen und den Kredit vom Kaufpreis zurückzahlen. Und mit dem Geld was übrigblieb, sich vielleicht woanders ein Haus gekauft, dort neu finanziert. Die wenigsten haben ein paar 100.000 auf dem Girokonto rumliegen - wie soll der vorherige Besitzer das bewerkstelligen?


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Was jedoch nur für 'Anbauten' gilt, die ursprünglich beim Fzg angebracht oder zulässig waren, eine EU-Betriebserlaubnis haben oder als Einzelabnahme durchgegangen sind.
Also genau was Mark geschrieben hat oder?!

Länderspezifische Regeln... etcblabla... eigentlich ist es in D doch ganz einfach:

es gibt eine Straßenverkehrsordnung (StVO) und eine Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO):

- jeder der in D mit einem Auto fährt (egal wo in EU zugelassen) muß die StVO einhalten
- jeder der in D ein Auto zuläßt, muß zusätzlich auch die StVZO einhalten.

Also steht was in Letztere gilt's nicht für ausländische Fahrzeuge
Steht's in Erstere gilts für alle Fahrzeuge die in D unterwegs sind.

- Getönte Scheiben stehen in der StVZO  §40
- Winterreifen in der StVo §3
 :zwinkern:

Unabhängig davon ob in F zugelassen oder nicht, sind getönte Scheiben vorne einfach nur Sicherheitsrisiko (gerade Nachts). Und gibt in F  die Tradition, daß vieles nicht gesetzlich, sondern über Versicherungsklauseln (quasi halb gesetzlich) geregelt ist - Könnte mir jedenfalls gut vorstellen, daß die Versicherung nicht zahlt, wenn man einen Fußgänger nachts beim links abbiegen wegen Folie zusammenfährt.


 


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Steuern / Re: Steuerbescheid herunterladen
« am: 12. Mai 2016, 10:11:17 »
Wenn ich das  mit nach "1 Woche geantwortet" lese, hast du's per Mail/Brief versucht.

Ich würde an deiner Stelle meine Unterlagen nehmen und damit direkt zum CDI gehen. Anders als in D sind französische Finanzämter dir dabei behilflich und füllen mit dir auch die Steuererklärung aus - gerade beim 1.Mal nicht unwichtig ( kann sonst ja schnell teuer enden  ;) ) werden. Die drücken dir da auch dann die richtigen Formulare in die Hand. Allerdings herrscht um diese Zeit regelmäßig enormen Andrang und am besten 1/2 Tag Urlaub nehmen  ;)

Ansonsten Formulare findest du hier:

http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/rechf

(Anmerkung Jahr / Année ist dort 2016 wenn man für 2015 Steuererklärung macht !

Mantelbogen Einkommensteuer (Déclaration des Revenus) ist:   cerfa : N°10330 * 20


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Steuern / Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« am: 09. Mai 2016, 10:32:41 »
Das stimmt nicht ganz so. Matthias hat - auch bei Rente - die Möglichkeit bei Versteuerung in Deutschland - die UNbeschränkte Versteuerung zu wählen. Bei der beschränkten Versteuerung, da ist es gut möglich, wie du schreibst, dass nichts - oder nicht mehr viel - übrig bleibt.
Hallo Gabrielle,

Okeii, mein Fehler! Bin einfach davon ausgegangen, daß Matthias & Frau gemeinsam veranlagen; Matthias (als Grenzgänger) arbeitet  - und sie mit ihrem in D zu versteuerndes Einkommen nicht auf die >= 90% Welteinkommens kommen, die für 'unbeschränkt' nötig sind.
Mein Fehler und schließe mich deiner Empfehlung an => Aufgabe für Steuerberater, LohnsteuerhilfeV oder eben einfach beim FA NB mal nachfragen.


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Steuern / Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« am: 08. Mai 2016, 10:18:51 »
Dann hoffentlich die letzten Fragen.
Meine Frau wurde aus gesundheitlichen Gruenden im Mai 2015 in die Rente geschickt.
Jetzt bekommt sie BfA-Rente und eine Firmen-Rente.
1. werden die ueberwiesenen Betraege nur einfach addiert und in 1BS eingetragen
2. wie kommen wir an die Steuern die in Deutschland (2015) abgezogen wurden
3. was muessen wir tun, dass wir in 2016 die Renten ohne Steuerabzug bekommen

<seufz> wenn ich euch nicht haette  :doppeld: - schonmal Danke.

Für 2015 wirst du wohl von den Steuern (zumindest ges.Rente) nichts wiedersehen...
"Zukünftig werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung, welche nach dem 01.01.2016 an in Frankreich ansässige Bezieher erfolgen, ausschließlich in Frankreich besteuert. Soweit Rentenzahlungen bis zum 31.12.2015 an in Frankreich ansässige Bezieher geleistet wurden, sind diese in Deutschland zu besteuern. " 

Wie's ab 2016 läuft  -ob womöglich sogar automatisch ? (man wird ja noch träumen dürfen) oder was die Behörden an Formulare brauchen - würde einfach mal beim FA Neubrandenburg nachfragen - von da sollte der Steuerbescheid stammen (die sind für alle Rentner im Ausland zuständig).

PS:  http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/

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Steuern / Re: Steuern2015 - das erstemal: elektronisch
« am: 06. Mai 2016, 22:32:49 »
Jetzt wollte ich mich trauen, und wollte es Online machen, nun leses ich:
Zitat
Oui, j'opte pour ma déclaration en ligne. Je ne recevrai plus ma déclaration de revenus sur papier. Cette option prendra effet l'année prochaine.
Heisst das, dass wenn ich die Option einschalte, gilt es es fuer die Steuer 2016?
Yeap, gilt für die Steuererklärung zum Jahr 2016, die du dann 2017 machst... Dieses Jahr machst du ja schon Online  ;)

Ansonsten steht da genau das, was Gabrielle schreibt - du bekommst die papierne Formulare dann nicht mehr zugeschickt. Nicht mehr nicht weniger. Hatte das vor 2 Jahren... Termin Papier total verpennt, Online ging gerade noch. Online gemacht... Bescheid kam per Papier, die Forumulare nächstes Jahr aber nicht... Hab dann einfach die entsprechende Formulare auf dem CDI geholt und wieder auf Papier gemacht - ging ohne jede Probleme (mag Online nicht) und Formulare kommen seither wieder.  (Kann aber nicht versprechen das es heute noch so ist - auf der anderen Seite ab 2018 geht wohl eh nur noch online)

PS: Beim Bezahlen ist es ja das Gleiche - 1x Online bezahlt und schon wird beim nächsten Bescheid kein TIP mehr gedruckt und es geht nur noch online (bzw. autom.Einzug)

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